Günstigste Betriebliche Altersvorsorge
Die Betriebliche Altersvorsorge ergänzt die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Arbeitnehmern und zählt damit als eine der 3 Schichten zur Altersvorsorge. Neben der betrieblichen Altervorsorgung stellt die gesetzliche Rentenversicherung und die private Altervorsorge als die 3 Vorsorgemaßnahmen, welche den Bürgern in Deutschland eine Gesamversorgung im Alter gewährleisten.
Hierbei können die die gesetzliche Rentenversicherung, die zusätzlich abgeschlossene private, sowie die Betriebliche Altersvorsorge einen unterschiedlich hohen Umfang haben. Die meisten in Deutschland vorhandenen Unternehmen gewährleisten die Form der betrieblichen Altersvrosorgung als freiwillige Sozialleistung.
Allgemeine Informationen zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Die abgekürzte Rente wird für einen konkreten Zeitraum gezahlt, jedoch nur solange der Versicherte lebt. Die abgekürzte Rente kann alternativ auch zu einem späteren Zeitpunkt gewählt werden. Sie ist spätestens drei Monate vor Rentenbeginn zu beantragen. Dafür können bestimmte Voraussetzungen gefordert sein, wie Rentengarantiezeit fünf Jahre oder Todesfallleistung mind. 60 Prozent der Beitragssumme oder 100 Prozent des Fondsguthabens. Die Dauer der abgekürzten Rentenzahlung durch die Betriebliche Altersvorsorge muss um mind. zwei Jahre eine vereinbarte Garantiezeit überschreiten.
Bei der Besteuerung von Betriebliche Altersvorsorge ohne Kapitalwahlrecht bzw. Verträgen, bei denen das Kapitalwahlrecht nicht ausgeübt wurde, ist zu unterscheiden zwischen den Zinserträgen, die vor Beginn der Rentenzahlung in der sog. Anwartschaftsphase erwirtschaftet wurden, und denen, die nach Beginn der Zahlungen aufgrund der Verzinsung des vorhandenen Deckungskapitals entstanden sind. Zinserträge aus der Anwartschaftszeit sind steuerfrei. Die in den laufenden Rentenzahlungen enthaltenen Zinserträge, die nach Leistungsbeginn erzielt wurden, sind steuerpflichtig.
Investiert Max Kunz 20.000 EUR Einmalbetrag in eine sofort beginnende Günstigste Betriebliche Altersvorsorge, so kann er zusammen mit den sonstigen Vorsorgeaufwendungen insgesamt 17.869 EUR als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Hinweis: Mit Verpuffungseffekt wären es nur 14.300 EUR gewesen, also 3.569 EUR weniger. Somit ist die Betriebliche Altersvorsorge ab dem ersten Euro steuerlich wirksam, d. h. zu 64 Prozent abzugsfähig. Von seinem Beitrag in Höhe von 20.000 EUR hat er in 2007 eine Steuerersparnis von 3.840 EUR.
Steuerrechtlich ist die Entgeltumwandlung auch über 4 % hinaus anzuerkennen. Erst wenn durch die Entgeltumwandlung unangemessen hohe Versorgungsbezüge erworben werden, kann es zur Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen kommen. Kommt es im Alter zur Auszahlung von Versorgungsleistungen aus einer Betriebliche Altersvorsorge, sind die Zahlungen an den Gesellschafter bei der Kapitalgesellschaft als Betriebsausgaben abziehbar (= Lohnzahlungen). Der Lohnsteuerabzug ist nach den persönlichen Merkmalen. vorzunehmen.
Günstigste Betriebliche Altersvorsorge
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Nützliche Tipps zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Während das Arbeitslosengeld bisheriger Art bzw. das Arbeitslosengeld I nach Hartz IV als Versicherungsleistung gilt, gilt das Arbeitslosengeld II wie
bisher schon die Sozialhilfe als Leistung des Staates, die nur im Fall nachgewiesener Bedürftigkeit beansprucht werden kann. Hierbei wird vorhandenes
Vermögen herangezogen und der Anspruchsteller verpflichtet, zunächst dieses Vermögen zu verwerten (§ 12 Abs. 1 SGB II). Eine Verwertung muss zumutbar sein,
bis zu 10 Prozent Verlust gelten allerdings als zumutbar.
Bedingt durch den Systemwechsel musste auch die Betriebliche Altersvorsorge Veränderungen erfahren, so z. B. das Entfallen der vorgelagerten Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG bei
Direktversicherungen. Für Neuverträge wird seit 1.1.2005 wie bei den anderen Durchführungswegen auch der § 3 Nr. 63 EStG angewendet, der die steuerfreie
Beitragsleistung aus dem Bruttoeinkommen bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBMG) West der gesetzlichen Rentenversicherung vorsieht. Dadurch ist
ein Stück Steuerharmonisierung erreicht worden.
Alle vom Mitarbeiter durch Gehaltsverzicht finanzierten Versorgungsleistungen fallen unter den Begriff der bAV und damit auch unter den Schutz des
Betriebsrentengesetzes. Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn eine beitragsorientierte Leistungszusage (§1 Abs. 2 Nr. 1), eine Beitragszusage
mit Mindestleistung (Nr. 2), eine Entgeltumwandlung (Nr. 3) oder Eigenbeiträge (Nr. 4) vereinbart wurden. Der Anspruch auf bAV durch Entgeltumwandlung ist
seit 2002 in Höhe von bis zu vier Prozent der BBMG West vorgesehen worden.
Allgemeines über die Betriebliche Altersvorsorge
Kern des Alterseinkünftegesetzes, das zum 1.1.2005 in Kraft trat, ist die nachgelagerte Besteuerung. Hierbei bleiben die Beiträge im Zeitpunkt der Zahlung
bis zu den Höchstgrenzen der einzelnen Durchführungswege steuerfrei. Im Alter, also in der Auszahlungsphase, werden die Rentenzahlungen in voller Höhe unter
Berücksichtigung von Freibeträgen der Einkommensteuer unterworfen. Bei vorgelagert versteuerten Rentenleistungen wurde der sog. Ertragsanteil deutlich
abgesenkt, es gilt: Je später der Beginn der Rente, desto niedriger der Anteil, der versteuert werden muss.
Die Deckungsmittel der bAV belaufen sich auf rund 354 Mrd. EUR. Der jährliche Aufwand der Unternehmen für die bAV beträgt ca. 35 Mrd. EUR. Hiervon entfallen
rund 40 Prozent Baraufwand auf die Günstigste Betriebliche Altersvorsorge an Betriebsrentner. Die restlichen 60 Prozent bilden den Finanzierungsaufwand in den Bilanzen der
Unternehmen. Als Prozentsatz der Lohnsumme ausgedrückt entspricht der jährliche Versorgungsaufwand knapp 10 Prozent. Hinzu kommt die Zusatzversorgung für
Angestellte im öffentlichen Dienst sowie die Beamtenpensionen.
Hinsichtlich der Festlegung steht den Vertragsparteien ein gewisser Handlungsspielraum zur Verfügung. Dabei ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu berücksichtigen.
Eine Altersgrenze von 60 Jahren wird demnach regelmäßig nicht unterschritten werden dürfen, es sei denn, dass für eine niedrigere Altersgrenze sachliche
Gründe vorliegen würden. Für den Fall der Invalidität ist auf die sozialversicherungsrechtlichen Begriffsdefinitionen abzustellen. Durch das Gesetz zur
Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20.12.2000 wurde das System der Invalidenrente umfassend reformiert.
Betriebliche Altersvorsorge
Das Betriebsrentengesetz hat mit seinen Bestimmungen lediglich für erteilte Versorgungsversprechen einen gesetzlichen Mindeststandard in § 17 Abs. 3 BetrAVG
geregelt. Es besteht somit weder eine Verpflichtung zur Gewährung betrieblicher Versorgungsleistungen, noch ein über die allgemeinen arbeitsrechtlichen
Rahmenbedingungen hinausgehender gesetzlicher Zwang hinsichtlich der materiellen Ausgestaltung. Die Gestaltung der bAV hängt somit maßgeblich von den
individuellen Zielvorstellungen des jeweiligen Arbeitgebers ab.
So ist die Entgeltumwandlung nur möglich, wenn der Tarifvertrag die Umwandlung von Tarifentgelt zulässt. Dafür ist die sog. Tariföffnungsklausel gemäß § 17
Abs. 5 BetrAVG erforderlich. Der neue Anspruch auf Entgeltumwandlung steht unter einem sog. Tarifvorrang. Im Zuge der Rentenreform wurde die
Günstigste Betriebliche Altersvorsorge durch ein sog. Förderkonzept vorgesehen, die sog. Riester-Förderung, auch Kombi-Modell genannt. Sie besteht aus einem System von
Zulagenförderungen, also der Gewährung besonderer steuerlicher Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten.
Das von der Finanzverwaltung ausdrücklich akzeptierte Schattengehalt ist somit praxisorientiert und fördert die Akzeptanz der Entgeltumwandlung. Auf der
bAV-Seite gibt es eine wertgleiche Zusage, die mit allen notwendigen Vereinbarungen vom Arbeitgeber zu erteilen ist. Als Alters-Untergrenze für bAV ist die
Vollendung des 60. Lebensjahres maßgeblich. Unter der Entgeltumwandlung versteht man die Umwandlung von künftigen, noch nicht fälligen Entgeltansprüchen in
eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG.
Infos zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Pensionskassen erzielten eine Steigerung von 154 Prozent, Direktzusagen und Unterstützungskassen eine Steigerung um sieben Prozent, die Anzahl der
Direktversicherungen blieb nahezu unverändert. Pensionsfonds haben nach wie vor nur eine geringe Bedeutung mit 0,6 Prozent aller Anwartschaften, bei den
öffentlichen Zusatzversorgungsträgern wurde ein Zuwachs von fünf Prozent erzielt. Der Ausbau der bAV muss sich insbesondere über tarifliche und betriebliche
Vereinbarungen entwickeln. Das verlangt sichere Rahmenbedingungen.
Somit kann der Arbeitgeber die finanzielle Belastung der bAV sicher kalkulieren und auch auf flexible Beschäftigungslagen wie Teilzeitbeschäftigung
reagieren. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit durch das Flexi-Gesetz, der Wechsel von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung, die Veränderungen in den
persönlichen Lebensumständen der Arbeitnehmer - dies alles führt dazu, dass das Arbeitsleben von Arbeitnehmern heutzutage deutlich größeren individuellen
Schwankungen die die Günstigste Betriebliche Altersvorsorge und der Veränderungen ausgesetzt ist.
Bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von 3 Prozent bleiben von 100 EUR nach einem Jahr 97 EUR, nach 10 Jahren noch 73,74 EUR, nach 20 Jahren 54,38 EUR
und nach 30 Jahren nur noch 40,10 EUR übrig. Je höher die Inflationsrate, desto weniger bleibt an Wert vorhanden, je niedriger die Geldentwertung, umso
größer bleibt der Werterhalt. Die Zielgruppe der Golden Ager wird verstärkt mit Produkten umworben - das ist der Hintergrund für diesen Beitrag, der die
Vertragsformen vorstellt und einordnet.
Günstigste Betriebliche Altersvorsorge
Ein privater Altersvorsorgevertrag kann auf Antrag des Versicherten z.B. aufgrund von finanziellen Engpässen beitragsfrei gestellt werden. Der Versicherte
kann die Beitragszahlung auch jederzeit wieder aufnehmen. Er zahlt während der Zeit der Beitragsfreistellung keine Eigenbeiträge in den Vertrag ein, erhält
deshalb aber auch keine staatlichen Zulagen. Eine spätere Nachentrichtung der nicht gezahlten Beiträge ist grundsätzlich möglich, es werden dann aber nicht
die Zulagen nachgezahlt oder die Steuervorteile nachträglich gewährt.
Bei einer Kapitalleistung wird der Sozialversicherungsbeitrag als 1/120-tel der Kapitalleistung längstens für 120 Monate zahlbar festgelegt. Die
Beitragspflicht entsteht allerdings nur, wenn die monatlichen Versorgungsbezüge insgesamt über 1/20-tel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV liegen
(§ 226 SGB V). Auch wenn eine durch eine Direktversicherung als Kapitalversicherung abgeschlossen wurde, sind die fälligen Leistungen sozialversicherungspflichtig. Das
gilt selbst dann, wenn bereits die Beitragszahlungen sozialversicherungspflichtig waren.
Bei Altverträgen in Form der Kapitallebensversicherung, für die bis zum 31.12.2004 der erste Beitrag gezahlt wurde und die Laufzeit begonnen hat, können die
Beiträge nicht nur als Sonderausgaben abgezogen werden, die Leistungen in Form der Kapitalauszahlung werden außerdem steuerfrei ausgezahlt. Für eine
Betriebliche Altersvorsorge, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, ist die Ablaufleistung unter den gleichen Bedingungen wie bei
der Kapitallebensversicherung steuerfrei und eine Auszahlung in Form der Leibrente mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
Allgemeine Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge
Die Lebens- und Rentenversicherung hat gerade in Deutschland einen hohen Stellenwert für die Altersvorsorge. Die klassische Variante ist bei sicherheitsorientierten
Anlegern beliebt, doch das drückt auf die Rendite. Denn der Gesetzgeber hat im Versicherungsaufsichtsgesetz festgelegt, dass maximal 35 Prozent des
angelegten Kapitals in Aktien investiert werden dürfen. Das gewährleistet eine relativ gleichmäßige Entwicklung des Wertes einer Police, aber es wird
mitunter auch Renditepotenzial nicht voll ausgeschöpft.
Die Leistungen aus der Basisversorgung (Schicht 1) und damit auch der Basisrente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Die volle Besteuerung der
Leistungen erfolgt erst ab 2040; der Einstieg wurde 2005 mit 50 Prozent Besteuerungsanteil gelegt. Bis 2025 wird im Gegenzug die Abzugsfähigkeit der sog.
Altersvorsorgeufwendungen auf 100 Prozent gesteigert. Spätestens ab 2040 werden alle Renten auch aus die Betriebliche Altersvorsorge (ebenso wie Renten aus der Gesetzlichen
Rentenversicherung, und der landwirtschaftlichen Alterskasse) voll versteuert.
Als Zielgruppen der Förderung sind vom Gesetzgeber insbesondere die Selbstständigen und Freiberufler genannt worden. Aber auch Senioren, Arbeitnehmer wie
Arbeiter und Angestellte, Besserverdienende, beherrschende GGF einer GmbH oder Vorstandsmitglieder einer AG sowie Beamte, Richter, Berufssoldaten und
Abgeordnete können von der Förderung je nach individueller Einkommens- und Familiensituation profitieren. Nach dem alten Recht konnten ledige Selbstständige
bis zu 5.069 EUR für sämtliche Versicherungsaufwendungen steuerlich geltend machen.