Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung unterscheiden sich im Leistungsumfang und Inhalt nicht signifikant.
Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann in Kombination mit einer Kapitallebensversicherung, einer privaten Rentenpolice oder einer Risikolebensversicherung abgeschlossen werden.
Die Kombination mit der Kapitallebensversicherung ist die teuerste Alternative, da der Versicherungsschutz für den vorzeitigen Todesfall, bei Berufsunfähigkeit und die Ablaufleistung für den Erlebensfall bereitgestellt wird.
Besteht Versorgungsbedarf für eine BU-Leistung, so sollte zunächst geprüft werden, ob und zu welchen Konditionen ein Einschluss in schon bestehende Kapitalleben-, Renten- oder Risikolebensversicherungen möglich ist.
Dabei sollte auf identische Vertragsdauern der Haupt- und BU-Zusatzversicherung geachtet werden. Möglichst sollte die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bis zum 65. Lebensjahr, mindestens 63. Lebensjahr eingeschlossen werden. Normalerweise ist eine erneute Gesundheitsprüfung für den Einschluss der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung erforderlich.
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Was genau ist eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung?
Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) kann in Kombination mit einer Kapitallebensversicherung, einer privaten Rentenpolice oder einer Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Besteht Versorgungsbedarf für eine BU-Leistung, so sollte zunächst geprüft werden, ob und zu welchen Konditionen ein Einschluss in schon bestehende Kapitalleben-, Renten- oder Risikolebensversicherungen möglich ist.
Dabei sollte auf identische Vertragsdauern der Haupt- und BU-Zusatzversicherung geachtet werden. Möglichst sollte die $keygross bis zum 65. Lebensjahr, mindestens 63. Lebensjahr eingeschlossen werden. Normalerweise ist eine erneute Gesundheitsprüfung für den Einschluss der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung erforderlich.
Für wen ist eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung geeignet
Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wird nur von wenigen Versicherern angeboten. Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) ist insbesondere für Singles ohne Familie interessant.
Unterschiede Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung unterscheidet sich zur Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsumfang und Inhalt nicht signifikant. Allerdings ist festzustellen, dass in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Beitragsanpassungsklausel existiert, die es dem Versicherer ermöglicht, bei gestiegenem Schadenbedarf Beiträge zu erhöhen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist i. d. R. teurer kalkuliert als die Absicherung über eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.
Allgemeine Infos und Tipps zum Thema Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens durch den Versicherten verursacht wurde, die Folge der absichtlichen Herbeiführung der Gesundheitsbeeinträchtigung oder versuchten Selbsttötung ist, bei der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung fremder Berufsunfähigkeit, wenn der VN die BU des Versicherten durch eine widerrechtliche Handlung vorsätzlich herbeigeführt hat, durch Beteiligung an Fahrtveranstaltungen mit Kfz, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, und den dazugehörigen Übungsfahrten entstanden ist.
Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Rheuma- und Gelenkkrankheiten, Erkrankungen der Atemwege, psychische Erkrankungen, Stoffwechselerkrankungen sowie Krebs und in geringem Umfang Unfälle. Die bis 1994 genehmigungspflichtigen und marktüblichen Besonderen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung (BB-BUZ) und Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wurden in den letzten Jahren durch die überarbeiteten und individueller gestalteten ersetzt.
Die am 1.1.2001 bereits laufenden Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten nach früherem Recht laufen unverändert weiter. Eine Rente aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen Berufsunfähigkeit können nur noch Versicherte beanspruchen, die vor dem 2.1.1961 geboren sind. Der Unterschied zur Erwerbsminderungsrente liegt vor allem darin, dass die Verweisbarkeit auf einen anderen, zumutbaren Beruf nur eingeschränkt möglich ist, während die Erwerbsminderung überhaupt nicht mehr an den erlernten oder ausgeübten Beruf bzw. zumutbare Ausweichberufe anknüpft.
Die Schadenminderungsobliegenheit besteht darin, dass der Versicherte Anordnungen zu befolgen hat, die der untersuchende oder behandelnde Arzt trifft, um die Heilung zu fördern oder die BU zu mindern, wobei dem Versicherten allerdings nichts Unbilliges zugemutet werden darf. Keine Obliegenheiten bestehen dahingehend, dass der Versicherte eine Umschulung machen oder neue berufliche Fähigkeiten erwerben muss. Weiterhin hat vor allem die Missachtung der von den Ärzten nach Ermessen zur Förderung obliegenden Leistung.
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Nützliche Tipps zum Thema Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Lässt sich die Dauer der Rentenzahlung bei Beginn der BU nicht bestimmen, so ist die voraussichtliche Laufzeit zu schätzen. Bislang wird nur der sog.
Ertragsanteil berücksichtigt, der je nach Alter unterschiedlich hoch ausfällt. Bei einem 50-jährigen Rentenbezieher beträgt er 43 Prozent, ein 65-jähriger
muss sich nur noch ca. 27 Prozent der Rente anrechnen lassen. Aufgrund der sog. Ertragsanteilsversteuerung gilt: Je älter der Rentner bei Rentenbeginn ist,
desto niedriger ist der Ertragsanteil und damit die Steuerlast.
Grundsätzlich empfiehlt sich die Einholung mehrerer Vergleichsangebote, wobei auf identische Vorgaben geachtet werden sollte, damit eine direkte
Vergleichbarkeit gewährleistet ist. Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sollte auf die persönliche Situation bzgl. Rentenhöhe, Versicherungsdauer und Leistungsdauer
abgestimmt sein und möglichst verbraucherfreundliche Bedingungen beinhalten. Durch Staffelung der Renten für einzelne Lebensphasen mit unterschiedlicher
Versicherungs- und Leistungsdauer können Einsparungen erzielt werden.
Werden Ehepaare zusammen veranlagt, so verdoppelt sich der Sonderausgabenpauschbetrag und der Grundfreibetrag. Der Werbungskostenpauschbetrag verdoppelt
sich nur, wenn beide Ehepartner eine Leibrente bekommen. Teilweise werden einige der Bedingungsverbesserungen derzeit nur von einem oder wenigen
Lebensversicherern angeboten. Es ist davon auszugehen, dass immer mehr Anbieter ihre Bedingungen verbessern. Die 40 aufgelisteten Bedingungsverbesserungen
sind daher derzeit bei keinem Versicherer insgesamt erhältlich.
Allgemeines über die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Von besonderem Interesse ist die BU-Versicherung für Selbstständige, (insbesondere Ärzte, Apotheker, Notare, Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,
Architekten), Unternehmer, Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, Freiberufler, Handwerker, Gewerbetreibende, aber auch für Berufseinsteiger und
Hausfrauen, Hausmänner. Grundsätzlich ist eine Zusatzabsicherung für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Akademiker interessant. Für Schüler und
Studenten ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) bedeutsam.
Diese erfolgt ab Eintritt der BU für die gesamte Dauer und enthält gleichzeitig die Beitragsbefreiung für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Liegt bei der versicherten Person BU
infolge Pflegebedürftigkeit vor, so ergibt sich die Rentenhöhe anteilig entsprechend dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Die Renten werden im voraus
entsprechend der vereinbarten Rentenzahlungsweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich an den vereinbarten Fälligkeitstagen gezahlt.
Arbeitnehmer sollten mindestens 30 Prozent des letzten Nettoeinkommens.
Entsprechendes gilt bei der Ausübung von gefährlichen Hobbys und Freizeittätigkeiten sowie Flugrisiken, Drachenflieger, Fallschirmspringer,
Ultraleichtflieger, Hängegleiter, Gleitschirmflieger, Paraglider, Amateursportler sind versicherbar (unter bestimmten Voraussetzungen auch Bergsteiger,
Kletterer, Boxer, Kickboxer, Karatesportler, Motorsportler, Eishockeyspieler, Tauchsportler, Reiter). Insbesondere Freiberufler und Selbstständige erhalten
im Schadenfall keine entsprechenden Rentenleistungen vom Rentenversicherungsträger.
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Die Versicherer sehen bestimmte Personengruppen als nicht versicherbar an, so dass die Vertragsform BUV von vornherein ausscheidet. Hierzu gehören, Angehörige
von Berufen mit stark schwankenden und unregelmäßigen Einkommen, z. B. Saisonarbeiter, Personen, die noch keinen Beruf ausüben, wie Schüler und Studenten,
Angehörige von Berufen mit speziellen künstlerischen Fähigkeiten, wie z. B. Artisten, Akrobaten, Dompteure, Ambulante Händler, Schausteller, Rennfahrer und
Berufssportler aller Art, Piloten, Fluglehrer, Fallschirmspringer, Taucher.
Übt eine zu versichernde Person einen gefährlichen Beruf aus oder liegen andere gefahrerhöhende Umstände wie gefährliche Hobbys und Sportarten,
Auslandsaufenthalte, gesundheitliche Einschränkungen oder hohe BUZ-Gesamtrenten vor, so sind Risikozuschläge zu erwarten. Da die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung die Risiken
unterschiedlich kalkulieren, sollten solche nachteiligen Vereinbarungen nicht akzeptiert werden, ohne zuvor durch Vergleichsangebote geprüft zu haben, ob
nicht bei einem anderen Versicherer günstigere Konditionen und Vereinbarungen erreichbar sind.
Endet die BU und tritt innerhalb von zwei Jahren danach erneut BU aufgrund derselben Ursache ein, so werden bereits zurückgelegte Karenzzeiten berücksichtigt.
Die Vereinbarung einer Karenzzeit ist nur dann sinnvoll, wenn im Leistungsfall einer BU in den ersten Monaten noch ausreichend Leistungen und Ansprüche aus
anderen Einkunftsquellen erzielt werden können. Ergänzend zur Prozentregelung kann ein Leistungsanspruch auch dann bestehen, wenn zwar die Voraussetzungen
für eine BU wie vorstehend beschrieben nicht erfüllt sind.
Infos zum Thema Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Wenn Sie einen Folgebeitrag oder einen sonstigen Betrag zur Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, den sie aus dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht rechtzeitig zahlen, erhalten Sie von uns
auf Ihre Kosten eine schriftliche Mahnung. Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen. Begleichen Sie den Rückstand nicht
innerhalb der gesetzten Frist, entfällt oder vermindert sich Ihr Versicherungsschutz. (Der Versicherer kann hierauf verzichten.) Auf diese Rechtsfolge
werden wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hinweisen.
Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dass Sie alle in Verbindung mit dem Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß und
vollständig beantwortet haben (vorvertragliche Anzeigepflicht). Das gilt insbesondere für die Fragen nach gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen,
gesundheitlichen Störungen und Beschwerden die Sie angeben. Soll eine andere Person versichert werden, ist auch diese - neben Ihnen - für die wahrheitsgemäße und
vollständige Beantwortung der Fragen verantwortlich.
Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens
zu verlangen. Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom Versicherungsvertrag
zurücktreten. Es gilt als Rücktritt, wenn wir unseren Anspruch auf den Einlösungsbeitrag nicht innerhalb von drei Monaten vom Fälligkeitstag an gerichtlich
geltend machen.
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Aufgrund der Verweisungsmöglichkeit wird der Versicherungsschutz zusätzlich begrenzt. Wie unter 4.7 ausgeführt, besteht ein grundsätzliches Verweisungsrecht,
es sei denn, der Versicherer hat im Rahmen seiner Bedingungen hierauf explizit verzichtet. Grundsätzlich ist der Ansprucherhebende dafür darlegungs- und
beweispflichtig, dass er gesundheitsbedingt voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf weiter auszuüben. Er ist berufsunfähig,
wenn er voraussichtlich keine andere Tätigkeit ausüben kann.
Der Begriff Krankheit charakterisiert eine Abweichung von den normalen physiologischen Funktionen des Körpers bzw. seiner Organe. Eine Körperverletzung liegt
vor, wenn durch ein äußeres Ereignis ein Organ im weitesten Sinne geschädigt wird. Kräfteverfall ist das Nachlassen der körperlichen und geistigen Kräfte
oder die Minderung der Belastbarkeit über den altersentsprechenden Zustand hinaus. Auch Dauerzustände als Folgen von Krankheit oder Körperverletzung wie
Blindheit, Taubheit sind versicherte Ursachen für eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung .
Durch energiereiche Strahlen mit einer Härte von mindestens 100 Elektronen-Volt, durch Neutronen jeder Energie, durch Laser- oder Maserstrahlen oder durch
künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen entstanden ist. Das BU-Risiko bei Luftfahrten wird grundsätzlich ausgeschlossen und nur für bestimmte Einzelfälle
vereinbart. Ansonsten hängt der Versicherungsschutz von der Art des Luftfahrzeuges, der Art des Fluges und der Fahrgasteigenschaft des Versicherten ab. Ein
Leistungsanspruch besteht nur dann, wenn die BU bei Reise- oder Rundflügen des Versicherten als Fluggast in einem Propeller- oder Strahlflugzeug oder in
einem Hubschrauber verursacht wird.
Allgemeine Informationen über die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Zum Begriff der Berufsunfähigkeit gehört die Dauerhaftigkeit des Zustandes. Diese ist insbesondere bei Krankheit oder Kräfteverfall erst nach einiger Zeit
endgültig ärztlich feststellbar. Für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit ist es jedoch erforderlich, dass ein Zustand erreicht ist, bei dem eine Besserung
und damit eine Wiederherstellung von mindestens 50 Prozent der Leistungsfähigkeit in absehbarer Zeit nicht mehr zu erwarten ist. Eine entsprechende
ärztliche Prognose sollte zumindest die nächsten drei Jahre umfassen.
Zahlungsweise der BU-Rente wird auch angeboten, eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Vorauszahlung entsprechend der gewählten Rentenzahlungsweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich
oder monatlich an den vereinbarten Fälligkeitstagen zu leisten. Teilweise hat auch ein längerer Auslandsaufenthalt oder eine Wohnsitzverlegung ins Ausland
keinerlei Auswirkungen auf die BUZ-Leistung. Eine lebenslange BU-Leistungsdauer kann derzeit bei einem Versicherer vereinbart werden. Steigende BU-Renten
ergeben sich durch die Beteiligung an den Überschüssen.
Wird uns die Berufsunfähigkeit später als drei Monate nach ihrem Eintritt schriftlich mitgeteilt, entsteht der Anspruch auf die Versicherungsleistung erst
mit Beginn des Monats der Mitteilung. (Der Versicherer kann hierauf verzichten.) Der Anspruch auf eine Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente wegen einer
höheren Pflegestufe entsteht ebenfalls frühestens mit Beginn des Monats, in dem uns die Erhöhung der Pflegestufe mitgeteilt wird. Der Anspruch auf Rente und
Beitragsbefreiung erlischt, wenn der Grad der Berufsunfähigkeit unter … % sinkt.
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