Barmenia Arbeitsrechtsschutzversicherung
Was ist eine Arbeitsrechtsschutzversicherung?
Generell gilt es bei der Arbeitsrechtsschutzversicherung für Selbstständige und Nichtselbständige, als Privatpersonen zu unterscheiden.
- Arbeitsrechtsschutzversicherung für Selbstständige - Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers. 2 Mitversichert sind die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer, sowie für Vereine sowie deren gesetzliche Vertreter, Angestellte und Mitglieder, soweit diese im Rahmen der Aufgaben tätig sind, die ihnen gemäß der Satzung obliegen.
- Arbeitsrechtsschutzversicherung für Privatpersonen - Versicherungsschutz besteht für den privaten und beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers und seines ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner, wenn diese keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 6 000 EUR – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – ausüben.
Leistungen der Arbeitsrechtsschutzversicherung
- Arbeitsrechtsschutzversicherung für Selbstständige - Der Versicherungsschutz umfasst, Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
- Arbeitsrechtsschutzversicherung für Privatpersonen - Der Versicherungsschutz umfasst, Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht.
Gegenstand des Versicherungsschutzes
Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang.
Die Arbeitsrechtsschutzversicherung ist also in erster Linie eine Kostenversicherung. Inhalt und Umfang der Pflicht zur Kostenübernahme richten sich nach den jeweiligen Leistungsbestimmungen, die für die einzelnen versicherten Bereiche gelten.
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen beinhaltet grundsätzlich jede Interessenwahrnehmung in rechtlichen Streitigkeiten, und zwar von der ersten anwaltlichen Beratung über den Prozess bis in zur Zwangsvollstreckung.
Allgemeine Informationen zum Thema Arbeitsrechtsschutzversicherung
Es erfolgt also keine Addition der Deckungssummen pro Person, sondern eine Addition der Gesamtleistungen. Entsprechendes gilt für Zahlungen aufgrund mehrerer zeitlich und ursächlich zusammenhängender Rechtsschutzfälle. Der VN verklagt einen Architekten wegen eines fehlerhaften Gutachtens auf Schadenersatz und klagt zugleich wegen eines darauf beruhenden Grundstücksverkaufs gegen den Verkäufer. Es ist möglich und weitgehend üblich, in der Arbeitsrechtsschutzversicherung zum Zwecke der Prämienersparnis einen Selbstbehalt je versicherter Leistungsart zu vereinbaren.
Wird dem VN vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht eine Besonderheit: Es wird rückwirkend Versicherungsschutz unter der Bedingung gewährt, dass vorsätzliches Handeln des VN nicht rechtskräftig festgestellt wird. Wie die Ausgestaltung der allgemeinen Strafrechtsdeckung zeigt, wird also nicht nur beim Vorwurf eines Verbrechens kein Versicherungsschutz durch die Arbeitsrechtsschutzversicherung gewährt, sondern auch beim Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen werden kann, z.B. Beleidigung, Diebstahl oder Betrug.
Ersatzfähig sind ferner die Kosten für Reisen des VN zu einem ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Beschuldigter oder als Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist. Die Kosten werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte geltenden Sätze übernommen. Nicht entscheidend ist, dass das persönliche Erscheinen des VN der Barmenia Arbeitsrechtsschutzversicherung vom ausländischen Gericht angeordnet wird. Es genügt vielmehr, wenn dieses persönliche Erscheinen zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist.
Wird eine Kündigungsschutzklage mit einem streitwerterhöhenden Weiterbeschäftigungsantrag verbunden, besteht für Letzteren in der Regel nur dann Versicherungsschutz durch die Arbeitsrechtsschutzversicherung, wenn er nach Abschluss des Gütetermins gestellt wird. Hintergrund ist, dass die meisten Kündigungsschutzverfahren bereits im Gütetermin verglichen werden. Ein bereits vorher gestellter Weiterbeschäftigungsantrag hätte in diesen Fällen nur kostenerhöhende Wirkung und ist daher mit der Arbeitsrechtsschutzversicherung abzustimmen.
Barmenia Arbeitsrechtsschutzversicherung
Die Barmenia Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Arbeitsrechtsschutzversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Arbeitsrechtsschutzversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Barmenia spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Barmenia Arbeitsrechtsschutzversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Arbeitsrechtsschutzversicherung
Der VN verschafft sich mit dem Abschluss der Arbeitsrechtsschutzversicherung einen Anspruch gegenüber dem Versicherer, wonach dieser bestimmte Kosten, die beim
VN im Zuge der Rechtsverfolgung anfallen, übernehmen muss. Dieser Befreiungs- bzw. Zahlungsanspruch wird fällig, sobald der VN nachweist, dass er eine
Zahlung zu erbringen oder die entsprechende Verpflichtung bereits erfüllt hat. In der Regel zahlt die Arbeitsrechtsschutzversicherung die Kosten unmittelbar an die
Kostengläubiger und befreit insoweit den VN von seiner Kostenschuld.
Die Arbeitsrechtsschutzversicherung ist verpflichtet, den gemeldeten Rechtsschutzfall unverzüglich zu bearbeiten und daneben die zur Feststellung des Versicherungsfalles
notwendigen und möglichen Erhebungen zu veranlassen. Will der Versicherer seine Leistungspflicht wegen eines ihm bekannten Ausschlusstatbestandes verneinen,
so darf er den VN nicht über einen längeren Zeitraum hierüber im Ungewissen lassen. Daraus ergibt sich auch, dass der Versicherer dem VN neben der reinen
Kostentragung noch weitere Unterstützung zu leisten hat.
Rechtliche Auseinandersetzungen, die bei der Mehrheit der Bürger eine Rolle spielen können, entwickeln sich erfahrungsgemäß in erster Linie aus Unfällen im
Straßenverkehr, auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts sowie in Miet- und Nachbarschaftsangelegenheiten. Auf die Absicherung der hier anfallenden
Kosten legen die meisten Interessenten Wert. Demzufolge bietet die Arbeitsrechtsschutzversicherung vor allem für diese Bereiche kombinierte Versicherungslösungen an,
die wiederum zwischen der beruflichen und der privaten Sphäre unterscheiden.
Allgemeines über die Arbeitsrechtsschutzversicherung
Die Wohnungs- und Grundstück Arbeitsrechtsschutzversicherung umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen
und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben. Der Mieter von Geschäftsräumen erhält vom Hausbesitzer eine
Mieterhöhung. Da er diese für überzogen erachtet, nimmt er anwaltliche Hilfe in Anspruch. Versicherungsschutz besteht sowohl für die außergerichtliche als
auch für die gerichtliche Geltendmachung dinglichen Rechten an Immobilien.
Denn beim Anstellungsverhältnis eines gesetzlichen Vertreters handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis. Streitigkeiten aus einem Ruhestandsverhältnis
sind, obwohl kein Arbeitsverhältnis mehr besteht, ebenfalls versichert, da das Ruhestandsverhältnis seinen Ursprung im früheren Arbeitsverhältnis hat. Für
freiberuflich und selbstständig tätige, freie Mitarbeiter steht die Barmenia Arbeitsrechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer allerdings nicht zur Verfügung, da hier kein
Arbeitsverhältnis, sondern ein selbstständiges Dienstverhältnis vorliegt.
Zu den dinglichen Rechten zählen in erster Linie die nachbarrechtlichen Streitigkeiten aus den §§ 906-911 und 1004 BGB und § 14 BImSchG (Bundes
Immissionsschutzgesetz), z.B. Auseinandersetzungen wegen Lärmbelästigung, Rauchimmissionen oder falschen Abstandsgrenzen sowie Widersprüche gegen die
Errichtung eines Bauwerks auf dem Nachbargrundstück. Rechtsstreitigkeiten des VN als Wohnungs- oder Teileigentümer mit der Eigentümergemeinschaft oder dem
Verwalter fallen ebenfalls unter die Arbeitsrechtsschutzversicherung.
Arbeitsrechtsschutzversicherung
Erfolgt nur eine Verurteilung wegen Fahrlässigkeit oder wird das Strafverfahren eingestellt, so bleibt es bei der Rechtsschutzzusage. Die Arbeitsrechtsschutzversicherung ist
verpflichtet, die Kosten im vereinbarten Umfang zu tragen. War zunächst Vorsatz angeklagt und bleibt es dabei, so besteht für eine mögliche Berufung oder
Revision weiterhin Rechtsschutz. Falls der VN aber rechtskräftig wegen Vorsatz verurteilt worden ist, entfällt der Versicherungsschutz mit der Rechtskraft
des Urteils rückwirkend.
Wird dem VN vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht eine Besonderheit: Es wird rückwirkend Versicherungsschutz unter der
Bedingung gewährt, dass vorsätzliches Handeln des VN nicht rechtskräftig festgestellt wird. Wie die Ausgestaltung der allgemeinen Strafrechtsdeckung zeigt,
wird also nicht nur beim Vorwurf eines Verbrechens kein Versicherungsschutz durch die Barmenia Arbeitsrechtsschutzversicherung gewährt, sondern auch beim Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen
werden kann, z.B. Beleidigung, Diebstahl oder Betrug.
Ein Mitarbeiter erleidet während der Arbeit einen Unfall mit schweren Gesichtsverletzungen. Gegen den Arbeitgeber wird ein Strafverfahren eingeleitet mit dem
Vorwurf, er habe die einschlägigen Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten. Entscheidend für die Frage des Versicherungsschutzes ist ausschließlich der
von der Staatsanwaltschaft erhobene Vorwurf. Wird z.B. beim Vorwurf des Diebstahls das Verfahren später eingestellt oder wird der VN freigesprochen, besteht
von Anfang an kein Rechtsschutz. Denn Diebstahl kann nur vorsätzlich begangen werden.
Infos zum Thema Arbeitsrechtsschutzversicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles, an deren Verletzung Leistungsfreiheit des Versicherers anknüpfen kann, findet man beim verkehrsbezogenen
Rechtsschutz, nämlich Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Berechtigung und Fahren mit einem nicht zugelassenen Kraftfahrzeug. Leistungsfreiheit entfällt
jedoch für die Personen, die vom Fehlen der Fahrerlaubnis etc. ohne Verschulden keine Kenntnis hatten. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
sind vor allem Informations-, Gefahrstands-, Schadenminderungs-, Abstimmungs- und Wartepflichten.
Danach hat der VN die Erstprämie unverzüglich nach Ablauf der Widerspruchsfrist zu zahlen. Diese endet zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins.
Bei einer Banküberweisung hat der VN z.B. rechtzeitig geleistet, wenn der Überweisungsauftrag vor dem Ablauf der Frist bei der Bank eingegangen ist.
Wurde der Versicherungsfall durch eine Willenserklärung oder Rechtshandlung ausgelöst, die vor Versicherungsbeginn der Barmenia Arbeitsrechtsschutzversicherung liegt, besteht gemäß § 4 Abs. 3a ARB kein
Versicherungsschutz.
Diese Quotierungsregelung beruht auf dem Wegfall des Alles-oder-Nichts-Prinzips. Der vollständige oder teilweise Wegfall des Versicherungsschutzes hat bei
der Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass der Versicherer den
VN durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Weist der VN nach, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt
hat, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Barmenia Arbeitsrechtsschutzversicherung
Macht ein Handwerker Verzugsansprüche wegen einer verspäteten Zahlung geltend, so besteht im Rahmen des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht Deckung
für die Abwehr dieser Forderung. Aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht: Auch diese Bestimmung dient der Klarstellung. Denn im Rahmen der Leistungsart
Arbeitsrechtsschutzversicherung sind ohnehin nur Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen bzw. Arbeitsverträgen (also Individualarbeitsrecht) versichert. Um kollektives
Arbeitsrecht handelt es sich dann, wenn es um die Arbeitsbedingungen geht.
Im Folgenden werden die in § 3 ARB aufgeführten allgemeinen Risikoausschlüsse dargestellt, die für alle Leistungs- und Vertragsarten gelten. Hiernach besteht
kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit, Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen,
Streik, Aussperrung oder Erdbeben: Der Ausschluss Krieg ist gegeben, wenn die Interessenwahrnehmung mittelbar oder unmittelbar durch einen Krieg adäquat
verursacht worden ist.
Die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden, z.B. Nässeschäden infolge Dachundichtigkeiten oder Gesundheitsschäden auf Grund giftiger Holzschutzmittel fällt
nach überwiegender Auffassung ebenfalls unter den Baurisikoausschluss. Zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen, es sei denn, dass diese auf einer
Vertragsverletzung beruhen Diese Regelung dient der Klarstellung und Abgrenzung zur Haftpflichtversicherung. Die «Rechtsschutzversicherung» deckt die
Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen.
Allgemeine Informationen über die Arbeitsrechtsschutzversicherung
Besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des VN nur teilweise Versicherungsschutz, übernimmt der Rechtsschutzversicherer auch nur einen entsprechenden
Anteil der Kosten. Stehen z.B. beim Straf-Rechtsschutz mehrere Vorwürfe im Raum, zu denen nur für einen Teil Versicherungsschutz in Betracht kommt, so wird
die Deckungszusage auch nur für diesen Teil erteilt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn es im Verkehrs-Straf-Rechtsschutz um das Fahren unter Alkoholeinfluss
und gleichzeitig um Widerstand gegen Polizeibeamte geht.
Über diese Rechtsschutzform des § 24 ARB, die mit der früher in den ARB 75 gebotenen Arbeitsrechtsschutzversicherung vergleichbar ist, kann sich der VN
in seiner Eigenschaft als Inhaber eines Gewerbebetriebes oder als freiberuflich oder anderweitig selbstständig Tätiger schützen. Der Begriff der selbstständigen
Tätigkeit ist kein fest umrissener Begriff der Rechtssprache. Als selbstständig wird im Allgemeinen derjenige angesehen, der seinen Beruf wirtschaftlich und
organisatorisch in eigener Regie ausübt.
Da die Abgrenzung zwischen privater und selbstständiger Tätigkeit über die Mitversicherung des Vertrags-Rechtsschutzes (s.u.) entscheidet, treten in diesem
Bereich häufig Streitigkeiten auf, die vor Gericht ausgetragen werden. Ist eine Rechtsschutzversicherter Gesellschafter einer GmbH, auf deren Wirken er
maßgeblichen Einfluss ausüben kann, betrifft dies nicht mehr seinen privaten Bereich und es handelt sich selbst dann nicht um die Verwaltung eigenen
Vermögens, wenn er im Namen seiner Ehefrau eine Warenbestellung aufgibt.