Betriebliche Altersvorsorge für Auszubildende
Die Betriebliche Altersvorsorge ergänzt die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Arbeitnehmern und zählt damit als eine der 3 Schichten zur Altersvorsorge. Neben der betrieblichen Altervorsorgung stellt die gesetzliche Rentenversicherung und die private Altervorsorge als die 3 Vorsorgemaßnahmen, welche den Bürgern in Deutschland eine Gesamversorgung im Alter gewährleisten.
Hierbei können die die gesetzliche Rentenversicherung, die zusätzlich abgeschlossene private, sowie die Betriebliche Altersvorsorge einen unterschiedlich hohen Umfang haben. Die meisten in Deutschland vorhandenen Unternehmen gewährleisten die Form der betrieblichen Altersvrosorgung als freiwillige Sozialleistung.
Allgemeine Informationen zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Würde der Rentner im Beispiel die 20.000 EUR in eine private «Rentenversicherung» mit Ertragsanteilsbesteuerung investieren, so könnte eine Rendite von ca. 4,2 Prozent nach Steuern erzielt werden. Investiert der Rentner für die Basis-«Rentenversicherung» weniger als 5.948 EUR, so ist diese aufgrund des Verpuffungseffektes weniger rentabel als die Betriebliche Altersvorsorge mit Ertragsanteilsbesteuerung. Durch den hohen Einmalbeitrag von 20.000 EUR wird jener Effekt aber bei Weitem überkompensiert.
Es besteht ein Wahlrecht, auf Antrag anstelle der lebenslangen monatlichen Rente eine einmalige Kapitalleistung zu erhalten. Mit Auszahlung der Kapitalabfindung erlischt der Versicherungsvertrag. Der Antrag kann während der Aufschubzeit, bei den meisten Versicherern allerdings bis spätestens drei Monate vor Rentenbeginn, gestellt werden. Die Betriebliche Altersvorsorge ohne Kapitalwahlrecht behalten alle Steuervorteile, auch wenn die Vertragsdauer nicht zwölf Jahre beträgt.
Je länger die Mindestlaufzeit, desto geringer die Rente aber umso höher die Sicherheit für die möglichen Erben. Ist die Hinterbliebenenversorgung sekundär und ist das primäre Ziel die Optimierung der Monatsrentenhöhe, so empfiehlt sich die Vereinbarung der fünfjährigen MRG oder der vollständige Verzicht hierauf. Bei Risikoaversion sollte eine längere MRG vereinbart werden. Allerdings muss dann die unter Umständen geringere Monatsrente in Kauf genommen werden. Vorsicht bei Dynamisierung der Betriebliche Altersvorsorge für Auszubildende ab dem 50. Lebensjahr.
Der jungen und mittleren Generation bis zum 45. Lebensjahr muss damit klar sein, dass ihr Beitrag in die Betriebliche Altersvorsorge allein nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Sie muss sich deshalb mit einer zusätzlichen Eigenvorsorge für das Alter absichern. Eigenverantwortlich und doch mit staatlicher Unterstützung ist dies über die zweite und dritte Säule möglich. Die heutigen Rentnerinnen und Rentner werden akzeptieren müssen, dass ihre jetzige Rente künftig langsamer ansteigt.
Betriebliche Altersvorsorge für Auszubildende
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Auszubildende sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Betriebliche Altersvorsorge abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Betriebliche Altersvorsorge für Auszubildende mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Während das Arbeitslosengeld bisheriger Art bzw. das Arbeitslosengeld I nach Hartz IV als Versicherungsleistung gilt, gilt das Arbeitslosengeld II wie
bisher schon die Sozialhilfe als Leistung des Staates, die nur im Fall nachgewiesener Bedürftigkeit beansprucht werden kann. Hierbei wird vorhandenes
Vermögen herangezogen und der Anspruchsteller verpflichtet, zunächst dieses Vermögen zu verwerten (§ 12 Abs. 1 SGB II). Eine Verwertung muss zumutbar sein,
bis zu 10 Prozent Verlust gelten allerdings als zumutbar.
Bedingt durch den Systemwechsel musste auch die Betriebliche Altersvorsorge Veränderungen erfahren, so z. B. das Entfallen der vorgelagerten Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG bei
Direktversicherungen. Für Neuverträge wird seit 1.1.2005 wie bei den anderen Durchführungswegen auch der § 3 Nr. 63 EStG angewendet, der die steuerfreie
Beitragsleistung aus dem Bruttoeinkommen bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBMG) West der gesetzlichen Rentenversicherung vorsieht. Dadurch ist
ein Stück Steuerharmonisierung erreicht worden.
Finanzierung: Kapitallebensversicherungen – insbesondere Tilgungsaussetzungsversicherungen – sowie Restschuldversicherungen eignen sich auch für
Finanzierungszwecke. Kapitalanlage: Kapitallebens- oder Rentenversicherungen stellen auch eine interessante Kapitalanlage dar, da sie anders als viele
andere Anlageformen unter anderem eine garantierte Verzinsung bieten. Dies kann auch nach Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen für ab 1.1.2005 neu
abgeschlossene Versicherungen noch gelten.
Allgemeines über die Betriebliche Altersvorsorge
Eine Gesamtversorgung von 75 bis 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens aus allen drei Schichten wird als erstrebenswertes und bedarfsgerechtes
Versorgungsziel angesehen. Aus Sicht einer nach Steuern betrachteten Nettoversorgung ergibt sich ein Versorgungsniveau von maximal 65 bis 70 Prozent des
letzten Nettoeinkommens bzw. auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die zwischen 40 und 50 Prozent der vor Rentenbeginn zuletzt bezogenen
Bruttoeinkünfte lagen.
Für die Unternehmen besitzt die bAV Liquiditäts- und Finanzierungseffekte, deren Ausmaß nicht zuletzt von den steuerlichen Vorteilsmöglichkeiten abhängig ist.
Auch Innenfinanzierungsmöglichkeiten, beispielsweise bei der Pensionsrückstellungsbildung, sorgen unter Umständen für zusätzliche Liquidität. Andererseits
sind Bilanzeffekte, Interessen bei Unternehmensverkauf und -kauf, Bilanzausweispflichten und Motive zur Bilanzverkürzung zu berücksichtigen. Die externe
Betriebliche Altersvorsorge für Auszubildende dient der Förderung der wettbewerbsorientierten Marktinstrumente.
Eigenverantwortlich, teilweise aber auch mit staatlicher Unterstützung, ist dies über die zweite und dritte Schicht der «Altersvorsorge» möglich. Die
heutigen Rentnerinnen und Rentner werden akzeptieren müssen, dass ihre jetzige Rente kaum noch steigen wird. Auch sie leben länger als jede Generation zuvor,
was für die jüngeren schon heute zu zusätzlichen Belastungen führt. Deshalb wird auch die Inanspruchnahme der Regelaltersrente durch Hinausschieben auf das
67. Lebensjahr und erhebliche Abschläge bei Inanspruchnahme vor diesem Termin angestrebt.
Betriebliche Altersvorsorge
Der jährliche Maximalumwandlungsbetrag liegt 2006 und 2007 bei 1.575 EUR, ab 2008 bei 2.100 EUR der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV. Erfolgt eine
Umwandlung aus laufendem Arbeitsentgelt, so kann der Arbeitgeber verlangen, dass während eines laufenden Kalenderjahres gleich bleibende monatliche Beiträge
verwendet werden. Der Sockelmindestbeitrag liegt bei 60 EUR jährlich. Riester-Verträge können als Rentenversicherung, als Raten-Sparplan oder als
Fonds-Sparplan vereinbart werden.
Besonders interessant dürfte die Anlagealternative der Fondsanlage über Banken und Sparkassen sein, die bei angeschlossenen Fondsgesellschaften in
zertifizierte Fondsprodukte investieren. Beim Umlageverfahren auf die Betriebliche Altersvorsorge für Auszubildende werden die in einem bestimmten Zeitabschnitt gewährten Leistungen aus den Beiträgen desselben
Zeitabschnitts gezahlt. Beim Kapitaldeckungsverfahren wird die Bereitstellung der benötigten Deckungsmittel erst bei Eintritt des Versorgungsfalles
grundsätzlich eine Vorausfinanzierung der späteren Versorgungsleistungen vorgenommen.
Diese Vorgehensweise wird auch als sog. Limitierungssystem bezeichnet. Da der Arbeitgeber das volle Nachfinanzierungsrisiko trägt, dürfte das
Gesamtversorgungskonzept ein Auslaufmodell sein. Zunehmend werden Gesamtversorgungssysteme umstrukturiert und damit abgeschafft. Einfach in Verwaltung und
Administration sind Leistungspläne, die feste Euro-Beträge vorsehen und zum Teil noch aus Zeiten einer vorsichtigen Einführung einer bAV datieren, als
Einheitsbeträge für alle Arbeitnehmer vorgesehen wurden.
Infos zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Ein typisches Versorgungsszenario in Deutschland: Der Versorger der Familie, meist der Mann, hat zu aktiven Berufszeiten, meist zur Zeit der Familiengründung,
eine Altersvorsorge» und/oder eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Idealerweise waren diese so bemessen, dass eine Versorgungslücke im Alter
und/oder die Versorgung Hinterbliebener sichergestellt waren. Was aber meist vergessen wurde, ist eine ausreichende Versorgung des Partners/der Partnerin,
die oder der ohnehin durch Erziehungszeiten oder Teilzeittätigkeit schlechter abgesichert ist.
Somit kann der Arbeitgeber die finanzielle Belastung der bAV sicher kalkulieren und auch auf flexible Beschäftigungslagen wie Teilzeitbeschäftigung
reagieren. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit durch das Flexi-Gesetz, der Wechsel von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung, die Veränderungen in den
persönlichen Lebensumständen der Arbeitnehmer - dies alles führt dazu, dass das Arbeitsleben von Arbeitnehmern heutzutage deutlich größeren individuellen
Schwankungen die die Betriebliche Altersvorsorge für Auszubildende und der Veränderungen ausgesetzt ist.
Der Anteil ausschließlich arbeitgeberfinanzierter Anwartschaften ist hingegen augenfällig seit Inkrafttreten des AVmG von 54 auf 38 Prozent gesunken. Es
zeigt sich eine positive Korrelation zwischen Betriebsgröße und Zusatzversorgung. Während ein Viertel der Betriebe mit weniger als fünf Arbeitnehmern über
eine Zusatzversorgung verfügt, ist die Verbreitung in Betrieben mit mehr als 500 Arbeitnehmern nahezu flächendeckend. Bei der Wahl der Durchführungswege hat
sich eine Verschiebung ergeben.
Betriebliche Altersvorsorge für Auszubildende
Leistungen aus privaten Rentenversicherungen, die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen werden, sind weiterhin nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Dabei
wird dieser vom Lebensalter bei Rentenbeginn abhängig gemacht. Der Ertragsanteil sinkt ab 2005 um ca. 10 Prozent und beträgt bei 60 Jahren statt bisher 32
Prozent nur noch 22 Prozent, bei 65 Jahren statt bisher 27 Prozent nur noch 18 Prozent. Diese Regelung ergibt sich aus § 22 Nr. 1 Satz 3 a bb EStG für
Rentenleistungen aus privaten Rentenversicherungen, die als Altverträge vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden.
Diese bewilligt dann die Auszahlung der Zulage direkt in den geförderten Altersvorsorge. Eine eventuelle Steuererstattung wird vom Finanzamt auf
das Konto des zulagenberechtigten Steuerzahlers überwiesen. Der Zulagenberechtigte hat im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Anlage AV auszufüllen und
an das Finanzamt zu senden. Die Produktanbieter versenden Jahresbescheinigungen über Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte nach § 24c EStG. Die Vorsorge
Produkte sollen die in der GRV und Beamtenversorgung entstandenen Altersrentenlücken schließen helfen.
Der Zulagenberechtigte ist außerdem verpflichtet, dem Produktanbieter Veränderungen wie das Entfallen des Kindergeldbezugs für ein Kind oder Geburt eines
Kindes unverzüglich anzuzeigen. Es sind folgende schädliche Verwendungsformen zu unterscheiden, Kapitalauszahlung statt Rentenzahlung oder Auszahlungsplan
oder Zwischenentnahme, Todesfall des Zulageberechtigten und Auszahlung des Betriebliche Altersvorsorge Kapitals, es sei denn, es wird auf den Altersvorsorge Vertrag
des Ehegatten übertragen, Rentenauszahlung vor dem 60. Geburtstag, bei Vertragsabschluss ab 2012 vor dem 62. Geburtstag.
Allgemeine Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge
Beflügelt werden könnte die weitere Entwicklung vor allem durch Riester-Produkte. Der Gesetzgeber hat die Anbieter von Riester-Renten grundsätzlich dazu
verpflichtet, einmal jährlich darüber Rechenschaft zu geben, ob und wie ethische, soziale und ökologische Belange berücksichtigt wurden. Die gleiche
Berichtspflicht gilt übrigens auch für Pensionsfonds im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Auch hier wird der für die Garantie nötige Teil der
Sparprämie in eine klassische Rentenversicherung eingezahlt.
Der Sonderausgabenabzug steht jedem Ehegatten gesondert zu, wenn er selbst auch zum begünstigten Personenkreis gehört. Eine Übertragung des nicht
ausgenutzten Höchstabzugsvolumens auf den Ehepartner ist nicht möglich. Die Gleichbehandlung von gefördertem Wohneigentum mit anderen Altersvorsorgeanlagen
bedeutet neben der vollen Förderung in der Ansparphase auch die nachgelagerte Besteuerung des im Wohneigentum gebundenen Betriebliche Altersvorsorge Vermögens
(entnommenes Guthaben und Tilgungsleistungen).
Auch hier ist das Thema Nachhaltigkeit von großer Bedeutung. Es handelt sich hierbei zumeist um fondsgebundene Konstruktionen. Gerade bei Riester-Produkten
gibt es aber auch klassische Renten-Policen, bei denen dieses Thema mit Berücksichtigung finden kann. Wichtig hierbei: Anhand der Wertentwicklung der Fonds
in der Vergangenheit können dem Anleger relativ transparent und klar die Vorteile und Risiken der Einbeziehung eines derartigen Fonds dargelegt werden,
sofern die Altersvorsorge nicht völlig zusammenbricht.