Baufinanzierung
Der Wunsch nach dem eigenen Hau oder der eigenen Wohnung ist latent seit Menschen unsere Erde besiedeln. Daran wird sich weder in naher noch in ferner Zukunft grundsätzlich etwas ändern. Zugegeben, der Weg zum eigenen Heim oder zur eigenen Wohnung wurde in den vergangenen Jahren etwas steiniger.
Der Wunsch nach dem eigenen Heim bleibt. Und genau dieser ungebrochene Wunsch ist auch in den vor uns liegenden Jahren die Chance derjenigen, die sich professionell und mit profundem Wissen als überzeugende Berater und leistungsfähige Mittler der Baufinanzierung bewähren können. Auch in den nächsten Jahren versetzt aktuelles und stets aktualisiertes Wissen jeden Engagierten in die Lage, durch die bessere Leistung nach wie vor gut zu verdienen.
Baufinanzierung
Arten und Formen einer Baufinanzierung
Die $keygross von Neubau- oder Umbau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen kann auf verschiedenen bewährten Wegen erfolgen, teilweise auch in Kombination:
einem Hypotheken- oder Grundschuld-gesichertes Annuitätendarlehen einer Bank oder Sparkasse mit gleich bleibenden Raten, die im Verlauf der Tilgungsphase einen ansteigenden Tilgungs- und einen abnehmenden Zinsanteil aufweisen.
einem Bauspardarlehen
einem öffentlichen Kredit, z.B. von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der über eine finanzierende Bank mit beantragt wird und in Hochzinsphasen interessant ist, weil er deutlich niedrigere Zinsbelastungen und teilweise auch Tilgungsaussetzungen in der Startphase vorsieht.
oder einer Tilgungsaussetzungsversicherung.
Wonach richtet sich die Kredithöhe für die Baufinanzierung
Bei der Baufinanzierung spielt die Wertermittlung des Objektes eine große Rolle, für das ein Kredit bereitgestellt werden soll. Zum einen hängt davon ab, wie schnell die Beleihungsgrenze erreicht wird, die bei Bausparkassen und Hypothekenbanken üblicherweise bei 60 Prozent des Objektwertes liegt, bei anderen Banken und Sparkassen kann sie auch bei bis zu 100 Prozent liegen.
Zinsen und Tilgung für eine Baufinanzierung
Die Zinsen werden vertraglich meistens nur für eine bestimmte Zeit, typischerweise zwischen fünf und fünfzehn Jahren, verbindlich festgeschrieben. Die Tilgung kann entweder sofort nach Darlehensauszahlung beginnen oder nach einer Phase der Tilgungsaussetzung, um zum Beispiel dem Finanzierer die Möglichkeit zu geben, die Phase erhöhter Kosten (Umzug, Renovierung etc.) zum Finanzierungsbeginn leichter zu überstehen.
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Nützliche Tipps zum Thema Baufinanzierung
Im Fall einer Immobilienfinanzierung bieten einzelne Anbieter den Abschluss einer Spezialdeckung als sog. Werterhaltungsgarantie an. Sie sichert einen
eventuellen Veräußerungsverlust von bis zu 15.000 EUR infolge Scheidung oder berufsbedingter Versetzung ab. Diese Leistung wird über die Delta Lloyd
beitragsfrei mit integriert. Alternativ kann der Risikobaustein Scheidung den Betroffenen in einer solchen Situation ermöglichen, die Baufinanzierung
weiter zu bedienen, solange noch nicht abschließend geklärt ist, wie mit der Immobilie verfahren werden soll.
Bei der Versicherung mit erhöhter Todesfallsumme steht der Todesfallschutz im Vordergrund. Daher ist sie besonders für junge Familien mit erhöhtem Bedarf an
Hinterbliebenenschutz geeignet und zu empfehlen. Im Todesfall wird z. B. die doppelte Erlebensfallsumme ausgezahlt. Auch in Verbindung mit einer
Baufinanzierung und als Hypotheken-Tilgungsversicherung ist sie dazu geeignet, Familien gegen die besonderen wirtschaftlichen Folgen des Todesfalls
abzusichern.
Diese Versicherung bietet Singles besondere Vorteile, weil auf einen hohen Todesfallschutz verzichtet wird. Statt dessen steht eine verbesserte
Ablaufleistung zum Vertragsende zur Verfügung. Bei vorzeitigem Tod wird neben dem garantierten Versicherungsguthaben, bestehend aus dem Rückkaufswert ohne
Gewinnbeteiligung, noch ein Sterbegeld in Höhe von durchschnittlich 10 Prozent der Erlebensfallsumme gewährt. Das niedrige Sterbegeld erfordert nur geringe
Risikobeiträge, sodass diese Einsparungen voll der Kapitalbildung zufließen müssten.
Allgemeines über die Baufinanzierung
Die Gesellschafter teilschuldnerisch für die Zahlung von Geldbeträgen des Grundschuldbetrages und der Zinsen und Nebenleistungen der persönlichen Haftung zu
unterwerfen, aus welcher die Gläubigerin sie ohne vorherige Zwangsvollstreckung in den belasteten Grundbesitz in Anspruch nehmen kann und sie auch wegen der
persönlichen Haftung der sofortigen Zwangsvollstreckung aus der Urkunde in ihr gesamtes Vermögen zu unterwerfen und zu beantragen, dass der Gläubiger auch
insoweit eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde erteilt wird.
Nach dem Vertragsinhalt sollte das Darlehen sowohl der Ablösung eines alten Restkredits als auch der Fertigstellung des Bauobjekts dienen. Als
Auszahlungsvoraussetzung war u.a. eine vollstreckbare Ausfertigung der persönlichen Schuldunterwerfung der künftig in die GbR eintretenden Gesellschafter in
Höhe ihrer im Gesellschaftsvertrag vereinbarten quotenmäßigen Haftung vorgesehen. Mit Darlehensvertrag vom 22./28.12.1998 nahm die GbR, wiederum vertreten
durch die G., bei der Beklagten einen weiteren Kredit von 540.000 Euro zur Baufinanzierung auf.
Beide Darlehen wurden durch eine Grundschuld über 36 Mio. DM an dem gesellschaftseigenen Grundstück gesichert. Nach Valutierung der Darlehen erklärte Lü. im
eigenen Namen und als Geschäftsführer der G. für sämtliche Gesellschafter der GbR in einer notariellen Urkunde vom 23.3.1999, dass die Gesellschafter der
Beklagten aus der Kreditaufnahme insgesamt 22 Mio. DM persönlich schulden, wobei die Haftung der Gesellschafter quotal beschränkt wurde. Ferner unterwarf er
die Gesellschafter und sich selbst insoweit der sofortigen Zwangsvollstreckung in das persönliche Vermögen.
Baufinanzierung
Zur Beitragshöhe lassen sich wegen der individuellen Prämienkalkulation keine Aussagen treffen, jedoch ist davon auszugehen, dass für eine derartige
Absicherung zwischen 3 und 10 Promille der Jahresausfallsumme anzusetzen sind. Zu den Anbietern gehören grundsätzlich alle Versicherer, die auch das
gewerbliche und industrielle Geschäft betreiben. Dennoch haben sich in den letzten Jahren einige Gesellschaften wegen der Schwere des Risikos aus diesem
Segment zurückgezogen.
Der Versicherungsschutz in der Leitungswasser- und Sturmversicherung beginnt erst bei Bezugsfertigkeit des Gebäudes. Es ist deshalb ratsam, die
Baufinanzierung bereits bei Baubeginn abzuschließen. Nach Abschluss der Bauphase besteht der reguläre Versicherungsschutz ohne Unterbrechung.
Unvorhergesehene Schadenfälle beim Bau können erhebliche Kosten verursachen. Die Bauleistungsversicherung deckt Beschädigungen und Zerstörungen an
Bauleistungen und Baumaterial ab, die während der Bauzeit unvorhergesehen eintreten.
Hierüber gibt der nachfolgende Beitrag einen Überblick. So ungleich die Risiken bei den einzelnen Bauvorhaben auch erscheinen, der Absicherungsbedarf ist
weitgehend identisch, abgesehen vom unterschiedlichen Haftungsumfang. Grundlage der Haftung des Bauherrn sind die in §§ 823 ff. BGB genannten Rechtsfolgen.
Danach haftet auch der Bauherr, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges
Recht eines anderen widerrechtlich verletzt.
Infos zum Thema Baufinanzierung
Der verständige Versicherungsnehmer erkennt jedoch, dass bei Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks der Ausschlussklausel der bloße Ursachenzusammenhang
eines Rechtsstreits mit der Baufinanzierung für ein Eingreifen des Ausschlusses nicht genügen kann. Zwar muss sich nach Auffassung des Senats – anders als
bei der enger gefassten Baurisikoklausel des § 4 Abs. 1k ARB 75 – im Rahmen von § 3 Abs. 1d dd ARB 94 nicht zwingend das sog. Baurisiko realisiert haben,
für das Auseinandersetzungen typisch sind.
Ein vereinbarungsgemäß bei Auszahlung der Darlehenssumme einbehaltenes Damnum ließ der BFH daher in voller Höhe zum Abzug zu, wenn es vor Ansatz des
Grundbetrages nach § 21a EStG getilgt wurde. Nach der Entscheidung zum des Großen Senats vom 6. Dezember 1965 GrS 2/64 S ( BFHE 84, 399, BStBl III 1966, 144)
ist ein vereinbarungsgemäß bei Auszahlung der Darlehenssumme einbehaltenes Damnum mit der Einbehaltung abgeflossen und sogleich in vollem Umfang als
Werbungskosten abziehbar.
Weil der Kläger das Grundstück erst durch Vertrag vom 16. Juni 1964 erworben habe. Aber auch die Abschlußgebühren der beiden erst am 5. November 1964
abgeschlossenen Bausparverträge hingen mit den späteren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht ausreichend zusammen, da zu dieser Zeit das alte
Gebäude noch nicht abgerissen gewesen und die Baugenehmigung für das neue Gebäude erst im März 1965 erteilt worden sei. Maßgebend sei, daß die
Bausparverträge der Kapitalansammlung dienten.
Baufinanzierung
Der Wunsch nach dem eigenen Hau oder der eigenen Wohnung ist latent seit Menschen unsere Erde besiedeln. Daran wird sich weder in naher noch in ferner
Zukunft grundsätzlich etwas ändern. Zugegeben, der Weg zum eigenen Heim oder zur eigenen Wohnung wurde in den vergangenen Jahren etwas steiniger. Und die
Wende zum Besseren zeichnet sich für Bau- oder Kaufwillige für die nächsten Jahre wahrlich nicht ab. Bauen war zu jedem Zeitpunkt günstig. Für jeden
Bauherrn zumindest im Rückblick.
Die Gothaer gehört zu den Versicherungsgesellschaften, die die Bau-Betriebsunterbrechungs-Versicherung als Zusatzdeckung zu den Bauleistungs
Versicherungsbedingungen für Gebäude anbietet. Nach den Besonderen Bestimmungen für gewerbliche Bauherren, gewerblich genutzte Bauvorhaben wird die
Versicherungssumme wie die Baufinanzierung folgt festgesetzt. bei erhöhten Kosten der Baufinanzierung = die zu erwartenden Kosten (erhöhte Kosten der Baufinanzierung infolge
Zinsmehraufwand durch Verlängerung der Zwischenfinanzierung.
Speziell in einer wirtschaftlich nicht sicheren Zeit ist dieser zusätzliche Versicherungsschutz überlegenswert. Zu beachten ist natürlich auch, dass diese
zusätzlichen Deckungen ihren Preis haben und auch die Versicherer sehr risikobewusst geworden sind. Nicht unerwähnt soll bleiben, dass es im gewerblichen
Bereich üblich ist, dem Auftragnehmer durch vertragliche Vereinbarungen etwaige finanzielle Ausfälle aufzubürden. Darin ist vielleicht auch der Grund für
den geringen Bekanntheitsgrad und die bisherige geringe Inanspruchnahme dieser Versicherungsart zu suchen.
Allgemeine Informationen über die Baufinanzierung
Bei der Suche nach der richtigen Zusammensetzung des eigenen Vermögens haben sich in den letzten Jahren die Prioritäten geändert. Standen in den 90er Jahren
Renditeoptimierungen im Vordergrund, so hat sich der Blick deutlich gewandelt. Jetzt geht es in vielen Beratungsgesprächen um Risikostreuung. Die Zinsen für
Immobilienfinanzierung»en sind an einem Tiefpunkt angelangt. Deutlich zu erkennen ist dies bei den Konditionen mit zehnjähriger Zinsfestschreibung. Wer gut
verhandelt und ausreichend Eigenkapital mitbringt, erhält einen Effektivzins unter 4 Prozent.
Im Fünfjahresbereich betragen die Zinskosten lediglich 3,5 Prozent. Glücklich ist der zu schätzen, der jetzt neue Darlehen braucht! Ende März wird bei einer
Baufinanzierung ein Darlehen über 340.000 EUR fällig. Bislang betrug der Nominalzins 7,9 Prozent p. a. Vor zehn Jahren hatte die Unternehmerin die
Zinsentwicklung anders eingeschätzt und auf lange Laufzeiten gesetzt. Jetzt ist sie in einer komfortableren Situation. Die Liquiditätsentlastung für Frau S.:
11.900 EUR weniger Kostenbelastung und damit mehr Geld auf dem Immobilienkonto.
Die Kläger traten sicherheitshalber die Rechte aus einem gleichzeitig abgeschlossenen Bausparvertrag bei der Landesbausparkasse über 110 000 DM an die Bank
ab. Dieser Bausparvertrag war nach Angaben der Kläger so gewählt worden, daß er voraussichtlich bei Fälligkeit des Grundschulddarlehens zuteilungsreif wurde.
Den Klägern wurde bei Abschluß des Bausparvertrags am 10. Mai 1978 eine Abschlußgebühr von 1 100 DM in Rechnung gestellt, die noch 1978 mit den ersten
Einzahlungen von monatlich 440 DM verrechnet wurde.