Gute Betriebliche Altersvorsorge
Die Betriebliche Altersvorsorge ergänzt die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Arbeitnehmern und zählt damit als eine der 3 Schichten zur Altersvorsorge. Neben der betrieblichen Altervorsorgung stellt die gesetzliche Rentenversicherung und die private Altervorsorge als die 3 Vorsorgemaßnahmen, welche den Bürgern in Deutschland eine Gesamversorgung im Alter gewährleisten.
Hierbei können die die gesetzliche Rentenversicherung, die zusätzlich abgeschlossene private, sowie die Betriebliche Altersvorsorge einen unterschiedlich hohen Umfang haben. Die meisten in Deutschland vorhandenen Unternehmen gewährleisten die Form der betrieblichen Altersvrosorgung als freiwillige Sozialleistung.
Allgemeine Informationen zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Bei der fallenden Zusatzrente ist die Rentenhöhe im zweiten Jahr des Rentenbezuges am höchsten. Danach sinkt sie von Jahr zu Jahr weiter ab. Diese Variante wird kaum angeboten. Sie kann bei nur kurzem Rentenbezug allerdings vorteilhaft sein. Wer auf eine inflationsbereinigte Betriebliche Altersvorsorge Wert legt, sollt die dynamische oder steigende Gewinnrente wählen. Welche Überschussverteilungsart im Einzelfall die vorteilhafteste ist, hängt nicht zuletzt von dem tatsächlich realisierten Lebensalter bis zum Eintritt des Todes ab.
Ein Problem stellt derzeit noch der Anbieterwechsel während der Vertragslaufzeit dar, denn bislang lassen nur wenige Anbieter bei ihren Tarifen eine solche Möglichkeit grundsätzlich zu. Außerdem sind zusätzliche Kosten und Gebühren zu berücksichtigen, die die Rendite schmälern. Eine Alternative zum Anbieterwechsel ist die sog. Beitragsfreistellung. Wenn ein Ausstieg aus der Basis-Rente beabsichtigt wird und keine Beiträge mehr gezahlt werden sollen, dann bleibt das bis zu diesem Zeitpunkt angesparte Guthaben kann nicht vorzeitig ausbezahlt werden.
Eine Mindestrentengarantie wird auch bei dieser Art der Rentenversicherung vereinbart. Beim Tod des Versicherten während des Rentenbezugs wird die Rente in voller Höhe an die Hinterbliebenen im Rahmen der Mindestgarantie geleistet. Die Rentengarantie ist die Mindestlaufzeit der monatlichen oder jährlichen Zahlung, unabhängig davon, ob die versicherte Person diesen Zeitraum überlebt hat oder nicht. Empfehlenswert ist die steuerlich optimierte Garantiedauer. Einige Anbieter für die Gute Betriebliche Altersvorsorge bieten wahlweise Vorschusszahlunge an.
Die steuerliche Wirksamkeit des Beitrages der Betriebliche Altersvorsorge ab dem ersten Euro wäre auch gegeben, wenn nur sehr geringe sonstige Vorsorgeaufwendungen vorhanden sind, wie es bei manchen Rentnern auch der Fall sein kann. Es stellt sich nun die Frage, woher die Senioren das hohe Kapitalvolumen haben sollten. Dies ist jedoch sehr leicht zu beantworten. Zum einen ist gerade bei den Senioren Kapital für die Altersversorgung vorhanden. Zum anderen haben viele Kapitallebensversicherungen ihren Auszahlungszeitpunkt im Ruhestand.
Für jedes Versicherungsprodukt gibt es eine große Anzahl an Anbietern mit verschiedenen Tarifen und Leistungseinschlüssen, welche sich erheblich im Preis unterscheiden. Doch welche ist eine Gute Betriebliche Altersvorsorge, beinhaltet also die bestmöglichen Leistungen zum günstigsten Beitrag? Um Ihnen hierfür eine Antwort geben zu können, ist es sinnvoll einen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse optimierten Versicherungsschutz zu ermitteln und anschliessend aus allen Versicherern den dafür anfallenden, günstigsten Preis herauszufinden. Achten Sie vor allem, dass Sie immer die von Ihnen benötigten Versicherungsleistungen in den Vordergrund stellen und sich nicht nur nach dem vermeintlich günstigsten Beitrag orientieren, denn dies kann sich schnell als Nachteil erweisen wo Sie am Ende drauf zahlen müssen, wenn Sie auf Grund von Leistungsverzicht den Beitrag senken möchten und am Ende, also im Bedarfsfall auf finanzielle Entschädigungen verzichten müssen, oder diese nur eingeschränkt erhalten.
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Nützliche Tipps zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Der Gestaltung von Lebensversicherungen sollte eine genaue Analyse des Verwendungszwecks vorausgehen, da ein Nachteil die Langfristigkeit ist, die sich in
Nachteilen bei vorzeitiger Auflösung äußert. Es gibt zunehmend Möglichkeiten der Flexibilisierung, wie z.B. die Abrufoption, um die Versorgung der
langfristig kaum übersehbaren Veränderung von Lebensumständen leichter anpassen zu können. Beachten muss man auch die steuerliche Behandlung, denn Fehler
bei der Gestaltung können empfindliche Steuernachteile nach sich ziehen.
Es ist gleichgültig, wer die Versorgungsleistung erbringt, d. h. ob sie der Arbeitgeber bei unmittelbaren Versorgungszusagen selbst gewährt oder eine
rechtlich selbstständige Pensionskasse oder Unterstützungskasse, ein Lebensversicherungsunternehmen oder ein Pensionsfonds als mittelbarer Versorgungsträger.
Zu den charakteristischen Merkmalen für die Betriebliche Altersvorsorge gehören das Versprechen einer Leistung zum Zweck der Versorgung, der Eintritt von Berufsunfähigkeit oder der
Todesfall, sowie die Zusage an einen Arbeitnehmer durch einen Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses.
Der Gesetzgeber favorisiert diese Besteuerung als Regelbesteuerung auf Grund des BVerfG-Urteils zur unterschiedlichen Behandlung von Renten und Pensionen
(BVerfG, Urteil vom 06.03.2002, 2 BvL 17/99). Vorteil für den Arbeitnehmer ist, dass er aus steuerlich unbelasteten Gehaltsbestandteilen eine
Altersversorgung aufbauen kann und die Steuerlast in eine Zeit fällt, in der außer in wenigen Ausnahmefällen (zum Beispiel hohe Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung etc.) nur sehr niedrige zu versteuernde Einkünfte anfallen.
Allgemeines über die Betriebliche Altersvorsorge
Das Gesamtversorgungssystem der Altersversorgung setzt sich aus einem dreigliedrigen Alterssicherungssystem zusammen, das dem Arbeitnehmer eine Versorgung
ermöglichen soll, damit er keine drastische Reduzierung des Lebensstandards im Rentenalter hinnehmen muss. Dabei spielt die bAV eine zentrale
Ergänzungsfunktion zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung war bislang die wesentliche Säule der Versorgung und wird nun der
ersten Schicht des so genannten Drei-Schichten-Modells zugerechnet.
Rentner ab Geburtsjahrgang 1964 beispielsweise trifft dieser Abzug von 7,2 Prozent sogar schon bei Rentenbezug mit Alter 65 - dank der Anhebung des
Rentenalters auf 67. Gute Betriebliche Altersvorsorge ist daher dringend angezeigt, um die Absenkung des Rentenniveaus zu kompensieren. Schul- und Studienzeiten erhöhen
künftig für Neurentner ab 2009 die Rente nicht mehr. Trotz sog. Riester-Förderung bleibt eine Versorgungslücke bestehen, weil die Riester-Rente in den
meisten Fällen nur ein weiteres Absinken der gesetzlichen Rentenhöhe verhindert.
Unterstellt man zukünftig ein weiteres Zurückfahren der staatlichen Renten und eine stärkere steuerliche Belastung, dann wird derjenige, der seinen
Lebensstandard im Alter halten will, zusätzliche private und/oder betriebliche Altersvorsorge betreiben müssen. Maßstab für einen konkreten
Versorgungsbedarf ist das letzte Nettoeinkommen, sodass die Aufrechterhaltung eines einmal erreichten Lebensstandards im Ruhestand auch dann erreicht sein
dürfte, wenn die Nettoversorgungsbezüge das letzte Nettoeinkommen nicht vollständig erreichen.
Betriebliche Altersvorsorge
Einem tarifgebundenen Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber stets ein volles Monatsgehalt als Weihnachtsgeld ausgezahlt. Laut Tarifvertrag wäre der
Arbeitgeber nur zur Zahlung eines halben Monatsgehaltes verpflichtet. Die zweite Hälfte des Weihnachtsgeldes ist damit eine übertarifliche Leistung. Der
Arbeitnehmer kann diese umwandeln, selbst wenn der Tarifvertrag grundsätzlich keine Entgeltumwandlung zulassen sollte. Sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber
tarifgebunden, und besteht kein umwandelbares übertarifliches Entgelt zur Verfügung.
Für die Beitragszusage mit Mindestleistung ist jede Anpassung ausgeschlossen. Soweit eine durch Entgeltumwandlung finanzierte bAV besteht, ist der Anspruch
des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung ausgeschlossen. Dies regelt § 1a Abs. 2 BetrAVG. Hierdurch wird jedoch nicht ausgeschlossen, dass Arbeitgeber und
Arbeitnehmer eine höhere Entgeltumwandlung für die Gute Betriebliche Altersvorsorge vereinbaren. Die Vorschrift dient lediglich dem Schutz des Arbeitgebers, dieser kann aber entscheiden, auf diesen
Schutz auch zu verzichten.
Ein Arbeitnehmer wandelt schon seit Jahren Entgelt in Höhe eines Beitrages von 2 Prozent der BBMG um. Anfang 2006 macht er seinem Arbeitgeber gegenüber einen
Anspruch auf Entgeltumwandlung in Höhe von weiteren 4 Prozent der BBG geltend. Sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht tarifgebunden, kann der Arbeitnehmer
den Anspruch entsprechend geltend machen. Sind der Arbeitnehmer und sein Arbeitgeber beide tarifgebunden, und soll übertarifliches Entgelt umgewandelt
werden, ist dies uneingeschränkt möglich.
Infos zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
In der letzten Zeit haben sich einige Anbieter und Forschungsinstitutionen mit Umfragen an Betriebe gewandt, um zu ermitteln, wie die derzeitige Situation
und die zukünftige Perspektive der bAV eingeschätzt werden. Der Beitrag gibt einen Überblick über einige Ergebnisse und Folgerungen. Im Auftrag des
Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung (BMGS) wurde durch die TNS Infratest Sozialforschung Ende 2004 zum zweiten Mal nach 2003 eine
Untersuchung zur Situation und Verbreitung der bAV in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst vorgenommen.
Somit kann der Arbeitgeber die finanzielle Belastung der bAV sicher kalkulieren und auch auf flexible Beschäftigungslagen wie Teilzeitbeschäftigung
reagieren. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit durch das Flexi-Gesetz, der Wechsel von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung, die Veränderungen in den
persönlichen Lebensumständen der Arbeitnehmer - dies alles führt dazu, dass das Arbeitsleben von Arbeitnehmern heutzutage deutlich größeren individuellen
Schwankungen die die Gute Betriebliche Altersvorsorge und der Veränderungen ausgesetzt ist.
Als Gründe für die Nichteinführung der bAV nannten im Übrigen 40 Prozent der Betriebe die schlechte wirtschaftliche Lage bzw. die damit verbundenen Kosten.
70 Prozent der Betriebe in den alten Bundesländern und 58 Prozent der Betriebe in den neuen Bundesländern nannten fehlenden Bedarf bzw. fehlende Nachfrage
durch die Arbeitnehmer. Im Rahmen der bAV kann in den kleineren und mittelständischen Unternehmen noch viel getan werden. Die Durchdringung ist insbesondere
bei den unteren und mittleren Einkommensgruppen der Beschäftigten noch nicht geschafft worden.
Gute Betriebliche Altersvorsorge
Basis-Rente (Rürup-Rente) heißt die seit 2005 am Markt angebotene, private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG. Sie richtet
sich primär an Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Rentner und Arbeitnehmer. Die Finanzverwaltung prüft die Einhaltung der steuerlichen Voraussetzungen,
ob der steuerliche Abzug der Beiträge gerechtfertigt ist. Sie verlangt vom Steuerpflichtigen entsprechende Versicherungs- oder Vertragsunterlagen. Für
Senioren ergibt sich bei einem Einmalbeitrag in Höhe von 20.000 EUR p.a. ein beachtlicher Steuervorteil.
Einen Anspruch hierauf hat der Arbeitnehmer jedoch nicht. Die Beiträge können auch arbeitgeberfinanziert werden. Der Arbeitgeber muss bei der
Riester-Förderung mit zusätzlichem Arbeitsaufwand rechnen. Bei der bAV mit Riester-Förderung besteht keine Pflicht zur Zertifizierung der Altersvorsorge
Produkte. Die Rentenleistung aus einem über den Arbeitgeber vereinbarten Riester-bAV-Vertrag ist im Unterschied zu einem privaten Riester-Vertrag mit
Sozialversicherungsbeiträgen.
Diese Vertragsform kombiniert eine Betriebliche Altersvorsorge mit einer Absicherung der Hinterbliebenen auf der Basis einer einmaligen Kapitalzahlung im vorzeitigen
Todesfall. Dem Versicherten wird eine Altersrente auf Lebenszeit garantiert. Der Versicherungsschutz lässt sich auf die individuellen Lebensbedürfnisse
zuschneiden, sodass eine höhere Altersrente oder ein höherer Todesfallschutz bis hin zum Kapitalbedarf für den Fall einer schweren Erkrankung (Dread-Disease)
und die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos eingeschlossen werden kann.
Allgemeine Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge
Jedem steuerpflichtigen Riester-Berechtigten steht seit dem Veranlagungszeitraum 2002 ein zusätzlicher Sonderausgabenabzugsbetrag zur Verfügung. Dieser
beträgt ab 2008 jährlich 2.100 EUR. Innerhalb dieser Höchstgrenze können Beiträge für die begünstigten «Altersvorsorge»verträge als Sonderausgaben
steuerlich berücksichtigt werden (zusätzlich zu den gängigen Altersvorsorgeaufwendungen und den sonstigen Vorsorgeaufwendungen). Zu den begünstigten
Aufwendungen gehören nicht nur die selbst geleisteten Beiträge, sondern auch die Zulagen.
Die Leistungen aus der Basisversorgung (Schicht 1) und damit auch der Basisrente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Die volle Besteuerung der
Leistungen erfolgt erst ab 2040; der Einstieg wurde 2005 mit 50 Prozent Besteuerungsanteil gelegt. Bis 2025 wird im Gegenzug die Abzugsfähigkeit der sog.
Altersvorsorgeufwendungen auf 100 Prozent gesteigert. Spätestens ab 2040 werden alle Renten auch aus die Betriebliche Altersvorsorge (ebenso wie Renten aus der Gesetzlichen
Rentenversicherung, und der landwirtschaftlichen Alterskasse) voll versteuert.
Da das Kapital ungeschmälert weiter investiert werden kann, profitiert der Anleger voll vom Zinseszinseffekt. Außerdem können innerhalb des
Versicherungsmantels jederzeit Umschichtungen steuerunschädlich vorgenommen werden - beispielsweise zum Ende der Laufzeit hin zur Stabilisierung des
angesammelten Vermögens von Aktien in stärker rentenbasierte Anlagebausteine. Zur Kasse gebeten wird der Anleger vom Fiskus nämlich erst am Ende der
Laufzeit. Zu versteuern ist der Ertrag. Das ist die Differenz zwischen der Ablaufleistung und der tatsächlichen Beitragssumme.