Swiss Life Betriebliche Altersvorsorge
Die Betriebliche Altersvorsorge ergänzt die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Arbeitnehmern und zählt damit als eine der 3 Schichten zur Altersvorsorge. Neben der betrieblichen Altervorsorgung stellt die gesetzliche Rentenversicherung und die private Altervorsorge als die 3 Vorsorgemaßnahmen, welche den Bürgern in Deutschland eine Gesamversorgung im Alter gewährleisten.
Hierbei können die die gesetzliche Rentenversicherung, die zusätzlich abgeschlossene private, sowie die Betriebliche Altersvorsorge einen unterschiedlich hohen Umfang haben. Die meisten in Deutschland vorhandenen Unternehmen gewährleisten die Form der betrieblichen Altersvrosorgung als freiwillige Sozialleistung.
Allgemeine Informationen zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Die Erhöhung des Versicherungsbeitrags von Jahr zu Jahr ist insbesondere für den Vermittler ein Geschäft. Für den Kunden ist es wichtiger, bei der Verwendung der Überschussanteilssysteme dynamische Komponenten in die Aufschub- und Rentenbezugszeit zu integrieren. Von einer Dynamisierung des Vertrages ist i. d. R. abzuraten. Diese Nachteile sollte man dem Effekt des Inflationsausgleichs durch eine Betriebliche Altersvorsorge gegenüber stellen.
Bei fast allen Anbietern für eine Betriebliche Altersvorsorge hat der VN das Recht, seine Versicherung bei Ablauf oder im Todesfall in eine sofort beginnende Betriebliche Altersvorsorge umzutauschen. In der Regel erfolgt der Umtausch nach einem speziellen Tarif, der günstiger als der normale Rententarif ist, da niedrigere Kostensätze enthalten sind. Die Leistung besteht in einer sofort beginnenden lebenslänglichen Rentenzahlung mit Rentengarantiezeit. Die Rente wird monatlich im Voraus gezahlt.
Neben den Arbeitgeberbeiträgen sieht das BetrAVG die Möglichkeit vor, dass der Arbeitnehmer auch Eigenbeiträge zurFinanzierung der betrieblichen Versorgungszusage erbringen kann. Diese erfolgen aus dem versteuerten Einkommen des Arbeitnehmers, können aber unter bestimmten Voraussetzungen nach § 10a und Abschnitt XI EStG förderfähig sein. Diese Möglichkeit steht jedoch unmittelbar nur nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern offen, da Voraussetzung in der Swiss Life Betriebliche Altersvorsorge ist.
Er zahlt Beiträge in die (freiwillige) gesetzliche Krankenversicherung (oder alternativ in die private Krankenversicherung) und in private Haftpflicht- und Unfallversicherungen in Höhe von 6.114 EUR p. a. Im Jahr 2007 investiert er 20.000 EUR Einmalbetrag in eine sofort beginnende Betriebliche Altersvorsorge. Durch die neue Günstigerprüfung gemäß Jahressteuergesetz 2007 werden sich Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 17.869 EUR ergeben, wie die nachfolgende Berechnung zeigt.
Swiss Life Betriebliche Altersvorsorge
Die Swiss Life Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Betriebliche Altersvorsorge. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Betriebliche Altersvorsorge erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Swiss Life spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Swiss Life Betriebliche Altersvorsorge auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat die Rechtsnatur betrieblicher Versorgungsleistungen mit einem Doppelcharakter ausgestattet, wonach
diese sowohl unter Fürsorge- als auch unter Entgeltaspekten zu bewerten seien. Betriebliches Altersruhegeld ist danach in jedem Fall eine Gegenleistung aus
dem Arbeitsvertrag und damit auch eine besondere Art der Vergütung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Betriebstreue. Das Entgelt ist die Gegenleistung für
die vom Arbeitnehmer durch seine Betriebstreue erbrachte Vorleistung.
Für bereits bestehende Guthaben in abgeschlossenen Versicherungsverträgen gelten folgende Regeln, Riester-Rente: Diese muss nicht verwertet werden.
Basis-Rente (Rürup-Rente): Diese muss nicht verwertet werden, Kapitallebensversicherungen: Diese werden bis maximal 20.000 EUR von der Verwertung
freigestellt, sofern sie ausdrücklich für die Betriebliche Altersvorsorge dienen und erst im Rentenalter fällig werden. Zu diesem Zweck können Versicherungsverträge
in eine monatlich auszahlbare private Leibrente umgewandelt werden.
Die Legaldefinition des Begriffs Betriebliche Altersversorgung findet sich im Gesetz zur Verbesserung der bAV, und zwar in § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG. Danach
werden unter bAV alle Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung verstanden, die einem Arbeitnehmer aus Anlass seines
Arbeitsverhältnisses zugesagt werden. Diese arbeitsrechtliche Definition des Begriffs der bAV ist mangels anderweitiger Definition auch für das Steuerrecht
maßgeblich.
Allgemeines über die Betriebliche Altersvorsorge
Eine Gesamtversorgung von 75 bis 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens aus allen drei Schichten wird als erstrebenswertes und bedarfsgerechtes
Versorgungsziel angesehen. Aus Sicht einer nach Steuern betrachteten Nettoversorgung ergibt sich ein Versorgungsniveau von maximal 65 bis 70 Prozent des
letzten Nettoeinkommens bzw. auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die zwischen 40 und 50 Prozent der vor Rentenbeginn zuletzt bezogenen
Bruttoeinkünfte lagen.
Seit 1.1.2001 kommt ihm eine echte praktische Bedeutung zu. Der wesentliche Unterschied zur Leistungszusage besteht darin, dass dem Arbeitnehmer durch diese
Zusageart der Versorgungsaufwand verdeutlicht wird, der betrieben wird. Die Beitragsorientierung für die Swiss Life Betriebliche Altersvorsorge benennt den Finanzierungsaufwand der Versorgungsleistung. Die
Unterscheidung zwischen den Zusageformen ist in der Regel nur an einer entsprechenden Dokumentation in der schriftlichen Zusage ablesbar. Der 40-jährige
Mitarbeiter hat in 2006 ein Jahreseinkommen von 30.000 EUR.
Der Bezug von Waisenrenten wird auf den Bezug des gesetzlichen Kindergeldes bis zum 18. Lebensjahr begrenzt, darüber hinaus nur für die Dauer der
Berufsausbildung und bis maximal zum 27. Lebensjahr. Die Höhe der Waisenrente liegt im Normalfall bei 10 Prozent für Halbwaisen und 20 Prozent für Vollwaisen
der Anwartschaft auf Altersversorgung. Im Leistungsfall allerdings muss das gesamte angesammelte Deckungskapital zur Verfügung gestellt werden, also die
Beiträge und die daraus erzielten Erträge.
Betriebliche Altersvorsorge
Der jährliche Maximalumwandlungsbetrag liegt 2006 und 2007 bei 1.575 EUR, ab 2008 bei 2.100 EUR der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV. Erfolgt eine
Umwandlung aus laufendem Arbeitsentgelt, so kann der Arbeitgeber verlangen, dass während eines laufenden Kalenderjahres gleich bleibende monatliche Beiträge
verwendet werden. Der Sockelmindestbeitrag liegt bei 60 EUR jährlich. Riester-Verträge können als Rentenversicherung, als Raten-Sparplan oder als
Fonds-Sparplan vereinbart werden.
Unterstellt man eine Beitragsleistung bis zum 65. Lebensjahr, so ergibt sich eine Einzahlung über 25 Jahre in Höhe von insgesamt 15.000 EUR. Unter Abzug der
Beitragsanteile für biometrische Risiken, zum Beispiel 1.000 EUR, verbleibt als Mindestversorgungskapital der Differenzbetrag in Höhe von 14.000 EUR. Dies
ist auch der Mindestanspruch, den der Arbeitgeber für eine Swiss Life Betriebliche Altersvorsorge zu erfüllen hat. Scheidet der Mitarbeiter vorzeitig aus, so ist gemäß bei Eintritt des Versorgungsfalles
ein Mindestkapital in Höhe der bis zum Ausscheiden zugesagten Beiträge vom Arbeitgeber zu gewähren.
Ein Arbeitnehmer wandelt schon seit Jahren Entgelt in Höhe eines Beitrages von 2 Prozent der BBMG um. Anfang 2006 macht er seinem Arbeitgeber gegenüber einen
Anspruch auf Entgeltumwandlung in Höhe von weiteren 4 Prozent der BBG geltend. Sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht tarifgebunden, kann der Arbeitnehmer
den Anspruch entsprechend geltend machen. Sind der Arbeitnehmer und sein Arbeitgeber beide tarifgebunden, und soll übertarifliches Entgelt umgewandelt
werden, ist dies uneingeschränkt möglich.
Infos zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Je stärker die Arbeitgeber mit Anreizen und Bonusregelungen unterstützend tätig werden, umso eher ist eine umfassende Beteiligung der Arbeitnehmer zu
erreichen. Viele Beispiele aus der Praxis belegen dies. Es bedarf entsprechender Anreize, um die Mitarbeiter zu finanziellen Aufwendungen zu motivieren, die
sie ansonsten aufgrund knapper Haushaltslage zurückstellen oder vollständig ablehnen würden. Allerdings wären einige Rahmenbedingungen zu setzen, die den
Erfolg der bAV erst ermöglichen würden.
Hierzu zählt insbesondere die weitere Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge auch über 2008 hinaus sowie eine stärkere Rechtssicherheit sowohl für
Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Auch das Recht des Arbeitnehmers auf Übernahme des alten Swiss Life Betriebliche Altersvorsorge Beitrags durch den neuen Arbeitgeber bei
gleichzeitiger Haftungsbefreiung des alten Arbeitgebers unter bestimmten Voraussetzungen ist eine wesentliche Rahmenbedingung. Kapitallebens- und
Rentenversicherungen mit BUZ eignen sich für VN, die neben dem Risiko der Berufsunfähigkeit auch die Altersvorsorge.
Der Anteil der Betriebsstätten der Privatwirtschaft mit einer bAV ist im betrachteten Zeitraum von 31 Prozent auf 41 Prozent gestiegen. Der Zuwachs war in
den neuen Ländern etwas stärker als in den alten Bundesländern. Es zeigt sich ein Trend des kontinuierlichen Wachstums der bAV. Beim gehaltsabhängigen
Versorgungskonzept in Form des Endgehaltsplans erleidet beispielsweise derjenige Mitarbeiter Verluste hinsichtlich seiner Altersversorgungsansprüche, der
gegen Ende seiner Tätigkeit von einer Vollzeit- auf eine Teilzeitbeschäftigung umwechselt.
Swiss Life Betriebliche Altersvorsorge
Ein entscheidendes Hemmnis für die Verbreitung dieser Förderform der Riester-Produkte war das umständliche und nicht gerade kundenfreundliche Beantragungsverfahren
für die Zulagen. Mit dem AltEinkG wurde 2005 die entscheidende Kehrtwendung eingeleitet. Das jährliche Antragsstellungsverfahren wurde durch einen
einmaligen Dauerzulageantrag abgelöst. Der Dauerzulagenantrag wird von einer Informationspflicht des Anbieters begleitet, die für die Ermittlung und
Überprüfung des Zulagenantrags erforderlichen Daten zu erfassen.
Als Gesamtbeitrag für 2009 sind 4 Prozent von 40.000 EUR = 1.600 EUR anzusetzen. Abgezogen werden die eigene Grundzulage, die für seine Frau und die drei
Kinder (154 + 154 + 185 + 185 + 185 = 863 EUR), so dass 1.600 EUR minus 863 EUR = 737 EUR als Eigenbeitrag zu leisten sind. Hierfür erhält er die volle
Zulage von 863 EUR. Die Ehefrau sollte einen eigenen Riester vereinbaren und kann ohne weitere Beitragszahlung die eigene und die Zulagen der Kinder
in den eigenen Vertrag investieren.
Neue Anbieter sind Bausparkassen und Wohnungsgenossenschaften geworden, die neben Versicherungen und Banken geförderte Anlageprodukte vertreiben. Der Erwerb
von Wohneigentum außerhalb Deutschlands bleibt von der Riester-Förderung ausgeschlossen. Solche freiwilligen Zuzahlungen können mit dem Anbieter des
Betriebliche Altersvorsorge Vertrag individuell vereinbart werden. Spätere Rentenleistungen, die auf diesen nicht geförderten Altersvorsorgebeiträgen beruhen, werden
im Gegensatz zu den voll einkommensbesteuerten Leistungen besteuert.
Allgemeine Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge
Jedem steuerpflichtigen Riester-Berechtigten steht seit dem Veranlagungszeitraum 2002 ein zusätzlicher Sonderausgabenabzugsbetrag zur Verfügung. Dieser
beträgt ab 2008 jährlich 2.100 EUR. Innerhalb dieser Höchstgrenze können Beiträge für die begünstigten «Altersvorsorge»verträge als Sonderausgaben
steuerlich berücksichtigt werden (zusätzlich zu den gängigen Altersvorsorgeaufwendungen und den sonstigen Vorsorgeaufwendungen). Zu den begünstigten
Aufwendungen gehören nicht nur die selbst geleisteten Beiträge, sondern auch die Zulagen.
Der für die ökologische Anlage bestimmte Teil des Kapitals wird in Fonds investiert. Bei Riester-Produkten gibt es klassische Produkte, von denen ein
vergleichsweise geringer Teil nachhaltig in Form von Fonds investiert wird. Bei fondsgebundenen Renten-Policen ist der Anteil hingegen deutlich höher.
Sollte über Betriebliche Altersvorsorge Produkte die Resonanz deutlich größer werden, dürfte das auch Rückwirkungen auf andere Altersvorsorge Produkte haben.
Versicherungsprodukte sind für viele Anleger in Deutschland die wichtigste Säule für die Vermögensanlage.
Auch hier ist das Thema Nachhaltigkeit von großer Bedeutung. Es handelt sich hierbei zumeist um fondsgebundene Konstruktionen. Gerade bei Riester-Produkten
gibt es aber auch klassische Renten-Policen, bei denen dieses Thema mit Berücksichtigung finden kann. Wichtig hierbei: Anhand der Wertentwicklung der Fonds
in der Vergangenheit können dem Anleger relativ transparent und klar die Vorteile und Risiken der Einbeziehung eines derartigen Fonds dargelegt werden,
sofern die Altersvorsorge nicht völlig zusammenbricht.