AOK Betriebliche Altersvorsorge
Die Betriebliche Altersvorsorge ergänzt die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Arbeitnehmern und zählt damit als eine der 3 Schichten zur Altersvorsorge. Neben der betrieblichen Altervorsorgung stellt die gesetzliche Rentenversicherung und die private Altervorsorge als die 3 Vorsorgemaßnahmen, welche den Bürgern in Deutschland eine Gesamversorgung im Alter gewährleisten.
Hierbei können die die gesetzliche Rentenversicherung, die zusätzlich abgeschlossene private, sowie die Betriebliche Altersvorsorge einen unterschiedlich hohen Umfang haben. Die meisten in Deutschland vorhandenen Unternehmen gewährleisten die Form der betrieblichen Altersvrosorgung als freiwillige Sozialleistung.
Allgemeine Informationen zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Es empfiehlt sich hier die steuerlich optimierte Rentengarantiedauer vorzusehen. Denn diese ergibt in der Regel die höchste Kapitalabfindung. Wollen Sie hingegen die Betriebliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen, so vereinbaren Sie eine monatliche Rentenzahlung und eine relativ kurze Rentengarantiezeit von fünf oder zehn Jahren, wenn die familiäre Situation dies zulässt und der Vergleich mit einer längeren Mindestrentengarantiezeit zu einem nicht wesentlich schlechteren Ergebnis führt.
Interessierte sollten auf die Qualität der Betriebliche Altersvorsorge achten. Aufschluss darüber liefern Ratings und Produktvergleiche, Überschussanteilssätze und Unternehmenskennziffern. Auch die Überschussanteilssätze des Jahres 2007 und der letzten Jahre sollten mit in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Die Angaben hierzu erfolgen auf der Basis eigener Ermittlungen ohne Gewähr. Andere interessante Ratings werden mehr oder weniger regelmäßig von Franke & Bornberg, Morgen & Morgen und anderen Veröffentlichungen publiziert.
Vor dem Abschluss einer konkreten Form der Betriebliche Altersvorsorge ist die bedarfsgerechte Ausgestaltung zu ermitteln; dabei sind die individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen zu berücksichtigen. Die Betriebliche Altersvorsorge wird als die vom Gesetzgeber gewollte versicherungstechnische Altervorsorgeform noch zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die AOK Betriebliche Altersvorsorge dient primär der Altersversorgung, sie können aber zusätzlich auch rudimentär das Hinterbliebenenrisiko absichern.
Es ist denkbar, dass bei einer Entgeltumwandlung in den Durchführungswegen Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung der Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Betriebliche Altersvorsorge lediglich pro rata mit 210 EUR monatlich berücksichtigt wird, der Arbeitnehmer tatsächlich aber einen höheren Betrag seines Arbeitsentgelts umwandelt. Scheidet er in diesem Fall im Laufe eines Kalenderjahres unvorhergesehen aus der Beschäftigung.
AOK Betriebliche Altersvorsorge
Die AOK Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Betriebliche Altersvorsorge. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Betriebliche Altersvorsorge erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die AOK spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die AOK Betriebliche Altersvorsorge auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Die Beiträge zu einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag können über einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden.
Die Berücksichtigung ist möglich bis zu folgenden Beträgen in den Veranlagungszeiträumen seit 2008: bis zu 2.100 EUR. Hat der Altersvorsorgesparer Zulagen
zu seinem Vertrag erhalten, prüft das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung, ob der Sonderausgabenabzug zu einer höheren Ersparnis als die Zulagen führt
und berücksichtigt diese dann. Anderenfalls bleibt es bei den Zulagen, ein Sonderausgabenabzug erfolgt dann nicht.
Die starke Veränderung von Erwerbsbiografien (zunehmender Wechsel zwischen angestellter und selbstständiger Tätigkeit, wechselnde Phasen der Erwerbstätigkeit
und der Erwerbslosigkeit), zunehmend unsichere Zukunftsaussichten und auch ganz klassische Unwägbarkeiten der Lebensplanung senken das Interesse an
Versicherungsprodukten, die über Jahrzehnte hinweg starr und unflexibel gestaltet sind. Stattdessen werden zunehmend Produkte nachgefragt, die nicht nur
eine sehr flexible Verwendung der aufgebauten Leistungen, wie die Betriebliche Altersvorsorge, sondern auch Flexibilität in der Ansparphase zulassen.
Der Gesetzgeber favorisiert diese Besteuerung als Regelbesteuerung auf Grund des BVerfG-Urteils zur unterschiedlichen Behandlung von Renten und Pensionen
(BVerfG, Urteil vom 06.03.2002, 2 BvL 17/99). Vorteil für den Arbeitnehmer ist, dass er aus steuerlich unbelasteten Gehaltsbestandteilen eine
Altersversorgung aufbauen kann und die Steuerlast in eine Zeit fällt, in der außer in wenigen Ausnahmefällen (zum Beispiel hohe Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung etc.) nur sehr niedrige zu versteuernde Einkünfte anfallen.
Allgemeines über die Betriebliche Altersvorsorge
Grundvoraussetzung für die Gestaltung ist, ob es sich bei den Leistungsformen um die klassische Leistungszusage, eine beitragsorientierte Leistungszusage
oder eine Beitragszusage mit Mindestleistung handelt. Die beitragsorientierte Leistungszusage und die Zusage aufgrund einer Entgeltumwandlung sind mit der
BetrAVG-Novelle im Jahr 1999 in das Betriebsrentengesetz eingeführt und damit als betriebliche Altersversorgungsmaßnahme anerkannt worden. Die Leistungszusage
ist die klassische Form der Betriebsrentenzusage.
Bis zum Inkrafttreten des BetrAVG im Jahr 1974 herrschte auf dem Gebiet die AOK Betriebliche Altersvorsorge im
weitesten Sinne Vertragsfreiheit, die nur durch das BAG auf ihre Billigkeit hin kontrolliert wurde. Rechtsgrundlage für einen Versorgungsanspruch kann jede
arbeitsrechtliche Anspruchsgrundlage sein. Diese beginnt bei den Tarifverträgen, entwickelt sich weiter über Betriebsvereinbarungen, einseitige
Ruhegeldordnungen, betriebliche Übung bis hin zum Grundsatz der Gleichbehandlung und dem echten Einzelfallvertrag.
Der Bezug von Waisenrenten wird auf den Bezug des gesetzlichen Kindergeldes bis zum 18. Lebensjahr begrenzt, darüber hinaus nur für die Dauer der
Berufsausbildung und bis maximal zum 27. Lebensjahr. Die Höhe der Waisenrente liegt im Normalfall bei 10 Prozent für Halbwaisen und 20 Prozent für Vollwaisen
der Anwartschaft auf Altersversorgung. Im Leistungsfall allerdings muss das gesamte angesammelte Deckungskapital zur Verfügung gestellt werden, also die
Beiträge und die daraus erzielten Erträge.
Betriebliche Altersvorsorge
Die eigentliche Umwandlung, die den bisherigen Barlohnanspruch untergehen und einen wertgleichen Versorgungslohnanspruch entstehen lässt, ist Folge einer
Umwandlungsvereinbarung. Hierdurch kommt es zu einer einvernehmlichen Änderung des Arbeitsvertrages. Auf der Entgeltseite müssen Vereinbarungen über die
Höhe der künftigen Entgeltkürzung, ihre Dauer, die betroffenen Entgelte getroffen werden, also ob zum Beispiel die Umwandlung aus laufendem Entgelt oder aus
Sonderzahlungen finanziert wird.
Eine Entgeltumwandlungsvereinbarung soll auch dann steuerlich anerkannt werden, wenn der bisherige ungekürzte Arbeitslohn, also das Entgelt vor Umwandlung,
ein sog. Schattengehalt, auch nach der Umwandlung als Beitragsbemessungsgrundlage für künftige Gehaltserhöhungen oder sonstige gehaltsabhängige
Arbeitgeberleistungen herangezogen wird. Steuerlich unschädlich ist ebenfalls die Vereinbarung einer zeitlichen Begrenzung der Entgeltumwandlung oder der
derzeitigen einseitigen Abänderbarkeit für die AOK Betriebliche Altersvorsorge der Umwandlungsvereinbarung durch den Arbeitnehmer.
Der Arbeitgeber hat keine Ausfallgarantien in Bezug auf die gesetzliche Rente zu übernehmen und kann, da die Zusage an das Gehalt des Versorgungsberechtigten
gekoppelt wird, inflationsbedingte Auszehrungen der Versorgungsanwartschaften vermeiden. Bei diesen gehaltsabhängigen Versorgungskonzepten ist das
rentenfähige Gehalt zu berücksichtigen, bestehend aus Grundgehalt zzgl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, aber ohne Gratifikationen, Tantiemen, Zuschüsse,
Sachbezüge und ähnliche Vergütungsbestandteile.
Infos zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Im Unterschied dazu wird bei einem leistungsorientierten Bausteinsystem für jeden Mitarbeiter in jedem Jahr der zu berücksichtigenden Dienstzeit eine
Leistung in Form eines konkreten Versorgungsbausteins ermittelt. Dieser kann entweder als fester Euro-Betrag oder als Prozentsatz in Abhängigkeit vom
Einkommen im jeweiligen Dienstjahr zugesagt werden. Einkommenserhöhungen wirken somit auf zukünftige Versorgungsbausteine, sodass eine Kalkulierbarkeit für
den Arbeitgeber durchaus gegeben ist.
Das Gros der Erbschaften fällt in die Altersgruppe 50 bis 60 Jahre - und die Versicherer haben in den letzten Jahren zunehmend diese lukrative Zielgruppe
erkannt und bieten immer mehr Produkte für eine AOK Betriebliche Altersvorsorge an. Doch sind diese tatsächlich bedarfsgerecht? Welchen Versicherungsschutz benötigen Senioren überhaupt? Das
wichtigste Argument für Finanzdienstleister und speziell für VU und Versicherungsvermittler, sich mit der Zielgruppe Senioren zu beschäftigen, liegt in der
demografischen Entwicklung in Deutschland.
Bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von 3 Prozent bleiben von 100 EUR nach einem Jahr 97 EUR, nach 10 Jahren noch 73,74 EUR, nach 20 Jahren 54,38 EUR
und nach 30 Jahren nur noch 40,10 EUR übrig. Je höher die Inflationsrate, desto weniger bleibt an Wert vorhanden, je niedriger die Geldentwertung, umso
größer bleibt der Werterhalt. Die Zielgruppe der Golden Ager wird verstärkt mit Produkten umworben - das ist der Hintergrund für diesen Beitrag, der die
Vertragsformen vorstellt und einordnet.
AOK Betriebliche Altersvorsorge
Ein privater Altersvorsorgevertrag kann auf Antrag des Versicherten z.B. aufgrund von finanziellen Engpässen beitragsfrei gestellt werden. Der Versicherte
kann die Beitragszahlung auch jederzeit wieder aufnehmen. Er zahlt während der Zeit der Beitragsfreistellung keine Eigenbeiträge in den Vertrag ein, erhält
deshalb aber auch keine staatlichen Zulagen. Eine spätere Nachentrichtung der nicht gezahlten Beiträge ist grundsätzlich möglich, es werden dann aber nicht
die Zulagen nachgezahlt oder die Steuervorteile nachträglich gewährt.
Einen Anspruch hierauf hat der Arbeitnehmer jedoch nicht. Die Beiträge können auch arbeitgeberfinanziert werden. Der Arbeitgeber muss bei der
Riester-Förderung mit zusätzlichem Arbeitsaufwand rechnen. Bei der bAV mit Riester-Förderung besteht keine Pflicht zur Zertifizierung der Altersvorsorge
Produkte. Die Rentenleistung aus einem über den Arbeitgeber vereinbarten Riester-bAV-Vertrag ist im Unterschied zu einem privaten Riester-Vertrag mit
Sozialversicherungsbeiträgen.
Diese Vertragsform kombiniert eine Betriebliche Altersvorsorge mit einer Absicherung der Hinterbliebenen auf der Basis einer einmaligen Kapitalzahlung im vorzeitigen
Todesfall. Dem Versicherten wird eine Altersrente auf Lebenszeit garantiert. Der Versicherungsschutz lässt sich auf die individuellen Lebensbedürfnisse
zuschneiden, sodass eine höhere Altersrente oder ein höherer Todesfallschutz bis hin zum Kapitalbedarf für den Fall einer schweren Erkrankung (Dread-Disease)
und die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos eingeschlossen werden kann.
Allgemeine Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge
Jedem steuerpflichtigen Riester-Berechtigten steht seit dem Veranlagungszeitraum 2002 ein zusätzlicher Sonderausgabenabzugsbetrag zur Verfügung. Dieser
beträgt ab 2008 jährlich 2.100 EUR. Innerhalb dieser Höchstgrenze können Beiträge für die begünstigten «Altersvorsorge»verträge als Sonderausgaben
steuerlich berücksichtigt werden (zusätzlich zu den gängigen Altersvorsorgeaufwendungen und den sonstigen Vorsorgeaufwendungen). Zu den begünstigten
Aufwendungen gehören nicht nur die selbst geleisteten Beiträge, sondern auch die Zulagen.
Entsprechend des persönlichen Spitzensteuersatzes führt der Beitrag zur beabsichtigten Steuerersparnis. Vor allem Selbstständige sollten nach Möglichkeit
zweigleisig fahren und die Hälfte des Sparvolumens in einen Basis-Rentenvertrag und die andere Hälfte in einen Betriebliche Altersvorsorge Vertrag einzahlen. So kann
eine existenzsichernde Grundversorgung erreicht werden. Ein Rentner, der in 2007 64 Prozent, d. h. 12.800 EUR, steuerlich geltend machen kann, hat 20.000 EUR
Einmalbeitrag investiert. Es wird eine sofort beginnende Basis-Rentenversicherung vereinbart.
Das Hauptproblem dabei ist nicht einmal, möglichst gute Rentenfonds hierfür zu finden, sondern vor allem der Fiskus. Übersteigen die Zinserträge den
Sparerfreibetrag (Ehepaare: 1.500 EUR; Alleinstehende: 750 EUR), so fließt ein nicht unerheblicher Teil davon ans Finanzamt. Gerade deswegen war und ist
eine Fonds-Police im Prinzip eine interessante Alternative zum Investmentfonds-Sparplan bei einer Bank oder Fondsgesellschaft. Dieses Privileg wird nach
Einführung der Abgeltungsteuer (Anfang 2009) gerade für die Aktienanlage besonders wertvoll.