Betriebliche Altersvorsorge für Lehrer
Die Betriebliche Altersvorsorge ergänzt die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Arbeitnehmern und zählt damit als eine der 3 Schichten zur Altersvorsorge. Neben der betrieblichen Altervorsorgung stellt die gesetzliche Rentenversicherung und die private Altervorsorge als die 3 Vorsorgemaßnahmen, welche den Bürgern in Deutschland eine Gesamversorgung im Alter gewährleisten.
Hierbei können die die gesetzliche Rentenversicherung, die zusätzlich abgeschlossene private, sowie die Betriebliche Altersvorsorge einen unterschiedlich hohen Umfang haben. Die meisten in Deutschland vorhandenen Unternehmen gewährleisten die Form der betrieblichen Altersvrosorgung als freiwillige Sozialleistung.
Allgemeine Informationen zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Die Regelungen zum Mindesttodesfallschutz gelten für Betriebliche Altersvorsorge grundsätzlich nicht. Das gilt auch dann, wenn im Todesfall die eingezahlten Beiträge inkl. Gewinnanteile zurückerstattet werden oder eine Hinterbliebenenrente gezahlt wird. Wird allerdings ein zusätzlicher Todesfallschutz vereinbart, so sind die Vorschriften für den Mindesttodesfallschutz zu beachten. Seit 01.01.1999 gilt die Anpassungsverpflichtung als erfüllt, wenn Anpassungen nicht geringer sind als der Anstieg des Lebenshaltungskostenindexes.
Bei ersterer wird eine lebenslang an die oder den Hinterbliebenen zu zahlende Rente geleistet, bei zweiter nur für die bei Vertragsabschluss vereinbarte Leistungsdauer von fünf, zehn oder 14 Jahren ab Rentenbeginn. Das kann dazu führen, dass bei Rentenbeginn mit 65 und im Todesfall mit 75 bei einer 14-jährigen Mindestrentengarantiedauer die Hinterbliebenen nur noch für vier Jahre eine Rente erhalten, danach nichts mehr. Es ist der enge Hinterbliebenenbegriff anzuwenden, d. h. es sind nur Ehegatten und Kinder begünstigt
Steuerlich können folgende Beiträge gem. Schreiben des BMF vom 24.2.2005 geltend gemacht werden, Beiträge zur Betriebliche Altersvorsorge, und zwar die Pflichtbeiträge als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger, freiwillige Beiträge, Nachzahlung freiwilliger Beiträge, freiwillige Zahlungen zum Ausgleich der Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rentenleistung, freiwillige Zahlungen bei Versorgungsausgleich, Einzahlungen zur Abfindung von Anwartschaften auf Betriebliche Altersvorsorge für Lehrer.
Eine Verstärkung der Nachfrage nach Basis-Renten wird aufgrund dessen erwartet. Die Beiträge für Basis-Renten werden jetzt zusätzlich zu den abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen in Höhe des Freibetrags von 5.069 EUR steuerlich absetzbar gestaltet. Damit ist für diesen Personenkreis jetzt eine zusätzliche Steuerersparnis von bis zu 7.000 EUR p. a. möglich. Für Selbstständige gelten die Höchstbeträge nur, wenn sie 19,9 Prozent ihres Bruttoeinkommens in die Betriebliche Altersvorsorge oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen.
Betriebliche Altersvorsorge für Lehrer
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Lehrer sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Betriebliche Altersvorsorge abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Betriebliche Altersvorsorge für Lehrer mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Unter diesem Begriff ist die mit dem Altersvermögensgesetz und dem Altersvermögensergänzungsgesetz ab 1.1.2002 eingeführte staatlich geförderte,
private Altersvorsorge auf Basis des Kapitaldeckungsverfahrens bekannt geworden. Die Riester-Rente soll die Versorgungslücke schließen, die durch die
gleichzeitige Minderung des Rentenniveaus durch Veränderung der Rentenanpassungsformel entstanden ist. Ein Riester-Vertrag kann als Banksparplan, als
private Rentenversicherung oder als Fondssparplan abgeschlossen werden.
Es ist gleichgültig, wer die Versorgungsleistung erbringt, d. h. ob sie der Arbeitgeber bei unmittelbaren Versorgungszusagen selbst gewährt oder eine
rechtlich selbstständige Pensionskasse oder Unterstützungskasse, ein Lebensversicherungsunternehmen oder ein Pensionsfonds als mittelbarer Versorgungsträger.
Zu den charakteristischen Merkmalen für die Betriebliche Altersvorsorge gehören das Versprechen einer Leistung zum Zweck der Versorgung, der Eintritt von Berufsunfähigkeit oder der
Todesfall, sowie die Zusage an einen Arbeitnehmer durch einen Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses.
Die Legaldefinition des Begriffs Betriebliche Altersversorgung findet sich im Gesetz zur Verbesserung der bAV, und zwar in § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG. Danach
werden unter bAV alle Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung verstanden, die einem Arbeitnehmer aus Anlass seines
Arbeitsverhältnisses zugesagt werden. Diese arbeitsrechtliche Definition des Begriffs der bAV ist mangels anderweitiger Definition auch für das Steuerrecht
maßgeblich.
Allgemeines über die Betriebliche Altersvorsorge
Bei Tod eines Arbeitnehmers dürfen Leistungen nur an die Ehegatten beziehungsweise Lebensgefährten und Kinder gezahlt werden, solange Kindergeld gewährt
wird. Andere Personen dürfen nicht begünstigt werden, es darf also keine weiterreichende Vererblichkeit vorgesehen sein. Denn ansonsten würde die
Finanzverwaltung die Anerkennung als bAV verweigern, da Vererblichkeit unterstellt würde. Eine Ausnahme hiervon stellt das Sterbegeld in Höhe von 8.000 EUR
dar, das auch einem weiter gefassten Personenkreis vererbt werden kann.
Doch ihre Finanzierung im Umlageverfahren kann aufgrund der demografischen Entwicklung das derzeitige Versorgungsniveau zukünftig nicht mehr aufrechterhalten,
es sei denn, die Beiträge würden auf ca. 30 Prozent des Bruttogehaltes erhöht. Um dies zu vermeiden, war der Gesetzgeber gezwungen, im AVmG drastische
Einschränkungen für die Betriebliche Altersvorsorge für Lehrer zu beschließen. Der jungen und mittleren Generation bis zum 45. Lebensjahr muss damit klar sein, dass ihr Beitrag
in die gesetzliche Rentenversicherung allein nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard im Alter zu sichern.
Unterstellt man zukünftig ein weiteres Zurückfahren der staatlichen Renten und eine stärkere steuerliche Belastung, dann wird derjenige, der seinen
Lebensstandard im Alter halten will, zusätzliche private und/oder betriebliche Altersvorsorge betreiben müssen. Maßstab für einen konkreten
Versorgungsbedarf ist das letzte Nettoeinkommen, sodass die Aufrechterhaltung eines einmal erreichten Lebensstandards im Ruhestand auch dann erreicht sein
dürfte, wenn die Nettoversorgungsbezüge das letzte Nettoeinkommen nicht vollständig erreichen.
Betriebliche Altersvorsorge
Beitragsbestandteile zur Absicherung vorzeitiger Risiken wie Invalidität oder Todesfall sind von der Mindestleistung in Abzug zu bringen. Der Mitarbeiter
trägt das gesamte Anlagerisiko. Diesem Risiko steht aber auch die Chance auf eine überdurchschnittliche Performance des Versorgungskapitals gegenüber. Für
einen 40-jährigen Mitarbeiter wird im Jahr 2006 ein Jahreseinkommen von 30.000 EUR zugrunde gelegt, sodass der Arbeitgeber einen Versorgungsbeitrag in Höhe
von 600 EUR, also 2 Prozent des versorgungsfähigen Einkommens an einen Pensionsfonds zahlt.
Eine Entgeltumwandlungsvereinbarung soll auch dann steuerlich anerkannt werden, wenn der bisherige ungekürzte Arbeitslohn, also das Entgelt vor Umwandlung,
ein sog. Schattengehalt, auch nach der Umwandlung als Beitragsbemessungsgrundlage für künftige Gehaltserhöhungen oder sonstige gehaltsabhängige
Arbeitgeberleistungen herangezogen wird. Steuerlich unschädlich ist ebenfalls die Vereinbarung einer zeitlichen Begrenzung der Entgeltumwandlung oder der
derzeitigen einseitigen Abänderbarkeit für die Betriebliche Altersvorsorge für Lehrer der Umwandlungsvereinbarung durch den Arbeitnehmer.
Das von der Finanzverwaltung ausdrücklich akzeptierte Schattengehalt ist somit praxisorientiert und fördert die Akzeptanz der Entgeltumwandlung. Auf der
bAV-Seite gibt es eine wertgleiche Zusage, die mit allen notwendigen Vereinbarungen vom Arbeitgeber zu erteilen ist. Als Alters-Untergrenze für bAV ist die
Vollendung des 60. Lebensjahres maßgeblich. Unter der Entgeltumwandlung versteht man die Umwandlung von künftigen, noch nicht fälligen Entgeltansprüchen in
eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG.
Infos zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Im Unterschied dazu wird bei einem leistungsorientierten Bausteinsystem für jeden Mitarbeiter in jedem Jahr der zu berücksichtigenden Dienstzeit eine
Leistung in Form eines konkreten Versorgungsbausteins ermittelt. Dieser kann entweder als fester Euro-Betrag oder als Prozentsatz in Abhängigkeit vom
Einkommen im jeweiligen Dienstjahr zugesagt werden. Einkommenserhöhungen wirken somit auf zukünftige Versorgungsbausteine, sodass eine Kalkulierbarkeit für
den Arbeitgeber durchaus gegeben ist.
Vor allem viele Frauen haben deshalb keine angemessene Vorsorge für das Alter, Krankheit und Pflegefall. Der Eintritt in den Ruhestand ist ein geeigneter
Zeitpunkt, das Vorsorgekonzept für eine Betriebliche Altersvorsorge für Lehrer zu überdenken, zumal die bevorzugte Stellung des Versorgers hinfällig, aber die Versorgungslücken offensichtlich werden. Auch
Kinder sind häufig noch weiter zu versorgen. So bekommen viele heute ihre Kinder erst in höherem Alter, so dass nicht selbstverständlich ist, dass diese bei
Eintritt in den Ruhestand oder sogar Vorruhestand bereits selbst erwerbstätig sind.
Vielfach gibt es aber auch bereits eine Enkelgeneration. Hier sehen sich viele Großeltern in der Pflicht und in der finanziellen Lage, sich an der Vorsorge
zu beteiligen und die eigenen Kinder dadurch zu entlasten. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, Finanz- wie Versicherungsprodukte mit unterschiedlichen
Zielsetzungen von der Katastrophenvorsorge bei Ausfall der Eltern über gebundene Ziele wie die Finanzierung von Lebensabschnitten und Ereignissen bis hin zu
freier Verfügung einzusetzen.
Betriebliche Altersvorsorge für Lehrer
Leistungen aus privaten Rentenversicherungen, die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen werden, sind weiterhin nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Dabei
wird dieser vom Lebensalter bei Rentenbeginn abhängig gemacht. Der Ertragsanteil sinkt ab 2005 um ca. 10 Prozent und beträgt bei 60 Jahren statt bisher 32
Prozent nur noch 22 Prozent, bei 65 Jahren statt bisher 27 Prozent nur noch 18 Prozent. Diese Regelung ergibt sich aus § 22 Nr. 1 Satz 3 a bb EStG für
Rentenleistungen aus privaten Rentenversicherungen, die als Altverträge vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden.
Voraussetzung ist dabei allerdings, dass diese Wohnung den Lebensmittelpunkt des Zulageberechtigten bildet, in Deutschland gelegen ist und vom
Zulageberechtigten zu eigenen Wohnzwecken als Hauptwohnsitz genutzt wird. Das in der Immobilie gebundene, steuerlich geförderte Kapital muss dann aber
wieder in einer Immobilie oder einem Riester-Vertrag angelegt werden. Beträgt der Stand des Wohnförderkontos dann muss auch nur dieser Betrag vom
Verkaufserlös in einen Riester-Sparvertrag eingezahlt werden, damit die Förderung erhalten bleibt.
Bei Altverträgen in Form der Kapitallebensversicherung, für die bis zum 31.12.2004 der erste Beitrag gezahlt wurde und die Laufzeit begonnen hat, können die
Beiträge nicht nur als Sonderausgaben abgezogen werden, die Leistungen in Form der Kapitalauszahlung werden außerdem steuerfrei ausgezahlt. Für eine
Betriebliche Altersvorsorge, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, ist die Ablaufleistung unter den gleichen Bedingungen wie bei
der Kapitallebensversicherung steuerfrei und eine Auszahlung in Form der Leibrente mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
Allgemeine Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge
Bei der Basis-Rente ist eine stufenweise Steuerfreistellung der Altersvorsorge-Aufwendungen vorgesehen. In der Endstufe im Jahr 2025 wird ein Höchstbetrag
in Höhe von 20.000 EUR steuermindernd als Sonderausgaben geltend gemacht. Bei zusammen veranlagten Ehegatten sind es dann zwei mal 20.000 EUR, also 40.000
EUR. Mit der Einführung im Jahr 2005 wurde der Abzugsrahmen noch auf 60 Prozent des Höchstbetrages begrenzt, also auf 12.000 EUR pro Person, maximal 24.000 EUR.
Jedes Jahr erhöht sich seither der Abzugsrahmen um je 2 Prozentpunkte im Jahr 2025 erreichen wird.
Im Prinzip wäre es denkbar, statt einer versicherungsbasierten Lösung für die «Altersvorsorge einen Aktien- oder Investmentfonds-Sparplan zu wählen. Als
Argument wird dabei vor allem auf die höheren Kosten verwiesen. Aber spätestens durch die Einführung der Abgeltungsteuer hat die Policenvariante - gleiche
Rendite aus die Betriebliche Altersvorsorge Anlagebausteine unterstellt - die Nase vorn. Das liegt daran, dass in diesem Fall die erzielten Kursgewinne und Dividenden während der Laufzeit
des Vertrages unangetastet bleiben.
Damit Bausparverträge als zertifizierte Altersvorsorgeverträge gelten, darf eine Auszahlung nur der Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten
Wohnimmobilie bzw. deren Entschuldung zu Beginn der Auszahlungsphase dienen oder in Form einer lebenslangen Rente (mit der Möglichkeit einer 30-prozentigen
Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn) vorgesehen sein. Möglich ist vor dem 60. Lebensjahr eine förderunschädliche Übertragung auf einen anderen zertifizierten
Bausparvertrag oder einen Geld-Riester-Vertrag.