FAMK Betriebliche Altersvorsorge
Die Betriebliche Altersvorsorge ergänzt die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Arbeitnehmern und zählt damit als eine der 3 Schichten zur Altersvorsorge. Neben der betrieblichen Altervorsorgung stellt die gesetzliche Rentenversicherung und die private Altervorsorge als die 3 Vorsorgemaßnahmen, welche den Bürgern in Deutschland eine Gesamversorgung im Alter gewährleisten.
Hierbei können die die gesetzliche Rentenversicherung, die zusätzlich abgeschlossene private, sowie die Betriebliche Altersvorsorge einen unterschiedlich hohen Umfang haben. Die meisten in Deutschland vorhandenen Unternehmen gewährleisten die Form der betrieblichen Altersvrosorgung als freiwillige Sozialleistung.
Allgemeine Informationen zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Jedoch ist ganz erheblich und führt dazu, dass diese Vorsorgeform für den Kreis der Selbstständigen gerade im Falle eines niedrigen Beitrags von unter 4.448 EUR p. a. in der Regel steuerlich ungünstiger ist als die Betriebliche Altersvorsorge mit Kapitalwahlrecht und Ertragsanteilsbesteuerung. Der oben geschilderte Konstruktionsfehler des Gesetzes (Verpuffungseffekt) führte dann zu einer rückwirkend ab 1.1.2006 geltenden Ausweitung des Steuervorteils insbesondere für Selbstständige.
Da hierbei nur Erwartungen und Wahrscheinlichkeiten zu Rate gezogen werden können, ist die Entscheidung für ein Überschusssystem und gegen die anderen Überschusssysteme nicht zuletzt von der Einschätzung der eigenen Lebenserwartung durch die Betriebliche Altersvorsorge abhängig. Anhaltspunkte sind dabei oftmals die statistisch durchschnittliche Lebenserwartung für Männer und Frauen, Familienhistorie, Erbkrankheiten u. a. Versucht man unter Rentabilitätserwägungen eine Entscheidung zu treffen, so können folgende Daten unter Umständen weiterhelfen.
Die Regelungen für Zuzahlungen und Zuzahlungshöhen in die FAMK Betriebliche Altersvorsorge sind sehr uneinheitlich. So bieten manche Anbieter bereits freiwillige Zuzahlungsmöglichkeiten ab mindestens 500 EUR an, andere wollen mindestens 1.500 EUR oder 2.500 EUR als einmaligen Zuzahlungsbeitrag erhalten. Für den Kunden sind Zuzahlungsmöglichkeiten immer dann interessant, wenn über den normalen Jahresbeitrag hinaus durch zusätzliche Einkünfte steuerlich geförderte Aufstockungen der Basis Rentenansprüche gewünscht werden.
Die Betriebliche Altersvorsorge als ein Baustein des neuen Gesetzes wird trotz der bürokratischen Produktgestaltung für viele Kundengruppen einen interessanten Anteil an ihrer Betriebliche Altersvorsorge ausmachen. Insbesondere für einen Personenkreis stellt sich die Basis«rentenversicherung» als lukrative Anlage dar: den Senioren, die sich Einmalbeiträge in Höhe von 20.000 EUR p. a. (bei Verheirateten 40.000 EUR) leisten können und dadurch beachtliche Steuervorteile erzielen.
FAMK Betriebliche Altersvorsorge
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Nützliche Tipps zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Unter diesem Begriff ist die mit dem Altersvermögensgesetz und dem Altersvermögensergänzungsgesetz ab 1.1.2002 eingeführte staatlich geförderte,
private Altersvorsorge auf Basis des Kapitaldeckungsverfahrens bekannt geworden. Die Riester-Rente soll die Versorgungslücke schließen, die durch die
gleichzeitige Minderung des Rentenniveaus durch Veränderung der Rentenanpassungsformel entstanden ist. Ein Riester-Vertrag kann als Banksparplan, als
private Rentenversicherung oder als Fondssparplan abgeschlossen werden.
Seit 2008 wird im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes auch der Erwerb von selbst genutzten Immobilien (sog. Wohn-Riester) gefördert. Spezielle Form für eine
Betriebliche Altersvorsorge, die mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) und dem Altersvermögensergänzungsgesetz (AvmEG) ab 1.1.2002 eingeführt wurde.
Umgesetzt werden kann sie in verschiedenen Formen und nach einer Zertifizierung, Rentenversicherungen, Fondsgebundene Rentenversicherungen, Banksparpläne
und Aktienfonds-Sparpläne.
Die Legaldefinition des Begriffs Betriebliche Altersversorgung findet sich im Gesetz zur Verbesserung der bAV, und zwar in § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG. Danach
werden unter bAV alle Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung verstanden, die einem Arbeitnehmer aus Anlass seines
Arbeitsverhältnisses zugesagt werden. Diese arbeitsrechtliche Definition des Begriffs der bAV ist mangels anderweitiger Definition auch für das Steuerrecht
maßgeblich.
Allgemeines über die Betriebliche Altersvorsorge
Grundvoraussetzung für die Gestaltung ist, ob es sich bei den Leistungsformen um die klassische Leistungszusage, eine beitragsorientierte Leistungszusage
oder eine Beitragszusage mit Mindestleistung handelt. Die beitragsorientierte Leistungszusage und die Zusage aufgrund einer Entgeltumwandlung sind mit der
BetrAVG-Novelle im Jahr 1999 in das Betriebsrentengesetz eingeführt und damit als betriebliche Altersversorgungsmaßnahme anerkannt worden. Die Leistungszusage
ist die klassische Form der Betriebsrentenzusage.
Rentner ab Geburtsjahrgang 1964 beispielsweise trifft dieser Abzug von 7,2 Prozent sogar schon bei Rentenbezug mit Alter 65 - dank der Anhebung des
Rentenalters auf 67. FAMK Betriebliche Altersvorsorge ist daher dringend angezeigt, um die Absenkung des Rentenniveaus zu kompensieren. Schul- und Studienzeiten erhöhen
künftig für Neurentner ab 2009 die Rente nicht mehr. Trotz sog. Riester-Förderung bleibt eine Versorgungslücke bestehen, weil die Riester-Rente in den
meisten Fällen nur ein weiteres Absinken der gesetzlichen Rentenhöhe verhindert.
Mit der Einführung der Beitragszusage mit Mindestleistung hat der Gesetzgeber auf die Forderung der Unternehmen zumindest teilweise reagiert, dass auch
solche Zusagen als bAV anerkannt werden sollen, bei denen lediglich die Zahlung eines bestimmten Arbeitgeberbeitrages zugesagt wird und der Arbeitnehmer
das Anlagerisiko vollständig selbst trägt. Festgelegt wurde, dass eine bAV auch dann vorliegt, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, Beiträge in einen
Pensionsfonds, in eine Pensionskasse oder in eine Direktversicherung zu zahlen.
Betriebliche Altersvorsorge
Allerdings ist bei der bAV mit gleichzeitiger Riester-Förderung im Unterschied zur privat geförderten Eigenvorsorge keine Zertifizierung des Versorgungswerkes
bzw. der Produkte erforderlich, da über betriebsrentenrechtliche Rahmenbedingungen die erforderliche Qualität der Versorgung gewährleistet sein soll. Auf
den Umwandlungsbetrag werden Zulagen geleistet. Anders als im Bereich der privaten Eigenvorsorge ist keine Entnahme von Geldbeträgen aus dem Versorgungswerk
zu Gunsten privaten Wohneigentums möglich.
Besonders interessant dürfte die Anlagealternative der Fondsanlage über Banken und Sparkassen sein, die bei angeschlossenen Fondsgesellschaften in
zertifizierte Fondsprodukte investieren. Beim Umlageverfahren auf die FAMK Betriebliche Altersvorsorge werden die in einem bestimmten Zeitabschnitt gewährten Leistungen aus den Beiträgen desselben
Zeitabschnitts gezahlt. Beim Kapitaldeckungsverfahren wird die Bereitstellung der benötigten Deckungsmittel erst bei Eintritt des Versorgungsfalles
grundsätzlich eine Vorausfinanzierung der späteren Versorgungsleistungen vorgenommen.
Der Arbeitgeber hat keine Ausfallgarantien in Bezug auf die gesetzliche Rente zu übernehmen und kann, da die Zusage an das Gehalt des Versorgungsberechtigten
gekoppelt wird, inflationsbedingte Auszehrungen der Versorgungsanwartschaften vermeiden. Bei diesen gehaltsabhängigen Versorgungskonzepten ist das
rentenfähige Gehalt zu berücksichtigen, bestehend aus Grundgehalt zzgl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, aber ohne Gratifikationen, Tantiemen, Zuschüsse,
Sachbezüge und ähnliche Vergütungsbestandteile.
Infos zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Nach wie vor ist aber festzuhalten, dass in den alten Bundesländern nur etwa jeder Zweite und in den neuen Bundesländern sogar nur jeder Dritte
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte eine Zusatzversorgung erhält. Der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer ist in Deutschland von
38 auf 46 Prozent, in den alten Bundesländern von 42 auf 48 Prozent, in den neuen Bundesländern von 19 auf 32 Prozent angestiegen. Rund 15,7 Mio. aller
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verfügen über eine Betriebsrentenanwartschaft.
Kapitaleinkünfte werden vielleicht noch neben Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung realisiert. Staatlich geförderte Verträge (Riester-Rente,
Basis-/Rürup-Rente) kommen vielleicht auch noch die FAMK Betriebliche Altersvorsorge hinzu. Addiert man diese Einkunftsquellen, so erhält man den Betrag, der im Alter für die Altersversorgung
zur Verfügung steht oder in Kürze stehen wird. Dabei ist die zukünftige steuerliche Behandlung ebenso zu beachten wie die Inflation und deren Ausgleich.
Erstere wird nicht exakt festzustellen sein und letztere kann sich im Zeitlablauf als niedrig oder hoch darstellen.
Bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von 3 Prozent bleiben von 100 EUR nach einem Jahr 97 EUR, nach 10 Jahren noch 73,74 EUR, nach 20 Jahren 54,38 EUR
und nach 30 Jahren nur noch 40,10 EUR übrig. Je höher die Inflationsrate, desto weniger bleibt an Wert vorhanden, je niedriger die Geldentwertung, umso
größer bleibt der Werterhalt. Die Zielgruppe der Golden Ager wird verstärkt mit Produkten umworben - das ist der Hintergrund für diesen Beitrag, der die
Vertragsformen vorstellt und einordnet.
FAMK Betriebliche Altersvorsorge
Ein privater Altersvorsorgevertrag kann auf Antrag des Versicherten z.B. aufgrund von finanziellen Engpässen beitragsfrei gestellt werden. Der Versicherte
kann die Beitragszahlung auch jederzeit wieder aufnehmen. Er zahlt während der Zeit der Beitragsfreistellung keine Eigenbeiträge in den Vertrag ein, erhält
deshalb aber auch keine staatlichen Zulagen. Eine spätere Nachentrichtung der nicht gezahlten Beiträge ist grundsätzlich möglich, es werden dann aber nicht
die Zulagen nachgezahlt oder die Steuervorteile nachträglich gewährt.
Ein Rentner, der in 2007 64 Prozent, d.h. 12.800 EUR steuerlich geltend machen kann, hat 20.000 EUR Einmalbeitrag investiert. Es wird eine sofort beginnende
Basis-Rentenversicherung vereinbart. Ein erzielt bei seinem Steuersatz von 30 Prozent eine Steuerersparnis von 2.529 EUR, so dass er nur 17.471 EUR
Eigenbeitrag für eine Investitionssumme von 20.000 EUR leisten muss. Somit erhält er bei Berücksichtigung einer Lebenserwartung von 24 Jahren und der
Besteuerung der Leistungsphase eine Rendite von 4,6 Prozent nach Steuern.
Bei Altverträgen in Form der Kapitallebensversicherung, für die bis zum 31.12.2004 der erste Beitrag gezahlt wurde und die Laufzeit begonnen hat, können die
Beiträge nicht nur als Sonderausgaben abgezogen werden, die Leistungen in Form der Kapitalauszahlung werden außerdem steuerfrei ausgezahlt. Für eine
Betriebliche Altersvorsorge, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, ist die Ablaufleistung unter den gleichen Bedingungen wie bei
der Kapitallebensversicherung steuerfrei und eine Auszahlung in Form der Leibrente mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
Allgemeine Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge
Jedem steuerpflichtigen Riester-Berechtigten steht seit dem Veranlagungszeitraum 2002 ein zusätzlicher Sonderausgabenabzugsbetrag zur Verfügung. Dieser
beträgt ab 2008 jährlich 2.100 EUR. Innerhalb dieser Höchstgrenze können Beiträge für die begünstigten «Altersvorsorge»verträge als Sonderausgaben
steuerlich berücksichtigt werden (zusätzlich zu den gängigen Altersvorsorgeaufwendungen und den sonstigen Vorsorgeaufwendungen). Zu den begünstigten
Aufwendungen gehören nicht nur die selbst geleisteten Beiträge, sondern auch die Zulagen.
Sieht der Basis-Rentenvertrag vor, dass der Steuerpflichtige eine Altersrente und nach seinem Tode der überlebende Ehepartner seinerseits eine lebenslange
Leibrente im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG erhält, dann ist der vom Steuerpflichtigen in der Ansparphase aufgebrachte Beitrag in vollem Umfang der
Altersvorsorge zuzurechnen. Sieht die Betriebliche Altersvorsorge vor, dass der Steuerpflichtige bei Eintritt der Berufsunfähigkeit oder einer verminderten
Erwerbstätigkeit von der Verpflichtung zur Beitragszahlung für diesen Vertrag vollständig.
Als Grundlage für diese Art der Besteuerung ist nur der Umfang der tatsächlich in Anspruch genommenen Förderung (nicht der Nutzungswert) zu erfassen. Mit
Beginn der Auszahlungsphase - frühestens mit 60, spätestens mit 68 Jahren - muss der Förderberechtigte den bis dahin fiktiv angesparten Betrag des
Wohnförderkontos (vgl. nächstes Kapitel) mit seinem individuellen Steuersatz versteuern. Im Gegenzug zur steuerlichen Förderung des Berechtigten in der
Ansparphase muss die Eigenheim-Rente in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert werden.