Rhion Betriebshaftpflicht
Jede Firma ist im beruflichen Alltag bestimmten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche durch das berufsbedingte Handeln Schäden am Eigentum Dritter, oder an der Umwelt verursachen kann. Die daraus resultierenden Kosten für eventuelle Schadensersatzansprüche der Geschädigten können so hoch sein, das die Existenz der Firma zerstört werden kann.
Eine Betriebshaftpflicht ist daher für jeden Selbstständigen und jede Firma ein unverzichtbarer Versicherungsschutz. Spezielle Deckungskonzepte für die betrieblichen Haftpflichtrisiken einzelner Branchen (z. B. Handwerker Firmen, IT Dienstleister ect.) sind ebenso wichtig, wie die als Teil der in die Betriebshaftpflicht integrierbare, erweiterte Produkthaftpflichtversicherung Gegenstand separater Beiträge.
Darüberhinaus sind Erweiterungen durch den Einschluß verschiedener Formen, wie beispielsweise der gewerblichen Gebäudeversicherung, der Elektronikversicherung für Maschinen und Anlagen, der Büroversicherung, der Autoinhaltsversicherung, sowie der Betriebsunterbrechungsversicherung möglich, welche sich an die jeweiligen Bedürfnisse des Unternehmens richten. Der zu zahlende Beitrag für eine Betriebshaftpflicht richtet sich in der Regel nach dem Gesamtumsatz des Betriebes
Allgemeine Informationen zum Thema Betriebshaftpflicht
Mitversicherung der Haftung auf der Grundlage von Schiedsgerichtsvereinbarungen abweichend von Ziff. 7.3 AHB, Die Betriebshaftpflicht setzen bei dieser Ergänzung voraus, dass für das Schiedsverfahren eine bestimmte Verfahrensordnung (z.B. der Internationalen Handelskammer Paris) zugrunde gelegt wird. Erklärung über die Unschädlichkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des VN durch den Versicherer: Soweit zwischen dem Versicherungsnehmer und einem Anspruchsteller die Allgemeinen Lieferbedingungen des VN rechtswirksam vereinbart sind.
Auch der Schadenersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB zählt zu den gesetzlichen Haftpflichttatbeständen. § 280 Abs. 1 BGB ist die zentrale Anspruchsgrundlage für Schadenersatz aufgrund eines Betriebshaftpflicht Vertrags oder eines anderen Schuldverhältnisses. Diese Vorschrift berücksichtigt auch die bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 1.1.2002 in der Rechtsprechung herausgebildeten Grundsätze der Haftung aus culpa in contrahendo (cic) und positiver Vertragsverletzung (pVv).
Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Rhion Betriebshaftpflicht dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er von dem Wegfall Kenntnis erlangt. Die Verlegung des versicherten Betriebs an einen anderen Ort stellt grundsätzlich keinen Risikowegfall dar. Denn die Betriebshaftpflicht bezieht sich auf das Haftpflichtrisiko aus dem Betrieb des versicherten Unternehmens. Wird dieses in seiner Gesamtheit an einen anderen Ort verlegt, ändert sich die Vertragsgrundlage nicht.
Der Befreiungsanspruch wandelt sich in der Hand des VN ausnahmsweise in einen Zahlungsanspruch, wenn er den Dritten befugtermaßen befriedigt hat, und in der Hand des Dritten, wenn dieser ihn pfänden und sich überweisen lässt oder nach § 110 VVG (Absonderungsrecht im Falle der Insolvenz des VN) vorgeht. Klagt ein VN gegen seine Betriebshaftpflicht, so hat er zunächst eine Feststellungsklage auf Gewährung von Versicherungsschutz zu erheben. Eine Klage auf Befreiung des Haftpflichtanspruchs rechtskräftig festgestellt ist.
Rhion Betriebshaftpflicht
Die Rhion Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Betriebshaftpflicht. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Betriebshaftpflicht erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Rhion spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Rhion Betriebshaftpflicht auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Betriebshaftpflicht
Der Ausschluss in Ziff. 7.8 Abs. 1 S. 1 AHB bezieht sich ausdrücklich auf alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, d.h. auf alle Vermögensfolgeschäden,
die unmittelbar auf der Schädigung der gelieferten Sache etc. beruhen. Folgeschäden an anderen Sachen die auf Schäden am Leistungsgegenstand zurückzuführen
sind, werden vom Ausschluss aber nicht erfasst. Gemäß Ziff. 7. 8 Abs. 1 S. 2 AHB findet der Ausschluss auch Anwendung, wenn die Schadenursache in einer
mangelhaften Teilleistung liegt.
Dies wirkt sich vor allem bei Unternehmen aus, deren Leistungspflicht sich auf die schlüsselfertige Erstellung von Gebäuden bezieht. Haftpflichtansprüche
wegen Schäden, die an den vom VN (oder in seinem Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen
Leistungen infolge einer in der Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursache herbeigeführt wurden, sind gemäß Ziff. 7.8 Abs. 1 S. 1 AHB vom
Versicherungsschutz durch die Betriebshaftpflicht ausgeschlossen.
Handwerker A verlegt im Haus des B eine Lichtleitung unter Putz, wobei er ein mangelhaftes Kabel verwendet. Anschließend wird die Wand geputzt und gefliest.
Als danach die Lichtleitung nicht funktioniert, muss die Wand wieder aufgestemmt und nach Installation eines intakten Kabels wieder neu verputzt und
verfliest werden. Versichert bleiben allerdings Ansprüche, die nicht auf Vertragserfüllung gerichtet sind, also Folgeschäden aus mangelhafter
Vertragserfüllung, die an anderen Rechtsgütern Dritter eintreten.
Allgemeines über die Betriebshaftpflicht
Vor allem muss man in den USA als Haftpflichtiger mit deutlich höheren Schadenersatzsummen bei Personenschäden rechnen, z.B. zwischen 100.000 und 500.000
US-Dollar für den Verlust eines Auges oder einer Hand oder mehrere Millionen US-Dollar für eine vollständige Lähmung oder Gehirnverletzungen mit bleibenden
Schäden. Die Gründe für diese hohen Schadenersatzsummen ergeben sich nicht nur aus den speziellen Haftungsnormen des US-Produkthaftungsrechts, sondern sie
liegen auch auf gesellschaftlichem Sektor und im Verfahrensrecht.
Die besonderen Regelungen für die Rhion Betriebshaftpflicht der Haftpflichtrisiken aus Direktexporten in die USA und nach Kanada betreffen zum einen, die Festlegung eines
separaten Prämiensatzes, der sich an dem Umsatz aus Direktexporten in die USA/Kanada orientiert, und zum anderen die Zugrundelegung restriktiverer
Versicherungsbedingungen, die z.B. wie folgt lauten Bei Versicherungsfällen in USA und Kanada werden die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als
Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet.
Es ist auch möglich, Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen durch sonstige Ursachen (d.h. außer Brand, Explosion etc.) bei einer eingeschränkten
Deckungssumme (zum Beispiel 50.000 EUR) mitzuversichern. In Einzelfällen sind Versicherer auch bereit, Schäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen
Sachen (Gerätschaften etc.) bei einer Deckungssumme von z.B. 10.000 EUR durch folgende Zusatzklausel einzuschließen. Eingeschlossen ist die gesetzliche
Haftpflicht des Versicherungsnehmers.
Betriebshaftpflicht
Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten sind gemäß Ziff. 7.15 AHB ausgeschlossen,
soweit es sich handelt um Schäden aus Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten, Nichterfassen oder fehlendem Speichern von
Daten, Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaustausch, oder Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen. Von diesem Ausschluss sind alle
Unternehmen betroffen, die elektronische Daten austauschen und übermitteln.
Die Rhion Betriebshaftpflicht stuft Schiffe, Büro- und Wohncontainer in der Tätigkeitsschadenklausel der BHP ausdrücklich als unbewegliche Sachen ein. Ein von der
Rechtsprechung herangezogenes Abgrenzungskriterium stellt für die Anwendung der Tätigkeitsschadenklausel darauf ab, ob die Einwirkung auf gefährdete
Gegenstände zwangsläufig bzw. ohne Schutz- und Gegenmaßnahmen unvermeidbar war. Demgegenüber soll es nicht ausreichen, dass durch die Bearbeitung eines
Gegenstandes andere in Mitleidenschaft gezogen und geschädigt werden.
Der Gentechnikausschluss erfasst nicht nur Risiken, für die nach dem Gentechnikgesetz eine Deckungsvorsorgepflicht besteht, sondern alle GVO, die als Ursache
für Schäden anzunehmen sind. Darüber hinaus sind nicht nur GVO, sondern alle Produkte, die Bestandteile aus GVO enthalten, etc. ausgeklammert. Dieser
Ausschluss betrifft neben Pharmaunternehmen vor allem Lebensmittelbetriebe. Schadenersatzansprüche aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten können
ebenso wie Schadenersatzansprüche aus der Verletzung von Namensrechten.
Infos zum Thema Betriebshaftpflicht
Gemäß Ziff. 7.17 AHB besteht kein Versicherungsschutz wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen
Diskriminierungen. Dieser Ausschluss zielt in erster Linie auf Ansprüche im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Für Unternehmen
ist das AGG vor allem im Arbeitsrecht von Bedeutung. Der Arbeitgeber muss für einen diskriminierungsfreien Betrieb sorgen. Anderenfalls drohen ihm
Schadenersatzansprüche von Mitarbeitern wegen materieller und immaterieller Schäden.
Bei getrennten Deckungssummen der Rhion Betriebshaftpflicht je Ereignis für Personen- und Sachschäden gelten für die Berechnung der Höchstleistung des Versicherers für eine Schadenserie
jeweils die Personenschadenereignisse und die Sachschadenereignisse als ein Personen- bzw. Sachschaden. Hat der VN im obigen Beispielsfall eine doppelte
Jahresmaximierung zur Deckungssumme vereinbart, so stünden ihm nach dem Serienschaden nochmals eine Mio. EUR für weitere Serien- und sonstige Schäden zur
Verfügung. Dort werden teilweise abweichende Serienschadenklauseln vereinbart.
Für mittelständische Betriebe ist eine Deckungssumme von nicht unter fünf Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden zu empfehlen. Für Vermögensschäden
beträgt die Deckungssumme meistens nur 100.000 EUR. Diese Summe reicht in einer herkömmlichen «Betriebshaftpflicht»versicherung angesichts des sehr
eingeschränkten Anwendungsbereichs dieser Deckung regelmäßig aus. Für Betriebe mit einem exponierten Vermögensschadenrisiko bieten die Versicherer
Zusatzdeckungen zur «Betriebshaftpflicht»versicherung oder an.
Rhion Betriebshaftpflicht
Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der VN nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch
zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Verletzt der VN eine Obliegenheit, die er gemäß Ziff. 24 AHB vor Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen hat,
kann der Versicherer den Vertrag gemäß Ziff. 26 AHB innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Obliegenheitsverletzung fristlos kündigen. Dieses Recht
besteht nicht, wenn der VN nachweist auf grober Fahrlässigkeit beruhte.
Die Prämie für die «Betriebshaftpflicht»versicherung wird von den Versicherern individuell kalkuliert. Als Bezugspunkte für die Bewertung des
Haftpflichtrisikos und die Bemessung der Prämie dienen vor allem die Größe des Unternehmens, die Branche, die Exporttätigkeit, die Höhe der Deckungssummen
und der Selbstbeteiligung sowie die Ausgestaltung des Bedingungswerks. Als Vergleich kommen grundsätzlich drei Faktoren in Betracht,
nämlich, die Anzahl der Mitarbeiter, die Lohn- und Gehaltssumme und der Jahresumsatz.
Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht. Kennt er den Versicherungsvertrag nicht, so fängt die Monatsfrist von dem Zeitpunkt an
zu laufen, zu dem er vom Vertrag Kenntnis erlangt. Dem Versicherer steht ebenfalls ein Kündigungsrecht zu, das er binnen Monatsfrist von dem Zeitpunkt an
auszuüben hat, zu dem er von dem Übergang auf den Dritten Kenntnis erlangt. Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, so erlischt die
Betriebshaftpflicht gemäß Ziff. 17 AHB bezüglich dieser Risiken.
Allgemeine Informationen über die Betriebshaftpflicht
In welcher Form der Versicherer seine Leistung erbringt (Abwehr oder Befriedigung von Haftpflichtansprüchen), hängt vom Ergebnis der von ihm anzustellenden
Prüfung der Haftungslage ab. Hierbei geht es um die Beurteilung der einzelnen tatsächlichen und gesetzlichen Kriterien, die einen Schadenersatz des
Anspruchstellers rechtfertigen könnten. Sonstige, außerhalb der rechtlichen Betrachtung liegende Interessen des VN (z.B. gute Geschäftsbeziehungen zum
Geschädigten) haben grundsätzlich außer Betracht zu bleiben.
Nicht erfasst sind Risikoänderungen beim Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Luft-, Kraft- und Wasserfahrzeugen sowie bei sonstigen Risiken,
die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. Bei Änderungen des versicherten Risikos ist der VN verpflichtet, diese anzuzeigen, und zwar
binnen Monatsfrist nach Erhalt einer Aufforderung durch den Versicherer, damit eine Prämienregulierung erfolgen kann. Unrichtige Angaben berechtigen den
Versicherer zur Erhebung einer Vertragsstrafe.
Ein Unternehmen, das Schrauben produziert, sollte sich ggf. überlegen, ob als Beschreibung Fabrikation von Schrauben ausreicht oder ob Herstellung von
Verbindungselementen im Hinblick auf hin und wieder angenommene Aufträge über die Lieferung von Klemmen, Drahtware etc. besser wäre. Bei der Erfassung des
zu versichernden Risikos kann die Bestimmung des § 19 VVG, wonach der VN der Betriebshaftpflicht beim Vertragsabschluss alle ihm bekannten, für die Übernahme des
Risikos erheblichen Umstände anzeigen muss, hilfreich sein.