AXA Betriebliche Altersvorsorge
Die Betriebliche Altersvorsorge ergänzt die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Arbeitnehmern und zählt damit als eine der 3 Schichten zur Altersvorsorge. Neben der betrieblichen Altervorsorgung stellt die gesetzliche Rentenversicherung und die private Altervorsorge als die 3 Vorsorgemaßnahmen, welche den Bürgern in Deutschland eine Gesamversorgung im Alter gewährleisten.
Hierbei können die die gesetzliche Rentenversicherung, die zusätzlich abgeschlossene private, sowie die Betriebliche Altersvorsorge einen unterschiedlich hohen Umfang haben. Die meisten in Deutschland vorhandenen Unternehmen gewährleisten die Form der betrieblichen Altersvrosorgung als freiwillige Sozialleistung.
Allgemeine Informationen zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
GKV Versicherte werden primär auf die Riester-Versorgung und die Betriebliche Altersvorsorge abzielen, während die bAV durch die Verbeitragung, also die Abführung von Krankenversicherungsbeiträgen bei Betriebsrentenbezug und bei Kapitalleistung, sowie durch die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen ab 2009 im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG bis zu 4 Prozent der BBMG, deutlich benachteiligt wird. Ein weiterer Einflussfaktor ist die Höhe des Steuersatzes im Alter im Vergleich zur aktiven Phase, also zur Beitragsphase.
Diese Gruppe sucht in der Regel sehr sicherheitsorientierte Kapitalanlagen und ist an einer lebenslangen Verrentung ihres Kapitals interessiert. Deshalb spielen die Nachteile der Betriebliche Altersvorsorge wie zum Beispiel die Nicht-Vererbbarkeit bzw. die Nicht-Kapitalisierung für die Senioren auch keine so große Rolle mehr. Diese Nachteile spielen jedoch in der Regel bei den Senioren keine so große Rolle mehr, da insbesondere die Punkte Nicht-Vererbbarkeit und Nicht-Kapitalisierbarkeit durch die Einmalzahlung entschärft werden.
Je länger die Mindestlaufzeit, desto geringer die Rente aber umso höher die Sicherheit für die möglichen Erben. Ist die Hinterbliebenenversorgung sekundär und ist das primäre Ziel die Optimierung der Monatsrentenhöhe, so empfiehlt sich die Vereinbarung der fünfjährigen MRG oder der vollständige Verzicht hierauf. Bei Risikoaversion sollte eine längere MRG vereinbart werden. Allerdings muss dann die unter Umständen geringere Monatsrente in Kauf genommen werden. Vorsicht bei Dynamisierung der AXA Betriebliche Altersvorsorge ab dem 50. Lebensjahr.
Bei der Betriebliche Altersvorsorge ist eine stufenweise Steuerfreistellung der Altersvorsorgeaufwendungen vorgesehen. In der Endstufe im Jahr 2025 wird ein Höchstbetrag in Höhe von 20.000 EUR steuermindernd als Sonderausgaben geltend gemacht. Bei zusammen veranlagten Ehegatten sind es dann zwei mal 20.000 EUR, also 40.000 EUR. Mit der Einführung im Jahr 2005 wurde der Abzugsrahmen noch auf 60 Prozent des Höchstbetrages begrenzt. Jedes Jahr erhöht sich seither der Abzugsrahmen um je 2 Prozentpunkte, bis er schließlich 100 Prozent im Jahr 2025 erreichen wird.
AXA Betriebliche Altersvorsorge
Die AXA Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Betriebliche Altersvorsorge. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Betriebliche Altersvorsorge erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die AXA spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die AXA Betriebliche Altersvorsorge auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Während das Arbeitslosengeld bisheriger Art bzw. das Arbeitslosengeld I nach Hartz IV als Versicherungsleistung gilt, gilt das Arbeitslosengeld II wie
bisher schon die Sozialhilfe als Leistung des Staates, die nur im Fall nachgewiesener Bedürftigkeit beansprucht werden kann. Hierbei wird vorhandenes
Vermögen herangezogen und der Anspruchsteller verpflichtet, zunächst dieses Vermögen zu verwerten (§ 12 Abs. 1 SGB II). Eine Verwertung muss zumutbar sein,
bis zu 10 Prozent Verlust gelten allerdings als zumutbar.
Nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz sind Altersvorsorgeverträge unter folgenden Voraussetzungen zertifzierungsfähig grundsätzlich lebenslängliche
Verrentung der Leistung. Der Alterssparer erbringt laufend eigene Beiträge. Verteilung der Abschlusskosten über mindestens zehn Jahre (ab 2005: fünf Jahre).
Jährliche Vertragsinformation des Anbieters zur Verwendung der eingezahlten Beiträge für Betriebliche Altersvorsorge, das bisher gebildete Kapital,
einbehaltene Abschlusskosten sowie Verwaltungskosten und die eingezahlten Beträge.
Der Gesetzgeber favorisiert diese Besteuerung als Regelbesteuerung auf Grund des BVerfG-Urteils zur unterschiedlichen Behandlung von Renten und Pensionen
(BVerfG, Urteil vom 06.03.2002, 2 BvL 17/99). Vorteil für den Arbeitnehmer ist, dass er aus steuerlich unbelasteten Gehaltsbestandteilen eine
Altersversorgung aufbauen kann und die Steuerlast in eine Zeit fällt, in der außer in wenigen Ausnahmefällen (zum Beispiel hohe Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung etc.) nur sehr niedrige zu versteuernde Einkünfte anfallen.
Allgemeines über die Betriebliche Altersvorsorge
Grundvoraussetzung für die Gestaltung ist, ob es sich bei den Leistungsformen um die klassische Leistungszusage, eine beitragsorientierte Leistungszusage
oder eine Beitragszusage mit Mindestleistung handelt. Die beitragsorientierte Leistungszusage und die Zusage aufgrund einer Entgeltumwandlung sind mit der
BetrAVG-Novelle im Jahr 1999 in das Betriebsrentengesetz eingeführt und damit als betriebliche Altersversorgungsmaßnahme anerkannt worden. Die Leistungszusage
ist die klassische Form der Betriebsrentenzusage.
Diese Versorgungslücken sind u. a. durch Maßnahmen in den Rentenreformplänen sowie jüngsten Regelungen zur Sicherung der Liquidität der gesetzlichen
Rentenversicherung mit den Eingriffen in das Leistungsniveau weiter gestiegen. Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen für die AXA Betriebliche Altersvorsorge ist das
regelmäßige Erreichen einer bestimmten Altersgrenze. Hier wird derzeit meist das 65. Lebensjahr zu berücksichtigen sein, nach den Plänen der Bundesregierung
sogar das 67. Lebensjahr.
Hinsichtlich der Festlegung steht den Vertragsparteien ein gewisser Handlungsspielraum zur Verfügung. Dabei ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu berücksichtigen.
Eine Altersgrenze von 60 Jahren wird demnach regelmäßig nicht unterschritten werden dürfen, es sei denn, dass für eine niedrigere Altersgrenze sachliche
Gründe vorliegen würden. Für den Fall der Invalidität ist auf die sozialversicherungsrechtlichen Begriffsdefinitionen abzustellen. Durch das Gesetz zur
Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20.12.2000 wurde das System der Invalidenrente umfassend reformiert.
Betriebliche Altersvorsorge
Das Betriebsrentengesetz hat mit seinen Bestimmungen lediglich für erteilte Versorgungsversprechen einen gesetzlichen Mindeststandard in § 17 Abs. 3 BetrAVG
geregelt. Es besteht somit weder eine Verpflichtung zur Gewährung betrieblicher Versorgungsleistungen, noch ein über die allgemeinen arbeitsrechtlichen
Rahmenbedingungen hinausgehender gesetzlicher Zwang hinsichtlich der materiellen Ausgestaltung. Die Gestaltung der bAV hängt somit maßgeblich von den
individuellen Zielvorstellungen des jeweiligen Arbeitgebers ab.
Der Vorteil solcher Leistungspläne besteht darin, dass der Versorgungsaufwand für den Arbeitgeber kalkulierbar bleibt und den wirtschaftlichen Verhältnissen
des Betriebes individuell angepasst werden kann. Ob solch eine AXA Betriebliche Altersvorsorge bedarfsgerecht sind und z. B. auch die Betriebstreue eines Mitarbeiters
ausreichend berücksichtigen, ist stets zu hinterfragen. Die sog. Gruppenplankonzeption sieht vor, dass die Mitarbeiter in bestimmten Gehalts- oder
Tarifgruppen auch in Abhängigkeit von der Dienstzugehörigkeit eingestuft werden.
Die Höhe der Versorgungsleistung ist unmittelbar an die Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt. Solche Rentenformeln, die eine bestimmte
Leistungshöhe von in der Regel 70 oder 75 Prozent des letzten Bruttogehaltes unter Berücksichtigung der individuellen Ansprüche aus der gesetzlichen
Rentenversicherung gewähren, werden allgemein als Gesamtversorgungssysteme bezeichnet. Der Arbeitgeber gibt eine Ausfallgarantie in Bezug auf die
gesetzliche Rente, wohingegen andere Konzepte von der individuellen gesetzlichen Rente unabhängige Leistungen vorsehen.
Infos zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Ein typisches Versorgungsszenario in Deutschland: Der Versorger der Familie, meist der Mann, hat zu aktiven Berufszeiten, meist zur Zeit der Familiengründung,
eine Altersvorsorge» und/oder eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Idealerweise waren diese so bemessen, dass eine Versorgungslücke im Alter
und/oder die Versorgung Hinterbliebener sichergestellt waren. Was aber meist vergessen wurde, ist eine ausreichende Versorgung des Partners/der Partnerin,
die oder der ohnehin durch Erziehungszeiten oder Teilzeittätigkeit schlechter abgesichert ist.
Grundlage war eine Stichprobe von 22.000 Betriebsstätten sowie Befragungen nahezu aller Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktversicherer sowie Träger
öffentlicher Zusatzversorgungen. Außerdem wurden Geschäftsstatistiken, Verbandstatistiken des Pensions-Sicherungs-Verein a. G. (PSV), des Gesamtverbandes
der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Arbeitsgemeinschaft kommunale und
durch die AXA Betriebliche Altersvorsorge berücksichtigt. Untersucht wurde der Zeitraum 31.12.2001 bis 30.6.2004.
Hierdurch kann die Eigendynamik der Leistungsentwicklung deutlich gemildert werden, sodass für den Arbeitgeber das Nachfinanzierungsrisiko überschaubarer
wird. Nachteilig ist der erhöhte administrative Aufwand, da hier die Gehaltsentwicklung der Mitarbeiter durch eine entsprechende umfassende Dokumentation
nachvollziehbar gehalten werden muss, und dies über einen Zeitraum von 20, 30 oder mehr Jahren. Dies bedeutet dann einen ansteigenden Nachfinanzierungsbedarf.
Sie bietet die Möglichkeit, ein angestrebtes Versorgungsniveau kontinuierlich sicherzustellen.
AXA Betriebliche Altersvorsorge
Die Riester-Förderung nach §§ 10a, 82 Abs. 2 des EStG ist nur bei den drei Durchführungswegen Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung möglich.
Sie setzt voraus, dass die Altersvorsorgebeiträge aus dem individuell versteuerten und in der Sozialversicherung verbeitragten Einkommen des Arbeitnehmers
stammen. Die BAV liegt auch dann vor, wenn der Arbeitnehmer zur Finanzierung so genannte echte Eigenbeiträge verwendet und an einen der drei genannten
Durchführungswege leistet. Dies gilt nur unter der Voraussetzung.
Die Tilgungsleistungen werden dann so behandelt wie Beiträge für einen Riester-Vertrag. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass der aus dem Riester-Vertrag
entnommene Betrag (der sog. Altersvorsorge-Eigenheimbetrag) und die geförderten Tilgungsleistungen sowie die dafür gewährten Zulagen vom Vertragsanbieter
auf einem sog. Wohnförderkonto festgehalten und jährlich fiktiv mit 2 Prozent verzinst werden. Auf dem Wohn-Riester-Förder-Konto müssen die vormals
entnommene Summe, über die Jahre verzinst, und die anschließend erfolgenden Sparleistungen seitens des Anbieters erfasst werden.
Bei Altverträgen in Form der Kapitallebensversicherung, für die bis zum 31.12.2004 der erste Beitrag gezahlt wurde und die Laufzeit begonnen hat, können die
Beiträge nicht nur als Sonderausgaben abgezogen werden, die Leistungen in Form der Kapitalauszahlung werden außerdem steuerfrei ausgezahlt. Für eine
Betriebliche Altersvorsorge, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, ist die Ablaufleistung unter den gleichen Bedingungen wie bei
der Kapitallebensversicherung steuerfrei und eine Auszahlung in Form der Leibrente mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
Allgemeine Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge
Würden die Beiträge in Höhe von 30.000 EUR aus dem versteuerten Einkommen in eine private Rentenversicherung in der dritten Schicht der Altersvorsorge
finanziert, so würde die Berufsunfähigkeitsrente mit 38 Prozent versteuert, so dass 4.525 EUR als Monatsrente bei 25 Prozent konstantem Steuersatz
resultieren (5.000 EUR × 0,38 × 0,25 = 475 EUR) und damit im gleichen Zeitraum 25 × 12 × 4.525 EUR = 1.357.500 EUR zur Verfügung stehen. Die Altersrente
erreicht 756 EUR (800 EUR × 0,22 × 0,25 = 44 EUR) gezahlt.
Entsprechend des persönlichen Spitzensteuersatzes führt der Beitrag zur beabsichtigten Steuerersparnis. Vor allem Selbstständige sollten nach Möglichkeit
zweigleisig fahren und die Hälfte des Sparvolumens in einen Basis-Rentenvertrag und die andere Hälfte in einen Betriebliche Altersvorsorge Vertrag einzahlen. So kann
eine existenzsichernde Grundversorgung erreicht werden. Ein Rentner, der in 2007 64 Prozent, d. h. 12.800 EUR, steuerlich geltend machen kann, hat 20.000 EUR
Einmalbeitrag investiert. Es wird eine sofort beginnende Basis-Rentenversicherung vereinbart.
Ein Selbstständiger zahlt monatlich 500 EUR ein, 300 EUR für den Altersvorsorgevertrag, 200 EUR für die Absicherung gegen das Berufsunfähigkeitsrisiko.
Wird er nach fünf Jahren berufsunfähig, so hat er bis zu diesem Zeitraum 5 × 12 × 500 EUR = 30.000 EUR an Beiträgen eingezahlt. Von diesen Beiträgen sind
maximal 72 Prozent als Vorsorgeaufwendungen absetzbar, so dass die effektiven Aufwendungen bei einem Steuersatz von 40 Prozent auf durchschnittlich 364 EUR
sinken. Es schließt sich eine Altersrentenleistung über monatlich 800 EUR bis zum 85. Lebensjahr an.