Berufsunfähigkeitsversicherung
Wird auf Grund einer plötzlichen Erkrankung, oder eines Unfallereignis der Versicherte berufsunfähig, so erhält dieser durch die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Berufsunfähigkeitsrente in der Höhe, wie sie vor Vertragsabschluß vereinbart wurde. Daher sollte die Höhe der zu erwartenden BU Rente so gewählt werden, dass diese inklusive der gesetzlichen Leistungen die jeweils aktuelle finanzielle Situation so wenig, wie möglich einschränkt.
Die Berufsunfähigkeitsrente sollte den Verlust des Arbeitseinkommens so gut es geht ausgleichen. Hierfür haben die Anbieter der Berufsunfähigkeitsversicherung Richtwerte gesetzt, welche sich wie folgt zusammensetzen,
Bei Selbstständigen und Freiberuflern können maximal 75 Prozent des letzten Nettoeinkommens als BU Rente vereinbaren.
Bei Arbeitnehmer und Angestellten sollte mindestens 30 Prozent des letzten Nettoverdienst als BU Rente vereinbaren, um die Differenz der gesetzlichen Ansprüche ausgleichen zu können.
Bei Personen, die über kein, oder nur ein geringes eigenes Einkommen verfügen, wie Hausfrauen, Schüler, Studenten, Auszubildende kann die BU Rente bis max. 1.000 Euro vereinbart werden.
Ab wann gilt jemand als berufsunfähig? Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Betroffene seiner bisherigen Berufstätigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Im Gegensatz zur gesetzlichen Absicherung gilt in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, dass der Betroffene nur solche beruflichen Tätigkeiten nachkommen muß, welche seiner Ausbildung und seinem aktuellen Lebensstandard entsprechen.
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll
Täglich bewegen wir uns im privaten, sowie im beruflichen Alltag in Situationen, zum Beispiel im Strassenverkehr, in denen wir einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Schon durch einen kleinen Verkehrsunfall können wir so stark verletzt werden, dass wir unseren Beruf in der nächsten Zeit nicht mehr ausüben können. Aber auch eine plötzliche Erkrankung kann jeden treffen, die einen langwierigen Heilungsprzess nach sich zieht.
Neben den gesundheitlichen Einschränkungen müssen die Betroffenen vor allem erhebliche Einschnitte in ihrem finanziellen Möglichkeiten hinnehmen. Wer für solch einen Fall nicht durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesorgt hat, riskiert seinen Lebensstandard zu verlieren.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher nicht nur sinnvoll, sondern ein äußerst wichtiger Schutz. Dies gilt nicht nur für Angestellte, oder Arbeitnehmer, die wenigstens einen Teil aus der gesetzlichen Vorsorge erhalten. Vor allem für selbstständig und freiberuflich tätige Personen gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung zu einem unverzichtbaren Versicherungsschutz.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Das Risiko berufsunfähig zu werden kann jeden treffen, unabhängig von der Berufsgruppe. Derzeit kann in Deutschland etwa jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte auf Grund von Erkrankungen seinen Beruf nicht mehr ausüben. Die häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit werden durch Herz-Kreislauf Erkrankungen, Reuma- und Gelenkkrankheiten, sowie psychische und Stoffwechselerkrankungen verursacht. Aber auch Unfälle führen häufig zur Berufsunfähigkeit.
Die Folgen sind erhebliche Einschnitte in den finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen. Daher zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung mit zu den wichtigsten Versicherungsformen, will man sich vor den finanziellen Problemen schützen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten im Falle einer durch den Arzt bestätigten und durch den Versicherer anerkannten Berufsunfähigkeit eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, welche die finanziellen Verluste des Arbeitseinkommens ausgleicht.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist insbesondere für Selbstständige und Freiberufler ein wichtiger Risikoschutz, da diese in der Regel keine Leistungen erhalten, insofern diese nicht freiwillig weiterversichert sind.
Allgemeine Infos und Tipps zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung
Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist stets zu berücksichtigen. Die Angaben im Versicherungsantragsformular sollten immer der Wahrheit entsprechen und konkret auf die gestellten Fragen antworten. Wer aktuelle oder frühere Erkrankungen verschweigt, gefährdet seinen Versicherungsschutz, denn die Berufsunfähigkeitsversicherung kann noch bis zu 10 Jahre nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten. Es sollten möglichst alle und auch noch so unwichtig erscheinende Angaben gemacht werden. Einige Versicherer haben die Rücktrittsfrist von 10 auf 5 Jahre reduziert.
Voraussetzungen sind u.a. die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren sowie dass in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung eingezahlt worden sind. Eine volle Erwerbsminderung besteht, wenn der Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nicht in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Versicherte zwar mindestens drei, aber nicht mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann.
Je nach Vereinbarung innerhalb des Versicherungsvertrages verpflichtet sich der Berufsunfähigkeitsversicherung folgende Leistungen zu erbringen, Beitragsbefreiung, Rentenzahlung. Für die Dauer der BU wird eine Befreiung von der Beitragszahlung für die im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungen erklärt, wobei sich diese auf die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Hauptversicherung (Kapitalleben, Risikoleben oder Rentenversicherung) und sonstige Zusatzversicherungen erstrecken kann. Neben der Beitragsbefreiung kann eine Rentenleistung vereinbart werden.
Übt eine zu versichernde Person einen gefährlichen Beruf aus oder liegen andere gefahrerhöhende Umstände wie gefährliche Hobbys und Sportarten, Auslandsaufenthalte, gesundheitliche Einschränkungen oder hohe BUZ-Gesamtrenten vor, so sind Risikozuschläge zu erwarten. Da die Berufsunfähigkeitsversicherung die Risiken unterschiedlich kalkulieren, sollten solche nachteiligen Vereinbarungen nicht akzeptiert werden, ohne zuvor durch Vergleichsangebote geprüft zu haben, ob nicht bei einem anderen Versicherer günstigere Konditionen und Vereinbarungen erreichbar sind.
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Nützliche Tipps zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung
Üblich ist derzeit noch die Definition der BU als voraussichtlich dauernd, d. h. ein Zeitraum von mindestens 3 Jahren. Gemäß ihren Bedingungen leisten
einige Versicherer bereits dann, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeitsdauer von voraussichtlich 6 Monaten oder voraussichtlich mindestens 6 Monaten
diagnostiziert. Die Versicherer zahlen bei Verwendung einer Formulierung wie so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit erst ab dem 7.
Monat nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist stets zu berücksichtigen. Die Angaben im Versicherungsantragsformular sollten immer der Wahrheit entsprechen und
konkret auf die gestellten Fragen antworten. Wer aktuelle oder frühere Erkrankungen verschweigt, gefährdet seinen Versicherungsschutz, denn die Berufsunfähigkeitsversicherung
kann noch bis zu 10 Jahre nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten. Es sollten möglichst alle und auch noch so unwichtig erscheinende Angaben gemacht
werden. Einige Versicherer haben die Rücktrittsfrist von 10 auf 5 Jahre reduziert.
Wird die BU später als 3 Monate nach ihrem Eintritt schriftlich mitgeteilt, so entsteht der Anspruch auf die Versicherungsleistung erst mit Beginn des
Monats der Mitteilung. Als Auswirkung einer verspäteten Meldung des Eintritts der BU wird auch der Leistungsbeginn zumeist auf den Ablauf des Monats der
Meldung datiert, es sei denn, die verspätete Meldung kam unverschuldet aus wichtigem Grunde zustande. Nach Vereinbarung leistet der Versicherer rückwirkend
ab dem Tag des Eintritts der BU verzichtet wird.
Allgemeines über die Berufsunfähigkeitsversicherung
Die zeitliche Dimension der BU ist von zentraler Bedeutung. Nicht die Krankheit oder Körperverletzung oder Kräfteverfall allein sind entscheidend für die
Leistungspflicht des Versicherers, hinzukommen muss das zeitliche Element. Es muss ein Zustand erreicht sein, dessen Besserung zumindest bis zur
Wiederherstellung der halben Arbeitskraft bei der 50 Prozent-Klausel in absehbarer Zeit nicht mehr zu erwarten ist. Für diese voraussichtliche Entwicklung
ist die Prognose durch den Arzt erforderlich.
Sind diese Voraussetzungen nur zu einem bestimmten Grad erfüllt, so handelt es sich um eine teilweise BU, bei der sich der Leistungsumfang nach der
vereinbarten Regelung richtet. In diesem Kontext sollte berücksichtigt werden, dass es für einen begutachtenden Arzt sehr schwierig sein kann, einen
konkreten und genauen Prozentsatz der Berufsunfähigkeitsversicherung festzulegen. Deshalb kommt es gerade an der Grenze der 50-Prozent-Regelung, die sich am Markt durchgesetzt hat,
vermehrt zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den beteiligten Parteien.
Als Krankheit ist auch ein Gesundheitszustand anzusehen, der zwar nicht unmittelbar an der Berufsausübung hindert, aber aus ärztlicher Sicht dazu zwingt,
den Beruf aufzugeben, um dadurch eine ernste Verschlimmerung oder Gefährdung der Gesundheit zu vermeiden. Besteht eine ärztlich nachgewiesene gesundheitliche
Beeinträchtigung, so ist damit noch nicht automatisch ein Leistungsanspruch verbunden. Vielmehr ist zu prüfen, ob die versicherte Person in ihrer Fähigkeit
zur Berufsausübung ganz oder teilweise eingeschränkt ist.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Je nach Vereinbarung innerhalb des Versicherungsvertrages verpflichtet sich der Versicherer folgende Leistungen zu erbringen, Beitragsbefreiung,
Rentenzahlung. Für die Dauer der BU wird eine Befreiung von der Beitragszahlung für die im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungen erklärt, wobei
sich diese auf die BUV, die Hauptversicherung (Kapitalleben, Risikoleben oder Rentenversicherung) und sonstige Zusatzversicherungen erstrecken kann. Neben
der Beitragsbefreiung kann eine Rentenleistung vereinbart werden.
In der Regel wird die Wahl der sinnvollsten Pauschal- oder Staffelregelung nicht zuletzt von der ausgeübten Tätigkeit der zu versichernden Person zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abhängen. Bei Vereinbarung einer Karenzzeit wird die Leistung erst nach deren Ablauf erbracht. Die Karenzzeit beträgt z.
B. 6 Monate oder ein oder zwei Jahre. Während der Karenzzeit entfällt die Verpflichtung zur Beitragszahlung für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Beitragsbefreiung der
Hauptversicherung kann ebenfalls vereinbart werden.
Vollständige BU i. S. der Mehrzahl der derzeit verwendeten Bedingungen liegt vor, wenn und solange die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung
oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit
auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung (und/oder aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten) ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen
Lebensstellung entspricht.
Infos zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung
An Stelle des Rücktritts von der Berufsunfähigkeitsversicherung können wir, wenn Sie den Einlösungsbeitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, die Beiträge des ersten Versicherungsjahres - auch
bei Vereinbarung von Ratenzahlungen - sofort verlangen. Wenn Sie einen Folgebeitrag oder einen sonstigen Betrag, den sie aus dem Versicherungsverhältnis
schulden, nicht rechtzeitig zahlen, erhalten Sie von uns auf Ihre Kosten eine schriftliche Mahnung. Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens
zwei Wochen.
Ist die versicherte Person Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, vollständig oder
teilweise außerstande gewesen, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer
bisherigen Lebensstellung entspricht, gilt die Fortdauer dieses Zustands als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit. Vollständige Berufsunfähigkeit
liegt vor ihren Beruf auszuüben und auch keine andere Tätigkeit ausübt kann.
Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Es gilt
als Rücktritt, wenn wir unseren Anspruch auf den Einlösungsbeitrag nicht innerhalb von drei Monaten vom Fälligkeitstag an gerichtlich geltend machen. (Auf
dieses Rücktrittsrecht kann verzichtet werden.) Bei einem Rücktritt können wir von Ihnen die Kosten der zur Gesundheitsprüfung durchgeführten ärztlichen
Untersuchungen verlangen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Erwerbsunfähigkeitsklausel erleichtert dem Versicherer die Verweisungsmöglichkeit und verschärft damit die Leistungsvoraussetzungen erheblich.
Verwendung findet die Klausel oftmals dann, wenn die versicherte Person über keine Berufsausbildung verfügt, eine gefährliche Tätigkeit (Berufssportler)
ausübt oder wenn der Beruf ungewöhnliche oder seltene Fähigkeiten erfordert oder es sich nicht um eine geregelte Tätigkeit handelt. Zu den betroffenen
Berufsgruppen gehören z. B. Abbrucharbeiter, Fensterputzer und Gebäudereiniger.
Ebenso, wie der Arbeitnehmer zur Berufsausübung nicht außerstande ist, wenn er die Folgen seiner Gesundheitsbeeinträchtigung durch Hilfsmittel oder
Schutzmaßnahmen vermeiden kann, ist auch dem Selbstständigen die Fortsetzung seiner Berufstätigkeit nicht unmöglich, solange er die Auswirkungen seiner
Beeinträchtigung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung vermeiden kann, die ihm aufgrund seiner Selbstständigkeit möglich und zumutbar sind. Wo die Zumutbarkeitsgrenze jeweils
liegt, ist einzelfallabhängig.
Es liegt daher durchaus auf der Linie der BGH-Rechtsprechung, wenn Einkommenseinbußen von 30 Prozent und auch weniger als unzumutbar angesehen werden. Für
eine Verweisung auf einen Vergleichsberuf kommen nur solche Tätigkeiten in Frage, die im Arbeitsleben auch tatsächlich ausgeübt werden und in einem nicht
nur geringfügigen Maße auch als Arbeitsplatz existent sind. Unerheblich ist allerdings, so der BGH, ob die Arbeitsplätze frei oder besetzt sind. Kein
Kriterium für die Frage des Verweisungsberufes ist demzufolge die Lage auf dem Arbeitsmarkt.
Allgemeine Informationen über die Berufsunfähigkeitsversicherung
Zum Begriff der Berufsunfähigkeit gehört die Dauerhaftigkeit des Zustandes. Diese ist insbesondere bei Krankheit oder Kräfteverfall erst nach einiger Zeit
endgültig ärztlich feststellbar. Für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit ist es jedoch erforderlich, dass ein Zustand erreicht ist, bei dem eine Besserung
und damit eine Wiederherstellung von mindestens 50 Prozent der Leistungsfähigkeit in absehbarer Zeit nicht mehr zu erwarten ist. Eine entsprechende
ärztliche Prognose sollte zumindest die nächsten drei Jahre umfassen.
Zahlungsweise der BU-Rente wird auch angeboten, eine Berufsunfähigkeitsversicherung Vorauszahlung entsprechend der gewählten Rentenzahlungsweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich
oder monatlich an den vereinbarten Fälligkeitstagen zu leisten. Teilweise hat auch ein längerer Auslandsaufenthalt oder eine Wohnsitzverlegung ins Ausland
keinerlei Auswirkungen auf die BUZ-Leistung. Eine lebenslange BU-Leistungsdauer kann derzeit bei einem Versicherer vereinbart werden. Steigende BU-Renten
ergeben sich durch die Beteiligung an den Überschüssen.
Einige Versicherer verzichten auf eine abstrakte Verweisung ab dem 50. oder 55. Lebensjahr, ein Versicherer auf eine abstrakte Verweisung ab einem BU-Grad
von 75 Prozent. In neuen Bedingungen der Lebensversicherer wird auf die Verweisbarkeit auf eine andere Tätigkeit ab dem 50. oder 55. Lebensjahr vielfach
unter den jeweils geltenden Voraussetzungen, z. B. Restlaufzeit der BUZ maximal 5 Jahre, verzichtet. Gerade ältere Versicherte haben Schwierigkeiten, eine
neue Arbeitsstelle zu finden.
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