Hanse Merkur Berufsrechtsschutz
Was ist eine Berufsrechtsschutz?
Generell gilt es bei der Berufsrechtsschutz für Selbstständige und Nichtselbständige, als Privatpersonen zu unterscheiden.
- Berufsrechtsschutz für Selbstständige - Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers. 2 Mitversichert sind die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer, sowie für Vereine sowie deren gesetzliche Vertreter, Angestellte und Mitglieder, soweit diese im Rahmen der Aufgaben tätig sind, die ihnen gemäß der Satzung obliegen.
- Berufsrechtsschutz für Privatpersonen - Versicherungsschutz besteht für den privaten und beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers und seines ehelichen / eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner, wenn diese keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 6 000 EUR – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – ausüben.
Leistungen der Berufsrechtsschutz
- Berufsrechtsschutz für Selbstständige - Der Versicherungsschutz umfasst, Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
- Berufsrechtsschutz für Privatpersonen - Der Versicherungsschutz umfasst, Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht.
Gegenstand des Versicherungsschutzes
Eine Berufsrechtsschutz erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang.
Die Berufsrechtsschutz ist also in erster Linie eine Kostenversicherung. Inhalt und Umfang der Pflicht zur Kostenübernahme richten sich nach den jeweiligen Leistungsbestimmungen, die für die einzelnen versicherten Bereiche gelten.
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen beinhaltet grundsätzlich jede Interessenwahrnehmung in rechtlichen Streitigkeiten, und zwar von der ersten anwaltlichen Beratung über den Prozess bis in zur Zwangsvollstreckung.
Allgemeine Informationen zum Thema Berufsrechtsschutz
Ein sonstiges Recht aus geistigem Eigentum wäre z.B. das Sortenschutzrecht. Mit dem Hinweis auf einen ursächlichen Zusammenhang wird klargestellt, dass auch die Verfolgung oder Abwehr konkurrierender Ansprüche (z.B. aus § 823 BGB) vom Ausschluss erfasst ist. Bei Auseinandersetzungen zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer über technische Verbesserungen besteht Rechtsschutz durch die Berufsrechtsschutz, da sie wegen der Vergütungspflicht des Arbeitgebers nicht mehr dem geistigen Eigentum zuzurechnen sind und in der Regel nicht patentrechtlich geschützt werden.
Die gebührenrechtliche Beschränkung des Beratungs-Rechtsschutzes betrifft Fälle, in denen zunächst ein Auftrag zur Rechtsberatung erteilt und dieser erst später auf eine Rechtsvertretung ausgedehnt wird. Diese Fälle sind dann nicht versichert, wenn es sich um dieselbe Angelegenheit handelt und zwischen der Beratung und der weitergehenden Tätigkeit ein innerer sachlicher sowie ein naher zeitlicher Zusammenhang besteht. Der Beratung kann auch ausländisches Berufsrechtsschutz zugrunde liegen.
Der VN kann aber auch von der Hanse Merkur Berufsrechtsschutz verlangen, dass dieser ihm einen Anwalt benennt. Hierzu ist der Versicherer u.U. sogar verpflichtet, wenn nämlich der VN keinen Anwalt ausgewählt hat und die Beauftragung eines Anwalts im Interesse des VN erforderlich erscheint. Da der Versicherer den Anwalt im Namen des VN benennt, ist der Versicherer für die Tätigkeit des Anwalts nicht verantwortlich. Andererseits ist aber der Anwalt auch nur gegenüber dem VN als seinem Mandanten für die Durchführung des Auftrags verantwortlich.
Zum Bereich der privatrechtlichen Schuldverhältnisse zählen auch Streitigkeiten über das Zustandekommen eines Vertrages sowie Bereicherungsansprüche im Zusammenhang mit der Rückabwicklung von Verträgen. Gedeckt sind auch Streitigkeiten zwischen dem VN und seinem - früheren - Anwalt über den Grund oder die Höhe der gesetzlichen Vergütung für dessen Tätigkeit. Ferner ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen eingeschlossen. Das gilt allerdings nicht für die Berufsrechtsschutz aus dem gewerblichen Bereich.
Hanse Merkur Berufsrechtsschutz
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Nützliche Tipps zum Thema Berufsrechtsschutz
Die Berufsrechtsschutz zählen mittlerweile sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich zu den am meisten verbreiteten Versicherungen.Dies
dürfte maßgeblich darauf zurückzuführen sein, dass angesichts der zunehmenden Verrechtlichung aller Lebensbereiche auch die Bereitschaft steigt, tatsächliche
oder vermeintliche Ansprüche durchzusetzen. Ohne die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts für die Rechtsverfolgung stellt sich die Wahrnehmung
rechtlicher Interessen für viele Personen als schwer einzuschätzendes Wagnis dar.
Ersterer kann allerdings mittels Widerspruch verhindern, dass eine andere mitversicherte Person als sein ehelicher Lebenspartner Rechtsschutz erhält. Der
Widerspruch muss schriftlich beim Versicherer erhoben werden. Unabhängig vom Widerspruch besteht jedoch gemäß § 3 Abs. 4a ARB kein Rechtsschutz bei
Ansprüchen mehrerer VN desselben Berufsrechtsschutz Vertrag untereinander, mitversicherter Personen untereinander und mitversicherter Personen
gegen den VN.
Gemäß § 5 ARB erbringt und vermittelt der Versicherer Dienstleistungen zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen und übernimmt die dort im Einzelnen aufgeführten
Kostenpositionen. Der Versicherungsschutz durch die Berufsrechtsschutz umfasst die gesetzliche Vergütung eines für den VN tätigen Rechtsanwalts. Die gesetzliche Vergütung für die
Tätigkeit eines Anwalts im Inland umfasst die Gebühren und Auslagen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dies sind insbesondere die gesetzlichen
Gebühren des Anwalts, bestimmte Reisekosten sowie Entgelte für Postleistungen.
Allgemeines über die Berufsrechtsschutz
Beim Sozialgerichts-Rechtsschutz steht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten im Mittelpunkt. Es handelt sich um
Angelegenheiten, in denen die Sozialgerichtsbarkeit nach § 51 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zuständig ist. In den Zuständigkeitsbereich der Sozialgerichte
fallen vor allem die Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich der Berufsrechtsschutz, der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und der gesetzlichen
Unfallversicherung.
Die Hanse Merkur Berufsrechtsschutz bietet keine pauschale Deckung für alle möglichen Arten von Rechtsstreitigkeiten. Vielmehr ist der Versicherungsschutz auf
bestimmte Rechtsgebiete ausgerichtet, die erfahrungsgemäß für die Mehrheit der Rechtsuchenden relevant sind, und bestimmt innerhalb dieses Rahmens den aus
der Sicht des Versicherers möglichen Deckungsumfang. § 2 ARB listet diese Bereiche, die in unterschiedlichen Konstellationen im Rahmen der behandelten
Rechtsschutzformen kombiniert werden können, im Einzelnen auf.
Die Berufsrechtsschutz aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen erfasst alle vom VN freiwillig eingegangenen Anstellungsverhältnisse als Beamter, Richter oder
Berufssoldat, wie auch alle öffentlich-rechtlichen Pflichtverhältnisse, so vor allem das Wehrpflicht- und Ersatzdienstverhältnis. Für öffentliche Arbeitgeber
sehen die ARB die Vereinbarung einer Berufsrechtsschutz nicht vor. Einige Versicherer bieten aber eine sog. Kommunal Berufsrechtsschutz an, die
auch aus Arbeitsverhältnissen und öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen beinhaltet.
Berufsrechtsschutz
Entscheidend ist allein, ob der Gegner sich auf den Verstoß des VN zur Stützung seiner Rechtsposition beruft. Ist dies der Fall, so gilt der Versicherungsfall
im Zeitpunkt des behaupteten Verstoßes des VN als eingetreten, und zwar auch dann, wenn der zunächst zeitlich später liegende Verstoß des VN den
Rechtsstreit ausgelöst hat (BGH VersR 1984, 530). Unerheblich ist, wenn ein zunächst behaupteter Verstoß sich im Nachhinein, insbesondere nach einer
gerichtlichen Klärung als unwahr herausstellt.
Wird dem VN vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht eine Besonderheit: Es wird rückwirkend Versicherungsschutz unter der
Bedingung gewährt, dass vorsätzliches Handeln des VN nicht rechtskräftig festgestellt wird. Wie die Ausgestaltung der allgemeinen Strafrechtsdeckung zeigt,
wird also nicht nur beim Vorwurf eines Verbrechens kein Versicherungsschutz durch die Hanse Merkur Berufsrechtsschutz gewährt, sondern auch beim Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen
werden kann, z.B. Beleidigung, Diebstahl oder Betrug.
Hierbei geht es um die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit. Nach einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug in einem
Kreuzungsbereich wird gegen den VN ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Missachtung von Verkehrsvorschriften eingeleitet. Zum Ordnungswidrigkeitsrecht
gehören alle Rechtsnormen, welche die Ahndung gesetzlich umschriebener, rechtswidriger und vorwerfbarer Handlungen mit einer Geldbuße regeln.
Infos zum Thema Berufsrechtsschutz
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht nur auf Inlandsfälle, sondern auch auf Auslandsfälle, sofern sie in den örtlichen Deckungsbereich der ARB fallen.
Rechtsschutz besteht gemäß § 6 ARB, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen
Inseln oder auf Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches
oder behördliches Verfahren eingeleitet würde.
Die Grenze Europas zu Asien verläuft entlang des Urals und der Grenzen von Russland und Georgien zu Kasachstan, Aserbaidschan und Armenien. Zu den
Anliegerstaaten des Mittelmeeres zählen der asiatische Teil der Türkei, Syrien, Libanon, Israel, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien Marokko, Zypern und
Malta. Neben den Kanaren und Madeira können auch die Azoren aufgenommen werden. Da es darauf ankommt, wo der Anspruch durch die Hanse Merkur Berufsrechtsschutz
zu verfolgen ist, ist es unerheblich, wo der Versicherungsfall eingetreten ist.
Der in Deutschland lebende VN erleidet als Tourist während einer Pauschalreise in Afrika bei einem Ausflug einen Gesundheitsschaden, weil der europäische
Reiseveranstalter Sicherheitsmaßnahmen unterlassen hat. Der Schadenersatzanspruch wird in Europa verfolgt. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
außerhalb dieses Geltungsbereichs trägt der Versicherer bei Rechtsschutzfällen, die dort während eines längstens sechs Wochen dauernden, nicht beruflich
bedingten Aufenthaltes eintreten.
Hanse Merkur Berufsrechtsschutz
Aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen: In erster Linie betrifft der Ausschluss folgenden Personenkreis, Vorstandsmitglieder
einer AG, Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsmitglieder einer Stiftung, Vorstandsmitglieder eines eingetragenen Vereins. Personen, denen nur eine
rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht übertragen wurde (z.B. Prokuristen), zählen nicht zum Kreis der gesetzlichen Vertreter. Zweck des Risikoausschlusses ist,
Streitigkeiten aus über die herkömmliche Berufsrechtsschutz zu decken.
Da der Versicherungsschutz stets nur privatrechtliche Schuldverhältnisse erfasst, fällt das Genossenschaftsrecht als körperschaftliches Rechtsverhältnis
auch ohne ausdrücklichen im Ausschlusskatalog nicht unter den Rechtsschutz. Es muss sich jeweils um typische gesellschaftsrechtliche
Auseinandersetzungen (z.B. Verteilung von Gewinn und Verlust) handeln, also um Fälle, in denen gesellschaftsrechtliche Bestimmungen oder Vereinbarungen
(z.B. Abschluss, Änderung, Aufhebung eines Gesellschaftsvertrages) eine Rolle spielen.
Ein sonstiges Recht aus geistigem Eigentum wäre z.B. das Sortenschutzrecht. Mit dem Hinweis auf einen ursächlichen Zusammenhang wird klargestellt, dass auch
die Verfolgung oder Abwehr konkurrierender Ansprüche (z.B. aus § 823 BGB) vom Ausschluss erfasst ist. Bei Auseinandersetzungen zwischen einem Arbeitgeber
und einem Arbeitnehmer über technische Verbesserungen besteht Rechtsschutz, da sie wegen der Vergütungspflicht des Arbeitgebers nicht mehr dem geistigen
Eigentum zuzurechnen sind und in der Regel nicht patentrechtlich geschützt werden.
Allgemeine Informationen über die Berufsrechtsschutz
Der VN hat Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn er nach Eintritt eines Versicherungsfalls im versicherten Zeitraum im räumlichen Geltungsbereich der ARB
rechtliche Interessen in einer bestimmten versicherten Eigenschaft und auf einem bestimmten Rechtsgebiet wahrzunehmen hat und auch kein Deckungsausschluss
vorliegt. Die Bestätigung des Versicherungsschutzes erfolgt durch die sog. Deckungszusage des Versicherers. Diese gilt immer nur für eine Instanz. Sie
bezieht sich ausschließlich auf den gemeldeten Sachverhalt.
Da die Berufsrechtsschutz keinen uneingeschränkten Versicherungsschutz gewährt, kommt es nicht selten zu Deckungsablehnungen. Der Versicherer kann z.B.
vorvertragliche Ereignisse, das Eingreifen eines Risikoausschlusses oder auch mangelnde Erfolgsaussichten einwenden. Allerdings ist es nach der Rechtsprechung
nicht zulässig, dass eine Berufsrechtsschutz, der die Deckung z.B. wegen einer Obliegenheitsverletzung oder eines Risikoausschlusses abgelehnt hat, sich
im Deckungsprozess erstmalig auf fehlende Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit beruft.
Der Halter muss nicht Eigentümer des auf ihn zugelassenen Fahrzeugs sein. Ebenso wenig muss er das Fahrzeug selbst nutzen. Juristische Personen können zwar
Halter von Kraftfahrzeugen sein. Sie können jedoch keine Geschwindigkeitsüberschreitungen begehen. Daher erfasst der Verkehrs-Rechtsschutz eine anwaltliche
Tätigkeit für das Unternehmen bei sog. Halteranzeigen nicht. Es dürfte aber Deckung in der Form des Beratungs-Rechtsschutzes für den betroffenen Fahrer
bestehen.