Central Berufsrechtsschutzversicherung
Was ist eine Berufsrechtsschutzversicherung?
Generell gilt es bei der Berufsrechtsschutzversicherung für Selbstständige und Nichtselbständige, als Privatpersonen zu unterscheiden.
- Berufsrechtsschutzversicherung für Selbstständige - Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers. 2 Mitversichert sind die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer, sowie für Vereine sowie deren gesetzliche Vertreter, Angestellte und Mitglieder, soweit diese im Rahmen der Aufgaben tätig sind, die ihnen gemäß der Satzung obliegen.
- Berufsrechtsschutzversicherung für Privatpersonen - Versicherungsschutz besteht für den privaten und beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers und seines ehelichen / eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner, wenn diese keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 6 000 EUR – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – ausüben.
Leistungen der Berufsrechtsschutzversicherung
- Berufsrechtsschutzversicherung für Selbstständige - Der Versicherungsschutz umfasst, Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
- Berufsrechtsschutzversicherung für Privatpersonen - Der Versicherungsschutz umfasst, Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht.
Gegenstand des Versicherungsschutzes
Eine Berufsrechtsschutzversicherung erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang.
Die Berufsrechtsschutzversicherung ist also in erster Linie eine Kostenversicherung. Inhalt und Umfang der Pflicht zur Kostenübernahme richten sich nach den jeweiligen Leistungsbestimmungen, die für die einzelnen versicherten Bereiche gelten.
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen beinhaltet grundsätzlich jede Interessenwahrnehmung in rechtlichen Streitigkeiten, und zwar von der ersten anwaltlichen Beratung über den Prozess bis in zur Zwangsvollstreckung.
Allgemeine Informationen zum Thema Berufsrechtsschutzversicherung
Eine lediglich vorsorgliche Interessenwahrnehmung des durch die Berufsrechtsschutzversicherung versicherten VN, die sich gegen ein zukünftiges, für möglich gehaltenes, rechtswidriges Verhalten wendet, löst den Versicherungsschutz noch nicht aus. An dem Eintritt eines Versicherungsfalles fehlt es z.B. bei der bloßen Bauvoranfrage eines Nachbarn, bei der vorsorglichen Nachprüfung einer Entschädigung aus einer Unfallversicherung, bei der Planung des Abschlusses eines Ehegatten- oder Erbvertrages.
Der Anwalt erhebt ohne Abstimmung mit der Berufsrechtsschutzversicherung eine Klage, obwohl er zunächst nur mit der außergerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen des VN betraut und zudem ausdrücklich darauf hingewiesen worden war, dass Kosten auslösende Maßnahmen mit dem Versicherer abzustimmen sind. Die Berufsrechtsschutzversicherung kann dann den Versicherungsschutz zumindest wegen grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung ganz oder teilweise versagen. Der Anwalt macht sich aber schadenersatzpflichtig mit der Folge des Verlustes seines Schadenersatzanspruchs.
Die Central Berufsrechtsschutzversicherung ist nicht auf Streitigkeiten im Rahmen des Arbeitsvertrages beschränkt. Er umfasst vielmehr auch sonstige im Rahmen des Arbeitsverhältnisses angesiedelte Streitigkeiten, z.B. Auseinandersetzungen eines Arbeitnehmers mit einem Kollegen, soweit es nicht um kollektives Arbeitsrecht (z.B. Tarifvertragsrecht) geht. Geschäftsführer können für Streitigkeiten, die aus ihrem Anstellungsvertrag herrühren, eine spezielle Anstellungsvertrags Berufsrechtsschutzversicherung abschließen.
übernehmen, wenn der Anwaltswechsel objektiv notwendig war. Weder der Anwalt noch der VN der Berufsrechtsschutzversicherung darf den Wechsel des Anwalts zu vertreten haben: Hat der Anwalt den Wechsel zu vertreten (z.B. weil er eine unter Versicherungsschutz stehende durchsetzbare Forderung des VN hat verjähren lassen), kann der VN gegenüber einem Gebührenanspruch des Anwalts mit einem Schadenersatzanspruch aufrechnen; hat der VN den Wechsel zu vertreten, dann soll er nicht zusätzlich durch Bezahlung eines zweiten Anwalts geschützt werden.
Central Berufsrechtsschutzversicherung
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Nützliche Tipps zum Thema Berufsrechtsschutzversicherung
Die Rechtsstellung der versicherten Personen regelt § 15 ARB. Danach besteht Versicherungsschutz für den VN der Berufsrechtsschutzversicherung und die im Versicherungsschein oder in den
einzelnen Rechtsschutzformen genannten Personen. Außerdem besteht Versicherungsschutz zu Gunsten der Personen, denen auf Grund des
Todes oder der Verletzung des VN oder einer mitversicherten Person kraft Gesetzes daraus resultierende Ansprüche zustehen (z.B. Erben). Die für den VN
anwendbaren Vertragsbestimmungen gelten für mitversicherte Personen sinngemäß.
Die Berufsrechtsschutzversicherung trägt in Fällen, in denen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen
Rates oder einer Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt, und für die Ausarbeitung eines Gutachtens
keine der Höhe nach bestimmte Gebühr festsetzt, je Rechtsschutzfall die übliche Vergütung - höchstens jedoch 250 EUR - und für ein erstes Beratungsgespräch
höchstens 190 EUR.
Eine fristgebundene Klage oder einen fristgebundenen Antrag muss der VN vor Ablauf der Frist auf eigenes Risiko einreichen, wenn der Versicherer bis dahin
nicht über die Eintrittspflicht entschieden hat. Verzögert der Versicherer die Erhebungen zur Deckungsprüfung grundlos oder stellt er nur unzureichende
Erhebungen an, wird der Versicherungsanspruch des VN in dem Zeitpunkt fällig, in dem die Erhebungen bei korrektem Vorgehen beendet gewesen wären. Der
Tätigkeitsbereich der Berufsrechtsschutzversicherung erstreckt sich nicht auf die Besorgung.
Allgemeines über die Berufsrechtsschutzversicherung
Beim Sozialgerichts-Rechtsschutz steht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten im Mittelpunkt. Es handelt sich um
Angelegenheiten, in denen die Sozialgerichtsbarkeit nach § 51 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zuständig ist. In den Zuständigkeitsbereich der Sozialgerichte
fallen vor allem die Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich der Berufsrechtsschutzversicherung, der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und der gesetzlichen
Unfallversicherung.
Denn beim Anstellungsverhältnis eines gesetzlichen Vertreters handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis. Streitigkeiten aus einem Ruhestandsverhältnis
sind, obwohl kein Arbeitsverhältnis mehr besteht, ebenfalls versichert, da das Ruhestandsverhältnis seinen Ursprung im früheren Arbeitsverhältnis hat. Für
freiberuflich und selbstständig tätige, freie Mitarbeiter steht die Central Berufsrechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer allerdings nicht zur Verfügung, da hier kein
Arbeitsverhältnis, sondern ein selbstständiges Dienstverhältnis vorliegt.
Denn bei diesen Ansprüchen soll es sich nicht um Schadenersatzansprüche handeln, sondern um Entschädigungsansprüche aufgrund Aufopferung, deren Sinn und
Zweck darin liegt, ein dem Einzelnen auferlegtes Sonderopfer durch die Allgemeinheit auszugleichen. Die Ausgrenzung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese
auch aus Vertragsverletzungen resultieren, hat vor allem für den Firmen-Rechtsschutz Bedeutung, der - abgesehen von der Berufsrechtsschutzversicherung - keine Deckung für
vertragliche Auseinandersetzungen vorsieht.
Berufsrechtsschutzversicherung
Die Berufsrechtsschutzversicherung bei Ordnungswidrigkeiten umfasst Ordnungswidrigkeiten aus allen versicherten Lebensbereichen. Da die ARB 2008 nicht zwischen verkehrsrechtlichen
und sonstigen Ordnungswidrigkeiten unterscheiden, besteht auch bei vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeiten Versicherungsschutz. Bei festgestellten
Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Firmenfahrzeugen übersenden die Behörden den Firmen als Fahrzeughalter meistens einen Anhörungsbogen. Damit soll der
verantwortliche Fahrzeugführer ermittelt werden können.
Der Eintritt des Versicherungsfalles knüpft nach § 4 Abs. 1c ARB grundsätzlich an den Zeitpunkt an, in dem der VN oder ein anderer einen Verstoß gegen
Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften der Central Berufsrechtsschutzversicherung begangen hat oder begangen haben soll. Unter Verstoß versteht man hierbei jede objektive Zuwiderhandlung gegen
Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften oder das Unterlassen eines rechtlich gebotenen Tuns. Für dessen Vorliegen kommt es nicht darauf an, ob die
Beteiligten positive Kenntnis hatten Ansprüche abgeleitet oder abgewehrt werden.
Ein Mieter zahlt die vereinbarte Miete nicht. Einem Arbeitnehmer wird wegen unentschuldigtem Fernbleiben vom Arbeitsplatz gekündigt. Es reicht also nicht
aus, wenn jemand von einem gesetzlichen oder vertraglichen Recht Gebrauch macht, ohne dass dessen Ausübung einen Verstoß darstellt oder einen solchen
voraussetzt. Für den Fall des Verstoßes eines Gegners gegenüber einem vorausgegangenen Verstoß des VN gilt Folgendes: Es ist gleichgültig, ob der VN
angreifen oder sich verteidigen will.
Infos zum Thema Berufsrechtsschutzversicherung
Der Versicherungsschutz bleibt ferner bestehen, wenn der VN nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des
Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der VN die
Obliegenheit arglistig verletzt hat. Ein eventuelles Verschulden seines Anwalts hat der VN wie eigenes Verschulden zu vertreten, da der Anwalt als
Repräsentant des VN anzusehen ist.
Jedem Bescheid eines Sozialversicherungsträgers geht im Regelfall ein Antrag des VN (z.B. Rentenantrag) voraus. Dieser stellt eine Willenserklärung des VN
dar, die auf den Erlass eines für ihn günstigen Verwaltungsakts gerichtet ist. Wird der Antrag vor Beginn des Versicherungsschutzes gestellt, so besteht
kein Rechtsschutz durch die Central Berufsrechtsschutzversicherung , auch wenn der vom VN anzufechtende Bescheid während der Laufzeit des Versicherungsvertrages ergeht. Fällt er in die Wartezeit, so hat der
Antrag keine Bedeutung für die Rechtsschutzzusage.
In der Berufsrechtsschutzversicherung wird die Prämie als Jahresprämie berechnet, wobei eine unterjährige Zahlungsweise mit entsprechendem Ratenzuschlag möglich
ist. Regelmäßig gewähren die Rechtsschutzversicherer Rabatte (z.B. Mengenrabatte im Verkehrs-Rechtsschutz, Sonderrabatte für Selbstständige oder Single
Rabatte). Im Wohnungs- und Miet-Rechtsschutz wird die Versicherungsprämie grundsätzlich anhand folgender Faktoren berechnet: Wohneinheit bei selbst genutzter
Wohnung und Jahresbruttomiete bei vermieteten.
Central Berufsrechtsschutzversicherung
Für die Geltendmachung von Schadenersatz besteht kein Versicherungsschutz durch die Berufsrechtsschutzversicherung, weil ein unmittelbarer Zusammenhang mit Streik vorliegt. Nuklearen und genetischen
Schäden, soweit diese nicht auf eine medizinische Behandlung zurückzuführen sind: Der Ausschluss für Nuklearschäden greift z.B. bei der Wahrnehmung
rechtlicher Interessen wegen einer Gesundheitsschädigung, die auf die radioaktive Verseuchung der Umgebung eines Reaktors zurückzuführen ist. Bergbauschäden
an Grundstücken und Gebäuden.
Der Ausschluss betrifft nicht den Beratungs-Rechtsschutz, der sich ausdrücklich auf den Bereich des Familien- und Erbrechts bezieht. Auseinandersetzungen aus
einem vom VN ererbten Schadenersatz- oder Vertragsanspruch fallen nicht unter den Ausschluss. Denn diese Ansprüche werden durch die Erbfolge nicht zu
erbrechtlichen Ansprüchen. Der Anspruch ist vielmehr auf Grund eines vor dem Tod des VN eingetretenen Rechtsschutzfalles entstanden und auf
den Erben übergegangen und kann sogar vom Testamentsvollstrecker geltend gemacht werden.
Kosten auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die später als fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungsurteils eingeleitet werden. Kosten für
Strafvollstreckungsverfahren jeder Art nach Rechtskraft einer Geldstrafe oder -buße unter 250 EUR. Kosten im Rahmen einer einverständlichen Regelung für
Forderungen, die selbst nicht streitig waren oder Kosten, die auf den nicht versicherten Teil von Schadensfällen entfallen. Im Streitfall hat der Versicherer
zu beweisen, dass einer der in § 5 Abs. 3 ARB aufgeführten Tatbestände vorliegt.
Allgemeine Informationen über die Berufsrechtsschutzversicherung
Den umfassendsten Rechtsschutz für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Wohnungen und Grundstücken bietet § 29 ARB. Während der sog. Wohnungs- und Grundstücks
Rechtsschutz des § 2c ARB bereits in den Rechtsschutzkombinationen Landwirtschafts-Rechtsschutz (§ 27 ARB), Berufsrechtsschutzversicherung für Selbstständige (§ 28 ARB)
und Rechtsschutz für Vermieter und Mieter (§ 29 ARB) versichert werden kann, umfasst § 29 ARB generell den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, sowie den
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten.
Wird Deckungsklage in der Form der Zahlungsklage erhoben, so entspricht der Streitwert dem Zahlungsanspruch. Bei einer Feststellungsklage wird der Streitwert
in der Regel mit 80 Prozent vom Wert der insgesamt anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten veranschlagt. Wer einen Rechtsanwalt damit beauftragt, für ihn
tätig zu werden, hat grundsätzlich auch die Anwaltsgebühren zu zahlen. Dies gilt auch, wenn eine Berufsrechtsschutzversicherung besteht. Im diesem Falle kann
der Versicherte jedoch einen Anspruch gegen den Rechtsschutzversicherer auf Kostenerstattung.
Der Halter muss nicht Eigentümer des auf ihn zugelassenen Fahrzeugs sein. Ebenso wenig muss er das Fahrzeug selbst nutzen. Juristische Personen können zwar
Halter von Kraftfahrzeugen sein. Sie können jedoch keine Geschwindigkeitsüberschreitungen begehen. Daher erfasst der Verkehrs-Rechtsschutz eine anwaltliche
Tätigkeit für das Unternehmen bei sog. Halteranzeigen nicht. Es dürfte aber Deckung in der Form des Beratungs-Rechtsschutzes für den betroffenen Fahrer
bestehen.