Autoversicherung
Fahrzeuge, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können.
Die Autoversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Autoversicherung ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Fahrzeugführer (Fahrer) verpflichtet, eine entsprechende Autoversicherung abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Autoversicherung reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Fahrzeug muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Autoversicherung
Fahrzeuge, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Autoversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Autoversicherung ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Fahrzeugführer (Fahrer) verpflichtet, eine entsprechende Autoversicherung abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Autoversicherung reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Fahrzeug muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Infos und Tipps zum Thema Autoversicherung
Versichert bleibt jedoch die Beschädigung betriebsunfähiger Fahrzeuge beim nicht gewerbsmäßigen Abschleppen im Rahmen üblicher Hilfeleistung. Ein Fahrzeug bleibt mit Motorschaden liegen und wird von einem herbeigerufenen privaten Pannenhelfer abgeschleppt. Auf Grund eines groben Fahrfehlers kommt das abgeschleppte Fahrzeug aus der Spur und schlägt gegen die Leitplanke. Für den insoweit eingetretenen Schaden am gezogenen Fahrzeug besteht Versicherungsschutz über die Autoversicherung des Zugfahrzeugs.
Die Autoversicherung kann auch prozessökonomische Erwägungen (Kosten, Höhe des Anspruchs) in seine Ermessensentscheidung einfließen lassen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn geltend gemachte Schadenersatzansprüche eindeutig und leicht nachweisbar unbegründet sind. Auszugehen ist dabei von der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Regulierung, wie sie sich für den zuständigen Sachbearbeiter dargestellt hat. Die Beweislast für ein pflichtwidriges Regulierungsverhalten trägt allein der VN.
Nachdem Anfang der 90er Jahre die Zahl der Pkw Diebstähle sprunghaft angestiegen war, haben sich die Autoversicherung noch eine Klausel durch das Bundesaufsichtsamt genehmigen lassen, nach der die Höchstentschädigung bei Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges durch Diebstahl um einen prozentualen Abschlag in Höhe von 10% reduziert wird. Einen Verzicht haben die Versicherer lediglich bei Pkw, Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Mietwagen und Campingfahrzeugen erklärt.
Der Kfz Zulieferer kann sich in der jeweiligen Eigenschaft versichern, soweit er seine Erzeugnisse ausdrücklich im Versicherungsvertrag bezeichnet. Dies bedeutet zugleich, dass der Versicherungsschutz durch die Autoversicherung nicht nur Zulieferern zur Verfügung steht, die unmittelbar an Kfz-Hersteller liefern. Vielmehr können auch solche Zulieferer Versicherungsschutz für Rückrufe der Kfz Hersteller erhalten, die Teile an andere Unternehmen liefern, welche diese zu Produkten verarbeiten, mit denen sie dann ihrerseits Kfz Hersteller beliefern.
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Nützliche Tipps zum Thema Autoversicherung
Hat bei der Entstehung des Schadens allerdings ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so hängt der Umfang des Schadenersatzes von den Umständen ab,
insbesondere davon, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist. Auf einer Kreuzung stoßen zwei Fahrzeuge
zusammen, wobei beide Beteiligten den Unfall verschuldet haben. Einer war mit zu hoher Geschwindigkeit unterwegs. Die Gerichte gehen in diesen Fällen in der
Regel von einer Haftungsquote in Höhe von 50 Prozent aus.
Der Versicherungsschutz durch die Autoversicherung bezieht sich grundsätzlich nicht auf öffentlich-rechtliche Schadenersatzansprüche. Anders verhält es sich jedoch, wenn die
Aufwendungen als sog. Rettungskosten (Aufwendungen zur Abwehr oder Minderung eines Schadens) zu qualifizieren sind. Dass der VN insoweit auch auf öffentlich
rechtlicher Grundlage zur Kostenerstattung herangezogen werden kann, ist dann unerheblich. Die zuständige Ordnungsbehörde verfügt nach einem Tankwagenunfall
das Ausbaggern des mit Öl getränkten Erdreichs.
Er kann also seinen Schaden sowohl beim Schädiger (VN oder mitversicherte Person) als auch beim Haftpflichtversicherer geltend machen. In einem sich
gegebenenfalls anschließenden Gerichtsverfahren ist es allerdings sinnvoll, aus prozesstaktischen Gründen neben dem Versicherer auch den Fahrer bzw. Halter
zu verklagen, da diese dann nicht mehr als Zeuge vernommen werden können. Handelt es sich bei dem gegnerischen Haftpflichtversicherer um ein ausländisches
Unternehmen, so kann auch dieses Unternehmen im Inland verklagt werden.
Allgemeines über die Autoversicherung
Beim reinen Glasbruch werden die Kosten für Ausbau der gebrochenen und Einbau der neuen Verglasung sowie Ersatz des Dichtungsmaterials vom Versicherer
ersetzt. Demgegenüber sind Reinigungskosten vom Versicherungsnehmer zu tragen. Zur Verglasung gehören alle Teile, deren Funktion im wesentlichen durch die
besonderen Eigenschaften von Glas (z. B. Lichtdurchlässigkeit, Spiegelwirkung) bestimmt ist. Sind Scheinwerfer nur komplett lieferbar, sind auch die
Gesamtkosten vom Versicherer zu ersetzen.
Die Autoversicherung Versicherungsschutz erfasst auch alle Schäden, die durch Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile entstanden sind. Insbesondere gehören hierzu
Diebstahl, unbefugter Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub und Unterschlagung. Da diese Delikte nur beispielhaft genannt werden, bezieht sich der
Versicherungsschutz auch auf weitere Formen der Entwendung, die nicht unbedingt strafrechtlichen Charakter haben müssen. Diebstahl setzt den Bruch fremden
Gewahrsams und die Gründung neuen Gewahrsams in Zueignungsabsicht voraus.
Beim Überfahren einer Brücke kommt ein Lkw durch heftigen Seitenwind ins Schleudern und wird beim Umkippen schwer beschädigt. Versichert sind Schäden durch
den Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes. Zum Haarwild zählen z. B. Rehe,
Hasen, Wildschweine, Füchse, Dachse und Marder. Dieser Katalog wird im Rahmen der Unternehmensbedingungen mitunter noch erweitert, zum Beispiel durch
Einbeziehung von Wirbeltieren gehören.
Autoversicherung
Bei der Autoversicherung handelt es sich nicht um eine freiwillige Versicherung. Vielmehr ist der Kfz-Halter verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer
eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden durch den Gebrauch des Fahrzeuges
deckt, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr eingesetzt wird. Mit der Versicherungspflicht des Kfz-Halters korrespondiert der sog. Kontrahierungszwang
auf Seiten des Versicherers.
Gegenüber motorisierten Unfallgegnern kann der Halter oder Fahrer seine Haftung u. U. im Falle eines für ihn unabwendbaren Ereignisses vermeiden, bei nicht
motorisierten Unfallgegnern nur beim Vorliegen von höherer Gewalt. Der Unfallgeschädigte hat gemäß § 3 Pflichtversicherungsgesetz einen Direktanspruch gegen
den gegnerischen Autoversicherung. Er kann also seinen Schaden sowohl beim Schädiger (Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen) als auch beim
Haftpflichtversicherer des Fahrzeuges direkt geltend machen.
Eigene noch auf andere zugelassene Fahrzeuge, die der Versicherungsnehmer in unmittelbarem Besitz hat, bis zum Zeitpunkt der Umschreibung, Abmeldung oder
Vornahme eines Händlereintrages (in die Stichtagsmeldung der Händlerversicherung), höchstens für die Dauer von 7 Tagen, seit das Fahrzeug in den
unmittelbaren Besitz des Versicherungsnehmers gelangt ist. Entsprechendes gilt für eigene Fahrzeuge, die bereits auf einen Käufer zugelassen sind, bis zum
Zeitpunkt der Übergabe auf den Käufer.
Infos zum Thema Autoversicherung
Ältere Verträge der Autoversicherung wie auch Ergänzungsdeckungen bieten ihren Versicherungsschutz auf Basis der Allgemeinen Bedingungen für die Verkehrs-Service-Versicherung
(AVSB 87) an. Diese mit niedrigen Erstattungsgrenzen ausgestattete Versicherung beinhaltet vornehmlich Fahrzeugleistungen und dürfte damit kaum dem
Marktstandard entsprechen. Den umfangreichsten Versicherungsschutz gewähren Schutzbriefversicherungen, für die die Allgemeinen Bedingungen für die
Schutzbrief-Versicherung (AB Schutzbrief 97) gelten.
Die Frist beginnt mit Eingang der Unterlagen, die der Versicherungsnehmer zur Feststellung des Unfallhergangs, der Unfallfolgen sowie zum Nachweis des
Abschlusses eines für die Feststellung der Invalidität notwendigen Heilverfahrens beizubringen hat. Erkennt der Versicherer den Anspruch an oder einigen
sich die Parteien dem Grunde und der Höhe nach, so hat der Versicherer seine Leistung innerhalb von zwei Wochen zu erbringen. Verstreicht die Zwei Wochen
Frist ohne Zahlung, kann der Versicherungsnehmer die fällige Leistung einklagen.
Tagegeld wird gezahlt bei unfallbedingter ganzer oder teilweiser Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, und zwar für die Dauer der ärztlichen Behandlung,
längstens aber für die Dauer eines Jahres vom Unfalltag an gerechnet. Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft. Die Bemessung des
Beeinträchtigungsgrades richtet sich nach der Berufstätigkeit oder Beschäftigung des Versicherten und wird in der Regel durch den behandelnden Arzt
attestiert.
Autoversicherung
Auch wer ein Kraftfahrzeug zu beruflichen Zwecken einsetzt, unterfällt der Haftung nach dem Umweltschadensgesetz, wenn er einen Umweltschaden zu vertreten
hat. Der Beitrag bespricht und bewertet das neue Produkt. Wird durch eine berufliche Tätigkeit die Artenvielfalt, Gewässer oder den Boden auf eigenen oder
fremden Grundstücken geschädigt oder die Gefahr eines solchen Schadens verursacht, haftet der Verantwortliche nach dem Umweltschadensgesetz. Er kann von der
zuständigen Behörde öffentlich-rechtlich für die Kosten der Sanierung herangezogen werden.
Zunehmend haben auch andere Versicherern, die Kfz-Risiken im gewerblichen Bereich decken, ihre Angebotspalette um die Kfz-USV erweitert. Den Orientierungsrahmen
bilden stets die unverbindlichen Musterbedingungen des GDV. Eine Verpflichtung zum Abschluss einer Kfz-USV besteht nicht. Da das USchadG berufliche
Tätigkeiten als Anknüpfungspunkt für eine Haftung vorsieht, ist aber auch der berufliche Einsatz von Kraftfahrzeugen mit entsprechenden Haftungsrisiken
verbunden. Deshalb ist jedem Unternehmen zu raten, für eine entsprechende Zusatzdeckung durch eine Autoversicherung zu sorgen.
Zur Deckung der hieraus resultierenden Vermögensschäden stellen die Versicherer den Kfz-Zulieferern seit 1981 das sog. Kfz-Rückrufkosten-Modell zur
Verfügung. Die Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Rückrufkosten-«Haftpflichtversicherung» für Kfz-Teile-Zulieferer wurden im Juni 2004
vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) letztmalig überarbeitet und den Haftpflichtversichern unverbindlich zur Verwendung
empfohlen.
Allgemeine Informationen über die Autoversicherung
Bei der Nachhaftung des Kfz-Haftpflichtversicherers nach Beendigung des Vertrages. Bei Annahmezwang reicht die Deckungssumme einmal nicht zur Befriedigung
aller Schadenersatzansprüche aus, dann hat dies folgende Auswirkungen. Der VN kann für den überschießenden Betrag persönlich in Anspruch genommen werden.
Ein Überschreiten der Versicherungssumme führt außerdem dazu, dass die Kosten eines Rechtsstreits vom Versicherer nur im Verhältnis der Versicherungssumme
zur Gesamthöhe der Ansprüche übernommen werden.
Sie gilt bis zur endgültigen Erfüllung der Regulierungspflicht, d. h. auch dann, wenn der Vertrag zwischenzeitlich beendet wurde. Sie wird auch nicht dadurch
beeinträchtigt, dass der Schaden die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt. Die Autoversicherung besitzt bei der Regulierung einen Ermessensspielraum, ob und
in welcher Höhe er Zahlungen an den Geschädigten vornimmt. Er ist zwar nicht an Weisungen des VN gebunden, jedoch dürfen bei seiner pflichtgemäßen
Ermessungsausübung schützenswerte Belange des VN nicht unberücksichtigt bleiben.
Versichert bleibt jedoch die Beschädigung betriebsunfähiger Fahrzeuge beim nicht gewerbsmäßigen Abschleppen im Rahmen üblicher Hilfeleistung. Ein Fahrzeug
bleibt mit Motorschaden liegen und wird von einem herbeigerufenen privaten Pannenhelfer abgeschleppt. Auf Grund eines groben Fahrfehlers kommt das
abgeschleppte Fahrzeug aus der Spur und schlägt gegen die Leitplanke. Für den insoweit eingetretenen Schaden am gezogenen Fahrzeug besteht Versicherungsschutz
über die Autoversicherung des Zugfahrzeugs.