Schleswiger Berufsrechtsschutzversicherung
Was ist eine Berufsrechtsschutzversicherung?
Generell gilt es bei der Berufsrechtsschutzversicherung für Selbstständige und Nichtselbständige, als Privatpersonen zu unterscheiden.
- Berufsrechtsschutzversicherung für Selbstständige - Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers. 2 Mitversichert sind die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer, sowie für Vereine sowie deren gesetzliche Vertreter, Angestellte und Mitglieder, soweit diese im Rahmen der Aufgaben tätig sind, die ihnen gemäß der Satzung obliegen.
- Berufsrechtsschutzversicherung für Privatpersonen - Versicherungsschutz besteht für den privaten und beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers und seines ehelichen / eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner, wenn diese keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 6 000 EUR – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – ausüben.
Leistungen der Berufsrechtsschutzversicherung
- Berufsrechtsschutzversicherung für Selbstständige - Der Versicherungsschutz umfasst, Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
- Berufsrechtsschutzversicherung für Privatpersonen - Der Versicherungsschutz umfasst, Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht.
Gegenstand des Versicherungsschutzes
Eine Berufsrechtsschutzversicherung erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang.
Die Berufsrechtsschutzversicherung ist also in erster Linie eine Kostenversicherung. Inhalt und Umfang der Pflicht zur Kostenübernahme richten sich nach den jeweiligen Leistungsbestimmungen, die für die einzelnen versicherten Bereiche gelten.
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen beinhaltet grundsätzlich jede Interessenwahrnehmung in rechtlichen Streitigkeiten, und zwar von der ersten anwaltlichen Beratung über den Prozess bis in zur Zwangsvollstreckung.
Allgemeine Informationen zum Thema Berufsrechtsschutzversicherung
Ist der VN als Wohnungseigentümer Mitglied eines Verwaltungsbeirats, ist er auch in dieser speziellen Eigenschaft nicht über den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz abgesichert, sondern bezüglich des vorliegenden Auftragsverhältnisses nur im Rahmen des Vertragsrechtsschutzes über eine eventuell bestehende, weitere private Berufsrechtsschutzversicherung. Beim Wohnungs- und Grundstücks Rechtsschutz handelt es sich um eine objektbezogene Berufsrechtsschutzversicherung. Demnach muss ein bestimmtes Grundstück oder Gebäude im Versicherungsschein bezeichnet werden.
Danach hat der VN die Erstprämie unverzüglich nach Ablauf der Widerspruchsfrist zu zahlen. Diese endet zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins. Bei einer Banküberweisung hat der VN z.B. rechtzeitig geleistet, wenn der Überweisungsauftrag vor dem Ablauf der Frist bei der Bank eingegangen ist. Wurde der Versicherungsfall durch eine Willenserklärung oder Rechtshandlung ausgelöst, die vor Versicherungsbeginn der Berufsrechtsschutzversicherung liegt, besteht gemäß § 4 Abs. 3a ARB kein Versicherungsschutz.
Verlangt z.B. der Vermieter Räumung und Herausgabe der Mietsache zu einem bestimmten Zeitpunkt und einigt man sich dann vergleichsweise auf einen späteren Herausgabetermin, dann ist das Verhältnis des Verlierens zum Gewinnen vor allem daran zu messen, wie stark das Interesse des Vermieters an einer sofortigen Räumung bzw. Herausgabe war. Die Hauptkostenlast dürfte in diesem Falle regelmäßig den Mieter treffen. Da in Arbeitsgerichtsverfahren erster Instanz eine Kostenerstattung durch die Schleswiger Berufsrechtsschutzversicherung nicht in Betracht kommt.
Die Frage, ob und für wen sich der Abschluss einer Berufsrechtsschutzversicherung lohnt, lässt sich nicht generell beantworten. Ausschlaggebend sind vielmehr die Rahmenbedingungen im jeweiligen persönlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Umfeld. Hierbei ist die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß der dort möglicherweise auftretenden Rechtsstreitigkeiten mit den zu zahlenden Versicherungsbeiträgen in Relation zu setzen. Die meisten Streitigkeiten fallen unter die Leistungsarten Verkehrsrecht und Arbeitsrecht.
Schleswiger Berufsrechtsschutzversicherung
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Nützliche Tipps zum Thema Berufsrechtsschutzversicherung
In speziellen Strafrechtsschutzpolicen stellen Versicherer abweichend von § 5 ARB Deckung für die
angemessene Vergütung (d.h. ohne betragsmäßige Obergrenze) eines Rechtsanwalts zur Verfügung. In bestimmtem Umfang übernimmt die Berufsrechtsschutzversicherung
auch die Vergütung eines sog. Korrespondenzanwalts, der lediglich den Verkehr mit dem Prozessbevollmächtigten des VN führt. Für Anwaltskosten in Auslandsfällen
sieht § 5 ARB eine besondere Regelung für die zugelassenen Anwalts vor.
Die Berufsrechtsschutzversicherung ist verpflichtet, den gemeldeten Rechtsschutzfall unverzüglich zu bearbeiten und daneben die zur Feststellung des Versicherungsfalles
notwendigen und möglichen Erhebungen zu veranlassen. Will der Versicherer seine Leistungspflicht wegen eines ihm bekannten Ausschlusstatbestandes verneinen,
so darf er den VN nicht über einen längeren Zeitraum hierüber im Ungewissen lassen. Daraus ergibt sich auch, dass der Versicherer dem VN neben der reinen
Kostentragung noch weitere Unterstützung zu leisten hat.
übernehmen, wenn der Anwaltswechsel objektiv notwendig war.
Weder der Anwalt noch der VN der Berufsrechtsschutzversicherung darf den Wechsel des Anwalts zu vertreten haben: Hat der Anwalt den Wechsel zu vertreten (z.B. weil er eine unter
Versicherungsschutz stehende durchsetzbare Forderung des VN hat verjähren lassen), kann der VN gegenüber einem Gebührenanspruch des Anwalts mit einem
Schadenersatzanspruch aufrechnen; hat der VN den Wechsel zu vertreten, dann soll er nicht zusätzlich durch Bezahlung eines zweiten Anwalts geschützt werden.
Allgemeines über die Berufsrechtsschutzversicherung
Bei der Berufsrechtsschutzversicherung geht es um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen
hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche. Einem Angestellten wird vorgeworfen, der Firma durch jahrelange Unregelmäßigkeiten bei
Zahlungsangelegenheiten erheblichen Schaden zugefügt zu haben. Der Arbeitgeber kündigt ihm fristlos und verlangt Schadenersatz. Der Angestellte reicht
Kündigungsschutzklage ein.
Hierzu zählt z.B. die Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs oder die Anordnung zur Absolvierung eines Verkehrseignungstests. Nicht um eine verkehrsrechtliche
Angelegenheit handelt es sich hingegen, wenn verkehrswirtschaftliche oder sozialpolitische Aspekte im Vordergrund stehen, z.B. bei Verstößen gegen das
Arbeitszeitgesetz bei Arbeitnehmern in Verkehrsbetrieben. Kein Versicherungsschutz durch die Schleswiger Berufsrechtsschutzversicherung besteht ferner der Fall, dass ein Fahrzeug ausschließlich wegen eines
Halt- oder Parkverstoßes abgeschleppt wurde.
Unter die Berufsrechtsschutzversicherung fallen all diejenigen Vorschriften, die die Ahndung dienstrechtlicher Verfehlungen im öffentlichen Recht zum Gegenstand haben.
Im Wesentlichen geht es um öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse. Zum Standesrecht zählen alle Rechtsnormen, die für Angehörige bestimmter Berufsgruppen
(z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten) gelten und in denen bestimmte Berufs- und Standespflichten geregelt sind. Für die Ahndung von Verstößen
gegen das Berufs- und Standesrecht sind in erster Linie eingesetzte Ehrengerichte zuständig.
Berufsrechtsschutzversicherung
Die Berufsrechtsschutzversicherung bei Ordnungswidrigkeiten umfasst Ordnungswidrigkeiten aus allen versicherten Lebensbereichen. Da die ARB 2008 nicht zwischen verkehrsrechtlichen
und sonstigen Ordnungswidrigkeiten unterscheiden, besteht auch bei vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeiten Versicherungsschutz. Bei festgestellten
Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Firmenfahrzeugen übersenden die Behörden den Firmen als Fahrzeughalter meistens einen Anhörungsbogen. Damit soll der
verantwortliche Fahrzeugführer ermittelt werden können.
Der zunächst zugesagte Rechtsschutz ist insoweit also aufschiebend bedingt. Der VN hat der Schleswiger Berufsrechtsschutzversicherung dann die Kosten zu erstatten, die dieser
für die Verteidigung wegen des Vorsatzvorwurfes aufgewandt hat. Der Straf-Rechtsschutz umfasst ferner die Verteidigung bei einem sonstigen Vergehen, dessen
vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange dem VN ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Hierzu zählt vor allem der Tatbestand
der Körperverletzung, aber auch die Gewässerverunreinigung nach § 324 BGB.
Darunter fallen Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten, wenn diese nicht mit
einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängen Zum Familienrecht zählen alle Rechtsnormen, die die rechtlichen Beziehungen
der Familienmitglieder untereinander und gegenüber Dritten regeln. Lebenspartnerschaftsrecht ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die das Zusammenleben
von eingetragenen, gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften regeln.
Infos zum Thema Berufsrechtsschutzversicherung
Der Versicherungsschutz bleibt ferner bestehen, wenn der VN nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des
Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der VN die
Obliegenheit arglistig verletzt hat. Ein eventuelles Verschulden seines Anwalts hat der VN wie eigenes Verschulden zu vertreten, da der Anwalt als
Repräsentant des VN anzusehen ist.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der VN die Eigenschaft verliert, an die der Versicherungsschutz anknüpft. Bei Insolvenz des VN liegt kein völliger
Wagniswegfall vor. Vielmehr bleibt das Versicherungsverhältnis bestehen, wobei der Insolvenzverwalter die Möglichkeit der Kündigung hat. Bei teilweisem
Interessewegfall besteht der Versicherungsschutz durch die Schleswiger Berufsrechtsschutzversicherung für die
verbleibenden Wagnisse fort.
Es erfolgt also keine Addition der Deckungssummen pro Person, sondern eine Addition der Gesamtleistungen. Entsprechendes gilt für Zahlungen aufgrund mehrerer
zeitlich und ursächlich zusammenhängender Rechtsschutzfälle. Der VN verklagt einen Architekten wegen eines fehlerhaften Gutachtens auf Schadenersatz und
klagt zugleich wegen eines darauf beruhenden Grundstücksverkaufs gegen den Verkäufer. Es ist möglich und weitgehend üblich, in der Berufsrechtsschutzversicherung zum Zwecke der
Prämienersparnis einen Selbstbehalt je versicherter Leistungsart zu vereinbaren.
Schleswiger Berufsrechtsschutzversicherung
Ob hinreichende Erfolgsaussichten bestehen (z.B. der Klagevortrag des VN schlüssig ist), orientiert sich an den Grundsätzen, welche in Rechtsprechung und
Literatur für die Prüfung der Erfolgsaussichten im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens gelten. Die Erfolgsaussichten können unter rechtlichen
Gesichtspunkten nur dann durch die Berufsrechtsschutzversicherung verneint werden, wenn der Sachvortrag des VN nicht schlüssig ist, also wenn der dem Begehren zugrunde liegende Sachverhalt den
erstrebten rechtlichen Erfolg nicht herbeiführen kann.
In tatsächlicher Hinsicht kann geprüft werden, ob bei einem schlüssigen Vorbringen der zugrunde liegende Sachverhalt bei einem erwarteten Bestreiten durch
den Gegner beweisbar ist. Hat das Gericht bereits einen Vergleich gewährt oder einen Beweisbeschluss erlassen, so kann der Rechtsschutzversicherer die
Erfolgsaussicht nicht mehr verneinen. Als mutwillig sind wirtschaftlich in hohem Maß unvernünftige Maßnahmen zu Lasten aller Versicherten anzusehen, die
zum angestrebten Erfolg in keinem Verhältnis stehen.
Kosten auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die später als fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungsurteils eingeleitet werden. Kosten für
Strafvollstreckungsverfahren jeder Art nach Rechtskraft einer Geldstrafe oder -buße unter 250 EUR. Kosten im Rahmen einer einverständlichen Regelung für
Forderungen, die selbst nicht streitig waren oder Kosten, die auf den nicht versicherten Teil von Schadensfällen entfallen. Im Streitfall hat der Versicherer
zu beweisen, dass einer der in § 5 Abs. 3 ARB aufgeführten Tatbestände vorliegt.
Allgemeine Informationen über die Berufsrechtsschutzversicherung
Den umfassendsten Rechtsschutz für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Wohnungen und Grundstücken bietet § 29 ARB. Während der sog. Wohnungs- und Grundstücks
Rechtsschutz des § 2c ARB bereits in den Rechtsschutzkombinationen Landwirtschafts-Rechtsschutz (§ 27 ARB), Berufsrechtsschutzversicherung für Selbstständige (§ 28 ARB)
und Rechtsschutz für Vermieter und Mieter (§ 29 ARB) versichert werden kann, umfasst § 29 ARB generell den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, sowie den
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten.
Wird Deckungsklage in der Form der Zahlungsklage erhoben, so entspricht der Streitwert dem Zahlungsanspruch. Bei einer Feststellungsklage wird der Streitwert
in der Regel mit 80 Prozent vom Wert der insgesamt anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten veranschlagt. Wer einen Rechtsanwalt damit beauftragt, für ihn
tätig zu werden, hat grundsätzlich auch die Anwaltsgebühren zu zahlen. Dies gilt auch, wenn eine Berufsrechtsschutzversicherung besteht. Im diesem Falle kann
der Versicherte jedoch einen Anspruch gegen den Rechtsschutzversicherer auf Kostenerstattung.
An seine Entscheidung ist der Rechtsschutzversicherer grundsätzlich gebunden. Nachträgliche Einwendungen (z.B. wegen fehlender Erfolgsaussichten) sind nicht
mehr möglich, wenn sie ihm im Zeitpunkt der Deckungsbestätigung bereits bekannt waren. Erfolgt die Entscheidung des Versicherers über die Deckungszusage
nicht zeitnah, kann der VN darauf vertrauen, dass Deckung gewährt wird. Gerät der Versicherer mit der ihm obliegenden Leistung in Verzug und erleidet der VN
hierdurch einen Vermögensschaden, so kann sich der Versicherer schadenersatzpflichtig machen.