KAB Betriebliche Altersvorsorge
Die Betriebliche Altersvorsorge ergänzt die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Arbeitnehmern und zählt damit als eine der 3 Schichten zur Altersvorsorge. Neben der betrieblichen Altervorsorgung stellt die gesetzliche Rentenversicherung und die private Altervorsorge als die 3 Vorsorgemaßnahmen, welche den Bürgern in Deutschland eine Gesamversorgung im Alter gewährleisten.
Hierbei können die die gesetzliche Rentenversicherung, die zusätzlich abgeschlossene private, sowie die Betriebliche Altersvorsorge einen unterschiedlich hohen Umfang haben. Die meisten in Deutschland vorhandenen Unternehmen gewährleisten die Form der betrieblichen Altersvrosorgung als freiwillige Sozialleistung.
Allgemeine Informationen zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
GKV Versicherte werden primär auf die Riester-Versorgung und die Betriebliche Altersvorsorge abzielen, während die bAV durch die Verbeitragung, also die Abführung von Krankenversicherungsbeiträgen bei Betriebsrentenbezug und bei Kapitalleistung, sowie durch die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen ab 2009 im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG bis zu 4 Prozent der BBMG, deutlich benachteiligt wird. Ein weiterer Einflussfaktor ist die Höhe des Steuersatzes im Alter im Vergleich zur aktiven Phase, also zur Beitragsphase.
Die nach § 6a EStG gebildete Rückstellung ist ertragswirksam wieder aufzulösen. Kommt es zu einer Kapitalauszahlung an den Gesellschafter Geschäftsführer, erfolgt die Auflösung der Pensionsrückstellung auf einen Schlag, bei laufenden Zahlungen sukzessive. Dem Geschäftsführer fließen in der Auszahlungsphase Versorgungsbezüge zu. Bei Altersversorgungsleistungen werden ab der Vollendung des 63. Lebensjahres (bei Schwerbehinderung ab dem 60. Lebensjahr) ein Versorgungs Freibetrag und gewährt.
Bei Arbeitern und Angestellten wird der Höchstbetrag durch den steuerfreien Arbeitgeberanteil gekürzt. Bei einem Allein-GGF wird der Höchstabzugsbetrag nicht gekürzt. Denn durch die Bildung einer Pensionsrückstellung sinken seine gesellschaftsrechtlichen Ansprüche auf den GmbH-Gewinn, und er finanziert seine KAB Betriebliche Altersvorsorge sozusagen aus eigenen Beiträgen. Die Leistungen aus der Betriebliche Altersvorsorge (Schicht 1) und damit auch der Basisrente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Die volle Besteuerung der Leistungen erfolgt erst ab 2040 gelegt.
Beim Tode des Ehemannes wird die Betriebliche Altersvorsorge in voller oder herabgesetzter Höhe (zumeist 60 Prozent) an die Witwe weitergezahlt. Im Todesfall einer der versicherten Personen sinkt die Rentenhöhe um einen zuvor vereinbarten Prozentsatz. Wer zuerst verstirbt, ist dabei unerheblich. Bei Tod der zweiten versicherten Person erlischt der Vertrag vollständig. Nur rund ein Drittel aller Versicherer haben einen solchen Tarif in ihrem Tarifprogramm.
KAB Betriebliche Altersvorsorge
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Nützliche Tipps zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat die Rechtsnatur betrieblicher Versorgungsleistungen mit einem Doppelcharakter ausgestattet, wonach
diese sowohl unter Fürsorge- als auch unter Entgeltaspekten zu bewerten seien. Betriebliches Altersruhegeld ist danach in jedem Fall eine Gegenleistung aus
dem Arbeitsvertrag und damit auch eine besondere Art der Vergütung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Betriebstreue. Das Entgelt ist die Gegenleistung für
die vom Arbeitnehmer durch seine Betriebstreue erbrachte Vorleistung.
Es ist gleichgültig, wer die Versorgungsleistung erbringt, d. h. ob sie der Arbeitgeber bei unmittelbaren Versorgungszusagen selbst gewährt oder eine
rechtlich selbstständige Pensionskasse oder Unterstützungskasse, ein Lebensversicherungsunternehmen oder ein Pensionsfonds als mittelbarer Versorgungsträger.
Zu den charakteristischen Merkmalen für die Betriebliche Altersvorsorge gehören das Versprechen einer Leistung zum Zweck der Versorgung, der Eintritt von Berufsunfähigkeit oder der
Todesfall, sowie die Zusage an einen Arbeitnehmer durch einen Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses.
Lebensversicherungstarif, der die unterschiedliche Lebenserwartung der Geschlechter nicht berücksichtigt. Dies ist ab 2006 für die staatlich geförderte,
private Altersvorsorge vorgeschrieben. Begründet wird dies mit der Gleichbehandlung aller Personen. Allerdings erschwert dies die Kalkulation von
Lebensversicherungen, da nicht bekannt ist, wie die Geschlechterverteilung und damit die gesamtdurchschnittliche Sterbewahrscheinlichkeit sich je
Versicherer entwickeln wird.
Allgemeines über die Betriebliche Altersvorsorge
Kern des Alterseinkünftegesetzes, das zum 1.1.2005 in Kraft trat, ist die nachgelagerte Besteuerung. Hierbei bleiben die Beiträge im Zeitpunkt der Zahlung
bis zu den Höchstgrenzen der einzelnen Durchführungswege steuerfrei. Im Alter, also in der Auszahlungsphase, werden die Rentenzahlungen in voller Höhe unter
Berücksichtigung von Freibeträgen der Einkommensteuer unterworfen. Bei vorgelagert versteuerten Rentenleistungen wurde der sog. Ertragsanteil deutlich
abgesenkt, es gilt: Je später der Beginn der Rente, desto niedriger der Anteil, der versteuert werden muss.
Rentner ab Geburtsjahrgang 1964 beispielsweise trifft dieser Abzug von 7,2 Prozent sogar schon bei Rentenbezug mit Alter 65 - dank der Anhebung des
Rentenalters auf 67. KAB Betriebliche Altersvorsorge ist daher dringend angezeigt, um die Absenkung des Rentenniveaus zu kompensieren. Schul- und Studienzeiten erhöhen
künftig für Neurentner ab 2009 die Rente nicht mehr. Trotz sog. Riester-Förderung bleibt eine Versorgungslücke bestehen, weil die Riester-Rente in den
meisten Fällen nur ein weiteres Absinken der gesetzlichen Rentenhöhe verhindert.
Die halbe Erwerbsminderungsrente, die die bisherige Berufsunfähigkeitsrente ersetzt, führt zu einem durchschnittlichen Absinken der Rente von rund 25 Prozent.
Die volle Erwerbsminderungsrente liegt durchschnittlich um zwei Prozent unter der früheren Erwerbsunfähigkeitsrente. Versicherte, die am 1.1.2001 mindestens
40 Jahre alt waren, erhalten die halbe Erwerbsminderungsrente, wenn sie ihren bisherigen Beruf nur noch zwischen drei bis sechs Stunden pro Tag ausüben
können. Der Verweis auf eine andere beliebige Tätigkeit ist damit ausgeschlossen.
Betriebliche Altersvorsorge
Der jährliche Maximalumwandlungsbetrag liegt 2006 und 2007 bei 1.575 EUR, ab 2008 bei 2.100 EUR der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV. Erfolgt eine
Umwandlung aus laufendem Arbeitsentgelt, so kann der Arbeitgeber verlangen, dass während eines laufenden Kalenderjahres gleich bleibende monatliche Beiträge
verwendet werden. Der Sockelmindestbeitrag liegt bei 60 EUR jährlich. Riester-Verträge können als Rentenversicherung, als Raten-Sparplan oder als
Fonds-Sparplan vereinbart werden.
Eine Vererbung der angesammelten Beitragsmittel ist darüber hinaus nicht möglich. Es kann aber im Rahmen der bAV auf die Möglichkeit der Hinterbliebenenversorgung
zurückgegriffen werden. Die Zulagenförderung für eine KAB Betriebliche Altersvorsorge kann seit dem 1.1.2005 als einmaliger Dauer-Zulagenantrag beantragt werden. Bei Auszahlungsplänen, wie sie für
Riester-geförderte bAV möglich sind, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Anpassung. Diese Auszahlungspläne sind keine laufenden Leistungen im Sinne des
§ 16 Abs. 1 BetrAVG.
Alle Gegenleistungsansprüche des Arbeitnehmers sind umwandelbar, also etwa laufendes Arbeitsentgelt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sonstige Jahressonderzahlungen,
erfolgsabhängige Prämien und Tantiemen etc. Seit 2002 gilt für alle Durchführungswege der bAV, dass ohne steuerlich negative Auswirkungen zu jedem Zeitpunkt
des Kalenderjahres eine Entgeltumwandlungsvereinbarung unter Einbeziehung des ganzen laufenden Jahres vereinbart werden kann. Einmal- und Sonderzahlungen zu
Gunsten der bAV sind auch dann als steuerfrei anzuerkennen.
Infos zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Beim sogenannten Endgehaltsplan richtet sich die Höhe der Versorgungsleistungen nach einem bestimmten Prozentsatz, der ggf. nach Dienstjahren gestaffelt ist
und vom zuletzt bezogenen Gehalt bei Eintritt des Versorgungsfalles abhängt. Insbesondere bei der Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern, die unter
Berücksichtigung der steuerrechtlichen Grundsätze zum Nachholungsverbot, zur Erdienbarkeit und zur 70-Prozent-Grenze nur einen eingeschränkten
Gestaltungsspielraum deren späteren Anpassungsmöglichkeiten haben, wird diese Konzeption gewählt.
Kapitaleinkünfte werden vielleicht noch neben Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung realisiert. Staatlich geförderte Verträge (Riester-Rente,
Basis-/Rürup-Rente) kommen vielleicht auch noch die KAB Betriebliche Altersvorsorge hinzu. Addiert man diese Einkunftsquellen, so erhält man den Betrag, der im Alter für die Altersversorgung
zur Verfügung steht oder in Kürze stehen wird. Dabei ist die zukünftige steuerliche Behandlung ebenso zu beachten wie die Inflation und deren Ausgleich.
Erstere wird nicht exakt festzustellen sein und letztere kann sich im Zeitlablauf als niedrig oder hoch darstellen.
Hierdurch kann die Eigendynamik der Leistungsentwicklung deutlich gemildert werden, sodass für den Arbeitgeber das Nachfinanzierungsrisiko überschaubarer
wird. Nachteilig ist der erhöhte administrative Aufwand, da hier die Gehaltsentwicklung der Mitarbeiter durch eine entsprechende umfassende Dokumentation
nachvollziehbar gehalten werden muss, und dies über einen Zeitraum von 20, 30 oder mehr Jahren. Dies bedeutet dann einen ansteigenden Nachfinanzierungsbedarf.
Sie bietet die Möglichkeit, ein angestrebtes Versorgungsniveau kontinuierlich sicherzustellen.
KAB Betriebliche Altersvorsorge
Anfang Juli 2008 wurde das EigRentG mit Wirkung vom 1.1.2008 erlassen. Mit der Riester-Förderung kann jetzt auch die selbst genutzte Wohnimmobilie finanziert
werden. Es existieren grundsätzlich folgende Alternativen, Entnahme während der Ansparphase, Entnahme zu Beginn der Auszahlungsphase und Tilgungsleistungen.
Wird darüber hinaus ein Darlehen benötigt, um die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu finanzieren, so kann anschließend die Altersvorsorgezulage für
die Tilgungsleistungen genutzt werden.
Dabei wird dieser vom Lebensalter bei Rentenbeginn abhängig gemacht. Der Satz ist ab 2005 deutlich niedriger als bisher. Wurde die Kapitalleistung aus einer
Rentenversicherung gewählt, so wird das Kapital ebenfalls steuerfrei ausgezahlt. Für Neuverträge ab 2005 entfällt bei Kapitallebensversicherungen die
Steuerfreiheit der Erträge. Sie bestand bislang bei einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und fünfjähriger Beitragszahlungsdauer. Steuerpflichtig wird
dann die Leistung als Differenz zwischen der Versicherungsleistung.
Wer bereits einen Vertrag für die staatlich geförderte Betriebliche Altersvorsorge besitzt, kann seinem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum
Quartalsende kündigen. Das gebildete Kapital muss dann direkt auf einen geförderten «Altersvorsorge»vertrag bei einem anderen Anbieter übertragen werden,
damit der Anspruch auf die bereits erhaltene staatliche Förderung bzw. die gewählten Steuervorteile nicht verloren geht. Auch wenn ein Riester-Fondssparplan
bedingt durch die Finanzmarktkrise zeitweise im Minus steht, sind die Eigenleistungen und die Zulagen gesichert.
Allgemeine Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge
Würden die Beiträge in Höhe von 30.000 EUR aus dem versteuerten Einkommen in eine private Rentenversicherung in der dritten Schicht der Altersvorsorge
finanziert, so würde die Berufsunfähigkeitsrente mit 38 Prozent versteuert, so dass 4.525 EUR als Monatsrente bei 25 Prozent konstantem Steuersatz
resultieren (5.000 EUR × 0,38 × 0,25 = 475 EUR) und damit im gleichen Zeitraum 25 × 12 × 4.525 EUR = 1.357.500 EUR zur Verfügung stehen. Die Altersrente
erreicht 756 EUR (800 EUR × 0,22 × 0,25 = 44 EUR) gezahlt.
Nach über zweijährigen Verhandlungen der Koalition wurde das Wohneigentum im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes in die staatlich geförderte Altersvorsorge
integriert. Die letzte Hürde wurde am 4.7.2008 durch die Bundesratszustimmung genommen. Dieser Beitrag gibt Ihnen stichwortartig einen Überblick über die
wichtigsten Punkte der neuen Wohn-Riester-Förderung. Im Gegenzug zum Wegfall der Eigenheimzulage wurde im Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 verankert, das
selbst genutzte Wohneigentum besser in die geförderte Betriebliche Altersvorsorge zu integrieren.
Das Hauptproblem dabei ist nicht einmal, möglichst gute Rentenfonds hierfür zu finden, sondern vor allem der Fiskus. Übersteigen die Zinserträge den
Sparerfreibetrag (Ehepaare: 1.500 EUR; Alleinstehende: 750 EUR), so fließt ein nicht unerheblicher Teil davon ans Finanzamt. Gerade deswegen war und ist
eine Fonds-Police im Prinzip eine interessante Alternative zum Investmentfonds-Sparplan bei einer Bank oder Fondsgesellschaft. Dieses Privileg wird nach
Einführung der Abgeltungsteuer (Anfang 2009) gerade für die Aktienanlage besonders wertvoll.