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Betriebliche Altersvorsorge für Rentner

Betriebliche Altersvorsorge für Rentner

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Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge für Rentner

Die Betriebliche Altersvorsorge ergänzt die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Arbeitnehmern und zählt damit als eine der 3 Schichten zur Altersvorsorge. Neben der betrieblichen Altervorsorgung stellt die gesetzliche Rentenversicherung und die private Altervorsorge als die 3 Vorsorgemaßnahmen, welche den Bürgern in Deutschland eine Gesamversorgung im Alter gewährleisten.

Hierbei können die die gesetzliche Rentenversicherung, die zusätzlich abgeschlossene private, sowie die Betriebliche Altersvorsorge einen unterschiedlich hohen Umfang haben. Die meisten in Deutschland vorhandenen Unternehmen gewährleisten die Form der betrieblichen Altersvrosorgung als freiwillige Sozialleistung.

Allgemeine Informationen zum Thema Betriebliche Altersvorsorge

Denn bisher gab es für Selbstständige, also Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft wie z. B. einer OHG, KG, GdbR oder einer Partnerschaftsgesellschaft, keine Möglichkeit der staatlich geförderten Altersvorsorge. Für sie stand weder die Betriebliche Altersvorsorge noch die Riester-Förderung zur Verfügung und die Betriebliche Altersvorsorge war so gestrickt. Ist die Betriebliche Altersvorsorge ein Muss für Selbstständige? Ja, denn es ist für den Selbstständigen der einzig staatlich geförderte Versorgungsweg.

Bei Übergangsrenten für Witwen und Witwer bemisst sich die Höhe des Ertragsanteils nach dem Alter der Witwe bzw. des Witwers bei Beginn der Übergangsrente. Keine Besteuerung erfolgt für Renten aus der Pflegerenten Zusatzversicherung. Die Leibrente der Betriebliche Altersvorsorge ab dem 80. oder 85. Lebensjahr der versicherten Person ist jedoch mit ihrem Ertragsanteil zu versteuern. Ein verheirateter Rentner bekommt seit seinem 65. Lebensjahr neben seiner Rente durch die Betriebliche Altersvorsorge in Höhe von 1.278 EUR.

Interessanterweise würde sich im dargestellten Beispiel die steuerliche Absetzbarkeit der Prämien bei der Berufsunfähigkeitsabsicherung fast nie lohnen. Und: Je später die Berufsunfähigkeit eintritt, desto weniger Renten werden gezahlt. Aber: Ab dem 55. Lebensjahr liegt die geförderte Basis-Rente geringfügig über der Betriebliche Altersvorsorge für Rentner mit BUZ. Die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos sollte nicht unter steuerlichen Gesichtspunkten getroffen werden. Wichtig ist es, sich überhaupt gegen das Risiko zu versichern.

Die Betriebliche Altersvorsorge als ein Baustein des neuen Gesetzes wird trotz der bürokratischen Produktgestaltung für viele Kundengruppen einen interessanten Anteil an ihrer Betriebliche Altersvorsorge ausmachen. Insbesondere für einen Personenkreis stellt sich die Basis«rentenversicherung» als lukrative Anlage dar: den Senioren, die sich Einmalbeiträge in Höhe von 20.000 EUR p. a. (bei Verheirateten 40.000 EUR) leisten können und dadurch beachtliche Steuervorteile erzielen.

Betriebliche Altersvorsorge für Rentner

Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Rentner sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Betriebliche Altersvorsorge abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Betriebliche Altersvorsorge für Rentner mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.

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Nützliche Tipps zum Thema Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge für Rentner - Extra günstige Tarife mit guten Leistungen für Akademiker Während das Arbeitslosengeld bisheriger Art bzw. das Arbeitslosengeld I nach Hartz IV als Versicherungsleistung gilt, gilt das Arbeitslosengeld II wie bisher schon die Sozialhilfe als Leistung des Staates, die nur im Fall nachgewiesener Bedürftigkeit beansprucht werden kann. Hierbei wird vorhandenes Vermögen herangezogen und der Anspruchsteller verpflichtet, zunächst dieses Vermögen zu verwerten (§ 12 Abs. 1 SGB II). Eine Verwertung muss zumutbar sein, bis zu 10 Prozent Verlust gelten allerdings als zumutbar. Bedingt durch den Systemwechsel musste auch die Betriebliche Altersvorsorge Veränderungen erfahren, so z. B. das Entfallen der vorgelagerten Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG bei Direktversicherungen. Für Neuverträge wird seit 1.1.2005 wie bei den anderen Durchführungswegen auch der § 3 Nr. 63 EStG angewendet, der die steuerfreie Beitragsleistung aus dem Bruttoeinkommen bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBMG) West der gesetzlichen Rentenversicherung vorsieht. Dadurch ist ein Stück Steuerharmonisierung erreicht worden. Der Gesetzgeber favorisiert diese Besteuerung als Regelbesteuerung auf Grund des BVerfG-Urteils zur unterschiedlichen Behandlung von Renten und Pensionen (BVerfG, Urteil vom 06.03.2002, 2 BvL 17/99). Vorteil für den Arbeitnehmer ist, dass er aus steuerlich unbelasteten Gehaltsbestandteilen eine Altersversorgung aufbauen kann und die Steuerlast in eine Zeit fällt, in der außer in wenigen Ausnahmefällen (zum Beispiel hohe Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung etc.) nur sehr niedrige zu versteuernde Einkünfte anfallen.

Allgemeines über die Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge für Rentner - Gute Anbieter mit günstigen Preisen finden Betriebliche Altersversorgung kann zu einer Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls zu einem Unternehmen, einer Verbesserung des Betriebsklimas, zur Abdeckung des Sicherheitsbedürfnisses der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zur Betriebsbindung von Führungskräften und leitenden Mitarbeitern sowie zur Belohnung für Betriebstreue führen. Sie gehören zu den betrieblichen bzw. tarifvertraglich bedingten Personalzusatzkosten und folgen gemessen am verursachten Aufwand unmittelbar den freiwilligen Zusatzkosten für Urlaub und Weihnachtsgratifikationen. Bei der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine klar definierte Leistung zusagt, zum Beispiel 30 EUR pro Dienstjahr oder 1.000 EUR Monatsrente. Er übernimmt es, die Verpflichtung sicherzustellen, sodass diese Leistung später auch erbracht werden kann. Dabei ist es unerheblich, ob zur Leistungserbringung für eine Betriebliche Altersvorsorge für Rentner zwischengeschaltet wurde. Es ist somit der Arbeitgeber, der letztendlich auch das Auswahlrisiko hinsichtlich des jeweiligen externen Versorgungsträgers auf sich zu nehmen hat, sofern ein solcher eingeschaltet wurde. Tendenziell ist damit zu rechnen, dass die mittelbaren Versorgungswege, also insbesondere Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktversicherung und evtl. auch die Unterstützungskasse erheblichen Zulauf erhalten. Es ist auch zu erwarten, dass die Pensionszusage in ihrer Bedeutung abnimmt und aufgrund des Bilanzausweises, der neuen Bilanzierungsrichtlinien und der Voraussetzungen für die Kreditgewährung durch Banken ihre Führungsrolle als Durchführungsweg mittelfristig verlieren kann. Die Pensionszusagen dominieren anteilmäßig die Deckungsmittel von insgesamt rund 354 Mrd. EUR.

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge für Rentner - Vergleichen Sie hier die besten Anbieter Der Arbeitgeber verspricht damit die gesetzliche Rente im Ergebnis auf 70 bzw. 75 Prozent aufzufüllen, unabhängig davon, wie hoch die gesetzliche Rente im Einzelfall ausfällt. Dies bedeutet für den Arbeitgeber eine ganz erhebliche Versorgungsverpflichtung mit fast unkalkulierbaren Risiken, denn das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung wurde und wird ständig reduziert. Die bedarfsorientierte Ausrichtung eines solchen Gesamtversorgungssystems birgt somit erhebliche Risiken für den Arbeitgeber. Eine Entgeltumwandlungsvereinbarung soll auch dann steuerlich anerkannt werden, wenn der bisherige ungekürzte Arbeitslohn, also das Entgelt vor Umwandlung, ein sog. Schattengehalt, auch nach der Umwandlung als Beitragsbemessungsgrundlage für künftige Gehaltserhöhungen oder sonstige gehaltsabhängige Arbeitgeberleistungen herangezogen wird. Steuerlich unschädlich ist ebenfalls die Vereinbarung einer zeitlichen Begrenzung der Entgeltumwandlung oder der derzeitigen einseitigen Abänderbarkeit für die Betriebliche Altersvorsorge für Rentner der Umwandlungsvereinbarung durch den Arbeitnehmer. Für über vier Prozent der BBMG hinausgehende, nach dem 1.1.2002 erteilte Entgeltumwandlungszusagen setzt der gesetzliche Insolvenzschutz erst zwei Jahre nach Zusageerteilung ein (gem. § 7 Abs. 5 Satz 3 erster Halbsatz BetrAVG). Die Höhe der geschützten unverfallbaren Anwartschaft bemisst sich nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters auch nicht mehr ratierlich. Entscheidend ist vielmehr der bis zum Ausscheiden erreichte Anwartschaftsbarwert gemäß § 7 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG in Verbindung mit § 2 Abs. 5a BetrAVG.

Infos zum Thema Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge für Rentner - Unabhängiger und Kostenloser Beitragsvergleich Pensionskassen erzielten eine Steigerung von 154 Prozent, Direktzusagen und Unterstützungskassen eine Steigerung um sieben Prozent, die Anzahl der Direktversicherungen blieb nahezu unverändert. Pensionsfonds haben nach wie vor nur eine geringe Bedeutung mit 0,6 Prozent aller Anwartschaften, bei den öffentlichen Zusatzversorgungsträgern wurde ein Zuwachs von fünf Prozent erzielt. Der Ausbau der bAV muss sich insbesondere über tarifliche und betriebliche Vereinbarungen entwickeln. Das verlangt sichere Rahmenbedingungen. Differenziert nach Männern und Frauen besaßen im Juni 2004 in den alten Bundesländern 51 Prozent der männlichen und 44 Prozent der weiblichen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine Betriebsrentenanwartschaft, in den neuen Bundesländern 34 Prozent der Frauen und 30 Prozent der Männer. Die Verbreitungsquote für eine Betriebliche Altersvorsorge für Rentner partizipiert nicht zuletzt von dem hohen Anteil an arbeitnehmerfinanzierter bAV. Dieser Anteil ist von 26 Prozent auf 29 Prozent gestiegen. Dies kann in Form eines Festbeitrages oder als fester Prozentsatz des zugrunde zu legenden Einkommens erfolgen. Bei beitragsorientierten Bausteinkonzepten gewährt der Arbeitgeber entweder einen festen Euro-Betrag oder einen Prozentsatz des jeweiligen Einkommens als Beitrag für eine bAV. Der Aufwand für eine bAV wird dadurch eindeutig definiert, und daraus werden Versorgungsleistungen abgeleitet. Der Versicherungstarif oder eine Faktorentabelle sind hier die mathematischen Grundlagen.

Betriebliche Altersvorsorge für Rentner

Betriebliche Altersvorsorge für Rentner - Alle Top Anbieter im direkten Versicherungsvergleich Seit dem 1.1.2004 sind betriebliche Versorgungsleistungen aller Durchführungswege als Versorgungsbezüge von Pflichtversicherten und freiwillige Versicherten zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner KVdR zu verbeitragen. Der volle allgemeine Beitragssatz wird gleichermaßen auf laufende Leistungen und Renten sowie Kapitalleistungen oder Abfindungen erhoben. Betroffen sind von dieser Verbeitragung zum vollen allgemeinen Beitragssatz krankenversicherungspflichtige Rentner die Versorgungsbezüge erhalten wie z.B. Arbeitnehmer. Bei einer Kapitalleistung wird der Sozialversicherungsbeitrag als 1/120-tel der Kapitalleistung längstens für 120 Monate zahlbar festgelegt. Die Beitragspflicht entsteht allerdings nur, wenn die monatlichen Versorgungsbezüge insgesamt über 1/20-tel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV liegen (§ 226 SGB V). Auch wenn eine durch eine Direktversicherung als Kapitalversicherung abgeschlossen wurde, sind die fälligen Leistungen sozialversicherungspflichtig. Das gilt selbst dann, wenn bereits die Beitragszahlungen sozialversicherungspflichtig waren. Diese fiktiven Beträge müssen im Alter in der Einkommensteuer angegeben und versteuert werden (sog. fiktive Auszahlungsphase). Diese Phase sollte zwischen der Vollendung des 60. und des 68. Lebensjahres vertraglich vereinbart werden. Ab diesem Zeitpunkt muss dann dieser Betrag für die Betriebliche Altersvorsorge anteilig jährlich bis zu seinem 85. Lebensjahr als Einnahme versteuert werden. Alternativ kann in diesem Zeitraum auch der fiktive Betrag auf dem Wohnförderkonto auf einen Schlag versteuert werden, mit dem Vorteil, dass dann nur 70 Prozent des Betrags zu versteuern sind.

Allgemeine Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge für Rentner - Finden Sie hier alle günstigen Anbieter Im Zusammenhang mit dem Ende November 2006 beschlossenen Rentenversicherungs-Altersgrenzen-Anpassungsgesetz ist eine Veränderung des § 52 EStG für das Jahr 2012 vereinbart worden. Eine steuerliche Förderung wird bei Vertragsabschlüssen ab 1.1.2012 bei «Altersvorsorge-Verträgen nach § 10 EStG nur noch dann möglich sein, wenn die Auszahlung auf das Endalter 62 und nicht mehr auf Endalter 60 vereinbart wird. Betroffen sind dann sowohl die Basis-Rente als auch die Riester-Rente. Der Sonderausgabenabzug steht jedem Ehegatten gesondert zu, wenn er selbst auch zum begünstigten Personenkreis gehört. Eine Übertragung des nicht ausgenutzten Höchstabzugsvolumens auf den Ehepartner ist nicht möglich. Die Gleichbehandlung von gefördertem Wohneigentum mit anderen Altersvorsorgeanlagen bedeutet neben der vollen Förderung in der Ansparphase auch die nachgelagerte Besteuerung des im Wohneigentum gebundenen Betriebliche Altersvorsorge Vermögens (entnommenes Guthaben und Tilgungsleistungen). Das Hauptproblem dabei ist nicht einmal, möglichst gute Rentenfonds hierfür zu finden, sondern vor allem der Fiskus. Übersteigen die Zinserträge den Sparerfreibetrag (Ehepaare: 1.500 EUR; Alleinstehende: 750 EUR), so fließt ein nicht unerheblicher Teil davon ans Finanzamt. Gerade deswegen war und ist eine Fonds-Police im Prinzip eine interessante Alternative zum Investmentfonds-Sparplan bei einer Bank oder Fondsgesellschaft. Dieses Privileg wird nach Einführung der Abgeltungsteuer (Anfang 2009) gerade für die Aktienanlage besonders wertvoll.


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