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UKV Berufshaftpflichtversicherung

UKV Berufshaftpflichtversicherung

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Berufshaftpflichtversicherung

UKV Berufshaftpflichtversicherung

Jede Firma ist im beruflichen Alltag bestimmten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche durch das berufsbedingte Handeln Schäden am Eigentum Dritter, oder an der Umwelt verursachen kann. Die daraus resultierenden Kosten für eventuelle Schadensersatzansprüche der Geschädigten können so hoch sein, das die Existenz der Firma zerstört werden kann.

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist daher für jeden Selbstständigen und jede Firma ein unverzichtbarer Versicherungsschutz. Spezielle Deckungskonzepte für die betrieblichen Haftpflichtrisiken einzelner Branchen (z. B. Handwerker Firmen, IT Dienstleister ect.) sind ebenso wichtig, wie die als Teil der in die Berufshaftpflichtversicherung integrierbare, erweiterte Produkthaftpflichtversicherung Gegenstand separater Beiträge.

Darüberhinaus sind Erweiterungen durch den Einschluß verschiedener Formen, wie beispielsweise der gewerblichen Gebäudeversicherung, der Elektronikversicherung für Maschinen und Anlagen, der Büroversicherung, der Autoinhaltsversicherung, sowie der Betriebsunterbrechungsversicherung möglich, welche sich an die jeweiligen Bedürfnisse des Unternehmens richten. Der zu zahlende Beitrag für eine Berufshaftpflichtversicherung richtet sich in der Regel nach dem Gesamtumsatz des Betriebes

Allgemeine Informationen zum Thema Berufshaftpflichtversicherung

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass somit im Wesentlichen ausgeschlossen ist der Versicherer braucht sich mit sämtlichen finanziellen Aufwendungen des VN der Berufshaftpflichtversicherung, die auf Herstellung eines vertragsgemäßen Zustandes gerichtet sind, nicht zu befassen. Ein Unternehmen schuldet einem Kunden die vertraglich zugesagte Lieferung und Montage einer Maschine. Wegen fehlerhafter Montage treten Schwingungen auf, sodass mit erhöhtem finanziellen Aufwand nachgebessert werden muss.

Es muss also immer zunächst ermittelt werden, wozu sich der VN vertraglich verpflichtet hat. Jeglicher Aufwand, der dazu dient, diesen vertraglich geschuldeten Erfolg herbeizuführen, ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Typische Fälle des Erfüllungsausschlusses sind ferner Ansprüche wegen Mängelbeseitigung und wegen Verzug. Es besteht auch kein Versicherungsschutz durch die Berufshaftpflichtversicherung, wenn allein zur Nachbesserung einer mangelhaften Leistung fremde Sachen zerstört und nach erfolgter Nachbesserung wiederhergestellt werden müssen.

Der Ausschluss in Ziff. 7.8 Abs. 1 S. 1 AHB bezieht sich ausdrücklich auf alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, d.h. auf alle Vermögensfolgeschäden, die unmittelbar auf der Schädigung der gelieferten Sache etc. beruhen. Folgeschäden an anderen Sachen die auf Schäden am Leistungsgegenstand zurückzuführen sind, werden vom Ausschluss aus der UKV Berufshaftpflichtversicherung aber nicht erfasst. Gemäß Ziff. 7. 8 Abs. 1 S. 2 AHB findet der Ausschluss auch Anwendung, wenn die Schadenursache in einer mangelhaften Teilleistung liegt.

Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den VN vom Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen, gegebenenfalls die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers. Dieser Fall kann dann auftauchen, wenn die Berufshaftpflichtversicherung ein Interesse daran hat, auf den Ausgang eines eventuell für einen Zivilprozess des VN Einfluss zu nehmen.

UKV Berufshaftpflichtversicherung

Die UKV Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Berufshaftpflichtversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Berufshaftpflichtversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die UKV spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die UKV Berufshaftpflichtversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.

Mit der UKV Berufshaftpflichtversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.

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Nützliche Tipps zum Thema Berufshaftpflichtversicherung

UKV Berufshaftpflichtversicherung - Guter und Günstiger Leistungsumfang Gemäß Ziff. 1.2 AHB besteht kein Versicherungsschutz für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der Leistung, wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung durchführen zu können, wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolgs, auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung. Diese Erweiterung der Berufshaftpflichtversicherung Vorsatzklausel bezweckt, Beweisschwierigkeiten hinsichtlich des Nachweises des Schädigungsvorsatzes zu vermeiden. Der VN kann sich daher nicht mit dem Argument verteidigen, er habe zwar die Schädlichkeit der Ware gekannt, jedoch darauf vertraut, dass kein Schaden eintreten werde. Die Gleichsetzung der Kenntnis von der Mangelhaftigkeit von Erzeugnissen etc. mit der vorsätzlichen Schadenherbeiführung macht deutlich, dass in dieser Hinsicht hohe Anforderungen zu stellen sind. Diese sind insbesondere in Ziff. 7 AHB geregelt. Hiermit wollen die Versicherer die Versichertengemeinschaft vor Aufwendungen in Bereichen schützen, wo der VN entweder nicht schutzbedürftig erscheint (z.B. bei vorsätzlich verursachten Schäden) oder Versicherungsschutz erst nach individueller Prüfung der Risikosituation zur Verfügung gestellt werden soll. Eine Reihe der in den AHB aufgeführten Deckungsausschlüsse können und sollten bei Bedarf durch die Vereinbarung spezieller Klauseln in der BHP aufgehoben werden.

Allgemeines über die Berufshaftpflichtversicherung

UKV Berufshaftpflichtversicherung - Bestmögliche Leistungseinschlüsse zum günstigsten Preis Im Schadenfall stellen sich dann häufig Fragen der Zuständigkeit, des maßgeblichen Deckungsinhalts oder der Währung. Werden Auslandsniederlassungen im Rahmen der inländischen Police eines zentral gesteuerten Unternehmens von Deutschland aus mitversichert, bleiben häufig die landestypischen Gesichtspunkte bei der Risikobewertung und bei der Schadenregulierung außer Betracht. Zudem kann es unter steuerrechtlichen Aspekten Probleme geben, wenn in dem jeweiligen Land Versicherungsprämien nur dann als Betriebsausgaben anerkannt werden. Die besonderen Regelungen für die UKV Berufshaftpflichtversicherung der Haftpflichtrisiken aus Direktexporten in die USA und nach Kanada betreffen zum einen, die Festlegung eines separaten Prämiensatzes, der sich an dem Umsatz aus Direktexporten in die USA/Kanada orientiert, und zum anderen die Zugrundelegung restriktiverer Versicherungsbedingungen, die z.B. wie folgt lauten Bei Versicherungsfällen in USA und Kanada werden die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet. Unterirdische Wasserverschiebungen zählen nicht hierzu. Die in Ziff. 7.14 aufgeführten Ausschlüsse können durch Zusatzklauseln in der BHP abbedungen werden. Senkungs- und Erdrutschungsschäden sind in erster Linie für Betriebe des Bauhaupt- und Baunebengewerbes von Bedeutung. Ein Bauunternehmer führt Erdaushubarbeiten für ein neu zu errichtendes Gebäude durch. Da er nicht für eine ausreichende Absicherung des Nachbargrundstücks sorgt, senkt sich dieses ab. Infolgedessen treten Schäden an dort befindlichen Gebäuden auf.

Berufshaftpflichtversicherung

UKV Berufshaftpflichtversicherung - Guter Rundumschutz zum günstigsten Beitrag Unter einer Tätigkeit im Sinn der Ausschlussklausel versteht man eine bewusste und gewollte Einwirkung auf eine fremde Sache. Dabei ist es gleichgültig, ob die Einwirkung des VN notwendig war oder von ihm als erforderlich angesehen wurde, unvernünftig oder verboten war oder ob sie dem Zweck des Auftrages oder dem Willen des Auftraggebers entsprach. Die beschädigte Sache braucht auch nicht im Mittelpunkt der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit gestanden zu haben. Andererseits reicht eine bloß zufällige Einwirkung nicht aus. Als ein Käufer eine Wand in der Nähe seines offenen Kamins mit der Farbe anstreicht, kommt es zu einer Explosion mit nachfolgenden Personen- und Sachschäden. Auf Produkthaftpflichtschäden findet Ziff. 7.10 b AHB aber ausnahmsweise dann Anwendung, wenn die Schäden aus der Planung, Herstellung, Lieferung, Montage, Demontage, Instandhaltung oder Wartung von umweltrelevanten Anlagen im Sinne der UKV Berufshaftpflichtversicherung resultieren. Für Schäden dieser Art ist wiederum die Umwelthaftpflichtversicherung zuständig. Gemäß Ziff. 7.10 b AHB bezieht sich der Haftpflichtversicherungsschutz nicht auf Schäden durch Umwelteinwirkungen. Dieser Ausschluss wurde im Zuge der Schaffung des sog. Umwelthaftpflichtmodells entwickelt, um eine Abgrenzung zur separaten Umwelthaftpflichtversicherung sicherzustellen. Spiegelbildlich soll Ziff. 7.10 b AHB die Risiken ausschließen, die im Rahmen der Umwelthaftpflichtversicherung in ihren verschiedenen Ausprägungen versicherbar sind. Wann es sich um einen Umweltschaden handelt, richtet sich auch hier nach der Regelung der Gesetzgeber.

Infos zum Thema Berufshaftpflichtversicherung

UKV Berufshaftpflichtversicherung - Bestens abgesichert zum günstigsten Beitrag Obliegen heiten sind dem VN auferlegte Verhaltenspflichten, deren Verletzung unter den in Kap. 5.3 dieses Beitrages behandelten Voraussetzungen zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann. Die AHB regeln die Obliegenheiten in den Ziff. 23, 24 und 25 und die Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzungen in Ziff. 26. Die AHB unterscheiden zwischen Obliegenheiten, die vor dem Eintritt des Versicherungsfalls zu beachten sind und solchen, die nach dem Eintritt des Versicherungsfalls relevant werden. Sie kommen in der UKV Berufshaftpflichtversicherung häufig vor, vor allem beim Einschluss bestimmter AHB-Deckungserweiterungen (z.B. Bearbeitungsschäden). Selbstbehalte verfolgen in erster Linie den Zweck, den Versicherungsschutz entsprechend der Risikosituation des VN kostengünstig zu gestalten. So kann der VN Bagatellschäden, ohne den Versicherer unter verhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand hierfür in Anspruch zu nehmen, selber regulieren und die hierfür gesparte Prämie zur Aufstockung der Deckungssumme einsetzen. Schweißarbeiten an einem Kfz gehören regelmäßig zu dessen Gebrauch, ebenso wie Reparaturarbeiten, wenn sich dabei die besonderen Gefahren des Kfz auswirken. Die Benzinklausel greift unabhängig davon ein, ob es sich um ein versicherungspflichtiges oder nicht versicherungspflichtiges Fahrzeug handelt. Abweichend von der sog. Benzinklausel können bestimmte Kfz-Haftpflichtrisiken durch folgende Klausel in die BHP eingeschlossen werden: Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Halten von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen.

UKV Berufshaftpflichtversicherung

UKV Berufshaftpflichtversicherung - Übersicht der besten und günstigsten Preise Es ist möglich und weitgehend üblich, dass die privaten Haftpflichtrisiken der Unternehmensleiter prämienneutral in der Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens mitversichert werden. Die dort aufgenommene Privathaftpflichtversicherung gilt als rechtlich selbstständiger Vertrag, sodass ein dort anzusiedelnder Schadenfall die Betriebshaftpflichtpolice nicht belastet. In der betrieblichen Praxis findet ganz überwiegend eine Prämienberechnung auf Umsatzbasis statt, wobei für Direktexporte ein eigenständiger Prämiensatz zugrunde gelegt wird. Die wichtigste Möglichkeit zur außerordentlichen Beendigung des Versicherungsvertrags ist die Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht besteht nach Ziff. 19 AHB unter folgenden alternativen Voraussetzungen. Der Versicherer hat eine Schadenersatzzahlung geleistet. Wenn, wie regelmäßig an den Geschädigten leistet, hat er den VN hierüber zu unterrichten, damit dieser in die Lage versetzt wird, das außerordentliche Kündigungsrecht auszuüben. Teil II beschäftigt sich mit Ausschlusstatbeständen und Deckungserweiterungen, Teil III mit Vertragskonditionen und Verhaltenspflichten. Spezielle Deckungskonzepte für die betrieblichen Haftpflichtrisiken einzelner Branchen (z.B. EDV-Unternehmen) sind ebenso wie die als Teil der Berufshaftpflichtversicherung integrierbare erweiterte Produkthaftpflichtversicherung Gegenstand separater Beiträge. Entsprechendes gilt für die Versicherung der Umwelthaftpflichtrisiken der Unternehmen.

Allgemeine Informationen über die Berufshaftpflichtversicherung

UKV Berufshaftpflichtversicherung - Bis zu 80 Prozent an Beiträgen einsparen In Industriehaftpflichtpolicen wird die Deckungssumme für die Vorsorgeversicherung durch besondere Vereinbarung meistens auf das Niveau der Hauptdeckungssummen festgesetzt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf versehentlich nicht gemeldete, nach Beginn der Versicherung eingetretene Risiken, soweit sie im Rahmen des versicherten Betriebes liegen und nicht nach den Bestimmungen dieses Vertrages von der Versicherung ausgeschlossen sind. Der VN ist verpflichtet, sobald er sich des Versäumnisses bewusst geworden ist zu entrichten. Einige Versicherer integrieren die sog. Umwelthaftpflichtbasisdeckung in die Betriebshaftpflichtversicherung, weil es sich hierbei um eine besondere Ausprägung des Betriebsstättenrisikos handelt. Entsprechendes gilt für die Umweltschadens-Basisversicherung. Abzugrenzen ist der Deckungsbereich der Betriebshaftpflichtversicherung von demjenigen der Privathaftpflichtversicherung. Letztere nimmt in den Versicherungsbedingungen die Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes etc. ausdrücklich vom Deckungsumfang aus. Die Definition des Versicherungsfalls ist auch und insbesondere in der Berufshaftpflichtversicherung von zentraler Bedeutung, weil davon die generelle Zuständigkeit des Haftpflichtversicherers in zeitlicher Hinsicht abhängt. Den Eintritt des Versicherungsfalls hat der VN darzulegen und zu beweisen. Gemäß Ziff. 1.2 AHB gilt die sog. Folgeereignistheorie. Danach ist Versicherungsfall das Schadenereignis. Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist.


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