Berufshaftpflicht für Frauen
Jede Firma ist im beruflichen Alltag bestimmten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche durch das berufsbedingte Handeln Schäden am Eigentum Dritter, oder an der Umwelt verursachen kann. Die daraus resultierenden Kosten für eventuelle Schadensersatzansprüche der Geschädigten können so hoch sein, das die Existenz der Firma zerstört werden kann.
Eine Berufshaftpflicht ist daher für jeden Selbstständigen und jede Firma ein unverzichtbarer Versicherungsschutz. Spezielle Deckungskonzepte für die betrieblichen Haftpflichtrisiken einzelner Branchen (z. B. Handwerker Firmen, IT Dienstleister ect.) sind ebenso wichtig, wie die als Teil der in die Berufshaftpflicht integrierbare, erweiterte Produkthaftpflichtversicherung Gegenstand separater Beiträge.
Darüberhinaus sind Erweiterungen durch den Einschluß verschiedener Formen, wie beispielsweise der gewerblichen Gebäudeversicherung, der Elektronikversicherung für Maschinen und Anlagen, der Büroversicherung, der Autoinhaltsversicherung, sowie der Betriebsunterbrechungsversicherung möglich, welche sich an die jeweiligen Bedürfnisse des Unternehmens richten. Der zu zahlende Beitrag für eine Berufshaftpflicht richtet sich in der Regel nach dem Gesamtumsatz des Betriebes
Allgemeine Informationen zum Thema Berufshaftpflicht
Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall jedoch die Versicherungssumme, so hat die Berufshaftpflicht gemäß Ziff. 6.6 AHB die Prozesskosten nur im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe der Ansprüche zu tragen, und zwar auch dann, wenn es sich um mehrere aus einem Schadenereignis entstehende Prozesse handelt. Selbstbehalte sind versicherungsvertragliche Vereinbarungen, wonach der VN einen Teil des Haftpflichtschadens selbst zu tragen hat.
Wird gegen den VN ein Haftpflichtanspruch erhoben, ein Verfahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen etc., so hat er dies dem Versicherer ebenfalls anzuzeigen. Gegen einen Mahnbescheid hat der VN fristgemäß Widerspruch einzulegen. Der VN hat der Berufshaftpflicht bei der Abwehr und Minderung des Schadens sowie bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Er hat alle Tatumstände, die auf den Schadenfall Bezug haben, mitzuteilen und alle nach Ansicht des Versicherers erheblichen Schriftstücke einzusenden.
Bei Risiken, die nach Abschluss der Berufshaftpflicht für Frauen neu entstehen, gewähren die AHB gemäß Ziff. 4 zunächst vorläufigen Versicherungsschutz im Rahmen des bestehenden Vertrags. Neue Risiken sind solche, die in keinem inneren Zusammenhang mehr mit dem bereits versicherten Risiko stehen. Um festzustellen, ob ein neues Risiko und nicht nur eine Erhöhung oder Erweiterung des bisher versicherten Risikos vorliegt, ist der Umfang des bisher versicherten Risikos anhand des Antrags im Wege der Auslegung zu ermitteln.
Hinzu kommt, dass die Berufshaftpflicht in den USA sehr zersplittert ist. Es gibt zum Teil deutliche Unterschiede von Bundesland zu Bundesland. Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass Urteile von US-Gerichten (in der Regel mit Ausnahme von punitive damages) in Deutschland vollstreckt werden können. Im Übrigen besitzen viele deutsche Unternehmen Vermögen in den USA, auf welches zugegriffen werden kann, z.B. auch auf Forderungen gegen US-Kunden.
Berufshaftpflicht für Frauen
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Frauen sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Berufshaftpflicht abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Berufshaftpflicht für Frauen mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Berufshaftpflicht
Aufgrund der Schwingungen der gemäß obigem Beispiel mangelhaft montierten Maschine kommt es zum Bruch der Antriebswelle. Umherfliegende Maschinenteile
beschädigen Fenster und Wände des Gebäudes. Ein Dachdecker kann ein Dach nicht zum fest vereinbarten Termin fertig stellen. Danach führt ein Gewitterregen
zu Schäden an den Geschossdecken. Je umfangreicher die Leistungen sind, die der VN einem anderen gegenüber übernimmt, desto geringer ist im Hinblick auf
Ziff. 1.2 AHB sein Haftpflichtversicherungsschutz.
Eingeschlossen sind in der Berufshaftpflicht abweichend von Ziff. 7.3 AHB Haftpflichtansprüche, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen über den Umfang der gesetzlichen
Haftpflicht des Versicherungsnehmers hinausgehen, soweit es sich handelt um eine durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht eines Dritten, soweit
dies in der Branche des Versicherungsnehmers üblich ist, Verträge genormten Inhalts mit Behörden oder Körperschaften des öffentlichen Rechts oder um sog.
Gestattungs- und Einstellungsverträge.
Die üblicherweise standardmäßig in einer BHP - abweichend von Ziff. 7.9 AHB - eingeschlossene Auslandsdeckung bezieht sich auf die gesetzliche Haftpflicht
wegen im Ausland vorkommender Versicherungsfälle, aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstellungen und Messen, durch Erzeugnisse des
VN, die ins Ausland gelangt sind, ohne dass der VN dorthin geliefert hat oder hat liefern lassen durch Arbeiten oder sonstige Leistungen des VN im Inland,
ohne dass er im Zusammenhang damit Erzeugnisse ins Ausland geliefert hat oder hat liefern lassen.
Allgemeines über die Berufshaftpflicht
Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls
sowie Schadenermittlungskosten, ferner Reisekosten, die dem Versicherungsnehmer nicht selbst entstehen. Das gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des
Versicherers entstanden sind. Auch bei der Selbstbeteiligung gibt es eine Besonderheit. In der Regel hat der VN nämlich bei Personenschäden in den USA/in
Kanada je Versicherungsfall eine bestimmte höhere Summe selbst zu tragen.
Selbst wenn eine Berufshaftpflicht für Frauen Haftpflichtansprüche aus der direkten Lieferung von Erzeugnissen ins Ausland versichert, ist er hierzu in Bezug auf
die USA (Anmerkung: Gleiches gilt wegen der ähnlichen Rechtsordnung für Kanada) in aller Regel nur unter Vereinbarung zusätzlicher Bedingungen bereit. Diese
eigenständige Behandlung beruht darauf, dass das Produkthaftpflichtrisiko in den USA (nicht so sehr in Kanada) im Vergleich zu den Rechtsordnungen anderer
Länder als sehr hoch einzustufen ist.
Ziff. 7.14 AHB beinhaltet einen Ausschluss für Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden, die entstehen durch Abwässer, soweit es sich nicht um häusliche
Abwässer handelt, Senkung von Grundstücken, Erdrutschungen, Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer. Mit dieser Bestimmung wollen die
Versicherer Schäden ausgrenzen, deren Ursprung und Zurechenbarkeit häufig nur sehr schwer nachzuvollziehen und nachzuweisen ist. Der Ausschluss erfasst nicht
nur den unmittelbar verursachten Sachschaden, sondern auch die Folgeschäden.
Berufshaftpflicht
Werden Trennarbeiten an einem Hausgiebel durchgeführt und brennt das Haus durch Funkenflug ab, so ist nur der Hausgiebel Gegenstand der Bearbeitung, sodass
nur insoweit der Ausschluss greift. Bei der Ausführung von Schweißarbeiten in unmittelbarer Nähe von Fenstern sind diese in der Regel Ausschlussobjekte.
Tätigkeitsschäden können z.B. durch folgende Klausel in der BHP mitversichert werden, Eingeschlossen ist abweichend von Ziff. 7.7 AHB die gesetzliche
Haftpflicht aus Schäden entstanden sind.
Der Versicherungsschutz nach den AHB (bzw. im Rahmen der BHP und der Umwelthaftpflichtversicherung) bleibt aber für solche Ansprüche erhalten, die auch ohne
Bestehen der o.g. umweltrechtlichen Bestimmungen bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den VN geltend
gemacht werden könnten. Denn die Berufshaftpflicht für Frauen ist als Spezialversicherung ausschließlich für die Haftung an der Umwelt selbst nach dem
Umweltschadensgesetz vorgesehen.
Zur Tätigkeitsschadenklausel existiert eine Reihe von Gerichtsurteilen sowie eine Vielzahl von Beispielsfällen aus der Literatur. Ein Reinigungsunternehmen
erhält den Auftrag, die Fliesen des Küchenbodens von einem Zementschleier zu befreien. Auf den Boden wird ein ätzendes Mittel aufgebracht. Die rotierenden
Bürsten des Reinigungsautomaten schrubben dann den Bodenbelag ab. Dabei bespritzen sie die Kücheneinrichtung. Der Ätzschaden an den unmittelbar benachbarten
Flächen wird als Tätigkeitsschaden eingestuft.
Infos zum Thema Berufshaftpflicht
Letztlich kommt es auf die jeweiligen Rahmenbedingungen im Unternehmen, die Branche (z.B. Pharma), die Produktpalette, die Auslandsaktivitäten (z.B. USA)
sowie auf die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Einschätzung des Ausmaßes möglicher Haftpflichtschäden (Serienschäden durch Produkte, Nachbarschaftsbebauung
bei übergreifendem Feuer etc.) an. Der VN ist Gerüstbauer. Er stellt in einer Fabrikhalle seines Auftraggebers ein Gerüst auf, um Sanierungsarbeiten
durchzuführen.
Aufgrund mangelhafter Montage stürzt das Gerüst zusammen und verletzt zwölf darauf arbeitende Mitarbeiter beider Unternehmen. Der Gerüstbauer wird sowohl
mit Direktansprüchen der Verletzten als auch mit Regressansprüchen der Berufsgenossenschaft konfrontiert. Eine Alternative zur Aufstockung der Deckungssumme
im Grundvertrag besteht darin, eine separate Berufshaftpflicht für Frauen neben bzw. im Anschluss an die bestehende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese
Zusatzdeckung wird unter der Bezeichnung Excedenten-Haftpflichtversicherung am Markt angeboten.
Übersteigt der Schaden jedoch die vorgesehene Summe der Integralfranchise, ist der gesamte Schaden gedeckt. Diese besagt, dass mehrere während der
Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle, wenn diese auf derselben Ursache, auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem
und zeitlichem Zusammenhang oder auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen, als ein Versicherungsfall gelten, der im Zeitpunkt des ersten
dieser Versicherungsfälle eingetreten ist.
Berufshaftpflicht für Frauen
Der Haftpflichtversicherer hat den VN von berechtigten Schadenersatzansprüchen freizustellen, die von Dritten erhoben werden. Dies geschieht in der Regel
durch Leistung von Schadenersatz. Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen gemäß Ziff. 5.1 Abs. 2 AHB dann, wenn der VN aufgrund Gesetzes,
rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und
Vergleiche, die vom VN ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind.
Sinn und Zweck einer Haftpflichtversicherung ist es somit, den VN und die mitversicherten Personen vor finanziellen Nachteilen zu schützen, wenn Dritte
Schadenersatzansprüche gegen sie erheben. Ein entscheidender Unterschied besteht darin, dass sich die rechtlichen Beziehungen unter den
Beteiligten in einem Dreiecksverhältnis abspielen. Anders als ausnahmsweise in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und in anderen Pflichtversicherungen
sieht die Allgemeine Haftpflichtversicherung generell keinen Direktanspruch.
Im Falle des Rücktritts nach Eintritt des Versicherungsfalls darf der Versicherer den Versicherungsschutz - bis auf Arglist des VN - nicht versagen, wenn
der VN nachweist, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den
Umfang der Leistung ursächlich war. Ist das Rücktrittsrecht der Berufshaftpflicht ausgeschlossen, weil die Verletzung einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch
auf grober Fahrlässigkeit beruhte, kann der Versicherer den Vertrag kündigen.
Allgemeine Informationen über die Berufshaftpflicht
In Betriebshaftpflichtversicherungspolicen heißt es hierzu regelmäßig wie folgt, Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der gesetzlichen
Vertreter des VN (z.B. Vorstände und Geschäftsführer). Der Geschäftsführer unterlässt es aus Kostengründen, einen defekten Gabelstapler reparieren zu lassen.
Beim Einsatz des Fahrzeugs wird ein Besucher verletzt. Hier könnte der Geschäftsführer - neben dem Unternehmen - vom Geschädigten direkt in Anspruch
genommen werden.
Der VN stellt gemäß der Betriebsbeschreibung ausschließlich Waschmaschinenmotoren her. Nun geht er die Verpflichtung zur Lieferung von Waschmaschinentrommeln
ein und bedient sich für die Herstellung eines Subunternehmers. Die Vorsorgedeckung ist wie folgt ausgestaltet. Der Versicherungsschutz beginnt im Umfang
von Ziff. 4.1 AHB - wobei der sonstige Vertragsinhalt einschließlich der Deckungsausschlüsse ebenfalls Anwendung findet - sofort mit dem Eintritt des neuen
Risikos, ohne besondere Anzeige beim Versicherer.
Die AHB der Berufshaftpflicht enthalten einige Regelungen, die vermeiden sollen, dass der VN seinen Versicherungsschutz alleine deswegen verliert, weil sich das ursprünglich
vorhandene Haftungsrisiko quantitativ oder qualitativ geändert hat. Gemäß Ziff. 3.1 Abs. 2 AHB erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die gesetzliche
Haftpflicht aus Erhöhungen und Erweiterungen des versicherten Risikos. Es handelt sich hier um besondere Erscheinungsformen der in den §§ 23 ff. VVG
geregelten Erhöhung der versicherten Gefahr.