Württembergische Betriebliche Altersvorsorge
Die Betriebliche Altersvorsorge ergänzt die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Arbeitnehmern und zählt damit als eine der 3 Schichten zur Altersvorsorge. Neben der betrieblichen Altervorsorgung stellt die gesetzliche Rentenversicherung und die private Altervorsorge als die 3 Vorsorgemaßnahmen, welche den Bürgern in Deutschland eine Gesamversorgung im Alter gewährleisten.
Hierbei können die die gesetzliche Rentenversicherung, die zusätzlich abgeschlossene private, sowie die Betriebliche Altersvorsorge einen unterschiedlich hohen Umfang haben. Die meisten in Deutschland vorhandenen Unternehmen gewährleisten die Form der betrieblichen Altersvrosorgung als freiwillige Sozialleistung.
Allgemeine Informationen zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Der Versicherungsnehmer für die Betriebliche Altersvorsorge kann während der Vertragsdauer in der Abruf- und der Verlängerungsphase auch Teilrenten beantragen. Für die Teilrenten muss eine vom Versicherer vorgegebene Mindestrentenhöhe erreicht werden. Außerdem muss der verbleibende Vertragsteil den tariflichen Mindestbedingungen genügen. Nach Ablauf von fünf Jahren kann bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers die Stundung der Beiträge für maximal ein Jahr beantragt werden.
Es besteht ein Wahlrecht, auf Antrag anstelle der lebenslangen monatlichen Rente eine einmalige Kapitalleistung zu erhalten. Mit Auszahlung der Kapitalabfindung erlischt der Versicherungsvertrag. Der Antrag kann während der Aufschubzeit, bei den meisten Versicherern allerdings bis spätestens drei Monate vor Rentenbeginn, gestellt werden. Die Betriebliche Altersvorsorge ohne Kapitalwahlrecht behalten alle Steuervorteile, auch wenn die Vertragsdauer nicht zwölf Jahre beträgt.
Insbesondere bei Arbeitnehmern mit einem Bruttolohn bis 26.000 EUR oder 52.000 EUR bei Verheirateten, aber auch bei Beamten oder Selbstständigen kann die Abzugsregelung für die Württembergische Betriebliche Altersvorsorge nach dem zuvor geltenden, alten Recht günstiger sein. Dabei ist aber zu beachten, dass sich Art und Höhe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen in dem bis 2004 und in dem nach 2005 geltenden Recht unterscheiden. So konnten beispielsweise bisher erheblich höhere Krankenversicherungsbeiträge abgesetzt werden als dies ab 2005 der Fall ist.
Spätestens ab 2040 werden alle Renten auch aus der Basis-Rente (ebenso wie Renten aus der Betriebliche Altersvorsorge, den berufsständischen Versorgungswerken und der landwirtschaftlichen Alterskasse) voll versteuert. Diese Vollversteuerung bezieht sich auch auf die Berufsunfähigkeitsrenten aus diesen Systemen. Im Basis-Rentenvertrag kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschlossen werden. Jedoch dürfen maximal 49 Prozent der Beiträge auf die Zusatzversicherung verwendet werden.
Württembergische Betriebliche Altersvorsorge
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Nützliche Tipps zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Zur Altersvorsorge dienende Kapitalbildende und Rentenversicherungen ergänzen die gesetzliche Rentenversicherung oder ersetzen sie (bei Selbstständigen).
Sie sind dafür besonders gut geeignet, weil sie anders als reine Finanzprodukte die so genannten biometrischen Risiken wie Langlebigkeit (Rentenversicherung)
oder Todesfall (Risiko- und gemischte Lebensversicherung) abdecken. Im Rahmen des Drei-Schichten-Modells werden klassische Kapital- und Rentenversicherungen
nicht mehr als Altersvorsorgeprodukte, sondern als Produkte zum Vermögensaufbau angesehen.
Seit 2008 wird im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes auch der Erwerb von selbst genutzten Immobilien (sog. Wohn-Riester) gefördert. Spezielle Form für eine
Betriebliche Altersvorsorge, die mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) und dem Altersvermögensergänzungsgesetz (AvmEG) ab 1.1.2002 eingeführt wurde.
Umgesetzt werden kann sie in verschiedenen Formen und nach einer Zertifizierung, Rentenversicherungen, Fondsgebundene Rentenversicherungen, Banksparpläne
und Aktienfonds-Sparpläne.
Die Legaldefinition des Begriffs Betriebliche Altersversorgung findet sich im Gesetz zur Verbesserung der bAV, und zwar in § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG. Danach
werden unter bAV alle Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung verstanden, die einem Arbeitnehmer aus Anlass seines
Arbeitsverhältnisses zugesagt werden. Diese arbeitsrechtliche Definition des Begriffs der bAV ist mangels anderweitiger Definition auch für das Steuerrecht
maßgeblich.
Allgemeines über die Betriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Altersversorgung kann zu einer Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls zu einem Unternehmen, einer Verbesserung des Betriebsklimas, zur Abdeckung
des Sicherheitsbedürfnisses der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zur Betriebsbindung von Führungskräften und leitenden Mitarbeitern sowie zur Belohnung für
Betriebstreue führen. Sie gehören zu den betrieblichen bzw. tarifvertraglich bedingten Personalzusatzkosten und folgen gemessen am verursachten Aufwand
unmittelbar den freiwilligen Zusatzkosten für Urlaub und Weihnachtsgratifikationen.
Eine weitere Ausnahme besteht noch bei den sog. Alt-Direktversicherungen, die bis zum 31.12.2004 als pauschalversteuerte Gehaltsumwandlungs-Direktversicherungen
vereinbart werden konnten und eine weitergehende Vererbbarkeit vorsahen. Die Hinterbliebenenleistungen für Witwer oder Witwen werden in der Regel in Höhe
von 60 Prozent der Anwartschaft auf die Württembergische Betriebliche Altersvorsorge gewährt. Lediglich in älteren Versorgungsordnungen sind vereinzelt noch Versorgungswerte von 50 Prozent
zu finden. Dem Arbeitgeber stehen bei der Gestaltung der bAV unterschiedliche Varianten zur Verfügung.
Bis in die 90er Jahre hinein war die Leistungszusage die Standard-Zusageform. Ein 40-jähriger Mitarbeiter hat in 2006 eine Versorgungsregelung erhalten,
nach der er für jedes volle Dienstjahr eine Versorgungsanwartschaft auf eine monatliche Rente in Höhe von 0,5 Prozent des ruhegeldfähigen Einkommens erwirbt.
Mit dem 65. Lebensjahr hat er dann einen Anspruch auf 0,5 Prozent × 25 Dienstjahre = 12,5 Prozent des letzten durchschnittlichen ruhegeldfähigen Einkommens
vor Eintritt des Versorgungsfalles. Lag dieses bei 4.000 EUR, so kann er mit einer Rente von 12,5 Prozent × 4.000 = 500 EUR rechnen.
Betriebliche Altersvorsorge
Moderne Versorgungspläne sehen auch hier nach Arbeitsentgelt und Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelte Leistungen vor, z. B. für Arbeitnehmer der
einzelnen Tarifgruppen gestaffelte Leistungsbeträge. Typisches Merkmal dieser Festrentenkonzepte ist, dass während der Anwartschaftszeit nicht dynamisiert
wird. Es ist daher erforderlich, von Zeit zu Zeit eine Anpassung der zugesagten Beträge an die Preis- und Lohnentwicklung vorzunehmen, um nicht im Laufe
der Zeit gemessen an der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung zu unangemessen Leistungen zu kommen.
Unterstellt man eine Beitragsleistung bis zum 65. Lebensjahr, so ergibt sich eine Einzahlung über 25 Jahre in Höhe von insgesamt 15.000 EUR. Unter Abzug der
Beitragsanteile für biometrische Risiken, zum Beispiel 1.000 EUR, verbleibt als Mindestversorgungskapital der Differenzbetrag in Höhe von 14.000 EUR. Dies
ist auch der Mindestanspruch, den der Arbeitgeber für eine Württembergische Betriebliche Altersvorsorge zu erfüllen hat. Scheidet der Mitarbeiter vorzeitig aus, so ist gemäß bei Eintritt des Versorgungsfalles
ein Mindestkapital in Höhe der bis zum Ausscheiden zugesagten Beiträge vom Arbeitgeber zu gewähren.
Die Förderung kann auch für bAV genutzt werden. Dies gilt jedoch zum einen nur für über Entgeltumwandlung finanzierte Versorgungszusagen und zum anderen nur
für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse. Es können pro Arbeitnehmer insgesamt bis zu zwei Zusagen oder Verträge
gefördert werden. Der Anspruch auf Riester-Förderung ist ein Unterfall des Anspruchs auf Entgeltumwandlung. Damit die Förderung gewährt werden kann, muss
die Entgeltumwandlung der individuellen Steuer- und Abgabenbelastung unterworfen werden.
Infos zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Pensionskassen erzielten eine Steigerung von 154 Prozent, Direktzusagen und Unterstützungskassen eine Steigerung um sieben Prozent, die Anzahl der
Direktversicherungen blieb nahezu unverändert. Pensionsfonds haben nach wie vor nur eine geringe Bedeutung mit 0,6 Prozent aller Anwartschaften, bei den
öffentlichen Zusatzversorgungsträgern wurde ein Zuwachs von fünf Prozent erzielt. Der Ausbau der bAV muss sich insbesondere über tarifliche und betriebliche
Vereinbarungen entwickeln. Das verlangt sichere Rahmenbedingungen.
Vor allem viele Frauen haben deshalb keine angemessene Vorsorge für das Alter, Krankheit und Pflegefall. Der Eintritt in den Ruhestand ist ein geeigneter
Zeitpunkt, das Vorsorgekonzept für eine Württembergische Betriebliche Altersvorsorge zu überdenken, zumal die bevorzugte Stellung des Versorgers hinfällig, aber die Versorgungslücken offensichtlich werden. Auch
Kinder sind häufig noch weiter zu versorgen. So bekommen viele heute ihre Kinder erst in höherem Alter, so dass nicht selbstverständlich ist, dass diese bei
Eintritt in den Ruhestand oder sogar Vorruhestand bereits selbst erwerbstätig sind.
Vielfach gibt es aber auch bereits eine Enkelgeneration. Hier sehen sich viele Großeltern in der Pflicht und in der finanziellen Lage, sich an der Vorsorge
zu beteiligen und die eigenen Kinder dadurch zu entlasten. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, Finanz- wie Versicherungsprodukte mit unterschiedlichen
Zielsetzungen von der Katastrophenvorsorge bei Ausfall der Eltern über gebundene Ziele wie die Finanzierung von Lebensabschnitten und Ereignissen bis hin zu
freier Verfügung einzusetzen.
Württembergische Betriebliche Altersvorsorge
Für den Erhalt der Zulagen ist es erforderlich, dass jeder Ehepartner einen eigenständigen «Altersvorsorge»vertrag abschließt. Die Zulagen für die Kinder
können bei der Mutter oder beim Vater berücksichtigt werden. In der Regel wird die Kinderzulage der Mutter zugeordnet werden, es sei denn, abweichend wird
beantragt, dass der Vater sie erhalten soll. Der Angestellte ist verheiratet, hat drei Kinder, seine Ehefrau ist nicht berufstätig, das beitragspflichtige
Vorjahreseinkommen 2008 beträgt 40.000 EUR.
Nicht erwerbstätige Männer und Frauen, die sich in der dreijährigen Kindererziehungszeit befinden (Erziehungsurlaub), haben Anspruch auf staatliche Förderung.
Wird kein weiteres Einkommen erzielt, so wird die bei geringfügiger Beschäftigung zu berücksichtigende Mindestbeitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt. Die
Kostenverteilung über die Laufzeit kann durch einen erheblichen Einfluss auf die Rentenhöhe besitzen. Einige Anbieter verteilen die Kosten über fünf oder zehn Jahre,
andere verteilen sie über die gesamte Laufzeit.
Die volle Beitragspflicht gilt selbst dann, wenn eine Betriebliche Altersvorsorge nach Ausscheiden des Mitarbeiters von diesem aus voll verbeitragtem Gehalt weiter
privat finanziert wurde. Bei einer Kapitalleistung über 100.000 EUR und einem Beitragssatz von 15,5 Prozent führt dies zu einem monatlichen Beitrag von
129,00 EUR, so dass über den Zeitraum von 120 Monaten = zehn Jahren insgesamt 15.500 EUR zu zahlen sind und nur noch eine Restkapitalleistung von 84.500 EUR
verbleibt.
Allgemeine Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge
Beflügelt werden könnte die weitere Entwicklung vor allem durch Riester-Produkte. Der Gesetzgeber hat die Anbieter von Riester-Renten grundsätzlich dazu
verpflichtet, einmal jährlich darüber Rechenschaft zu geben, ob und wie ethische, soziale und ökologische Belange berücksichtigt wurden. Die gleiche
Berichtspflicht gilt übrigens auch für Pensionsfonds im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Auch hier wird der für die Garantie nötige Teil der
Sparprämie in eine klassische Rentenversicherung eingezahlt.
Der für die ökologische Anlage bestimmte Teil des Kapitals wird in Fonds investiert. Bei Riester-Produkten gibt es klassische Produkte, von denen ein
vergleichsweise geringer Teil nachhaltig in Form von Fonds investiert wird. Bei fondsgebundenen Renten-Policen ist der Anteil hingegen deutlich höher.
Sollte über Betriebliche Altersvorsorge Produkte die Resonanz deutlich größer werden, dürfte das auch Rückwirkungen auf andere Altersvorsorge Produkte haben.
Versicherungsprodukte sind für viele Anleger in Deutschland die wichtigste Säule für die Vermögensanlage.
Auch hier ist das Thema Nachhaltigkeit von großer Bedeutung. Es handelt sich hierbei zumeist um fondsgebundene Konstruktionen. Gerade bei Riester-Produkten
gibt es aber auch klassische Renten-Policen, bei denen dieses Thema mit Berücksichtigung finden kann. Wichtig hierbei: Anhand der Wertentwicklung der Fonds
in der Vergangenheit können dem Anleger relativ transparent und klar die Vorteile und Risiken der Einbeziehung eines derartigen Fonds dargelegt werden,
sofern die Altersvorsorge nicht völlig zusammenbricht.