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Tipps und Infos zum Thema Bausparvertrag

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Der Bausparvertrag ist eine feste Kombination eines Altersvorsorgevertrages verbunden mit einer Darlehensoption.

Es können aus dem Altersvorsorgevermögen 100 % des geförderten Altersvorsorgekapitals u. a. für die Anschaffung oder Herstellung selbst genutzten Wohneigentums entnommen und gleichzeitig dazu die Darlehensoption in Anspruch genommen werden.

Rückwirkend zum 1.1.2008 führen Beiträge auf einen zertifizierten Bausparvertrag zu einer Riester Zulage und evtl. zusätzlich zu einer Steuerersparnis. Das Gleiche gilt für Tilgungsleistungen, wenn es zur Darlehensphase kommt.

Damit Bausparverträge als zertifizierte Altersvorsorgeverträge gelten, darf eine Auszahlung nur der Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten Wohnimmobilie bzw. deren Entschuldung zu Beginn der Auszahlungsphase dienen oder in Form einer lebenslangen Rente (mit der Möglichkeit einer 30-prozentigen Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn) vorgesehen sein.

Möglich ist vor dem 60. Lebensjahr eine förderunschädliche Übertragung auf einen anderen zertifizierten Bausparvertrag oder einen Geld Riester Vertrag.

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Was genau ist ein Bausparvertrag?

Ein Bausparvertrag ist eine mit einer Darlehensoption verbundene Kombination eines Altersvorsorgevertrages. Es können aus dem Bauspardarlehen 100% des geförderten Sparkapitals zum Beispiel für die Anschaffung selbst genutzten Wohneigentums entnommen und gleichzeitig dazu die zinsgünstige Darlehensoption in Anspruch genommen werden.

Welche Vorteile bietet ein Bausparvertrag

Die Vorteile für die aus einem Bausparvertrag entnommene Bauspardarlehen sind unter anderem folgende:
Kleiner grüner Haken Generell besteht ein Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen.
Kleiner grüner Haken Der Zinssatz für das Bauspardarlehen ist selbst in Niedrigzinszeiten attraktiv und zudem über die gesamte Laufzeit garantiert.
Kleiner grüner Haken Das Bauspardarlehen kann nachrangig als Kreditabsicherung für andere Kredite eingesetzt werden.
Kleiner grüner Haken Gegenüber anderen Bankkrditen besteht bei einem Bauspardarlehen jederzeit die Möglichkeit einer Sondertilgung.

Wofür kann man einen Bausparvertrag verwenden

Das sich aus dem Bausparvertrag beanspruchte Bauspardarlehen kann unter anderem für folgende Punkte verwendet werden:
Kleiner grüner Haken Für den Kauf oder die Herstellung einer Wohnung im eigenen Haus bzw. einer selbst genutzten Eigentumswohnung, die als Hauptwohnsitz gilt.
Kleiner grüner Haken Zu Beginn der Auszahlungsphase (i.d.R. mit Renteneintritt) auch für die Entschuldung von selbst genutztem Wohneigentum.
Kleiner grüner Haken Umschuldungen von bereits finanziertem Wohneigentum sind nicht möglich, auch keine Renovierungen/Modernisierungen etc., es sei denn, das Objekt wurde nach dem 31.12.2007 erworben bzw. fertig gestellt.
Kleiner grüner Haken Es gibt auch die Möglichkeit eines Ketten Bausparvertrags ohne Wohnraumfinanzierung.









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Nützliche Tipps zum Thema Bausparvertrag

Bausparvertrag - Alle Top Anbieter im direkten Versicherungsvergleich Was ist die neue Eigenheim-Rente? Bislang gab es Riester-Zulagen nur für private Rentenversicherungen, Fondssparprodukte und Banksparpläne. Mit dem Eigenheimrentengesetz wird selbst genutztes Wohneigentum als Altersvorsorge gleichberechtigt gefördert, allerdings über ein Finanzdienstleistungsprodukt. Auch Einzahlungen auf Bausparverträge werden dabei förderfähig. Wer profitiert besonders von der Eigenheim-Rente? Familien mit Kindern, Geringverdiener und Ledige mit hohem Einkommen. Letztlich profitiert jeder, der selbst genutztes Wohneigentum erwerben möchte. Was versteht man unter einem Wohnförderkonto? Unter einem Wohnförderkonto versteht man ein fiktives Konto, das bei der nachgelagerten Besteuerung eine wichtige Rolle spielt. Hierbei wird der die Bausparvertrag , die Tilgungsleistungen, die staatliche Zulage-Förderung sowie in der Ansparphase eine jährliche Erhöhung des Wohnförderkontostandes um 2 % vermerkt. Mit Beginn der Auszahlungsphase wird das Wohnförderkonto abgebaut über einen Zeitraum zwischen Renteneintritt und dem 85. Lebensjahr. Entscheidend ist die Aufgabe der Selbstnutzung, d.h., auch wenn die Auszahlungsphase noch gar nicht begonnen hat, kommt es zur sofortigen Besteuerung. Etwas anderes ist der Fall der vorweggenommenen Erbfolge, bei dem Eltern an das Kind schenken und sich ein lebenslanges Dauerwohnrecht sichern. Dieses haben sie ja durch den Erwerb der Immobilie bezahlt, sodass hier keine Aufgabe der Selbstnutzung vorliegt. Setzt der Erbe einen vom Erblasser abgeschlossenen Bausparvertrag fort, kann er die Wohnungsbauprämie für die im Jahr des Erbfalls nur einmal beanspruchen.

Allgemeines über die Bausparvertrag

Bausparvertrag - Unabhängiger und Kostenloser Beitragsvergleich Das FG hat zu Recht die vom Bausparkonto des Klägers auf das Treuhandkonto der Steuerberatungsgesellschaft überwiesenen Beträge als nicht unmittelbar zum Wohnungsbau verwendet angesehen. Wann Bausparmittel unmittelbar zum Wohnungsbau verwendet werden, ist gesetzlich nicht geregelt. Nach dem allgemeinen Sprachgebrach liegt eine unmittelbare Verwendung zum Wohnungsbau nur vor, wenn die empfangenen Beträge vor ihrer Verwendung zum Wohnungsbau nicht erst anderen Zwecken zugeführt worden sind. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Übertragung die Belange der Bausparer der übertragenden oder der übernehmenden Bausparkasse gefährdet werden. Besteht Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen einer Bausparkasse und erscheint die Vermeidung des Insolvenzverfahrens unter Abwägung der Interessen der Bausparer und der übrigen Gläubiger eines Bausparvertrag geboten, so kann die Bundesanstalt alle Arten von Zahlungen einstweilen verbieten. Unter den gleichen Voraussetzungen kann die Bundesanstalt auch einer vereinfachten Abwicklung zustimmen. Demgemäß hat der Senat im Urteil vom 1. Dezember 1964 VI 160/63 (HFR 1965, 263) eine unmittelbare Verwendung zum Wohnungsbau verneint, wenn der Bausparer die aus dem «Bausparvertrag erlangten Mittel an juristische Personen und Personengesellschaften, an denen er beteiligt war, weiterleitete, damit diese die Gelder zum Wohnungsbau verwenden könnten. In der Weiterleitung der ausgezahlten Summen an die Gesellschaften sah der Senat nur eine Verstärkung der Betriebsmittel dieser Gesellschaften zur Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben, Gebäude zu errichten.

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Bausparvertrag - Gute und Günstige Tarife für Freiberufler Der Staat gewährt eine maximale Grundzulage in Höhe von 154 EUR jährlich. Der Ehepartner kann bei Abschluss eines eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrages noch einmal dasselbe erhalten. Die Kinderzulage von 185 EUR jährlich wird für Kinder gewährt, für die die zulageberechtigte Person Kindergeld bezieht. Für ab 2008 geborene Kinder wurde die Kinderzulage zudem auf 300 EUR erhöht. Die staatlichen Zulagen gibt es dann in voller Höhe, wenn der Förderberechtigte mindestens einen sog. Mindesteigenbeitrag zahlt. Rückwirkend zum 1.1.2008 führen Beiträge auf einen zertifizierten Bausparvertrag zu einer Riester-Zulage und evtl. zusätzlich zu einer Steuerersparnis. Das Gleiche gilt für Tilgungsleistungen, wenn es zur Darlehensphase kommt. Damit der Bausparvertrag als zertifizierte Altersvorsorgeverträge gelten, darf eine Auszahlung nur der Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten Wohnimmobilie bzw. deren Entschuldung zu Beginn der Auszahlungsphase dienen oder in Form einer lebenslangen Rente vorgesehen sein. Zudem kann es zu Beginn der Auszahlungsphase zur Entschuldung von selbst genutztem Wohneigentum (auch Altdarlehen) verwendet werden. Hat der Zulageberechtigte mehrere Altersvorsorgeverträge, kann die Entnahmemöglichkeit für jeden dieser Verträge genutzt werden. Eine Rückzahlung des für den Erwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie entnommenen Betrages auf den Riester-Vertrag ist nicht mehr nötig. Für Altersvorsorgeverträge, die vor dem 1.1.2008 abgeschlossen wurden, gelten die verbesserten Entnahmeregelungen erst ab dem Veranlagungszeitraum 2010.

Infos zum Thema Bausparvertrag

Bausparvertrag - Hier kostenlos Versicherer online vergleichen Den zulässigen Anteil von Bausparverträgen, die einen in der Rechtsverordnung festzusetzenden Betrag übersteigen (Großbausparverträge), am gesamten nicht zugeteilten Vertragssummenbestand der Bausparverträge einer Bausparkasse und den zulässigen Anteil von Großbausparverträgen, die innerhalb eines Kalenderjahres abgeschlossen werden, an der gesamten Vertragssumme der in diesem Jahr von der Bausparkasse abgeschlossenen Bausparverträge. Dabei gelten die innerhalb von 12 Monaten abgeschlossenen Verträge eines Bausparers als ein Vertrag. Weil der Bausparverträge die Zuteilungsvoraussetzungen nicht erfüllen, müssen in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Zinsertrag aus der Zwischenanlage dem Zinsertrag, der sich bei Anlage der Zuteilungsmittel in Bauspardarlehen ergeben hätte, einem zur Wahrung der Belange der Bausparer bestimmten Sonderposten Fonds zur bauspartechnischen Absicherung zugeführt werden. Die Bausparkasse darf am Ende eines Geschäftsjahres diesen Sonderposten auflösen, soweit er zu diesem Zeitpunkt 3 v. H. der Bauspareinlagen übersteigt. Bei der Prüfung des Jahresabschlusses einer Bausparkasse hat der Prüfer auch festzustellen, ob die Bausparsummen den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge entsprechend zugeteilt worden sind, die Bausparkasse die in § 5 Abs. 2 Nr. 2 bezeichnete Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsgrundsätze und die in § 5 Abs. 3 Nr. 5 bezeichnete Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen für einen Bausparvertrag eingehalten hat und die Vorschriften einer nach § 10 erlassenen Rechtsverordnung beachtet worden sind.

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Bausparvertrag - Gute und Günstige Tarife für Singles Zu den begünstigten Aufwendungen gehören nicht nur die selbst geleisteten Beiträge, sondern auch die Zulagen. Der Sonderausgabenabzug steht jedem Ehegatten gesondert zu, wenn er selbst auch zum begünstigten Personenkreis gehört. Eine Übertragung des nicht ausgenutzten Höchstabzugsvolumens auf den Ehepartner ist nicht möglich. Die Grundlage bietet das neu eingeführte Wohnförderkonto. Auf diesem Konto werden die durch die Wohnimmobilie gebundenen geförderten Beiträge erfasst. D. h. neben dem entnommenen geförderten Kapital auch die geförderten Tilgungsleistungen samt Zulagen. Übertragung auf Bausparvertrag des Ehepartners. Wenn der Ehepartner ebenfalls eine Riester-Versorgung abgeschlossen hat, kann das angesammelte Vermögen auf diesen Vertrag übertragen werden, auch wenn der Ehegatte selbst nicht unmittelbar förderfähig ist. Eine einmalige Auszahlung ist jedoch nicht möglich. Besteht beim überlebenden Ehepartner noch kein Riester-Vertrag, kann er die Übertragung auch auf einen neuen Vertrag vornehmen oder den des verstorbenen Ehepartners fortführen. Als Wohnungsbau im Sinne der Nummern 1 und 2 gelten auch bauliche Maßnahmen des Mieters zur Modernisierung seiner Wohnung. Dies gilt ebenfalls für den 1. Erwerb von Anteilen an Bau- oder Wohnungsgenossenschaften im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 und den Erwerb von Rechten zur dauernden Selbstnutzung von Wohnraum in Alten-, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen oder -anlagen. 10 Die Unschädlichkeit setzt weiter voraus, dass die empfangenen Beträge nicht zum Wohnungsbau im Ausland eingesetzt werden

Allgemeine Informationen über die Bausparvertrag

Bausparvertrag - Preise online berechnen und Geld einsparen Bausparkassen sind Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Einlagen von Bausparern (Bauspareinlagen) entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen den Bausparern für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Gelddarlehen (Bauspardarlehen) zu gewähren (Bauspargeschäft). Das Bauspargeschäft darf nur von Bausparkassen betrieben werden. Bausparer ist, wer mit einer Bausparkasse einen Vertrag schließt, durch den er nach Leistung von Bauspareinlagen einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens erwirbt Bausparvertrag. Die wesentlichen Angaben werden im Angebot gemacht sein. Die weiteren Entscheidungsgrundlagen sollten noch berücksichtigt werden und auch in einem Protokoll Niederschlag finden. Dies könnten z. B. sein, Zinsanschlussrisiko für kurze Zinsbindung zu hoch, Kunde rechnet mit mittelfristig sinkenden Zinsen, daher kurzfristige Festschreibung, Kunde hat stark schwankende Einkünfte und bevorzugt daher variable Darlehen, Bauspardarlehen aus zugeteiltem Bausparvertrag zu hoch in der Belastung, daher Einsatz des Guthabens als Eigenkapital. Das vertragliche Verhältnis zum Darlehensnehmer muss zugrunde gelegt und die versprochene Vermittlungs-/Beratungsleistung erfüllt werden. Dies kann (und wird auch überwiegend) die Abgabe eines Angebots mit den entsprechenden Informationen sein, aber auch eine umfassende Beratung und Marktanalyse mit dem Ziel der Optimierung sowohl in der Zusammenstellung als auch in der Kondition. Aber auch wenn keine umfassende Beratung gefordert ist, so sollten die zwangsläufig auftretenden Situationen (wie die Anschlussfinanzierung) klar beschrieben werden.


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