Betriebliche Altersvorsorge für Familien
Die Betriebliche Altersvorsorge ergänzt die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Arbeitnehmern und zählt damit als eine der 3 Schichten zur Altersvorsorge. Neben der betrieblichen Altervorsorgung stellt die gesetzliche Rentenversicherung und die private Altervorsorge als die 3 Vorsorgemaßnahmen, welche den Bürgern in Deutschland eine Gesamversorgung im Alter gewährleisten.
Hierbei können die die gesetzliche Rentenversicherung, die zusätzlich abgeschlossene private, sowie die Betriebliche Altersvorsorge einen unterschiedlich hohen Umfang haben. Die meisten in Deutschland vorhandenen Unternehmen gewährleisten die Form der betrieblichen Altersvrosorgung als freiwillige Sozialleistung.
Allgemeine Informationen zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Eine Gestaltungsform ist die MRG (vgl. Ziffer 1.6) neben der Erstattungsmöglichkeit der getätigten Einzahlung abzüglich der bereits gezahlten Renten. Auch die Vereinbarung einer Witwer- oder Witwenrente wird angeboten. Ihre Höhe wird in einem Prozentsatz der Hauptrente, typischerweise in Anlehnung an die Betriebliche Altersvorsorge mit 60 Prozent, aber auch 50 Prozent oder bis zu 100 Prozent, fixiert. Die Wahl der Risikorente (ohne MRG) führt zu deutlich höheren Rentenleistungen des Versicherers, da die Restleistung an ihn fällt.
Die nach § 6a EStG gebildete Rückstellung ist ertragswirksam wieder aufzulösen. Kommt es zu einer Kapitalauszahlung an den Gesellschafter Geschäftsführer, erfolgt die Auflösung der Pensionsrückstellung auf einen Schlag, bei laufenden Zahlungen sukzessive. Dem Geschäftsführer fließen in der Auszahlungsphase Versorgungsbezüge zu. Bei Altersversorgungsleistungen werden ab der Vollendung des 63. Lebensjahres (bei Schwerbehinderung ab dem 60. Lebensjahr) ein Versorgungs Freibetrag und gewährt.
Es wird somit das Langlebigkeitsrisiko versichert. Die Rentenhöhe ist u. a. von folgenden Faktoren abhängig, Grundrentenhöhe des Tarifs, Überschussrentenhöhe des Tarifs, Eintrittsalter bei Vertragsabschluss, Rentenbeginnalter, Geschlecht, Rentenart und Kapitalverwendung beim Ableben, Art der Finanzierung des Rentenanspruchs, Rentenzahlweise, Tarifformen und Zusatzversicherungen, Kostensituation des Tarifs. Anstelle der lebenslangen Rente besteht bei einigen Betriebliche Altersvorsorge für Familien Anbietern auch die Möglichkeit, eine abgekürzte Rente zu vereinbaren.
Spätestens ab 2040 werden alle Renten auch aus der Basis-Rente (ebenso wie Renten aus der Betriebliche Altersvorsorge, den berufsständischen Versorgungswerken und der landwirtschaftlichen Alterskasse) voll versteuert. Diese Vollversteuerung bezieht sich auch auf die Berufsunfähigkeitsrenten aus diesen Systemen. Im Basis-Rentenvertrag kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschlossen werden. Jedoch dürfen maximal 49 Prozent der Beiträge auf die Zusatzversicherung verwendet werden.
Betriebliche Altersvorsorge für Familien
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Familien sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Betriebliche Altersvorsorge abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Betriebliche Altersvorsorge für Familien mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Zur Altersvorsorge dienende Kapitalbildende und Rentenversicherungen ergänzen die gesetzliche Rentenversicherung oder ersetzen sie (bei Selbstständigen).
Sie sind dafür besonders gut geeignet, weil sie anders als reine Finanzprodukte die so genannten biometrischen Risiken wie Langlebigkeit (Rentenversicherung)
oder Todesfall (Risiko- und gemischte Lebensversicherung) abdecken. Im Rahmen des Drei-Schichten-Modells werden klassische Kapital- und Rentenversicherungen
nicht mehr als Altersvorsorgeprodukte, sondern als Produkte zum Vermögensaufbau angesehen.
Vor diesem Hintergrund ist aus heutiger Sicht der Entgeltcharakter betrieblicher Versorgungsleistungen in Rechtsprechung und Literatur unbestritten und auch
vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ausdrücklich anerkannt worden. Die Betriebliche Altersvorsorge müssen zweckgebunden gewährt werden und können nur
bei Eintritt eines vorher definierten Versorgungsfalles vom Arbeitnehmer verlangt werden. Die bAV ist daher ein aufgeschobenes Entgelt für die Summe der
während der Betriebszugehörigkeit vom Arbeitnehmer geleisteten Dienste.
Der Gesetzgeber favorisiert diese Besteuerung als Regelbesteuerung auf Grund des BVerfG-Urteils zur unterschiedlichen Behandlung von Renten und Pensionen
(BVerfG, Urteil vom 06.03.2002, 2 BvL 17/99). Vorteil für den Arbeitnehmer ist, dass er aus steuerlich unbelasteten Gehaltsbestandteilen eine
Altersversorgung aufbauen kann und die Steuerlast in eine Zeit fällt, in der außer in wenigen Ausnahmefällen (zum Beispiel hohe Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung etc.) nur sehr niedrige zu versteuernde Einkünfte anfallen.
Allgemeines über die Betriebliche Altersvorsorge
Die Versorgungslücke, also die Differenz zwischen Nettoverdienst und gesetzlicher Nettorente, beträgt derzeit mehr als 35 Prozent. Bis 2020 wird sich diese
durchschnittliche Versorgungslücke auf mindestens ca. 43 Prozent vergrößern. Das Rentenniveau eines Durchschnittsverdieners würde dann noch ca. 45 Prozent
betragen. Bei vorzeitigem Rentenbezug ab dem 63. Lebensjahr werden Rentenkürzungen um jeweils 0,3 Prozent pro Monat vorgenommen, d. h. 3,6 Prozent für ein
Jahr oder 7,2 Prozent für zwei Jahre früheren Rentenbezug.
Diese Versorgungslücken sind u. a. durch Maßnahmen in den Rentenreformplänen sowie jüngsten Regelungen zur Sicherung der Liquidität der gesetzlichen
Rentenversicherung mit den Eingriffen in das Leistungsniveau weiter gestiegen. Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen für die Betriebliche Altersvorsorge für Familien ist das
regelmäßige Erreichen einer bestimmten Altersgrenze. Hier wird derzeit meist das 65. Lebensjahr zu berücksichtigen sein, nach den Plänen der Bundesregierung
sogar das 67. Lebensjahr.
Hinsichtlich der Festlegung steht den Vertragsparteien ein gewisser Handlungsspielraum zur Verfügung. Dabei ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu berücksichtigen.
Eine Altersgrenze von 60 Jahren wird demnach regelmäßig nicht unterschritten werden dürfen, es sei denn, dass für eine niedrigere Altersgrenze sachliche
Gründe vorliegen würden. Für den Fall der Invalidität ist auf die sozialversicherungsrechtlichen Begriffsdefinitionen abzustellen. Durch das Gesetz zur
Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20.12.2000 wurde das System der Invalidenrente umfassend reformiert.
Betriebliche Altersvorsorge
Gemäß § 1a BetrAVG handelt es sich bei dem Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung um einen einklagbaren Rechtsanspruch der Arbeitnehmer. Danach kann der
Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen zukünftigen Entgeltansprüchen bis zu vier Prozent der jeweiligen BBMG in der gesetzlichen
Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten durch Entgeltumwandlung für den Aufbau einer bAV verwendet werden. Auch für Teilzeitbeschäftigte besteht
ein Anspruch von vier Prozent der BBMG, woraus deutlich wird.
Eine Entgeltumwandlungsvereinbarung soll auch dann steuerlich anerkannt werden, wenn der bisherige ungekürzte Arbeitslohn, also das Entgelt vor Umwandlung,
ein sog. Schattengehalt, auch nach der Umwandlung als Beitragsbemessungsgrundlage für künftige Gehaltserhöhungen oder sonstige gehaltsabhängige
Arbeitgeberleistungen herangezogen wird. Steuerlich unschädlich ist ebenfalls die Vereinbarung einer zeitlichen Begrenzung der Entgeltumwandlung oder der
derzeitigen einseitigen Abänderbarkeit für die Betriebliche Altersvorsorge für Familien der Umwandlungsvereinbarung durch den Arbeitnehmer.
Das von der Finanzverwaltung ausdrücklich akzeptierte Schattengehalt ist somit praxisorientiert und fördert die Akzeptanz der Entgeltumwandlung. Auf der
bAV-Seite gibt es eine wertgleiche Zusage, die mit allen notwendigen Vereinbarungen vom Arbeitgeber zu erteilen ist. Als Alters-Untergrenze für bAV ist die
Vollendung des 60. Lebensjahres maßgeblich. Unter der Entgeltumwandlung versteht man die Umwandlung von künftigen, noch nicht fälligen Entgeltansprüchen in
eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG.
Infos zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Ein typisches Versorgungsszenario in Deutschland: Der Versorger der Familie, meist der Mann, hat zu aktiven Berufszeiten, meist zur Zeit der Familiengründung,
eine Altersvorsorge» und/oder eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Idealerweise waren diese so bemessen, dass eine Versorgungslücke im Alter
und/oder die Versorgung Hinterbliebener sichergestellt waren. Was aber meist vergessen wurde, ist eine ausreichende Versorgung des Partners/der Partnerin,
die oder der ohnehin durch Erziehungszeiten oder Teilzeittätigkeit schlechter abgesichert ist.
Kapitaleinkünfte werden vielleicht noch neben Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung realisiert. Staatlich geförderte Verträge (Riester-Rente,
Basis-/Rürup-Rente) kommen vielleicht auch noch die Betriebliche Altersvorsorge für Familien hinzu. Addiert man diese Einkunftsquellen, so erhält man den Betrag, der im Alter für die Altersversorgung
zur Verfügung steht oder in Kürze stehen wird. Dabei ist die zukünftige steuerliche Behandlung ebenso zu beachten wie die Inflation und deren Ausgleich.
Erstere wird nicht exakt festzustellen sein und letztere kann sich im Zeitlablauf als niedrig oder hoch darstellen.
Dies kann in Form eines Festbeitrages oder als fester Prozentsatz des zugrunde zu legenden Einkommens erfolgen. Bei beitragsorientierten Bausteinkonzepten
gewährt der Arbeitgeber entweder einen festen Euro-Betrag oder einen Prozentsatz des jeweiligen Einkommens als Beitrag für eine bAV. Der Aufwand für eine
bAV wird dadurch eindeutig definiert, und daraus werden Versorgungsleistungen abgeleitet. Der Versicherungstarif oder eine Faktorentabelle sind hier die
mathematischen Grundlagen.
Betriebliche Altersvorsorge für Familien
Ein entscheidendes Hemmnis für die Verbreitung dieser Förderform der Riester-Produkte war das umständliche und nicht gerade kundenfreundliche Beantragungsverfahren
für die Zulagen. Mit dem AltEinkG wurde 2005 die entscheidende Kehrtwendung eingeleitet. Das jährliche Antragsstellungsverfahren wurde durch einen
einmaligen Dauerzulageantrag abgelöst. Der Dauerzulagenantrag wird von einer Informationspflicht des Anbieters begleitet, die für die Ermittlung und
Überprüfung des Zulagenantrags erforderlichen Daten zu erfassen.
Voraussetzung ist dabei allerdings, dass diese Wohnung den Lebensmittelpunkt des Zulageberechtigten bildet, in Deutschland gelegen ist und vom
Zulageberechtigten zu eigenen Wohnzwecken als Hauptwohnsitz genutzt wird. Das in der Immobilie gebundene, steuerlich geförderte Kapital muss dann aber
wieder in einer Immobilie oder einem Riester-Vertrag angelegt werden. Beträgt der Stand des Wohnförderkontos dann muss auch nur dieser Betrag vom
Verkaufserlös in einen Riester-Sparvertrag eingezahlt werden, damit die Förderung erhalten bleibt.
Wer bereits einen Vertrag für die staatlich geförderte Betriebliche Altersvorsorge besitzt, kann seinem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum
Quartalsende kündigen. Das gebildete Kapital muss dann direkt auf einen geförderten «Altersvorsorge»vertrag bei einem anderen Anbieter übertragen werden,
damit der Anspruch auf die bereits erhaltene staatliche Förderung bzw. die gewählten Steuervorteile nicht verloren geht. Auch wenn ein Riester-Fondssparplan
bedingt durch die Finanzmarktkrise zeitweise im Minus steht, sind die Eigenleistungen und die Zulagen gesichert.
Allgemeine Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge
Beflügelt werden könnte die weitere Entwicklung vor allem durch Riester-Produkte. Der Gesetzgeber hat die Anbieter von Riester-Renten grundsätzlich dazu
verpflichtet, einmal jährlich darüber Rechenschaft zu geben, ob und wie ethische, soziale und ökologische Belange berücksichtigt wurden. Die gleiche
Berichtspflicht gilt übrigens auch für Pensionsfonds im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Auch hier wird der für die Garantie nötige Teil der
Sparprämie in eine klassische Rentenversicherung eingezahlt.
Entsprechend des persönlichen Spitzensteuersatzes führt der Beitrag zur beabsichtigten Steuerersparnis. Vor allem Selbstständige sollten nach Möglichkeit
zweigleisig fahren und die Hälfte des Sparvolumens in einen Basis-Rentenvertrag und die andere Hälfte in einen Betriebliche Altersvorsorge Vertrag einzahlen. So kann
eine existenzsichernde Grundversorgung erreicht werden. Ein Rentner, der in 2007 64 Prozent, d. h. 12.800 EUR, steuerlich geltend machen kann, hat 20.000 EUR
Einmalbeitrag investiert. Es wird eine sofort beginnende Basis-Rentenversicherung vereinbart.
Da das Kapital ungeschmälert weiter investiert werden kann, profitiert der Anleger voll vom Zinseszinseffekt. Außerdem können innerhalb des
Versicherungsmantels jederzeit Umschichtungen steuerunschädlich vorgenommen werden - beispielsweise zum Ende der Laufzeit hin zur Stabilisierung des
angesammelten Vermögens von Aktien in stärker rentenbasierte Anlagebausteine. Zur Kasse gebeten wird der Anleger vom Fiskus nämlich erst am Ende der
Laufzeit. Zu versteuern ist der Ertrag. Das ist die Differenz zwischen der Ablaufleistung und der tatsächlichen Beitragssumme.