Universa Betriebliche Altersvorsorge
Die Betriebliche Altersvorsorge ergänzt die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Arbeitnehmern und zählt damit als eine der 3 Schichten zur Altersvorsorge. Neben der betrieblichen Altervorsorgung stellt die gesetzliche Rentenversicherung und die private Altervorsorge als die 3 Vorsorgemaßnahmen, welche den Bürgern in Deutschland eine Gesamversorgung im Alter gewährleisten.
Hierbei können die die gesetzliche Rentenversicherung, die zusätzlich abgeschlossene private, sowie die Betriebliche Altersvorsorge einen unterschiedlich hohen Umfang haben. Die meisten in Deutschland vorhandenen Unternehmen gewährleisten die Form der betrieblichen Altersvrosorgung als freiwillige Sozialleistung.
Allgemeine Informationen zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Eine Gestaltungsform ist die MRG (vgl. Ziffer 1.6) neben der Erstattungsmöglichkeit der getätigten Einzahlung abzüglich der bereits gezahlten Renten. Auch die Vereinbarung einer Witwer- oder Witwenrente wird angeboten. Ihre Höhe wird in einem Prozentsatz der Hauptrente, typischerweise in Anlehnung an die Betriebliche Altersvorsorge mit 60 Prozent, aber auch 50 Prozent oder bis zu 100 Prozent, fixiert. Die Wahl der Risikorente (ohne MRG) führt zu deutlich höheren Rentenleistungen des Versicherers, da die Restleistung an ihn fällt.
Es besteht ein Wahlrecht, auf Antrag anstelle der lebenslangen monatlichen Rente eine einmalige Kapitalleistung zu erhalten. Mit Auszahlung der Kapitalabfindung erlischt der Versicherungsvertrag. Der Antrag kann während der Aufschubzeit, bei den meisten Versicherern allerdings bis spätestens drei Monate vor Rentenbeginn, gestellt werden. Die Betriebliche Altersvorsorge ohne Kapitalwahlrecht behalten alle Steuervorteile, auch wenn die Vertragsdauer nicht zwölf Jahre beträgt.
Es ist zu unterscheiden zwischen einer arbeitgeberfinanzierten Universa Betriebliche Altersvorsorge und der Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung (Barlohnumwandlung). Letztere legt fest, dass in Abänderung des Anstellungs- und Gehaltsvertrages die Gesamtbezüge des Arbeitnehmers aus dem Versicherungsbeitrag und aus den übrigen bar zu zahlenden Bezügen bestehen, und weiterhin, dass der versicherte Arbeitnehmer ein unwiderrufliches Bezugsrecht erhält und bei vorzeitigem Ausscheiden die Versicherung auf diesen VN übertragen wird.
Hier kommt es primär auf den Anbieter, den Tarif und die Leistungsvoraussetzungen sowie Bedingungen an! Und: Nicht jeder unter Renditegesichtspunkten interessante Anbieter ist auch bei der Betriebliche Altersvorsorge optimal. Als Zielgruppen der Förderung sind vom Gesetzgeber insbesondere die Selbstständigen und Freiberufler genannt worden. Aber auch Senioren, Arbeitnehmer wie Arbeiter und Angestellte, Besserverdienende, beherrschende GGF einer GmbH oder Vorstandsmitglieder einer AG sowie Beamte profitieren.
Universa Betriebliche Altersvorsorge
Die Universa Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Betriebliche Altersvorsorge. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Betriebliche Altersvorsorge erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Universa spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Universa Betriebliche Altersvorsorge auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat die Rechtsnatur betrieblicher Versorgungsleistungen mit einem Doppelcharakter ausgestattet, wonach
diese sowohl unter Fürsorge- als auch unter Entgeltaspekten zu bewerten seien. Betriebliches Altersruhegeld ist danach in jedem Fall eine Gegenleistung aus
dem Arbeitsvertrag und damit auch eine besondere Art der Vergütung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Betriebstreue. Das Entgelt ist die Gegenleistung für
die vom Arbeitnehmer durch seine Betriebstreue erbrachte Vorleistung.
Der Altersvorsorge-Sparer hat zu einem Altersvorsorgevertrag einen Mindesteigenbeitrag zu erbringen. Der Name ist etwas irreführend, da dieser Beitrag nicht
komplett vom Sparer selbst aufgebracht werden muss, sondern nur den nach Grundzulage und Kinderzulagen verbleibenden Betrag. Einen vollen Anspruch auf diese
Zulagen bzw. alternativ den höchst möglichen Sonderausgabenabzug hat er nur, wenn der Betriebliche Altersvorsorge Vertrag folgende Mindesteigenbeiträge seit 2008: 4
Prozent, maximal 2.100 EUR aufweist.
Alle vom Mitarbeiter durch Gehaltsverzicht finanzierten Versorgungsleistungen fallen unter den Begriff der bAV und damit auch unter den Schutz des
Betriebsrentengesetzes. Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn eine beitragsorientierte Leistungszusage (§1 Abs. 2 Nr. 1), eine Beitragszusage
mit Mindestleistung (Nr. 2), eine Entgeltumwandlung (Nr. 3) oder Eigenbeiträge (Nr. 4) vereinbart wurden. Der Anspruch auf bAV durch Entgeltumwandlung ist
seit 2002 in Höhe von bis zu vier Prozent der BBMG West vorgesehen worden.
Allgemeines über die Betriebliche Altersvorsorge
Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes wurde vom Gesetzgeber das auch als Betriebsrentengesetz bezeichnete BetrAVG vom 19.12.1974
initiiert, in dem auch die Insolvenzsicherung und steuerliche Fragen geregelt wurden. Grundgedanke des BetrAVG war es, die Einführung und Leistungshöhe
betrieblicher Ruhegeldsysteme allein der Entscheidung des Arbeitgebers zu überlassen. Das Gesetz galt bis 1999 unverändert und wurde seither durch diverse
Neuregelungen verändert. Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, sowie diverse BMF-Schreiben.
Für die Unternehmen besitzt die bAV Liquiditäts- und Finanzierungseffekte, deren Ausmaß nicht zuletzt von den steuerlichen Vorteilsmöglichkeiten abhängig ist.
Auch Innenfinanzierungsmöglichkeiten, beispielsweise bei der Pensionsrückstellungsbildung, sorgen unter Umständen für zusätzliche Liquidität. Andererseits
sind Bilanzeffekte, Interessen bei Unternehmensverkauf und -kauf, Bilanzausweispflichten und Motive zur Bilanzverkürzung zu berücksichtigen. Die externe
Universa Betriebliche Altersvorsorge dient der Förderung der wettbewerbsorientierten Marktinstrumente.
Tendenziell ist damit zu rechnen, dass die mittelbaren Versorgungswege, also insbesondere Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktversicherung und evtl. auch
die Unterstützungskasse erheblichen Zulauf erhalten. Es ist auch zu erwarten, dass die Pensionszusage in ihrer Bedeutung abnimmt und aufgrund des
Bilanzausweises, der neuen Bilanzierungsrichtlinien und der Voraussetzungen für die Kreditgewährung durch Banken ihre Führungsrolle als Durchführungsweg
mittelfristig verlieren kann. Die Pensionszusagen dominieren anteilmäßig die Deckungsmittel von insgesamt rund 354 Mrd. EUR.
Betriebliche Altersvorsorge
Einem tarifgebundenen Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber stets ein volles Monatsgehalt als Weihnachtsgeld ausgezahlt. Laut Tarifvertrag wäre der
Arbeitgeber nur zur Zahlung eines halben Monatsgehaltes verpflichtet. Die zweite Hälfte des Weihnachtsgeldes ist damit eine übertarifliche Leistung. Der
Arbeitnehmer kann diese umwandeln, selbst wenn der Tarifvertrag grundsätzlich keine Entgeltumwandlung zulassen sollte. Sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber
tarifgebunden, und besteht kein umwandelbares übertarifliches Entgelt zur Verfügung.
Eine Entgeltumwandlungsvereinbarung soll auch dann steuerlich anerkannt werden, wenn der bisherige ungekürzte Arbeitslohn, also das Entgelt vor Umwandlung,
ein sog. Schattengehalt, auch nach der Umwandlung als Beitragsbemessungsgrundlage für künftige Gehaltserhöhungen oder sonstige gehaltsabhängige
Arbeitgeberleistungen herangezogen wird. Steuerlich unschädlich ist ebenfalls die Vereinbarung einer zeitlichen Begrenzung der Entgeltumwandlung oder der
derzeitigen einseitigen Abänderbarkeit für die Universa Betriebliche Altersvorsorge der Umwandlungsvereinbarung durch den Arbeitnehmer.
Anspruchsvoraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Der Anspruch ist auf einen Höchstumwandlungsbetrag
von vier Prozent der jeweils aktuellen BBMG begrenzt. Der Anspruch auf Entgeltumwandlung kann sofort in voller Höhe geltend gemacht werden. Die sog.
Riester-Förderung nach § 10a EStG wächst nur alle zwei Jahre bis zum Jahre 2008 an. Auch in der bAV ist eine Förderung damit erst ab 2008 in voller Höhe
möglich. Jeder förderberechtigte Arbeitnehmer kann den vollen Betrag umwandeln.
Infos zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
In der letzten Zeit haben sich einige Anbieter und Forschungsinstitutionen mit Umfragen an Betriebe gewandt, um zu ermitteln, wie die derzeitige Situation
und die zukünftige Perspektive der bAV eingeschätzt werden. Der Beitrag gibt einen Überblick über einige Ergebnisse und Folgerungen. Im Auftrag des
Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung (BMGS) wurde durch die TNS Infratest Sozialforschung Ende 2004 zum zweiten Mal nach 2003 eine
Untersuchung zur Situation und Verbreitung der bAV in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst vorgenommen.
Kapitaleinkünfte werden vielleicht noch neben Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung realisiert. Staatlich geförderte Verträge (Riester-Rente,
Basis-/Rürup-Rente) kommen vielleicht auch noch die Universa Betriebliche Altersvorsorge hinzu. Addiert man diese Einkunftsquellen, so erhält man den Betrag, der im Alter für die Altersversorgung
zur Verfügung steht oder in Kürze stehen wird. Dabei ist die zukünftige steuerliche Behandlung ebenso zu beachten wie die Inflation und deren Ausgleich.
Erstere wird nicht exakt festzustellen sein und letztere kann sich im Zeitlablauf als niedrig oder hoch darstellen.
Eine spezielle Spielart der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung ist die gleichzeitige Fondsanlage, also verbunden mit einer Kapitalbildung und
damit einem Element der «Altersvorsorge. Diese Vertragsform erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) kommt in
seiner Pflegestudie 2008 zu dem Ergebnis, dass - berücksichtigt man einen realistischen Steigerungssatz bei den Ausgaben für Pflege von 2,5 Prozent pro Jahr
der Beitragssatz 2055 bei 7 Prozent liegen dürfte.
Universa Betriebliche Altersvorsorge
Ein privater Altersvorsorgevertrag kann auf Antrag des Versicherten z.B. aufgrund von finanziellen Engpässen beitragsfrei gestellt werden. Der Versicherte
kann die Beitragszahlung auch jederzeit wieder aufnehmen. Er zahlt während der Zeit der Beitragsfreistellung keine Eigenbeiträge in den Vertrag ein, erhält
deshalb aber auch keine staatlichen Zulagen. Eine spätere Nachentrichtung der nicht gezahlten Beiträge ist grundsätzlich möglich, es werden dann aber nicht
die Zulagen nachgezahlt oder die Steuervorteile nachträglich gewährt.
Einen Anspruch hierauf hat der Arbeitnehmer jedoch nicht. Die Beiträge können auch arbeitgeberfinanziert werden. Der Arbeitgeber muss bei der
Riester-Förderung mit zusätzlichem Arbeitsaufwand rechnen. Bei der bAV mit Riester-Förderung besteht keine Pflicht zur Zertifizierung der Altersvorsorge
Produkte. Die Rentenleistung aus einem über den Arbeitgeber vereinbarten Riester-bAV-Vertrag ist im Unterschied zu einem privaten Riester-Vertrag mit
Sozialversicherungsbeiträgen.
Für ein ab dem 1.1.2008 neugeborenes viertes Kind erhält der Riester-Rentenbegünstigte zusätzlich noch 300 EUR Förderung hinzu, so dass sich der Eigenanteil
in diesem Fall auf 437 EUR reduziert. Zahlt er weniger ein, dann wird die Zulage im Verhältnis des Einzahlungsbetrags zu den 1.446 EUR gekürzt. Werden 1.000
EUR entrichtet (ca. 69 Prozent von 1.446 EUR Mindesteigenbeitrag). Die Betriebliche Altersvorsorge Zulagenförderung wird in § 86 Abs. 1 Satz 3 EStG davon abhängig gemacht, dass ein
sogenannte Sockelbetrag von 60 EUR seit 2005 zumindest geleistet wird.
Allgemeine Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge
Ein Investment-Sparplan - beispielsweise mit der Zielsetzung private Altersvorsorge - ist eine sehr langfristige Geldanlage. Oft fließen 20 oder noch mehr
Jahre Einzahlungen auf diesen Vertrag. In dieser Zeit kann sich viel ändern. Zu den wichtigsten Faktoren gehört das Alter des Anlegers. Ein nicht
zwangsläufig, aber doch recht häufig anzutreffender Fall ist ferner: Ein lange Zeit recht erfolgreich gemanagter Fonds rutscht plötzlich in der Performance
dramatisch nach unten, wodurch Umschichtungen im Fondsvermögen erforderlich werden können.
Entsprechend des persönlichen Spitzensteuersatzes führt der Beitrag zur beabsichtigten Steuerersparnis. Vor allem Selbstständige sollten nach Möglichkeit
zweigleisig fahren und die Hälfte des Sparvolumens in einen Basis-Rentenvertrag und die andere Hälfte in einen Betriebliche Altersvorsorge Vertrag einzahlen. So kann
eine existenzsichernde Grundversorgung erreicht werden. Ein Rentner, der in 2007 64 Prozent, d. h. 12.800 EUR, steuerlich geltend machen kann, hat 20.000 EUR
Einmalbeitrag investiert. Es wird eine sofort beginnende Basis-Rentenversicherung vereinbart.
Da auch bei Senioren ein Verpuffungseffekt auftritt, und zwar in Höhe von 5.948 EUR Jahresbeitrag, erzielt er bei seinem Steuersatz eine Steuerersparnis von
2.529 EUR. Damit muss er nur 17.471 EUR Eigenbeitrag für eine Investitionssumme von 20.000 EUR leisten. Sein Steuersatz liegt bei 30 Prozent. Gleichzeitig
muss er jedoch nur 54 Prozent der Rentenleistung aus der Basis-Rentenversicherung versteuern. Somit erhält man bei Berücksichtigung einer Lebenserwartung
von 24 Jahren und der Besteuerung der Leistungsphase eine Rendite von 4,6 Prozent nach Steuern.