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Berufshaftpflichtversicherung für Selbstständige

Berufshaftpflichtversicherung für Selbstständige

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Berufshaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung für Selbstständige

Jede Firma ist im beruflichen Alltag bestimmten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche durch das berufsbedingte Handeln Schäden am Eigentum Dritter, oder an der Umwelt verursachen kann. Die daraus resultierenden Kosten für eventuelle Schadensersatzansprüche der Geschädigten können so hoch sein, das die Existenz der Firma zerstört werden kann.

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist daher für jeden Selbstständigen und jede Firma ein unverzichtbarer Versicherungsschutz. Spezielle Deckungskonzepte für die betrieblichen Haftpflichtrisiken einzelner Branchen (z. B. Handwerker Firmen, IT Dienstleister ect.) sind ebenso wichtig, wie die als Teil der in die Berufshaftpflichtversicherung integrierbare, erweiterte Produkthaftpflichtversicherung Gegenstand separater Beiträge.

Darüberhinaus sind Erweiterungen durch den Einschluß verschiedener Formen, wie beispielsweise der gewerblichen Gebäudeversicherung, der Elektronikversicherung für Maschinen und Anlagen, der Büroversicherung, der Autoinhaltsversicherung, sowie der Betriebsunterbrechungsversicherung möglich, welche sich an die jeweiligen Bedürfnisse des Unternehmens richten. Der zu zahlende Beitrag für eine Berufshaftpflichtversicherung richtet sich in der Regel nach dem Gesamtumsatz des Betriebes

Allgemeine Informationen zum Thema Berufshaftpflichtversicherung

Es genügt sog. bedingter Vorsatz, wonach der VN den Erfolg seines Verhaltens als möglich vorausgesehen und für den Fall seines Eintritts - wenn auch nicht in allen Einzelheiten - gebilligt haben muss. Gemäß Ziff. 7.2 AHB sind nämlich Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit, Erzeugnisse in den Verkehr gebracht haben oder Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht haben von der Berufshaftpflichtversicherung ausgeschlossen.

Der Deckungsanspruch des VN verjährt gemäß Ziff. 30.1 AHB nach drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den Vorschriften des BGB. Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung gemäß Ziff. 30.2 AHB von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht. Für den Berufshaftpflichtversicherung Vertrag gilt gemäß Ziff. 32 AHB deutsches Recht. Die Fristberechnung richtet sich nach BGB.

Der Selbstbehalt für die Berufshaftpflichtversicherung für Selbstständige soll darüber hinaus einen Anreiz zu schadenverhütendem Verhalten bieten. Gebräuchlich sind zwei Arten von Selbstbehalten. Bei der Abzugsfranchise wird ein bestimmter Abzug von der begründeten Schadenersatzleistung vorgenommen, was z.B. wie folgt zum Ausdruck gebracht wird: Von jedem unter den Versicherungsschutz fallenden Schaden hat der Versicherungsnehmer EUR zu tragen. Beträgt also die Abzugsfranchise 50 EUR und der Schaden 200 EUR, so hat der Versicherer nur 150 EUR zu zahlen.

Nach dem Grundsatz der Spezialität der versicherten Gefahr kann ein Risiko nur entweder der Berufshaftpflichtversicherung oder der Privathaftpflichtversicherung unterfallen. Die Abgrenzung ist im Einzelfall nicht unproblematisch. Die Zuordnung zur Berufshaftpflichtversicherung setzt voraus, dass ein Handeln für den Betrieb vorliegt, d.h. das Handeln muss dazu bestimmt sein, zumindest indirekt den Interessen des Betriebs zu dienen, und es muss in einem inneren ursächlichen Zusammenhang zu der Betriebstätigkeit stehen.

Berufshaftpflichtversicherung für Selbstständige

Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Selbstständige sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Berufshaftpflichtversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Berufshaftpflichtversicherung für Selbstständige mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.

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Nützliche Tipps zum Thema Berufshaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung für Selbstständige - Guter und Günstiger Leistungsumfang Die Deckungskonzepte vieler Versicherer sehen die Abbedingung mancher AHB-Deckungsausschlüsse mehr oder weniger bereits standardmäßig vor. Dies entbindet die VN aber nicht davon, auf den notwendigen individuellen Deckungszuschnitt zu achten und über weitere für ihr Unternehmen relevante Deckungsausschlüsse mit dem Versicherer zu verhandeln. Das betrifft sowohl den Wortlaut der Klauseln als auch die für die Deckungserweiterungen zu vereinbarenden Deckungssummen. Bei der Lieferung oder der Erbringung von Arbeiten geht der Vorsatzausschluss noch weiter. Es muss also immer zunächst ermittelt werden, wozu sich der VN vertraglich verpflichtet hat. Jeglicher Aufwand, der dazu dient, diesen vertraglich geschuldeten Erfolg herbeizuführen, ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Typische Fälle des Erfüllungsausschlusses sind ferner Ansprüche wegen Mängelbeseitigung und wegen Verzug. Es besteht auch kein Versicherungsschutz durch die Berufshaftpflichtversicherung, wenn allein zur Nachbesserung einer mangelhaften Leistung fremde Sachen zerstört und nach erfolgter Nachbesserung wiederhergestellt werden müssen. Handwerker A verlegt im Haus des B eine Lichtleitung unter Putz, wobei er ein mangelhaftes Kabel verwendet. Anschließend wird die Wand geputzt und gefliest. Als danach die Lichtleitung nicht funktioniert, muss die Wand wieder aufgestemmt und nach Installation eines intakten Kabels wieder neu verputzt und verfliest werden. Versichert bleiben allerdings Ansprüche, die nicht auf Vertragserfüllung gerichtet sind, also Folgeschäden aus mangelhafter Vertragserfüllung, die an anderen Rechtsgütern Dritter eintreten.

Allgemeines über die Berufshaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung für Selbstständige - Bestmögliche Leistungseinschlüsse zum günstigsten Preis Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls sowie Schadenermittlungskosten, ferner Reisekosten, die dem Versicherungsnehmer nicht selbst entstehen. Das gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind. Auch bei der Selbstbeteiligung gibt es eine Besonderheit. In der Regel hat der VN nämlich bei Personenschäden in den USA/in Kanada je Versicherungsfall eine bestimmte höhere Summe selbst zu tragen. Selbst wenn eine Berufshaftpflichtversicherung für Selbstständige Haftpflichtansprüche aus der direkten Lieferung von Erzeugnissen ins Ausland versichert, ist er hierzu in Bezug auf die USA (Anmerkung: Gleiches gilt wegen der ähnlichen Rechtsordnung für Kanada) in aller Regel nur unter Vereinbarung zusätzlicher Bedingungen bereit. Diese eigenständige Behandlung beruht darauf, dass das Produkthaftpflichtrisiko in den USA (nicht so sehr in Kanada) im Vergleich zu den Rechtsordnungen anderer Länder als sehr hoch einzustufen ist. Ziff. 7.14 AHB beinhaltet einen Ausschluss für Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden, die entstehen durch Abwässer, soweit es sich nicht um häusliche Abwässer handelt, Senkung von Grundstücken, Erdrutschungen, Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer. Mit dieser Bestimmung wollen die Versicherer Schäden ausgrenzen, deren Ursprung und Zurechenbarkeit häufig nur sehr schwer nachzuvollziehen und nachzuweisen ist. Der Ausschluss erfasst nicht nur den unmittelbar verursachten Sachschaden, sondern auch die Folgeschäden.

Berufshaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung für Selbstständige - Guter Rundumschutz zum günstigsten Beitrag Ein Schaden entsteht durch eine Umwelteinwirkung, wenn er durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Breitet sich aufgrund eines Brandes in einer Werkstatt und in den angrenzenden Räumen Ruß aus, der dort gelagerte fremde Sachen verunreinigt und unbrauchbar macht, und greift das Feuer anschließend auch auf benachbarte fremde Gebäude über, liegt insgesamt ein ausgeschlossener Umweltschaden vor. Bei unbeweglichen Sachen gilt dieser Ausschluss nur insoweit, als diese Sachen oder Teile von ihnen unmittelbar von der Tätigkeit betroffen waren. Die Schäden dadurch entstanden sind, dass der VN diese Sachen zur Durchführung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit (als Werkzeug, Hilfsmittel, Materialablagefläche und dgl.) benutzt hat. Bei unbeweglichen Sachen gilt dieser Ausschluss aus der Berufshaftpflichtversicherung für Selbstständige nur insoweit, als diese Sachen oder Teile von ihnen unmittelbar von der Benutzung betroffen waren. Gemäß Ziff. 7.10 b AHB bezieht sich der Haftpflichtversicherungsschutz nicht auf Schäden durch Umwelteinwirkungen. Dieser Ausschluss wurde im Zuge der Schaffung des sog. Umwelthaftpflichtmodells entwickelt, um eine Abgrenzung zur separaten Umwelthaftpflichtversicherung sicherzustellen. Spiegelbildlich soll Ziff. 7.10 b AHB die Risiken ausschließen, die im Rahmen der Umwelthaftpflichtversicherung in ihren verschiedenen Ausprägungen versicherbar sind. Wann es sich um einen Umweltschaden handelt, richtet sich auch hier nach der Regelung der Gesetzgeber.

Infos zum Thema Berufshaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung für Selbstständige - Bestens abgesichert zum günstigsten Beitrag Gemäß Ziff. 7.17 AHB besteht kein Versicherungsschutz wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen. Dieser Ausschluss zielt in erster Linie auf Ansprüche im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Für Unternehmen ist das AGG vor allem im Arbeitsrecht von Bedeutung. Der Arbeitgeber muss für einen diskriminierungsfreien Betrieb sorgen. Anderenfalls drohen ihm Schadenersatzansprüche von Mitarbeitern wegen materieller und immaterieller Schäden. Sie kommen in der Berufshaftpflichtversicherung für Selbstständige häufig vor, vor allem beim Einschluss bestimmter AHB-Deckungserweiterungen (z.B. Bearbeitungsschäden). Selbstbehalte verfolgen in erster Linie den Zweck, den Versicherungsschutz entsprechend der Risikosituation des VN kostengünstig zu gestalten. So kann der VN Bagatellschäden, ohne den Versicherer unter verhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand hierfür in Anspruch zu nehmen, selber regulieren und die hierfür gesparte Prämie zur Aufstockung der Deckungssumme einsetzen. Sie kann entweder beim Grundversicherer oder bei einem anderen Versicherer abgeschlossen werden. Meistens ist die Excedentenlösung prämienmäßig günstiger als die Aufstockung der Deckungssumme des Grundvertrags, da sie rückversicherungstechnisch besonders bewertet wird, und da der Grundvertrag für den Excedentenvertrag im Ergebnis wie ein Selbstbehalt wirkt. Das Unternehmen X unterhält beim Versicherer Y eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit einer Pauschaldeckungssumme von fünf Mio. EUR für Personen- und Sachschäden.

Berufshaftpflichtversicherung für Selbstständige

Berufshaftpflichtversicherung für Selbstständige - Alle guten und günstigen Tarife im Überblick Grundlegend wird der Gegenstand der Haftpflichtversicherung in Ziff. 1.1 AHB (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung in der Fassung 2008 des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)) gleichzeitig mit dem persönlichen, sachlichen und zeitlichen Risiko umschrieben. Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der VN wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall). Mindestbeiträge unterliegen unabhängig von der Art der Beitragsberechnung der Beitragsangleichung. Die Berechnung der Prämie für das jeweilige Versicherungsjahr erfolgt zunächst im Voraus. Gemäß § 8 II AHB wird die endgültige Beitragsberechnung dann jeweils am Ende des Versicherungsjahres vorgenommen. Hierzu meldet dem Versicherer neben eventuellen Änderungen des versicherten Risikos die endgültigen Daten (z.B. die endgültige Gesamtbruttojahresumsatzsumme). Teil II beschäftigt sich mit Ausschlusstatbeständen und Deckungserweiterungen, Teil III mit Vertragskonditionen und Verhaltenspflichten. Spezielle Deckungskonzepte für die betrieblichen Haftpflichtrisiken einzelner Branchen (z.B. EDV-Unternehmen) sind ebenso wie die als Teil der Berufshaftpflichtversicherung integrierbare erweiterte Produkthaftpflichtversicherung Gegenstand separater Beiträge. Entsprechendes gilt für die Versicherung der Umwelthaftpflichtrisiken der Unternehmen.

Allgemeine Informationen über die Berufshaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung für Selbstständige - Bis zu 80 Prozent an Beiträgen einsparen Die Abgrenzung zur Rückrufkostendeckung erfolgt grundlegend dadurch, dass Letztere die Kosten übernimmt, die im Interesse der Vermeidung drohender Drittschäden anfallen, während die «Betriebshaftpflicht»versicherung einen bereits eingetretenen Drittschaden voraussetzt. Unter gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts im Sinne von Ziff. 1.1 AHB versteht man alle Haftungsnormen des Privatrechts, auf deren Grundlage Anspruchsteller Schadenersatzansprüche erheben können. Das kommt vor allem vor, wenn das versicherte Risiko fortfällt, z.B. durch dauernde und endgültige Aufgabe des Betriebs. Um diese Deckungslücke weitgehend zu schließen, sollte eine sog. Nachhaftungsklausel in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Wird der Versicherungsvertrag allein aus den Gründen der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Lieferungseinstellung beendigt, gilt folgende Vereinbarung. Für Versicherungsfälle durch vor Beendigung des Versicherungsvertrages hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse. Der Kreis der im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung versicherten juristischen und privaten Personen ist umfangreich ausgestaltet. Versichert ist in erster Linie die gesetzliche Haftpflicht, des VN (X-AG oder Y-GmbH etc.) einschließlich der im Inland gelegenen Betriebsstätten, der Inlandsgesellschaften, die der VN mehrheitlich besitzt oder führt (sog. Tochtergesellschaften), der im Ausland gelegenen, benannten rechtlich selbstständigen Repräsentanzen und Verkaufsbüros.


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