Preiswerte Arbeitsrechtsschutzversicherung
Was ist eine Arbeitsrechtsschutzversicherung?
Generell gilt es bei der Arbeitsrechtsschutzversicherung für Selbstständige und Nichtselbständige, als Privatpersonen zu unterscheiden.
- Arbeitsrechtsschutzversicherung für Selbstständige - Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers. 2 Mitversichert sind die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer, sowie für Vereine sowie deren gesetzliche Vertreter, Angestellte und Mitglieder, soweit diese im Rahmen der Aufgaben tätig sind, die ihnen gemäß der Satzung obliegen.
- Arbeitsrechtsschutzversicherung für Privatpersonen - Versicherungsschutz besteht für den privaten und beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers und seines ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner, wenn diese keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 6 000 EUR – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – ausüben.
Leistungen der Arbeitsrechtsschutzversicherung
- Arbeitsrechtsschutzversicherung für Selbstständige - Der Versicherungsschutz umfasst, Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
- Arbeitsrechtsschutzversicherung für Privatpersonen - Der Versicherungsschutz umfasst, Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht.
Gegenstand des Versicherungsschutzes
Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang.
Die Arbeitsrechtsschutzversicherung ist also in erster Linie eine Kostenversicherung. Inhalt und Umfang der Pflicht zur Kostenübernahme richten sich nach den jeweiligen Leistungsbestimmungen, die für die einzelnen versicherten Bereiche gelten.
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen beinhaltet grundsätzlich jede Interessenwahrnehmung in rechtlichen Streitigkeiten, und zwar von der ersten anwaltlichen Beratung über den Prozess bis in zur Zwangsvollstreckung.
Allgemeine Informationen zum Thema Arbeitsrechtsschutzversicherung
In der Arbeitsrechtsschutzversicherung wird die Prämie als Jahresprämie berechnet, wobei eine unterjährige Zahlungsweise mit entsprechendem Ratenzuschlag möglich ist. Regelmäßig gewähren die Rechtsschutzversicherer Rabatte (z.B. Mengenrabatte im Verkehrsrechtsschutz, Sonderrabatte für Selbstständige oder Single Rabatte). Im Wohnungs- und Mietrechtsschutz wird die Versicherungsprämie grundsätzlich anhand folgender Faktoren berechnet: Wohneinheit bei selbst genutzter Wohnung und Jahresbruttomiete bei vermieteten.
Da die Arbeitsrechtsschutzversicherung keinen uneingeschränkten Versicherungsschutz gewährt, kommt es nicht selten zu Deckungsablehnungen. Der Versicherer kann z.B. vorvertragliche Ereignisse, das Eingreifen eines Risikoausschlusses oder auch mangelnde Erfolgsaussichten einwenden. Allerdings ist es nach der Rechtsprechung nicht zulässig, dass eine Arbeitsrechtsschutzversicherung, der die Deckung z.B. wegen einer Obliegenheitsverletzung oder eines Risikoausschlusses abgelehnt hat, sich im Deckungsprozess erstmalig auf fehlende Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit beruft.
Bei Mitwirkung eines Versicherungsagenten bestimmt sich die Zuständigkeit auch nach dessen Niederlassung oder Wohnort. Falls für den Rechtsschutzversicherer ein Schadenabwicklungsunternehmen tätig ist, ist nicht die Preiswerte Arbeitsrechtsschutzversicherung selbst, sondern das beauftragte Schadenabwicklungsunternehmen gemäß VVG § 126VVG Klagegegnerin. Für diese Stellung (sog. Passivlegitimation) ist jedoch Voraussetzung, dass im Versicherungsschein der Hinweis auf das Abwicklungsunternehmen enthalten ist.
Unter die Arbeitsrechtsschutzversicherung fallen all diejenigen Vorschriften, die die Ahndung dienstrechtlicher Verfehlungen im öffentlichen Recht zum Gegenstand haben. Im Wesentlichen geht es um öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse. Zum Standesrecht zählen alle Rechtsnormen, die für Angehörige bestimmter Berufsgruppen (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten) gelten und in denen bestimmte Berufs- und Standespflichten geregelt sind. Für die Ahndung von Verstößen gegen das Berufs- und Standesrecht sind in erster Linie eingesetzte Ehrengerichte zuständig.
Preiswerte Arbeitsrechtsschutzversicherung
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Nützliche Tipps zum Thema Arbeitsrechtsschutzversicherung
Die Arbeitsrechtsschutzversicherung zählen mittlerweile sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich zu den am meisten verbreiteten Versicherungen.Dies
dürfte maßgeblich darauf zurückzuführen sein, dass angesichts der zunehmenden Verrechtlichung aller Lebensbereiche auch die Bereitschaft steigt, tatsächliche
oder vermeintliche Ansprüche durchzusetzen. Ohne die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts für die Rechtsverfolgung stellt sich die Wahrnehmung
rechtlicher Interessen für viele Personen als schwer einzuschätzendes Wagnis dar.
Ist der Rechtsschutzfall durch einen Kraftfahrtunfall im europäischen Ausland eingetreten und eine zunächst betriebene Regulierung mit dem
Schadenregulierungsbeauftragten bzw. der Entschädigungsstelle im Inland erfolglos geblieben, so dass eine Rechtsverfolgung im Ausland notwendig wird, dann
trägt die Arbeitsrechtsschutzversicherung zusätzlich die Kosten eines inländischen Rechtsanwalts bei der Regulierung mit dem Schadensregulierungsbeauftragten bzw. der
Entschädigungsstelle im Inland.
Die Kostenerstattungspflicht durch die Arbeitsrechtsschutzversicherung für Kosten des Gegners endet aber dort, wo im Falle eines Vergleichs von einer unangemessenen Verteilung der Kostenlast
auszugehen ist. Gedeckt sind auch die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich der Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, die von
der Verwaltungsbehörde herangezogen werden, sowie die Kosten der Vollstreckung im Verwaltungswege. Zur Klarstellung: Zwangs- und Verwarnungsgelder sowie
Geldbußen fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Allgemeines über die Arbeitsrechtsschutzversicherung
Zu den sonstigen Nutzungsverhältnissen zählen z.B. Wohnungsleihe und schuldrechtliche Wohnrechte sowie Nutzungsverhältnisse aufgrund eines
Grundstückskaufvertrages bis zum Besitzübergang. Die Anmietung von Ferienwohnungen, Campingplätzen und Hotelzimmern fällt nicht unter § 29 ARB. Es handelt
sich hier nämlich um kurzfristige Nutzungsverhältnisse, während der Arbeitsrechtsschutzversicherung auf längerfristige Schuldverhältnisse abstellt.
Streitigkeiten aus Nutzungsverhältnissen unterliegen der Arbeitsrechtsschutzversicherung.
Je nach gewählter Preiswerte Arbeitsrechtsschutzversicherung besteht Arbeits-Rechtsschutz für den VN entweder in seiner Eigenschaft als Arbeitnehmer, und zwar aus Arbeitsverhältnissen
oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, oder als Arbeitgeber, dann aber nur aus Arbeitsverhältnissen. Arbeitnehmer ist, wer in einem Arbeitsverhältnis
steht und vom Arbeitgeber abhängige weisungsgebundene Arbeit leistet, Arbeitgeber ist jede natürliche oder juristische Person, die einen anderen in einem
Arbeitsverhältnis beschäftigt.
Denn bei diesen Ansprüchen soll es sich nicht um Schadenersatzansprüche handeln, sondern um Entschädigungsansprüche aufgrund Aufopferung, deren Sinn und
Zweck darin liegt, ein dem Einzelnen auferlegtes Sonderopfer durch die Allgemeinheit auszugleichen. Die Ausgrenzung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese
auch aus Vertragsverletzungen resultieren, hat vor allem für den Firmen-Rechtsschutz Bedeutung, der - abgesehen von der Arbeitsrechtsschutzversicherung - keine Deckung für
vertragliche Auseinandersetzungen vorsieht.
Arbeitsrechtsschutzversicherung
Der Risikoausschluss der Arbeitsrechtsschutzversicherung für Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können, greift nach LG Saarbrücken (VersR 2003, 238 ff.) bei
der Anklage eines Vergehens der gefährlichen Körperverletzung gemäß §§ 223, 223a StGB a.F. (jetzt § 224 StGB) und späterer Verfahrenseinstellung nicht,
weil bei der gebotenen kundenfreundlichen Auslegung die angeklagte gefährliche Körperverletzung unter die Vergehen einzuordnen ist, die sowohl vorsätzlich
als auch fahrlässig begangen werden können.
Entwickelt sich eine Rechtsstreitigkeit aus einer Serie von Rechtsverstößen, gilt ebenfalls der erste Verstoß als Versicherungsfall. Kündigt der Vermieter
das Mietverhältnis, weil der Mieter drei Monatsmieten nicht gezahlt hat, ist der Versicherungsfall zum Zeitpunkt der Nichtzahlung der ersten Monatsmiete
eingetreten. Bei einem Serienverstoß im o.g. Sinne gibt es in § 4 Abs. 2 ARB eine spezielle Regelung: Rechtsschutzfälle, die länger als ein Jahr vor Beginn
der Preiswerte Arbeitsrechtsschutzversicherung liegen, bleiben außer Betracht.
Die Verteidigung beginnt in der Regel mit der Eröffnung des Strafverfahrens, also mit der Zustellung des Anhörungsbogens oder der Ladung zu einer Vernehmung
des Beschuldigten. Sofern der VN auf frischer Tat, z.B. bei einer Verkehrskontrolle, ertappt ist, kann er sofort auf Kosten des Rechtsschutzversicherers
einen Rechtsanwalt einschalten. Dies ist vor allem dann von Bedeutung, wenn die Polizei den Führerschein beschlagnahmt hat. Für die Frage der Deckung ist es
zunächst unerheblich, ob dem VN in der Anklageschrift oder im Strafbefehl einer Straftat vorgeworfen wird
Infos zum Thema Arbeitsrechtsschutzversicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles, an deren Verletzung Leistungsfreiheit des Versicherers anknüpfen kann, findet man beim verkehrsbezogenen
Rechtsschutz, nämlich Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Berechtigung und Fahren mit einem nicht zugelassenen Kraftfahrzeug. Leistungsfreiheit entfällt
jedoch für die Personen, die vom Fehlen der Fahrerlaubnis etc. ohne Verschulden keine Kenntnis hatten. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
sind vor allem Informations-, Gefahrstands-, Schadenminderungs-, Abstimmungs- und Wartepflichten.
Der Anwalt erhebt ohne Abstimmung mit der Preiswerte Arbeitsrechtsschutzversicherung eine Klage, obwohl er zunächst nur mit der außergerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen
des VN betraut und zudem ausdrücklich darauf hingewiesen worden war, dass Kosten auslösende Maßnahmen mit dem Versicherer abzustimmen sind. Der Versicherer
kann dann den Versicherungsschutz zumindest wegen grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung ganz oder teilweise versagen. Der Anwalt macht sich aber
schadenersatzpflichtig mit der Folge des Verlustes seines Schadenersatzanspruchs.
Der VN hat gegenüber dem Versicherer bestimmte Verhaltensregeln einzuhalten. Die Beachtung dieser sog. Obliegenheiten ist wichtig, um eine unter bestimmten
Voraussetzungen im Falle ihrer Verletzung mögliche Leistungsfreiheit des Versicherers zu vermeiden. Zum einen gelten die im VVG geregelten gesetzlichen
Obliegenheiten (z.B. vorvertragliche Anzeigepflichten gemäß §§ 19ff. VVG). Zum anderen sind die in den ARB vereinbarten Obliegenheiten zu beachten. Die ARB
regeln sowohl Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles.
Preiswerte Arbeitsrechtsschutzversicherung
Ob hinreichende Erfolgsaussichten bestehen (z.B. der Klagevortrag des VN schlüssig ist), orientiert sich an den Grundsätzen, welche in Rechtsprechung und
Literatur für die Prüfung der Erfolgsaussichten im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens gelten. Die Erfolgsaussichten können unter rechtlichen
Gesichtspunkten nur dann durch die Arbeitsrechtsschutzversicherung verneint werden, wenn der Sachvortrag des VN nicht schlüssig ist, also wenn der dem Begehren zugrunde liegende Sachverhalt den
erstrebten rechtlichen Erfolg nicht herbeiführen kann.
Wettbewerbsrecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Wettbewerb in der sozialen Marktwirtschaft regeln, z.B. das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
(UWG) oder die Zugabeverordnung. Das Kartellrecht ist ein Unterfall des Wettbewerbsrechts. Enthalten Arbeitsverträge Wettbewerbsverbotsklauseln für die Zeit
nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, fallen darauf bezogene Streitigkeiten nicht unter den Deckungsausschluss. Denn dann handelt es sich um
vertraglichen und nicht um wettbewerbsrechtliche Absprachen.
Die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden, z.B. Nässeschäden infolge Dachundichtigkeiten oder Gesundheitsschäden auf Grund giftiger Holzschutzmittel fällt
nach überwiegender Auffassung ebenfalls unter den Baurisikoausschluss. Zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen, es sei denn, dass diese auf einer
Vertragsverletzung beruhen Diese Regelung dient der Klarstellung und Abgrenzung zur Haftpflichtversicherung. Die «Rechtsschutzversicherung» deckt die
Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen.
Allgemeine Informationen über die Arbeitsrechtsschutzversicherung
Besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des VN nur teilweise Versicherungsschutz, übernimmt der Rechtsschutzversicherer auch nur einen entsprechenden
Anteil der Kosten. Stehen z.B. beim Straf-Rechtsschutz mehrere Vorwürfe im Raum, zu denen nur für einen Teil Versicherungsschutz in Betracht kommt, so wird
die Deckungszusage auch nur für diesen Teil erteilt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn es im Verkehrs-Straf-Rechtsschutz um das Fahren unter Alkoholeinfluss
und gleichzeitig um Widerstand gegen Polizeibeamte geht.
Versicherungsschutz durch die Arbeitsrechtsschutzversicherung besteht dann gemäß § 2c ARB jeweils für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen
Nutzungsverhältnissen aller Art und dinglichen Rechten an Immobilien. Der VN muss von einem Versicherungsfall in einer speziellen persönlichen Eigenschaft
betroffen sein, nämlich in einem inneren sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Eigenschaft als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder
Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Da die Abgrenzung zwischen privater und selbstständiger Tätigkeit über die Mitversicherung des Vertrags-Rechtsschutzes (s.u.) entscheidet, treten in diesem
Bereich häufig Streitigkeiten auf, die vor Gericht ausgetragen werden. Ist eine Rechtsschutzversicherter Gesellschafter einer GmbH, auf deren Wirken er
maßgeblichen Einfluss ausüben kann, betrifft dies nicht mehr seinen privaten Bereich und es handelt sich selbst dann nicht um die Verwaltung eigenen
Vermögens, wenn er im Namen seiner Ehefrau eine Warenbestellung aufgibt.