FAMK Berufshaftpflichtversicherung
Jede Firma ist im beruflichen Alltag bestimmten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche durch das berufsbedingte Handeln Schäden am Eigentum Dritter, oder an der Umwelt verursachen kann. Die daraus resultierenden Kosten für eventuelle Schadensersatzansprüche der Geschädigten können so hoch sein, das die Existenz der Firma zerstört werden kann.
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist daher für jeden Selbstständigen und jede Firma ein unverzichtbarer Versicherungsschutz. Spezielle Deckungskonzepte für die betrieblichen Haftpflichtrisiken einzelner Branchen (z. B. Handwerker Firmen, IT Dienstleister ect.) sind ebenso wichtig, wie die als Teil der in die Berufshaftpflichtversicherung integrierbare, erweiterte Produkthaftpflichtversicherung Gegenstand separater Beiträge.
Darüberhinaus sind Erweiterungen durch den Einschluß verschiedener Formen, wie beispielsweise der gewerblichen Gebäudeversicherung, der Elektronikversicherung für Maschinen und Anlagen, der Büroversicherung, der Autoinhaltsversicherung, sowie der Betriebsunterbrechungsversicherung möglich, welche sich an die jeweiligen Bedürfnisse des Unternehmens richten. Der zu zahlende Beitrag für eine Berufshaftpflichtversicherung richtet sich in der Regel nach dem Gesamtumsatz des Betriebes
Allgemeine Informationen zum Thema Berufshaftpflichtversicherung
Gemäß § 4 I 1 AHB bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund eines Vertrags oder von Zusagen über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht des VN der Berufshaftpflichtversicherung hinausgehen. Damit sollen nur Schadenersatzansprüche gedeckt sein, die auf den Vorgaben des Gesetzgebers beruhen, während Schadenersatzansprüche, die allein auf den Vereinbarungen zwischen Gläubiger und Schuldner basieren, nicht unter den Haftpflichtversicherungsschutz fallen.
Bei unbeweglichen Sachen gilt dieser Ausschluss nur insoweit, als diese Sachen oder Teile von ihnen unmittelbar von der Tätigkeit betroffen waren. Die Schäden dadurch entstanden sind, dass der VN diese Sachen zur Durchführung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit (als Werkzeug, Hilfsmittel, Materialablagefläche und dgl.) benutzt hat. Bei unbeweglichen Sachen gilt dieser Ausschluss aus der Berufshaftpflichtversicherung nur insoweit, als diese Sachen oder Teile von ihnen unmittelbar von der Benutzung betroffen waren.
Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der VN nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Verletzt der VN eine Obliegenheit, die er gemäß Ziff. 24 AHB vor Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen hat, kann die FAMK Berufshaftpflichtversicherung den Vertrag gemäß Ziff. 26 AHB innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Obliegenheitsverletzung fristlos kündigen. Dieses Recht besteht nicht, wenn der VN nachweist auf grober Fahrlässigkeit beruhte.
Ziff. 15 AHB beinhaltet eine Prämienanpassungsklausel. Danach können die Versicherer die Folgejahresprämien erhöhen, wenn die durchschnittlichen Schadenzahlungen, welche die zum Betrieb der Allgemeinen Berufshaftpflichtversicherung zugelassenen Versicherer im vergangenen Kalenderjahr geleistet haben, gegenüber dem vorangegangenen Jahr um mindestens 5 Prozent angestiegen sind. Der Prozentsatz, um den sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen erhöht, wird von einem unabhängigen Treuhänder bekannt gegeben.
FAMK Berufshaftpflichtversicherung
Die FAMK Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Berufshaftpflichtversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Berufshaftpflichtversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die FAMK spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die FAMK Berufshaftpflichtversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Berufshaftpflichtversicherung
Im Ausland vorkommende Schadenereignisse sind gemäß Ziff. 7.9 AHB vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Grund für diesen Ausschluss liegt darin, dass
die Mitversicherung von Auslandsschäden wegen der unterschiedlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung einer speziellen Risikobewertung und Prämienkalkulation
bedarf. Für das Eingreifen des Auslandsausschlusses kommt es auf den Ort des Schadenereignisses an. Wo die Ursache gesetzt wurde, ist insofern unbeachtlich.
Eine Touristin aus Dänemark kauft in einem deutschen Supermarkt ein Haarfärbemittel.
Diese Erweiterung der Berufshaftpflichtversicherung Vorsatzklausel bezweckt, Beweisschwierigkeiten hinsichtlich des Nachweises des Schädigungsvorsatzes zu vermeiden. Der VN kann sich
daher nicht mit dem Argument verteidigen, er habe zwar die Schädlichkeit der Ware gekannt, jedoch darauf vertraut, dass kein Schaden eintreten werde. Die
Gleichsetzung der Kenntnis von der Mangelhaftigkeit von Erzeugnissen etc. mit der vorsätzlichen Schadenherbeiführung macht deutlich, dass in dieser Hinsicht
hohe Anforderungen zu stellen sind.
Unternehmen treffen mit ihren gewerblichen Vertragspartnern nicht selten Vereinbarungen zur Abänderung der gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß
§ 377 HGB. Solche Absprachen sind häufig in sog. Qualitätssicherungsvereinbarungen zwischen Herstellern und Zulieferern enthalten. Es empfiehlt sich hier
unbedingt, den Haftpflichtversicherer einzubinden. Eine Klausel, mit welcher für derartige Vereinbarungen Deckung im Rahmen der BHP sichergestellt wird,
kann z.B. wie folgt lauten:
Allgemeines über die Berufshaftpflichtversicherung
Vor allem muss man in den USA als Haftpflichtiger mit deutlich höheren Schadenersatzsummen bei Personenschäden rechnen, z.B. zwischen 100.000 und 500.000
US-Dollar für den Verlust eines Auges oder einer Hand oder mehrere Millionen US-Dollar für eine vollständige Lähmung oder Gehirnverletzungen mit bleibenden
Schäden. Die Gründe für diese hohen Schadenersatzsummen ergeben sich nicht nur aus den speziellen Haftungsnormen des US-Produkthaftungsrechts, sondern sie
liegen auch auf gesellschaftlichem Sektor und im Verfahrensrecht.
Selbst wenn eine FAMK Berufshaftpflichtversicherung Haftpflichtansprüche aus der direkten Lieferung von Erzeugnissen ins Ausland versichert, ist er hierzu in Bezug auf
die USA (Anmerkung: Gleiches gilt wegen der ähnlichen Rechtsordnung für Kanada) in aller Regel nur unter Vereinbarung zusätzlicher Bedingungen bereit. Diese
eigenständige Behandlung beruht darauf, dass das Produkthaftpflichtrisiko in den USA (nicht so sehr in Kanada) im Vergleich zu den Rechtsordnungen anderer
Länder als sehr hoch einzustufen ist.
Im Zuge der grenzüberschreitenden Aktivitäten vieler Unternehmen bedarf es eines Haftpflichtversicherungsschutzes, der die Besonderheiten der Risiko- und
Haftungssituation in den jeweiligen Ländern hinreichend berücksichtigt. Überlässt eine dezentral organisierte Muttergesellschaft ihren diversen
Auslandsniederlassungen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, existieren im Laufe der Zeit zahlreiche, verschieden ausgestaltete Versicherungen bei
unterschiedlichen Versicherern.
Berufshaftpflichtversicherung
Nach einiger Zeit ersticken über der Leckstelle geschützte Pflanzen. Die zuständige Behörde nimmt den Betreiber der Gasleitung auf Sanierung des geschädigten
Biotops in Anspruch. Der Ausschluss greift auch dann ein, wenn der VN von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen
Inhalts auf Erstattung der diesem durch solche Umweltschäden entstandenen Kosten in Anspruch genommen wird. Hintergrund dieser Regelung ist, dass die
Haftung nach dem Umweltschadensgesetz nicht über den zivilrechtlichen Regressweg.
Die FAMK Berufshaftpflichtversicherung stuft Schiffe, Büro- und Wohncontainer in der Tätigkeitsschadenklausel der BHP ausdrücklich als unbewegliche Sachen ein. Ein von der
Rechtsprechung herangezogenes Abgrenzungskriterium stellt für die Anwendung der Tätigkeitsschadenklausel darauf ab, ob die Einwirkung auf gefährdete
Gegenstände zwangsläufig bzw. ohne Schutz- und Gegenmaßnahmen unvermeidbar war. Demgegenüber soll es nicht ausreichen, dass durch die Bearbeitung eines
Gegenstandes andere in Mitleidenschaft gezogen und geschädigt werden.
Der Gentechnikausschluss erfasst nicht nur Risiken, für die nach dem Gentechnikgesetz eine Deckungsvorsorgepflicht besteht, sondern alle GVO, die als Ursache
für Schäden anzunehmen sind. Darüber hinaus sind nicht nur GVO, sondern alle Produkte, die Bestandteile aus GVO enthalten, etc. ausgeklammert. Dieser
Ausschluss betrifft neben Pharmaunternehmen vor allem Lebensmittelbetriebe. Schadenersatzansprüche aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten können
ebenso wie Schadenersatzansprüche aus der Verletzung von Namensrechten.
Infos zum Thema Berufshaftpflichtversicherung
Ein Angestellter macht mehrere Male den gleichen Berechnungsfehler mit der Folge, dass die Monteure jeweils mangelhafte Arbeiten durchführen und Sachen
Dritter beschädigen. Bei Schäden aus Lieferungen von Waren mit gleichen Mängeln ist weder ein zeitlicher Zusammenhang noch dieselbe Ursache erforderlich.
Die gleiche Mangelhaftigkeit muss aber die adäquate Ursache aller entstandenen Schäden sein. Das heißt, dass die Schäden von den gleichen mangelhaften Waren
herrühren müssen.
Bei getrennten Deckungssummen der FAMK Berufshaftpflichtversicherung je Ereignis für Personen- und Sachschäden gelten für die Berechnung der Höchstleistung des Versicherers für eine Schadenserie
jeweils die Personenschadenereignisse und die Sachschadenereignisse als ein Personen- bzw. Sachschaden. Hat der VN im obigen Beispielsfall eine doppelte
Jahresmaximierung zur Deckungssumme vereinbart, so stünden ihm nach dem Serienschaden nochmals eine Mio. EUR für weitere Serien- und sonstige Schäden zur
Verfügung. Dort werden teilweise abweichende Serienschadenklauseln vereinbart.
Schweißarbeiten an einem Kfz gehören regelmäßig zu dessen Gebrauch, ebenso wie Reparaturarbeiten, wenn sich dabei die besonderen Gefahren des Kfz auswirken.
Die Benzinklausel greift unabhängig davon ein, ob es sich um ein versicherungspflichtiges oder nicht versicherungspflichtiges Fahrzeug handelt. Abweichend
von der sog. Benzinklausel können bestimmte Kfz-Haftpflichtrisiken durch folgende Klausel in die BHP eingeschlossen werden: Mitversichert ist die gesetzliche
Haftpflicht aus Halten von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen.
FAMK Berufshaftpflichtversicherung
Grundlegend wird der Gegenstand der Haftpflichtversicherung in Ziff. 1.1 AHB (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung in der
Fassung 2008 des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)) gleichzeitig mit dem persönlichen, sachlichen und zeitlichen Risiko
umschrieben. Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der VN wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung
eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall).
Die wichtigste Möglichkeit zur außerordentlichen Beendigung des Versicherungsvertrags ist die Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls. Dieses
außerordentliche Kündigungsrecht besteht nach Ziff. 19 AHB unter folgenden alternativen Voraussetzungen. Der Versicherer hat eine Schadenersatzzahlung
geleistet. Wenn, wie regelmäßig an den Geschädigten leistet, hat er den VN hierüber zu unterrichten, damit dieser in die Lage versetzt
wird, das außerordentliche Kündigungsrecht auszuüben.
Der Befreiungsanspruch wandelt sich in der Hand des VN ausnahmsweise in einen Zahlungsanspruch, wenn er den Dritten befugtermaßen befriedigt hat, und in der
Hand des Dritten, wenn dieser ihn pfänden und sich überweisen lässt oder nach § 110 VVG (Absonderungsrecht im Falle der Insolvenz des VN) vorgeht. Klagt ein
VN gegen seine Berufshaftpflichtversicherung, so hat er zunächst eine Feststellungsklage auf Gewährung von Versicherungsschutz zu erheben. Eine Klage auf Befreiung
des Haftpflichtanspruchs rechtskräftig festgestellt ist.
Allgemeine Informationen über die Berufshaftpflichtversicherung
Bei Risiken, die nach Abschluss der Versicherung neu entstehen, gewähren die AHB gemäß Ziff. 4 zunächst vorläufigen Versicherungsschutz im Rahmen des
bestehenden Vertrags. Neue Risiken sind solche, die in keinem inneren Zusammenhang mehr mit dem bereits versicherten Risiko stehen. Um festzustellen, ob ein
neues Risiko und nicht nur eine Erhöhung oder Erweiterung des bisher versicherten Risikos vorliegt, ist der Umfang des bisher versicherten Risikos anhand
des Antrags im Wege der Auslegung zu ermitteln.
Nicht erfasst sind Risikoänderungen beim Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Luft-, Kraft- und Wasserfahrzeugen sowie bei sonstigen Risiken,
die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. Bei Änderungen des versicherten Risikos ist der VN verpflichtet, diese anzuzeigen, und zwar
binnen Monatsfrist nach Erhalt einer Aufforderung durch den Versicherer, damit eine Prämienregulierung erfolgen kann. Unrichtige Angaben berechtigen den
Versicherer zur Erhebung einer Vertragsstrafe.
In der Berufshaftpflichtversicherung großer Unternehmen mit internationalen Aktivitäten wird als Versicherungsfall mitunter das Anspruchserhebungsprinzip gewählt.
Dieses stammt aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum und wird dort Claims-made-Prinzip genannt. Hiernach ist Versicherungsfall die Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen gegen den VN während des Versicherungsjahres, die auf während dieses Zeitraums begangenen Verstößen bzw. Ereignissen beruhen.
Ein auf Claims-made-Basis abgeschlossener Vertrag kann mit einer Rückwärtsdeckung ausgestattet werden.