Universa Betriebliche Altersvorsorge
Die Betriebliche Altersvorsorge ergänzt die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Arbeitnehmern und zählt damit als eine der 3 Schichten zur Altersvorsorge. Neben der betrieblichen Altervorsorgung stellt die gesetzliche Rentenversicherung und die private Altervorsorge als die 3 Vorsorgemaßnahmen, welche den Bürgern in Deutschland eine Gesamversorgung im Alter gewährleisten.
Hierbei können die die gesetzliche Rentenversicherung, die zusätzlich abgeschlossene private, sowie die Betriebliche Altersvorsorge einen unterschiedlich hohen Umfang haben. Die meisten in Deutschland vorhandenen Unternehmen gewährleisten die Form der betrieblichen Altersvrosorgung als freiwillige Sozialleistung.
Allgemeine Informationen zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Genau dieser fließende Übergang kann nun von den Senioren durch die im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes neu eingeführte Basis«rentenversicherung» als außerordentlicher Steuervorteil genutzt werden. Im Jahr 2007 ist es z. B. so, dass 64 Prozent von den Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden können, aber nur 54 Prozent der Leistungen versteuert werden müssen. Im Jahr 2008 sind 66 Prozent absetzbar und 56 Prozent der Leistungen steuerpflichtig usw. Die Differenz von mindestens 10 Prozentpunkten bleibt bis 2030 erhalten.
Bei ersterer wird eine lebenslang an die oder den Hinterbliebenen zu zahlende Rente geleistet, bei zweiter nur für die bei Vertragsabschluss vereinbarte Leistungsdauer von fünf, zehn oder 14 Jahren ab Rentenbeginn. Das kann dazu führen, dass bei Rentenbeginn mit 65 und im Todesfall mit 75 bei einer 14-jährigen Mindestrentengarantiedauer die Hinterbliebenen nur noch für vier Jahre eine Rente erhalten, danach nichts mehr. Es ist der enge Hinterbliebenenbegriff anzuwenden, d. h. es sind nur Ehegatten und Kinder begünstigt
Die Universa Betriebliche Altersvorsorge kann dabei in Höhe von bis zu 50 Prozent der garantierten Altersrente gewählt werden, wobei sich dadurch die Altersrente verringert. Alternativ kann vereinbart werden, dass bei Beginn der Altersrente das Recht auf Abschluss einer zusätzlichen Betriebliche Altersvorsorge ohne Gesundheitsprüfung besteht. Die Pflegeversicherung enthält drei Leistungsarten die Pflegerente, die Todesfallleistung, je nach Tarif in unterschiedlicher Höhe.
Kleinstbetragsrenten durch die Betriebliche Altersvorsorge von monatlich weniger als 24,15 EUR dürfen jetzt doch abgefunden werden (identisch mit Riester-Rente). Schwankungen der Überschussrenten stören nicht, sinkende Überschuss-Leibrenten sind hingegen schädlich. Die Vereinbarung von Garantiezeitrenten ist unschädlich. Ein Sterbegeld darf nicht vereinbart werden. Waisenrenten können auch dann gezahlt werden, wenn zwar die zeitlichen Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch erfüllt sind, dieser aber wegen eigener Einkünfte des Kindes von über 7.680 EUR entfallen würden.
Universa Betriebliche Altersvorsorge
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Nützliche Tipps zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Unter diesem Begriff ist die mit dem Altersvermögensgesetz und dem Altersvermögensergänzungsgesetz ab 1.1.2002 eingeführte staatlich geförderte,
private Altersvorsorge auf Basis des Kapitaldeckungsverfahrens bekannt geworden. Die Riester-Rente soll die Versorgungslücke schließen, die durch die
gleichzeitige Minderung des Rentenniveaus durch Veränderung der Rentenanpassungsformel entstanden ist. Ein Riester-Vertrag kann als Banksparplan, als
private Rentenversicherung oder als Fondssparplan abgeschlossen werden.
Dennoch hat gerade das Alterseinkünftegesetz zu einer Steigerung der Attraktivität von privaten Rentenversicherungen geführt, zumindest dann, wenn sie als
Rente ausgezahlt werden. Außerdem haben die Rentenreformen der letzten Jahre zum einen das Bewusstsein in der Bevölkerung für den Bedarf einer zusätzlichen,
Betriebliche Altersvorsorge verschärft sowie den Anstoß zur Entwicklung neuer Produkte gegeben. Hinterbliebenenversorgung: Risiko-, gemischte
Lebensversicherungen sowie Rentenversicherungen mit Rentengarantie dienen zur Versorgung hinterbliebener Angehöriger.
Unter einer Aufbau-Versicherung versteht man eine Todesfall-Versicherung bzw. langfristige gemischte Versicherung mit der vertraglich zugestandenen
Möglichkeit, neben den regulären Prämien einmal oder mehrmals Sonderzahlungen zu leisten, um dadurch einen früheren Ablauf der Versicherung bei
gleichbleibender Versicherungssumme herbeizuführen. Auf diese Weise wird auf der Grundlage der anfänglichen Todesfall-Versicherung durch die Sonderzahlungen
eine z.B. bereits im Alter von 65 fällige Versicherung und damit eine Altersvorsorge betrieben.
Allgemeines über die Betriebliche Altersvorsorge
Die bisherigen Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit wurden durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt, die grundsätzlich nur befristet
gewährt wird. Im Unterschied zum alten Recht ist für die Bewilligung einer Rente allein ausschlaggebend, in welchem Umfang der Versicherte in einem
beliebigen Beruf erwerbstätig sein kann. Wenn die verbliebene Erwerbsfähigkeit auf einen Wert zwischen drei und sechs Stunden pro Tag herabgesunken ist, so
besteht ein Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente.
Die Deckungsmittel der bAV belaufen sich auf rund 354 Mrd. EUR. Der jährliche Aufwand der Unternehmen für die bAV beträgt ca. 35 Mrd. EUR. Hiervon entfallen
rund 40 Prozent Baraufwand auf die Universa Betriebliche Altersvorsorge an Betriebsrentner. Die restlichen 60 Prozent bilden den Finanzierungsaufwand in den Bilanzen der
Unternehmen. Als Prozentsatz der Lohnsumme ausgedrückt entspricht der jährliche Versorgungsaufwand knapp 10 Prozent. Hinzu kommt die Zusatzversorgung für
Angestellte im öffentlichen Dienst sowie die Beamtenpensionen.
Die halbe Erwerbsminderungsrente, die die bisherige Berufsunfähigkeitsrente ersetzt, führt zu einem durchschnittlichen Absinken der Rente von rund 25 Prozent.
Die volle Erwerbsminderungsrente liegt durchschnittlich um zwei Prozent unter der früheren Erwerbsunfähigkeitsrente. Versicherte, die am 1.1.2001 mindestens
40 Jahre alt waren, erhalten die halbe Erwerbsminderungsrente, wenn sie ihren bisherigen Beruf nur noch zwischen drei bis sechs Stunden pro Tag ausüben
können. Der Verweis auf eine andere beliebige Tätigkeit ist damit ausgeschlossen.
Betriebliche Altersvorsorge
Der jährliche Maximalumwandlungsbetrag liegt 2006 und 2007 bei 1.575 EUR, ab 2008 bei 2.100 EUR der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV. Erfolgt eine
Umwandlung aus laufendem Arbeitsentgelt, so kann der Arbeitgeber verlangen, dass während eines laufenden Kalenderjahres gleich bleibende monatliche Beiträge
verwendet werden. Der Sockelmindestbeitrag liegt bei 60 EUR jährlich. Riester-Verträge können als Rentenversicherung, als Raten-Sparplan oder als
Fonds-Sparplan vereinbart werden.
Eine Vererbung der angesammelten Beitragsmittel ist darüber hinaus nicht möglich. Es kann aber im Rahmen der bAV auf die Möglichkeit der Hinterbliebenenversorgung
zurückgegriffen werden. Die Zulagenförderung für eine Universa Betriebliche Altersvorsorge kann seit dem 1.1.2005 als einmaliger Dauer-Zulagenantrag beantragt werden. Bei Auszahlungsplänen, wie sie für
Riester-geförderte bAV möglich sind, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Anpassung. Diese Auszahlungspläne sind keine laufenden Leistungen im Sinne des
§ 16 Abs. 1 BetrAVG.
Die Höhe der Versorgungsleistung ist unmittelbar an die Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt. Solche Rentenformeln, die eine bestimmte
Leistungshöhe von in der Regel 70 oder 75 Prozent des letzten Bruttogehaltes unter Berücksichtigung der individuellen Ansprüche aus der gesetzlichen
Rentenversicherung gewähren, werden allgemein als Gesamtversorgungssysteme bezeichnet. Der Arbeitgeber gibt eine Ausfallgarantie in Bezug auf die
gesetzliche Rente, wohingegen andere Konzepte von der individuellen gesetzlichen Rente unabhängige Leistungen vorsehen.
Infos zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Pensionskassen erzielten eine Steigerung von 154 Prozent, Direktzusagen und Unterstützungskassen eine Steigerung um sieben Prozent, die Anzahl der
Direktversicherungen blieb nahezu unverändert. Pensionsfonds haben nach wie vor nur eine geringe Bedeutung mit 0,6 Prozent aller Anwartschaften, bei den
öffentlichen Zusatzversorgungsträgern wurde ein Zuwachs von fünf Prozent erzielt. Der Ausbau der bAV muss sich insbesondere über tarifliche und betriebliche
Vereinbarungen entwickeln. Das verlangt sichere Rahmenbedingungen.
Das Gros der Erbschaften fällt in die Altersgruppe 50 bis 60 Jahre - und die Versicherer haben in den letzten Jahren zunehmend diese lukrative Zielgruppe
erkannt und bieten immer mehr Produkte für eine Universa Betriebliche Altersvorsorge an. Doch sind diese tatsächlich bedarfsgerecht? Welchen Versicherungsschutz benötigen Senioren überhaupt? Das
wichtigste Argument für Finanzdienstleister und speziell für VU und Versicherungsvermittler, sich mit der Zielgruppe Senioren zu beschäftigen, liegt in der
demografischen Entwicklung in Deutschland.
Als Gründe für die Nichteinführung der bAV nannten im Übrigen 40 Prozent der Betriebe die schlechte wirtschaftliche Lage bzw. die damit verbundenen Kosten.
70 Prozent der Betriebe in den alten Bundesländern und 58 Prozent der Betriebe in den neuen Bundesländern nannten fehlenden Bedarf bzw. fehlende Nachfrage
durch die Arbeitnehmer. Im Rahmen der bAV kann in den kleineren und mittelständischen Unternehmen noch viel getan werden. Die Durchdringung ist insbesondere
bei den unteren und mittleren Einkommensgruppen der Beschäftigten noch nicht geschafft worden.
Universa Betriebliche Altersvorsorge
Die Riester-Förderung nach §§ 10a, 82 Abs. 2 des EStG ist nur bei den drei Durchführungswegen Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung möglich.
Sie setzt voraus, dass die Altersvorsorgebeiträge aus dem individuell versteuerten und in der Sozialversicherung verbeitragten Einkommen des Arbeitnehmers
stammen. Die BAV liegt auch dann vor, wenn der Arbeitnehmer zur Finanzierung so genannte echte Eigenbeiträge verwendet und an einen der drei genannten
Durchführungswege leistet. Dies gilt nur unter der Voraussetzung.
Dabei wird dieser vom Lebensalter bei Rentenbeginn abhängig gemacht. Der Satz ist ab 2005 deutlich niedriger als bisher. Wurde die Kapitalleistung aus einer
Rentenversicherung gewählt, so wird das Kapital ebenfalls steuerfrei ausgezahlt. Für Neuverträge ab 2005 entfällt bei Kapitallebensversicherungen die
Steuerfreiheit der Erträge. Sie bestand bislang bei einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und fünfjähriger Beitragszahlungsdauer. Steuerpflichtig wird
dann die Leistung als Differenz zwischen der Versicherungsleistung.
Neue Anbieter sind Bausparkassen und Wohnungsgenossenschaften geworden, die neben Versicherungen und Banken geförderte Anlageprodukte vertreiben. Der Erwerb
von Wohneigentum außerhalb Deutschlands bleibt von der Riester-Förderung ausgeschlossen. Solche freiwilligen Zuzahlungen können mit dem Anbieter des
Betriebliche Altersvorsorge Vertrag individuell vereinbart werden. Spätere Rentenleistungen, die auf diesen nicht geförderten Altersvorsorgebeiträgen beruhen, werden
im Gegensatz zu den voll einkommensbesteuerten Leistungen besteuert.
Allgemeine Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge
Im Zusammenhang mit dem Ende November 2006 beschlossenen Rentenversicherungs-Altersgrenzen-Anpassungsgesetz ist eine Veränderung des § 52 EStG für das Jahr
2012 vereinbart worden. Eine steuerliche Förderung wird bei Vertragsabschlüssen ab 1.1.2012 bei «Altersvorsorge-Verträgen nach § 10 EStG nur noch dann
möglich sein, wenn die Auszahlung auf das Endalter 62 und nicht mehr auf Endalter 60 vereinbart wird. Betroffen sind dann sowohl die Basis-Rente als auch
die Riester-Rente.
Interessanterweise würde sich im dargestellten Beispiel die steuerliche Absetzbarkeit der Prämien bei der Berufsunfähigkeitsabsicherung fast nie lohnen.
Je später die Berufsunfähigkeit eintritt, desto weniger Renten werden gezahlt. Ab dem 55. Lebensjahr liegt die geförderte Basis-Rente geringfügig über eine
Betriebliche Altersvorsorge mit BUZ. Die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos sollte nicht unter steuerlichen Gesichtspunkten getroffen werden. Wichtig
ist es, sich überhaupt gegen das Risiko zu versichern - unabhängig von möglichen steuerlichen Vorteilen.
Damit Bausparverträge als zertifizierte Altersvorsorgeverträge gelten, darf eine Auszahlung nur der Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten
Wohnimmobilie bzw. deren Entschuldung zu Beginn der Auszahlungsphase dienen oder in Form einer lebenslangen Rente (mit der Möglichkeit einer 30-prozentigen
Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn) vorgesehen sein. Möglich ist vor dem 60. Lebensjahr eine förderunschädliche Übertragung auf einen anderen zertifizierten
Bausparvertrag oder einen Geld-Riester-Vertrag.