Haftpflichtkasse Betriebliche Altersvorsorge
Die Betriebliche Altersvorsorge ergänzt die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Arbeitnehmern und zählt damit als eine der 3 Schichten zur Altersvorsorge. Neben der betrieblichen Altervorsorgung stellt die gesetzliche Rentenversicherung und die private Altervorsorge als die 3 Vorsorgemaßnahmen, welche den Bürgern in Deutschland eine Gesamversorgung im Alter gewährleisten.
Hierbei können die die gesetzliche Rentenversicherung, die zusätzlich abgeschlossene private, sowie die Betriebliche Altersvorsorge einen unterschiedlich hohen Umfang haben. Die meisten in Deutschland vorhandenen Unternehmen gewährleisten die Form der betrieblichen Altersvrosorgung als freiwillige Sozialleistung.
Allgemeine Informationen zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Die aufgeschobene Rente wird erst ab einem späteren, fest vereinbarten Zeitpunkt gezahlt. Innerhalb der Aufschubfrist (Ansparzeit) wird der erforderliche Kapitalwert bis zum Beginn der Rentenzahlung angespart. Typischerweise werden die Beiträge zu aufgeschobenen Betriebliche Altersvorsorge als laufende Beiträge in monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Beitragsraten oder jährlich erbracht. Auch die Einzahlung eines Einmalbeitrags und sogar die Kombination von Einmalbeitrag und regelmäßiger monatlicher Beiträge ist möglich.
Es besteht ein Wahlrecht, auf Antrag anstelle der lebenslangen monatlichen Rente eine einmalige Kapitalleistung zu erhalten. Mit Auszahlung der Kapitalabfindung erlischt der Versicherungsvertrag. Der Antrag kann während der Aufschubzeit, bei den meisten Versicherern allerdings bis spätestens drei Monate vor Rentenbeginn, gestellt werden. Die Betriebliche Altersvorsorge ohne Kapitalwahlrecht behalten alle Steuervorteile, auch wenn die Vertragsdauer nicht zwölf Jahre beträgt.
Bei Arbeitern und Angestellten wird der Höchstbetrag durch den steuerfreien Arbeitgeberanteil gekürzt. Bei einem Allein-GGF wird der Höchstabzugsbetrag nicht gekürzt. Denn durch die Bildung einer Pensionsrückstellung sinken seine gesellschaftsrechtlichen Ansprüche auf den GmbH-Gewinn, und er finanziert seine Haftpflichtkasse Betriebliche Altersvorsorge sozusagen aus eigenen Beiträgen. Die Leistungen aus der Betriebliche Altersvorsorge (Schicht 1) und damit auch der Basisrente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Die volle Besteuerung der Leistungen erfolgt erst ab 2040 gelegt.
Generell wird behauptet, dass eine Betriebliche Altersvorsorge eine geringfügig höhere Rendite erwirtschaftet als eine Kapitallebensversicherung. Noch höhere Renditen können möglich sein, wenn die Anlagefreiheit des britischen Lebensversicherungsmarktes genutzt wird. Lebensversicherer wie Hannover Standard Life Ltd., Edinburgh, Standard Life, Equitable Life, Sun Life, Clerical Medical etc. bieten in ihren deutschen Niederlassungen britische Produkte an, die der britischen Aufsicht unterstellt sind.
Haftpflichtkasse Betriebliche Altersvorsorge
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Nützliche Tipps zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Die bAV hat zuletzt durch das Alterseinkünftegesetz zum 1.1.2005 massive Veränderungen erfahren, die teilweise zu Verbesserungen und Ansatzpunkten für eine
stärkere Umsetzung in den Betrieben führten, teilweise aber leider auch neue Probleme und Verunsicherungen geschaffen haben. Gleichzeitig wurde ein
Systemwechsel bei der Besteuerung von Altersvorsorge»aufwendungen und Alterseinkünften vorgenommen. Bis 2040 findet der schrittweise Übergang hin zur
nachgelagerten Besteuerung der Renten statt, flankiert von einer schrittweise vorzunehmenden Steuerentlastung der Beiträge für Altersvorsorge.
Für bereits bestehende Guthaben in abgeschlossenen Versicherungsverträgen gelten folgende Regeln, Riester-Rente: Diese muss nicht verwertet werden.
Basis-Rente (Rürup-Rente): Diese muss nicht verwertet werden, Kapitallebensversicherungen: Diese werden bis maximal 20.000 EUR von der Verwertung
freigestellt, sofern sie ausdrücklich für die Betriebliche Altersvorsorge dienen und erst im Rentenalter fällig werden. Zu diesem Zweck können Versicherungsverträge
in eine monatlich auszahlbare private Leibrente umgewandelt werden.
Durch Hartz IV ist die bisherige Arbeitslosenhilfe entfallen. Stattdessen wird je nach Alter des Arbeitslosen nach 12 bis 32 Monaten Leistungsdauer an
Stelle des Arbeitslosengeldes I ein neues Arbeitslosengeld II gezahlt, das die bisherige Arbeitslosenhilfe ersetzt und mit dem Niveau der Sozialhilfe
identisch ist. Derzeit ist das Arbeitslosengeld I für Arbeitslose unter 45 Jahren bereits auf maximal 12 Monate begrenzt, ab 2006 gilt dies für alle bis
zu 55 Jahre alten Arbeitslosen. Ältere Personen werden dann maximal 18 Monate lang Arbeitslosengeld I beziehen können.
Allgemeines über die Betriebliche Altersvorsorge
Eine Gesamtversorgung von 75 bis 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens aus allen drei Schichten wird als erstrebenswertes und bedarfsgerechtes
Versorgungsziel angesehen. Aus Sicht einer nach Steuern betrachteten Nettoversorgung ergibt sich ein Versorgungsniveau von maximal 65 bis 70 Prozent des
letzten Nettoeinkommens bzw. auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die zwischen 40 und 50 Prozent der vor Rentenbeginn zuletzt bezogenen
Bruttoeinkünfte lagen.
Bei der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine klar definierte Leistung zusagt, zum Beispiel 30 EUR pro Dienstjahr oder 1.000 EUR Monatsrente. Er übernimmt
es, die Verpflichtung sicherzustellen, sodass diese Leistung später auch erbracht werden kann. Dabei ist es unerheblich, ob zur Leistungserbringung für eine
Haftpflichtkasse Betriebliche Altersvorsorge zwischengeschaltet wurde. Es ist somit der Arbeitgeber, der letztendlich auch das Auswahlrisiko hinsichtlich des jeweiligen externen
Versorgungsträgers auf sich zu nehmen hat, sofern ein solcher eingeschaltet wurde.
Hinsichtlich der Festlegung steht den Vertragsparteien ein gewisser Handlungsspielraum zur Verfügung. Dabei ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu berücksichtigen.
Eine Altersgrenze von 60 Jahren wird demnach regelmäßig nicht unterschritten werden dürfen, es sei denn, dass für eine niedrigere Altersgrenze sachliche
Gründe vorliegen würden. Für den Fall der Invalidität ist auf die sozialversicherungsrechtlichen Begriffsdefinitionen abzustellen. Durch das Gesetz zur
Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20.12.2000 wurde das System der Invalidenrente umfassend reformiert.
Betriebliche Altersvorsorge
Das Betriebsrentengesetz hat mit seinen Bestimmungen lediglich für erteilte Versorgungsversprechen einen gesetzlichen Mindeststandard in § 17 Abs. 3 BetrAVG
geregelt. Es besteht somit weder eine Verpflichtung zur Gewährung betrieblicher Versorgungsleistungen, noch ein über die allgemeinen arbeitsrechtlichen
Rahmenbedingungen hinausgehender gesetzlicher Zwang hinsichtlich der materiellen Ausgestaltung. Die Gestaltung der bAV hängt somit maßgeblich von den
individuellen Zielvorstellungen des jeweiligen Arbeitgebers ab.
Für den Arbeitnehmer ist sie natürlich sehr attraktiv, da sie die Versorgungslücke zwischen dem zuletzt bezogenen Einkommen vor dem Ruhestand und den
Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auffüllt. Dabei kann die Haftpflichtkasse Betriebliche Altersvorsorge auf die nach einem bestimmten Leistungsschema zu
berechnende Betriebsrente angerechnet werden, oder aber die Gesamtversorgung aus Betriebsrente und gesetzlicher Rente wird auf einen bestimmten Prozentsatz
limitiert, z. B. 70 oder 75 Prozent des letzten Brutto- oder Nettogehaltes.
Die Förderung kann auch für bAV genutzt werden. Dies gilt jedoch zum einen nur für über Entgeltumwandlung finanzierte Versorgungszusagen und zum anderen nur
für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse. Es können pro Arbeitnehmer insgesamt bis zu zwei Zusagen oder Verträge
gefördert werden. Der Anspruch auf Riester-Förderung ist ein Unterfall des Anspruchs auf Entgeltumwandlung. Damit die Förderung gewährt werden kann, muss
die Entgeltumwandlung der individuellen Steuer- und Abgabenbelastung unterworfen werden.
Infos zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Je stärker die Arbeitgeber mit Anreizen und Bonusregelungen unterstützend tätig werden, umso eher ist eine umfassende Beteiligung der Arbeitnehmer zu
erreichen. Viele Beispiele aus der Praxis belegen dies. Es bedarf entsprechender Anreize, um die Mitarbeiter zu finanziellen Aufwendungen zu motivieren, die
sie ansonsten aufgrund knapper Haushaltslage zurückstellen oder vollständig ablehnen würden. Allerdings wären einige Rahmenbedingungen zu setzen, die den
Erfolg der bAV erst ermöglichen würden.
Die Fördermaßnahmen im Rahmen der für die zusätzliche Haftpflichtkasse Betriebliche Altersvorsorge können den Aufbauprozess auf freiwilliger Grundlage sinnvoll unterstützen. Bei entsprechender
Planungssicherheit und einer mittelfristigen Fortschreibung der Rahmenbedingungen sollte eine stärkere Durchdringung insbesondere bei den Personengruppen
initiiert werden können, die zu zusätzlichen Vorsorgemaßnahmen aufgerufen sind. Zielsetzung sollte eine ungehinderte Fortsetzung des bisherigen
Wachstumskurses der bAV sein.
Dies kann in Form eines Festbeitrages oder als fester Prozentsatz des zugrunde zu legenden Einkommens erfolgen. Bei beitragsorientierten Bausteinkonzepten
gewährt der Arbeitgeber entweder einen festen Euro-Betrag oder einen Prozentsatz des jeweiligen Einkommens als Beitrag für eine bAV. Der Aufwand für eine
bAV wird dadurch eindeutig definiert, und daraus werden Versorgungsleistungen abgeleitet. Der Versicherungstarif oder eine Faktorentabelle sind hier die
mathematischen Grundlagen.
Haftpflichtkasse Betriebliche Altersvorsorge
Seit dem 1.1.2004 sind betriebliche Versorgungsleistungen aller Durchführungswege als Versorgungsbezüge von Pflichtversicherten und freiwillige Versicherten
zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner KVdR zu verbeitragen. Der volle allgemeine Beitragssatz wird gleichermaßen auf laufende Leistungen und
Renten sowie Kapitalleistungen oder Abfindungen erhoben. Betroffen sind von dieser Verbeitragung zum vollen allgemeinen Beitragssatz
krankenversicherungspflichtige Rentner die Versorgungsbezüge erhalten wie z.B. Arbeitnehmer.
Als Gesamtbeitrag für 2009 sind 4 Prozent von 40.000 EUR = 1.600 EUR anzusetzen. Abgezogen werden die eigene Grundzulage, die für seine Frau und die drei
Kinder (154 + 154 + 185 + 185 + 185 = 863 EUR), so dass 1.600 EUR minus 863 EUR = 737 EUR als Eigenbeitrag zu leisten sind. Hierfür erhält er die volle
Zulage von 863 EUR. Die Ehefrau sollte einen eigenen Riester vereinbaren und kann ohne weitere Beitragszahlung die eigene und die Zulagen der Kinder
in den eigenen Vertrag investieren.
Bei Altverträgen in Form der Kapitallebensversicherung, für die bis zum 31.12.2004 der erste Beitrag gezahlt wurde und die Laufzeit begonnen hat, können die
Beiträge nicht nur als Sonderausgaben abgezogen werden, die Leistungen in Form der Kapitalauszahlung werden außerdem steuerfrei ausgezahlt. Für eine
Betriebliche Altersvorsorge, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, ist die Ablaufleistung unter den gleichen Bedingungen wie bei
der Kapitallebensversicherung steuerfrei und eine Auszahlung in Form der Leibrente mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
Allgemeine Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge
Das mietfreie Wohnen in einer möglichst energiesparenden Immobilie spielt in der «Altersvorsorge» eine ganz wesentliche Rolle. Die Immobilie ist ein
Eckpfeiler der Zukunftssicherung. Denn neben einer Generationenübergreifenden und im Allgemeinen krisenfesten Sachwertanlage stellen die eigenen vier Wände
auch ein nicht zu unterschätzendes Stück emotionaler Sicherheit (Geborgenheit) dar. Freilich bedarf der Erwerb bzw. das Bauen des eigenen Heims in der Regel
starker finanzieller Anstrengungen und eines festen Willens - auch beim Konsumverzicht.
Der für die ökologische Anlage bestimmte Teil des Kapitals wird in Fonds investiert. Bei Riester-Produkten gibt es klassische Produkte, von denen ein
vergleichsweise geringer Teil nachhaltig in Form von Fonds investiert wird. Bei fondsgebundenen Renten-Policen ist der Anteil hingegen deutlich höher.
Sollte über Betriebliche Altersvorsorge Produkte die Resonanz deutlich größer werden, dürfte das auch Rückwirkungen auf andere Altersvorsorge Produkte haben.
Versicherungsprodukte sind für viele Anleger in Deutschland die wichtigste Säule für die Vermögensanlage.
Da auch bei Senioren ein Verpuffungseffekt auftritt, und zwar in Höhe von 5.948 EUR Jahresbeitrag, erzielt er bei seinem Steuersatz eine Steuerersparnis von
2.529 EUR. Damit muss er nur 17.471 EUR Eigenbeitrag für eine Investitionssumme von 20.000 EUR leisten. Sein Steuersatz liegt bei 30 Prozent. Gleichzeitig
muss er jedoch nur 54 Prozent der Rentenleistung aus der Basis-Rentenversicherung versteuern. Somit erhält man bei Berücksichtigung einer Lebenserwartung
von 24 Jahren und der Besteuerung der Leistungsphase eine Rendite von 4,6 Prozent nach Steuern.