Aachen Münchener Betriebliche Altersvorsorge
Die Betriebliche Altersvorsorge ergänzt die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Arbeitnehmern und zählt damit als eine der 3 Schichten zur Altersvorsorge. Neben der betrieblichen Altervorsorgung stellt die gesetzliche Rentenversicherung und die private Altervorsorge als die 3 Vorsorgemaßnahmen, welche den Bürgern in Deutschland eine Gesamversorgung im Alter gewährleisten.
Hierbei können die die gesetzliche Rentenversicherung, die zusätzlich abgeschlossene private, sowie die Betriebliche Altersvorsorge einen unterschiedlich hohen Umfang haben. Die meisten in Deutschland vorhandenen Unternehmen gewährleisten die Form der betrieblichen Altersvrosorgung als freiwillige Sozialleistung.
Allgemeine Informationen zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Bei der Variante Betriebliche Altersvorsorge wird teilweise neben den eingezahlten Beiträgen auch das restliche Fondsguthaben als Rente ausgezahlt. Wird eine Police ohne Rückerstattung der Beiträge bei Tod während der Aufschubzeit abgeschlossen, bieten einige Versicherer an, den Todesfallschutz nachträglich einzuschließen. Während der Aufschubzeit angesammelte Überschussanteile werden ebenso wie die während der Rentenzahlung entstehenden zur Erhöhung der versicherten Rente verwendet.
Diese Gruppe sucht in der Regel sehr sicherheitsorientierte Kapitalanlagen und ist an einer lebenslangen Verrentung ihres Kapitals interessiert. Deshalb spielen die Nachteile der Betriebliche Altersvorsorge wie zum Beispiel die Nicht-Vererbbarkeit bzw. die Nicht-Kapitalisierung für die Senioren auch keine so große Rolle mehr. Diese Nachteile spielen jedoch in der Regel bei den Senioren keine so große Rolle mehr, da insbesondere die Punkte Nicht-Vererbbarkeit und Nicht-Kapitalisierbarkeit durch die Einmalzahlung entschärft werden.
Vor dem Abschluss einer konkreten Form der Betriebliche Altersvorsorge ist die bedarfsgerechte Ausgestaltung zu ermitteln; dabei sind die individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen zu berücksichtigen. Die Betriebliche Altersvorsorge wird als die vom Gesetzgeber gewollte versicherungstechnische Altervorsorgeform noch zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Aachen Münchener Betriebliche Altersvorsorge dient primär der Altersversorgung, sie können aber zusätzlich auch rudimentär das Hinterbliebenenrisiko absichern.
Der jungen und mittleren Generation bis zum 45. Lebensjahr muss damit klar sein, dass ihr Beitrag in die Betriebliche Altersvorsorge allein nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Sie muss sich deshalb mit einer zusätzlichen Eigenvorsorge für das Alter absichern. Eigenverantwortlich und doch mit staatlicher Unterstützung ist dies über die zweite und dritte Säule möglich. Die heutigen Rentnerinnen und Rentner werden akzeptieren müssen, dass ihre jetzige Rente künftig langsamer ansteigt.
Aachen Münchener Betriebliche Altersvorsorge
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Nützliche Tipps zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Die bAV hat zuletzt durch das Alterseinkünftegesetz zum 1.1.2005 massive Veränderungen erfahren, die teilweise zu Verbesserungen und Ansatzpunkten für eine
stärkere Umsetzung in den Betrieben führten, teilweise aber leider auch neue Probleme und Verunsicherungen geschaffen haben. Gleichzeitig wurde ein
Systemwechsel bei der Besteuerung von Altersvorsorge»aufwendungen und Alterseinkünften vorgenommen. Bis 2040 findet der schrittweise Übergang hin zur
nachgelagerten Besteuerung der Renten statt, flankiert von einer schrittweise vorzunehmenden Steuerentlastung der Beiträge für Altersvorsorge.
Seit 2008 wird im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes auch der Erwerb von selbst genutzten Immobilien (sog. Wohn-Riester) gefördert. Spezielle Form für eine
Betriebliche Altersvorsorge, die mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) und dem Altersvermögensergänzungsgesetz (AvmEG) ab 1.1.2002 eingeführt wurde.
Umgesetzt werden kann sie in verschiedenen Formen und nach einer Zertifizierung, Rentenversicherungen, Fondsgebundene Rentenversicherungen, Banksparpläne
und Aktienfonds-Sparpläne.
Der Gesetzgeber favorisiert diese Besteuerung als Regelbesteuerung auf Grund des BVerfG-Urteils zur unterschiedlichen Behandlung von Renten und Pensionen
(BVerfG, Urteil vom 06.03.2002, 2 BvL 17/99). Vorteil für den Arbeitnehmer ist, dass er aus steuerlich unbelasteten Gehaltsbestandteilen eine
Altersversorgung aufbauen kann und die Steuerlast in eine Zeit fällt, in der außer in wenigen Ausnahmefällen (zum Beispiel hohe Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung etc.) nur sehr niedrige zu versteuernde Einkünfte anfallen.
Allgemeines über die Betriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters- und/oder
Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln. Die Einführung dieser Zusageart stellt eine Reaktion auf die betriebliche Praxis dar, in der
schon seit geraumer Zeit das Bestreben der Unternehmen groß war, anstelle einer Zusage für eine Leistung den Aufwand für eine Leistung festzulegen. Seit
dem 1.1.1999 befindet sich der Begriff beitragsorientierte Leistungszusage nunmehr im BetrAVG.
Eine weitere Ausnahme besteht noch bei den sog. Alt-Direktversicherungen, die bis zum 31.12.2004 als pauschalversteuerte Gehaltsumwandlungs-Direktversicherungen
vereinbart werden konnten und eine weitergehende Vererbbarkeit vorsahen. Die Hinterbliebenenleistungen für Witwer oder Witwen werden in der Regel in Höhe
von 60 Prozent der Anwartschaft auf die Aachen Münchener Betriebliche Altersvorsorge gewährt. Lediglich in älteren Versorgungsordnungen sind vereinzelt noch Versorgungswerte von 50 Prozent
zu finden. Dem Arbeitgeber stehen bei der Gestaltung der bAV unterschiedliche Varianten zur Verfügung.
Der Bezug von Waisenrenten wird auf den Bezug des gesetzlichen Kindergeldes bis zum 18. Lebensjahr begrenzt, darüber hinaus nur für die Dauer der
Berufsausbildung und bis maximal zum 27. Lebensjahr. Die Höhe der Waisenrente liegt im Normalfall bei 10 Prozent für Halbwaisen und 20 Prozent für Vollwaisen
der Anwartschaft auf Altersversorgung. Im Leistungsfall allerdings muss das gesamte angesammelte Deckungskapital zur Verfügung gestellt werden, also die
Beiträge und die daraus erzielten Erträge.
Betriebliche Altersvorsorge
Der jährliche Maximalumwandlungsbetrag liegt 2006 und 2007 bei 1.575 EUR, ab 2008 bei 2.100 EUR der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV. Erfolgt eine
Umwandlung aus laufendem Arbeitsentgelt, so kann der Arbeitgeber verlangen, dass während eines laufenden Kalenderjahres gleich bleibende monatliche Beiträge
verwendet werden. Der Sockelmindestbeitrag liegt bei 60 EUR jährlich. Riester-Verträge können als Rentenversicherung, als Raten-Sparplan oder als
Fonds-Sparplan vereinbart werden.
Unterstellt man eine Beitragsleistung bis zum 65. Lebensjahr, so ergibt sich eine Einzahlung über 25 Jahre in Höhe von insgesamt 15.000 EUR. Unter Abzug der
Beitragsanteile für biometrische Risiken, zum Beispiel 1.000 EUR, verbleibt als Mindestversorgungskapital der Differenzbetrag in Höhe von 14.000 EUR. Dies
ist auch der Mindestanspruch, den der Arbeitgeber für eine Aachen Münchener Betriebliche Altersvorsorge zu erfüllen hat. Scheidet der Mitarbeiter vorzeitig aus, so ist gemäß bei Eintritt des Versorgungsfalles
ein Mindestkapital in Höhe der bis zum Ausscheiden zugesagten Beiträge vom Arbeitgeber zu gewähren.
Ein Arbeitnehmer wandelt schon seit Jahren Entgelt in Höhe eines Beitrages von 2 Prozent der BBMG um. Anfang 2006 macht er seinem Arbeitgeber gegenüber einen
Anspruch auf Entgeltumwandlung in Höhe von weiteren 4 Prozent der BBG geltend. Sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht tarifgebunden, kann der Arbeitnehmer
den Anspruch entsprechend geltend machen. Sind der Arbeitnehmer und sein Arbeitgeber beide tarifgebunden, und soll übertarifliches Entgelt umgewandelt
werden, ist dies uneingeschränkt möglich.
Infos zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Beim sogenannten Endgehaltsplan richtet sich die Höhe der Versorgungsleistungen nach einem bestimmten Prozentsatz, der ggf. nach Dienstjahren gestaffelt ist
und vom zuletzt bezogenen Gehalt bei Eintritt des Versorgungsfalles abhängt. Insbesondere bei der Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern, die unter
Berücksichtigung der steuerrechtlichen Grundsätze zum Nachholungsverbot, zur Erdienbarkeit und zur 70-Prozent-Grenze nur einen eingeschränkten
Gestaltungsspielraum deren späteren Anpassungsmöglichkeiten haben, wird diese Konzeption gewählt.
Grundlage war eine Stichprobe von 22.000 Betriebsstätten sowie Befragungen nahezu aller Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktversicherer sowie Träger
öffentlicher Zusatzversorgungen. Außerdem wurden Geschäftsstatistiken, Verbandstatistiken des Pensions-Sicherungs-Verein a. G. (PSV), des Gesamtverbandes
der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Arbeitsgemeinschaft kommunale und
durch die Aachen Münchener Betriebliche Altersvorsorge berücksichtigt. Untersucht wurde der Zeitraum 31.12.2001 bis 30.6.2004.
Als Gründe für die Nichteinführung der bAV nannten im Übrigen 40 Prozent der Betriebe die schlechte wirtschaftliche Lage bzw. die damit verbundenen Kosten.
70 Prozent der Betriebe in den alten Bundesländern und 58 Prozent der Betriebe in den neuen Bundesländern nannten fehlenden Bedarf bzw. fehlende Nachfrage
durch die Arbeitnehmer. Im Rahmen der bAV kann in den kleineren und mittelständischen Unternehmen noch viel getan werden. Die Durchdringung ist insbesondere
bei den unteren und mittleren Einkommensgruppen der Beschäftigten noch nicht geschafft worden.
Aachen Münchener Betriebliche Altersvorsorge
Die Riester-Förderung nach §§ 10a, 82 Abs. 2 des EStG ist nur bei den drei Durchführungswegen Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung möglich.
Sie setzt voraus, dass die Altersvorsorgebeiträge aus dem individuell versteuerten und in der Sozialversicherung verbeitragten Einkommen des Arbeitnehmers
stammen. Die BAV liegt auch dann vor, wenn der Arbeitnehmer zur Finanzierung so genannte echte Eigenbeiträge verwendet und an einen der drei genannten
Durchführungswege leistet. Dies gilt nur unter der Voraussetzung.
Bei einer Kapitalleistung wird der Sozialversicherungsbeitrag als 1/120-tel der Kapitalleistung längstens für 120 Monate zahlbar festgelegt. Die
Beitragspflicht entsteht allerdings nur, wenn die monatlichen Versorgungsbezüge insgesamt über 1/20-tel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV liegen
(§ 226 SGB V). Auch wenn eine durch eine Direktversicherung als Kapitalversicherung abgeschlossen wurde, sind die fälligen Leistungen sozialversicherungspflichtig. Das
gilt selbst dann, wenn bereits die Beitragszahlungen sozialversicherungspflichtig waren.
AVB für eine Fondsgebundene Rentenversicherung mit laufender Beitragszahlung in flexibler Höhe und Auszahlung des Deckungskapitals bei Tod als
Altersvorsorgevertrag im Sinne des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG). AVB für eine Rentenversicherung mit Auszahlung des
Deckungskapitals bei Tod als Betriebliche Altersvorsorge im Sinne des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) AVB für eine Rentenversicherung
mit laufender Beitragszahlung in flexibler Höhe und Auszahlung des Deckungskapitals.
Allgemeine Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge
Werden keine Beiträge in gesetzliche Rentenversicherung oder Versorgungswerk gezahlt, so können 2007 von den eingezahlten maximal 20.000 EUR bis zu 64
Prozent, also maximal 12.800 EUR, als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht. Und so geht es, wie in Tabelle 1 dargestellt, von Jahr zu Jahr
weiter, bis 2025 20.000 EUR und damit 100 Prozent erreicht sind. Dort, wo sich die Basis-Rente als zweckmäßige, steuerlich erleichterte Altersvorsorge
erweist, muss keine Vergleichsberechnung mehr vorgenommen werden.
Entsprechend des persönlichen Spitzensteuersatzes führt der Beitrag zur beabsichtigten Steuerersparnis. Vor allem Selbstständige sollten nach Möglichkeit
zweigleisig fahren und die Hälfte des Sparvolumens in einen Basis-Rentenvertrag und die andere Hälfte in einen Betriebliche Altersvorsorge Vertrag einzahlen. So kann
eine existenzsichernde Grundversorgung erreicht werden. Ein Rentner, der in 2007 64 Prozent, d. h. 12.800 EUR, steuerlich geltend machen kann, hat 20.000 EUR
Einmalbeitrag investiert. Es wird eine sofort beginnende Basis-Rentenversicherung vereinbart.
Die Regelungen für Zuzahlungen und Zuzahlungshöhen sind sehr uneinheitlich. So bieten manche Anbieter bereits freiwillige Zuzahlungsmöglichkeiten ab
mindestens 500 EUR an, andere wollen mindestens 1.500 EUR oder 2.500 EUR als einmaligen Zuzahlungsbeitrag erhalten. Für den Kunden sind
Zuzahlungsmöglichkeiten immer dann interessant, wenn über den normalen Jahresbeitrag hinaus durch zusätzliche Einkünfte steuerlich geförderte Aufstockungen
der Basis-Rentenansprüche gewünscht werden.