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Betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener

Betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener

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Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener

Die Betriebliche Altersvorsorge ergänzt die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Arbeitnehmern und zählt damit als eine der 3 Schichten zur Altersvorsorge. Neben der betrieblichen Altervorsorgung stellt die gesetzliche Rentenversicherung und die private Altervorsorge als die 3 Vorsorgemaßnahmen, welche den Bürgern in Deutschland eine Gesamversorgung im Alter gewährleisten.

Hierbei können die die gesetzliche Rentenversicherung, die zusätzlich abgeschlossene private, sowie die Betriebliche Altersvorsorge einen unterschiedlich hohen Umfang haben. Die meisten in Deutschland vorhandenen Unternehmen gewährleisten die Form der betrieblichen Altersvrosorgung als freiwillige Sozialleistung.

Allgemeine Informationen zum Thema Betriebliche Altersvorsorge

Gleichzeitig muss er jedoch nur 54 Prozent der Rentenleistung aus der Basisrentenversicherung versteuern. Dadurch erhält man bei Berücksichtigung einer Lebenserwartung von 24 Jahren (gemäß den Tabellen DAV2004R) und der Besteuerung in der Leistungsphase eine Rendite von 4,5 Prozent p. a. nach Steuer - und dabei hat er noch zusätzlich das Langlebigkeitsrisiko abgesichert. Würde er die 20.000 EUR in eine private Rentenversicherung mit Ertragsanteilsbesteuerung investieren, so würde er eine Rendite p. a. von ca. 3,9 Prozent nach Steuer erzielen.

Bei Eintritt bestimmter Ereignisse wie Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, erfolgreicher Abschluss der Ausbildung, Gründung einer selbstständigen Existenz, Tod des mitverdienenden Ehepartners, Scheidung, Einkommenssteigerung in bestimmter Größenordnung, Immobilienfinanzierung, Ausscheiden aus der gesetzlichen Sozialversicherung kann der bisherige Todesfallschutz auf z. B. maximal 300 Prozent der ursprünglichen Beitragssumme, jedoch jeweils nicht mehr als um 100 Prozent erhöht werden.

Solange noch keine steuerlichen Auflagen die Vereinbarung des Kapitalwahlrechts ausdrücklich obsolet erscheinen lassen, sollte man sich die Option auf eine Kapitalleistung offen halten. Es ist nicht vorherzusehen, ob man in 20 oder 30 Jahren zum Ablauftermin gerade besser eine Kapitalleistung oder eine laufende Rentenleistung benötigt. Sofern Sie sich für die Betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener mit Kapitalwahlrecht entscheiden und planen, das Kapitalwahlrecht auszuüben, sollten Sie jährliche Rentenzahlung und lange Garantiezeiten vereinbaren.

Da für Senioren die gesetzlichen Vorgaben Nichtvererbbarkeit, Nichtkapitalisierbarkeit, Nichtveräußerbarkeit, Nichtübertragbarkeit und Nichtbeleihbarkeit eine geringere Rolle spielen, ist die Einmalbeitragszahlung in eine Betriebliche Altersvorsorge durch folgende Vorteile gekennzeichn. Nutzung des steuerlichen Vorteils, Interessante Nachsteuerrendite über Jahre hinweg, Konservative Anlagepolitik, Lebenslange Rentenleistung. Die ursprünglich gar nicht beabsichtigte Zielgruppe der Senioren kann eine interessante Rendite erzielen.

Betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener

Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Geringverdiener sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Betriebliche Altersvorsorge abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.

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Nützliche Tipps zum Thema Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener - Beiträge und Tarifangebote vergleichen Die bAV hat zuletzt durch das Alterseinkünftegesetz zum 1.1.2005 massive Veränderungen erfahren, die teilweise zu Verbesserungen und Ansatzpunkten für eine stärkere Umsetzung in den Betrieben führten, teilweise aber leider auch neue Probleme und Verunsicherungen geschaffen haben. Gleichzeitig wurde ein Systemwechsel bei der Besteuerung von Altersvorsorge»aufwendungen und Alterseinkünften vorgenommen. Bis 2040 findet der schrittweise Übergang hin zur nachgelagerten Besteuerung der Renten statt, flankiert von einer schrittweise vorzunehmenden Steuerentlastung der Beiträge für Altersvorsorge. Es ist gleichgültig, wer die Versorgungsleistung erbringt, d. h. ob sie der Arbeitgeber bei unmittelbaren Versorgungszusagen selbst gewährt oder eine rechtlich selbstständige Pensionskasse oder Unterstützungskasse, ein Lebensversicherungsunternehmen oder ein Pensionsfonds als mittelbarer Versorgungsträger. Zu den charakteristischen Merkmalen für die Betriebliche Altersvorsorge gehören das Versprechen einer Leistung zum Zweck der Versorgung, der Eintritt von Berufsunfähigkeit oder der Todesfall, sowie die Zusage an einen Arbeitnehmer durch einen Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses. Alle vom Mitarbeiter durch Gehaltsverzicht finanzierten Versorgungsleistungen fallen unter den Begriff der bAV und damit auch unter den Schutz des Betriebsrentengesetzes. Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn eine beitragsorientierte Leistungszusage (§1 Abs. 2 Nr. 1), eine Beitragszusage mit Mindestleistung (Nr. 2), eine Entgeltumwandlung (Nr. 3) oder Eigenbeiträge (Nr. 4) vereinbart wurden. Der Anspruch auf bAV durch Entgeltumwandlung ist seit 2002 in Höhe von bis zu vier Prozent der BBMG West vorgesehen worden.

Allgemeines über die Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener - Gute Anbieter mit günstigen Preisen finden Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes wurde vom Gesetzgeber das auch als Betriebsrentengesetz bezeichnete BetrAVG vom 19.12.1974 initiiert, in dem auch die Insolvenzsicherung und steuerliche Fragen geregelt wurden. Grundgedanke des BetrAVG war es, die Einführung und Leistungshöhe betrieblicher Ruhegeldsysteme allein der Entscheidung des Arbeitgebers zu überlassen. Das Gesetz galt bis 1999 unverändert und wurde seither durch diverse Neuregelungen verändert. Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, sowie diverse BMF-Schreiben. Seit 1.1.2001 kommt ihm eine echte praktische Bedeutung zu. Der wesentliche Unterschied zur Leistungszusage besteht darin, dass dem Arbeitnehmer durch diese Zusageart der Versorgungsaufwand verdeutlicht wird, der betrieben wird. Die Beitragsorientierung für die Betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener benennt den Finanzierungsaufwand der Versorgungsleistung. Die Unterscheidung zwischen den Zusageformen ist in der Regel nur an einer entsprechenden Dokumentation in der schriftlichen Zusage ablesbar. Der 40-jährige Mitarbeiter hat in 2006 ein Jahreseinkommen von 30.000 EUR. Tendenziell ist damit zu rechnen, dass die mittelbaren Versorgungswege, also insbesondere Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktversicherung und evtl. auch die Unterstützungskasse erheblichen Zulauf erhalten. Es ist auch zu erwarten, dass die Pensionszusage in ihrer Bedeutung abnimmt und aufgrund des Bilanzausweises, der neuen Bilanzierungsrichtlinien und der Voraussetzungen für die Kreditgewährung durch Banken ihre Führungsrolle als Durchführungsweg mittelfristig verlieren kann. Die Pensionszusagen dominieren anteilmäßig die Deckungsmittel von insgesamt rund 354 Mrd. EUR.

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener - Hier kostenlos Preise vergleichen Die eigentliche Umwandlung, die den bisherigen Barlohnanspruch untergehen und einen wertgleichen Versorgungslohnanspruch entstehen lässt, ist Folge einer Umwandlungsvereinbarung. Hierdurch kommt es zu einer einvernehmlichen Änderung des Arbeitsvertrages. Auf der Entgeltseite müssen Vereinbarungen über die Höhe der künftigen Entgeltkürzung, ihre Dauer, die betroffenen Entgelte getroffen werden, also ob zum Beispiel die Umwandlung aus laufendem Entgelt oder aus Sonderzahlungen finanziert wird. Für den Arbeitnehmer ist sie natürlich sehr attraktiv, da sie die Versorgungslücke zwischen dem zuletzt bezogenen Einkommen vor dem Ruhestand und den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auffüllt. Dabei kann die Betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener auf die nach einem bestimmten Leistungsschema zu berechnende Betriebsrente angerechnet werden, oder aber die Gesamtversorgung aus Betriebsrente und gesetzlicher Rente wird auf einen bestimmten Prozentsatz limitiert, z. B. 70 oder 75 Prozent des letzten Brutto- oder Nettogehaltes. Alle Gegenleistungsansprüche des Arbeitnehmers sind umwandelbar, also etwa laufendes Arbeitsentgelt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sonstige Jahressonderzahlungen, erfolgsabhängige Prämien und Tantiemen etc. Seit 2002 gilt für alle Durchführungswege der bAV, dass ohne steuerlich negative Auswirkungen zu jedem Zeitpunkt des Kalenderjahres eine Entgeltumwandlungsvereinbarung unter Einbeziehung des ganzen laufenden Jahres vereinbart werden kann. Einmal- und Sonderzahlungen zu Gunsten der bAV sind auch dann als steuerfrei anzuerkennen.

Infos zum Thema Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener - Super günstige Tarife mit Top Leistungen Im Unterschied dazu wird bei einem leistungsorientierten Bausteinsystem für jeden Mitarbeiter in jedem Jahr der zu berücksichtigenden Dienstzeit eine Leistung in Form eines konkreten Versorgungsbausteins ermittelt. Dieser kann entweder als fester Euro-Betrag oder als Prozentsatz in Abhängigkeit vom Einkommen im jeweiligen Dienstjahr zugesagt werden. Einkommenserhöhungen wirken somit auf zukünftige Versorgungsbausteine, sodass eine Kalkulierbarkeit für den Arbeitgeber durchaus gegeben ist. Die Fördermaßnahmen im Rahmen der für die zusätzliche Betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener können den Aufbauprozess auf freiwilliger Grundlage sinnvoll unterstützen. Bei entsprechender Planungssicherheit und einer mittelfristigen Fortschreibung der Rahmenbedingungen sollte eine stärkere Durchdringung insbesondere bei den Personengruppen initiiert werden können, die zu zusätzlichen Vorsorgemaßnahmen aufgerufen sind. Zielsetzung sollte eine ungehinderte Fortsetzung des bisherigen Wachstumskurses der bAV sein. Als Gründe für die Nichteinführung der bAV nannten im Übrigen 40 Prozent der Betriebe die schlechte wirtschaftliche Lage bzw. die damit verbundenen Kosten. 70 Prozent der Betriebe in den alten Bundesländern und 58 Prozent der Betriebe in den neuen Bundesländern nannten fehlenden Bedarf bzw. fehlende Nachfrage durch die Arbeitnehmer. Im Rahmen der bAV kann in den kleineren und mittelständischen Unternehmen noch viel getan werden. Die Durchdringung ist insbesondere bei den unteren und mittleren Einkommensgruppen der Beschäftigten noch nicht geschafft worden.

Betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener

Betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener - Anbieter und Tarife im Überblick Ein privater Altersvorsorgevertrag kann auf Antrag des Versicherten z.B. aufgrund von finanziellen Engpässen beitragsfrei gestellt werden. Der Versicherte kann die Beitragszahlung auch jederzeit wieder aufnehmen. Er zahlt während der Zeit der Beitragsfreistellung keine Eigenbeiträge in den Vertrag ein, erhält deshalb aber auch keine staatlichen Zulagen. Eine spätere Nachentrichtung der nicht gezahlten Beiträge ist grundsätzlich möglich, es werden dann aber nicht die Zulagen nachgezahlt oder die Steuervorteile nachträglich gewährt. Dabei wird dieser vom Lebensalter bei Rentenbeginn abhängig gemacht. Der Satz ist ab 2005 deutlich niedriger als bisher. Wurde die Kapitalleistung aus einer Rentenversicherung gewählt, so wird das Kapital ebenfalls steuerfrei ausgezahlt. Für Neuverträge ab 2005 entfällt bei Kapitallebensversicherungen die Steuerfreiheit der Erträge. Sie bestand bislang bei einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und fünfjähriger Beitragszahlungsdauer. Steuerpflichtig wird dann die Leistung als Differenz zwischen der Versicherungsleistung. Die volle Beitragspflicht gilt selbst dann, wenn eine Betriebliche Altersvorsorge nach Ausscheiden des Mitarbeiters von diesem aus voll verbeitragtem Gehalt weiter privat finanziert wurde. Bei einer Kapitalleistung über 100.000 EUR und einem Beitragssatz von 15,5 Prozent führt dies zu einem monatlichen Beitrag von 129,00 EUR, so dass über den Zeitraum von 120 Monaten = zehn Jahren insgesamt 15.500 EUR zu zahlen sind und nur noch eine Restkapitalleistung von 84.500 EUR verbleibt.

Allgemeine Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener - Hier alle Tarife kostenlos vergleichen Das mietfreie Wohnen in einer möglichst energiesparenden Immobilie spielt in der «Altersvorsorge» eine ganz wesentliche Rolle. Die Immobilie ist ein Eckpfeiler der Zukunftssicherung. Denn neben einer Generationenübergreifenden und im Allgemeinen krisenfesten Sachwertanlage stellen die eigenen vier Wände auch ein nicht zu unterschätzendes Stück emotionaler Sicherheit (Geborgenheit) dar. Freilich bedarf der Erwerb bzw. das Bauen des eigenen Heims in der Regel starker finanzieller Anstrengungen und eines festen Willens - auch beim Konsumverzicht. Der Sonderausgabenabzug steht jedem Ehegatten gesondert zu, wenn er selbst auch zum begünstigten Personenkreis gehört. Eine Übertragung des nicht ausgenutzten Höchstabzugsvolumens auf den Ehepartner ist nicht möglich. Die Gleichbehandlung von gefördertem Wohneigentum mit anderen Altersvorsorgeanlagen bedeutet neben der vollen Förderung in der Ansparphase auch die nachgelagerte Besteuerung des im Wohneigentum gebundenen Betriebliche Altersvorsorge Vermögens (entnommenes Guthaben und Tilgungsleistungen). Die Regelungen für Zuzahlungen und Zuzahlungshöhen sind sehr uneinheitlich. So bieten manche Anbieter bereits freiwillige Zuzahlungsmöglichkeiten ab mindestens 500 EUR an, andere wollen mindestens 1.500 EUR oder 2.500 EUR als einmaligen Zuzahlungsbeitrag erhalten. Für den Kunden sind Zuzahlungsmöglichkeiten immer dann interessant, wenn über den normalen Jahresbeitrag hinaus durch zusätzliche Einkünfte steuerlich geförderte Aufstockungen der Basis-Rentenansprüche gewünscht werden.


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