Beitragserhöhung Betriebshaftpflichtversicherung 2025
Jede Firma ist im beruflichen Alltag bestimmten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche durch das berufsbedingte Handeln Schäden am Eigentum Dritter, oder an der Umwelt verursachen kann. Die daraus resultierenden Kosten für eventuelle Schadensersatzansprüche der Geschädigten können so hoch sein, das die Existenz der Firma zerstört werden kann.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist daher für jeden Selbstständigen und jede Firma ein unverzichtbarer Versicherungsschutz. Spezielle Deckungskonzepte für die betrieblichen Haftpflichtrisiken einzelner Branchen (z. B. Handwerker Firmen, IT Dienstleister ect.) sind ebenso wichtig, wie die als Teil der in die Betriebshaftpflichtversicherung integrierbare, erweiterte Produkthaftpflichtversicherung Gegenstand separater Beiträge.
Darüberhinaus sind Erweiterungen durch den Einschluß verschiedener Formen, wie beispielsweise der gewerblichen Gebäudeversicherung, der Elektronikversicherung für Maschinen und Anlagen, der Büroversicherung, der Autoinhaltsversicherung, sowie der Betriebsunterbrechungsversicherung möglich, welche sich an die jeweiligen Bedürfnisse des Unternehmens richten. Der zu zahlende Beitrag für eine Betriebshaftpflichtversicherung richtet sich in der Regel nach dem Gesamtumsatz des Betriebes
Allgemeine Informationen zum Thema Betriebshaftpflichtversicherung
Diese Regelung bedeutet, dass im Einzelfall im Ergebnis ein Direktanspruch des Geschädigten hergestellt werden kann, indem der versicherte Schädiger seinen Freistellungsanspruch gegenüber dem Versicherer an den Geschädigten abtritt. Dieser kann sich dann direkt an die Betriebshaftpflichtversicherung des Schädigers wenden. Letzterer muss sich dann nicht mit dem Versicherer auseinandersetzen. Die Möglichkeit der Abtretung des Freistellungsanspruchs kann nur durch Individualabrede entweder bei Vertragsschluss oder bei der Schadenmeldung ausgeschlossen werden.
Mit dieser Ergänzung haben die Versicherer der Betriebshaftpflichtversicherung auf die Rechtsprechung reagiert, die in derartigen Fällen einen Schadenersatzanspruch aus § 823 BGB wegen Eigentumsverletzung an der ansonsten fehlerfreien gelieferten Sache annimmt. Diesen Fall wollten die Versicherer nicht decken und sie haben dies ausdrücklich in den AHB verankert, um Auslegungsstreitigkeiten aus dem Wege zu gehen. Schließlich greift der Ausschluss auch ein, wenn Dritte im Auftrag oder für Rechnung des VN die Herstellung der Sachen übernommen haben.
Die Beitragserhöhung Betriebshaftpflichtversicherung 2025 ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Prämien um die vorstehenden Prozentsätze zu erhöhen. Die Entscheidung darüber liegt in ihrem Ermessen. Im selteneren Falle einer Verminderung des Durchschnitts der Prämienzahlungen wären die Versicherer hingegen verpflichtet, die Jahresprämie anzupassen. Hervorzuheben ist die Regelung in Ziff. 15, wonach keine Prämienangleichung stattfindet, soweit die Folgejahresprämie nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet wird.
Nach dem Grundsatz der Spezialität der versicherten Gefahr kann ein Risiko nur entweder der Betriebshaftpflichtversicherung oder der Privathaftpflichtversicherung unterfallen. Die Abgrenzung ist im Einzelfall nicht unproblematisch. Die Zuordnung zur Betriebshaftpflichtversicherung setzt voraus, dass ein Handeln für den Betrieb vorliegt, d.h. das Handeln muss dazu bestimmt sein, zumindest indirekt den Interessen des Betriebs zu dienen, und es muss in einem inneren ursächlichen Zusammenhang zu der Betriebstätigkeit stehen.
Beitragserhöhung Betriebshaftpflichtversicherung 2025
Auch ab 2025 müssen Verbraucher mit erheblichen Beitragserhöhungen für die Betriebshaftpflichtversicherung rechnen, obwohl diese keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Die Gründe liegen oftmals in den gestiegenen Kosten innerhalb der Unternehmen, wie auch im erhöhten Kostenaufwand für die Regulierungen der durch die Kunden in Anspruch genommenen Leistungen. Wer sich nicht der Beitragserhöhung Betriebshaftpflichtversicherung 2025 seines Anbieters unterwerfen will, oder die höheren Kosten im kommenden Jahr nicht mehr aufbringen kann, der sollte einen Vergleich im Internet durchführen und über einen Wechsel zu einem günstigeren Betriebshaftpflichtversicherung Anbieter in Betracht ziehen. Oftmals lassen sich so bis zu einige Hundert Euro im Jahr einsparen und das bei gleichbleibendem Leistungsumfang.
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Nützliche Tipps zum Thema Betriebshaftpflichtversicherung
Die «Betriebshaftpflicht»versicherung (BHP) gehört ebenso wie z.B. die Feuerversicherung zur Grundausstattung des Versicherungsschutzes eines jeden
Unternehmens. Mit der BHP kann sich das Unternehmen vor möglicherweise existenzbedrohenden Schadenersatzansprüchen Dritter schützen. Nachdem in Teil I die
rechtlichen Grundlagen der BHP dargestellt wurden, stehen im zweiten Teil Ausschlusstatbestände und Deckungserweiterungen mittels Vertragsgestaltung im
Mittelpunkt.
Dies wirkt sich vor allem bei Unternehmen aus, deren Leistungspflicht sich auf die schlüsselfertige Erstellung von Gebäuden bezieht. Haftpflichtansprüche
wegen Schäden, die an den vom VN (oder in seinem Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen
Leistungen infolge einer in der Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursache herbeigeführt wurden, sind gemäß Ziff. 7.8 Abs. 1 S. 1 AHB vom
Versicherungsschutz durch die Betriebshaftpflichtversicherung ausgeschlossen.
Diese sind insbesondere in Ziff. 7 AHB geregelt. Hiermit wollen die Versicherer die Versichertengemeinschaft vor Aufwendungen in Bereichen schützen, wo der
VN entweder nicht schutzbedürftig erscheint (z.B. bei vorsätzlich verursachten Schäden) oder Versicherungsschutz erst nach individueller Prüfung der
Risikosituation zur Verfügung gestellt werden soll. Eine Reihe der in den AHB aufgeführten Deckungsausschlüsse können und sollten bei Bedarf durch die
Vereinbarung spezieller Klauseln in der BHP aufgehoben werden.
Allgemeines über die Betriebshaftpflichtversicherung
Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls
sowie Schadenermittlungskosten, ferner Reisekosten, die dem Versicherungsnehmer nicht selbst entstehen. Das gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des
Versicherers entstanden sind. Auch bei der Selbstbeteiligung gibt es eine Besonderheit. In der Regel hat der VN nämlich bei Personenschäden in den USA/in
Kanada je Versicherungsfall eine bestimmte höhere Summe selbst zu tragen.
Vor diesem Hintergrund ist ein internationales Versicherungsprogramm sinnvoll, welches zu einem Zusammenspiel von lokalen Haftpflichtpolicen mit einer
zentral gesteuerten Deckung führt. Im Einzelnen stellt sich diese Konstruktion wie folgt dar. Es ist aus steuer- und aufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten
sinnvoll, für die ausländischen Unternehmen lokale Grunddeckungen der Beitragserhöhung Betriebshaftpflichtversicherung 2025 bei einem dort ansässigen Versicherer abzuschließen. Zu Gunsten aller Auslandsgesellschaften
kann von der Muttergesellschaft eine sog. Master-Cover-Deckung
Es handelt sich hier um eine Art Straf-Schadenersatz, der dem Beklagten auferlegt werden kann, wenn das Gericht meint, dass er den Schaden durch ein
besonders verwerfliches Verhalten herbeigeführt hat. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein Hersteller im Interesse einer kostengünstigen Herstellung von
Produkten auf technisch ohne Weiteres mögliche Sicherheitsvorkehrungen verzichtet hat. Zugesprochene punitive damages liegen häufig deutlich über der
eigentlichen Schadenersatzsumme.
Betriebshaftpflichtversicherung
Ein Schaden entsteht durch eine Umwelteinwirkung, wenn er durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige
Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Breitet sich aufgrund eines Brandes in einer Werkstatt und in den
angrenzenden Räumen Ruß aus, der dort gelagerte fremde Sachen verunreinigt und unbrauchbar macht, und greift das Feuer anschließend auch auf benachbarte
fremde Gebäude über, liegt insgesamt ein ausgeschlossener Umweltschaden vor.
Das beginnt mit dem elektronischen Postversand per E-Mail, betrifft aber auch der Darstellung des Unternehmens auf der eigenen Homepage. Die Formulierung
soweit es sich handelt um bedeutet, dass nur die beschriebenen Schäden vom Ausschluss erfasst werden. Damit bleiben Schäden Dritter, bei denen das Internet
lediglich Transportmedium ist, im Rahmen der BHP gedeckt. Im Übrigen ist der Ausschluss aus der Beitragserhöhung Betriebshaftpflichtversicherung 2025 in seinem Anwendungsbereich umfassend. Das Unternehmen X nimmt bei
einem Kunden eine elektronische Fernwartung vor.
Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche wegen genetischer Schäden sowie aus Schadenfällen von Personen, die - gleichgültig für wen und in wessen
Interesse - aus beruflichem oder wissenschaftlichem Anlass im Betrieb des Versicherungsnehmers eine Tätigkeit ausüben und hierbei energiereiche ionisierende
Strahlen sowie von Laser- oder Maserstrahlen ausgehende Gefahren in Kauf zu nehmen haben, soweit es sich um die Folgen von Personenschäden handelt. In
Ziff. 7.10 sind Abgrenzungen zu den Umweltschäden vorgesehenen Deckungskonzepten dienen.
Infos zum Thema Betriebshaftpflichtversicherung
Gemäß Ziff. 25.1 AHB hat der VN dem Versicherer jeden Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche erhoben werden.
Versicherungsfall im Sinne der Haftpflichtversicherung ist das Schadenereignis. Der VN muss demnach positive Kenntnis von dem Ereignis und dem drohenden
Schaden gehabt haben, der Haftpflichtansprüche gegen ihn auslösen könnte. Unkenntnis reicht nicht aus. Nach der Rechtsprechung hat der VN regelmäßig Kenntnis
vom Eintritt des Versicherungsfalls.
Neben den, wichtigsten Deckungsausschlüssen und Deckungserweiterungen, auf deren Vorhandensein der VN vorrangig achten sollte, führen
BHP häufig noch zusätzliche Bestimmungen über Deckungsein- und -ausschlüsse auf, z.B.: Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht des VN aus der
Beauftragung von Subunternehmern, Seine eigene gesetzliche Haftpflicht muss der Subunternehmer über eine von ihm selbst abgeschlossene
Beitragserhöhung Betriebshaftpflichtversicherung 2025 decken.
Wegen mangelhafter Reinigung verbleiben Verunreinigungen in der Abfüllanlage einer Molkerei zurück. Daraufhin erkranken 20 Personen nach dem Genuss von in
Verpackungen abgefüllter Milch. Was Waren mit gleichen Mängeln sind, bestimmt sich im Übrigen nach der Verkehrsauffassung, wobei als Kriterien z.B. folgende
Übereinstimmungen herangezogen werden können: Herkunft, verwendetes Material, Bestandteile, vorgesehener Verwendungszweck. Daraus folgt, dass der Begriff
der Gleichheit eng auszulegen ist.
Beitragserhöhung Betriebshaftpflichtversicherung 2025
Der Versicherer hat keine Möglichkeit, die Einhaltung von Obliegenheiten zu erzwingen. Er kann sich aber unter bestimmten Voraussetzungen auf Leistungsfreiheit
berufen. Näheres regeln die Ziff. 23.2, 23.3 und 26 AHB. Der Versicherer hat zu beweisen, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen der jeweiligen
Obliegenheitsverletzung vorliegen. Die Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen richten sich nach der Art der zu beachtenden Obliegenheit. Sie reichen von
Rücktritt über Kündigung bis hin zur Leistungsfreiheit des Versicherers.
Mindestbeiträge unterliegen unabhängig von der Art der Beitragsberechnung der Beitragsangleichung. Die Berechnung der Prämie für das jeweilige
Versicherungsjahr erfolgt zunächst im Voraus. Gemäß § 8 II AHB wird die endgültige Beitragsberechnung dann jeweils am Ende des Versicherungsjahres
vorgenommen. Hierzu meldet dem Versicherer neben eventuellen Änderungen des versicherten Risikos die endgültigen Daten (z.B. die endgültige
Gesamtbruttojahresumsatzsumme).
Die Kriterien der Laufzeit des Versicherungsvertrags sind ebenso wie die Voraussetzungen der Kündigung in Ziff. 16 bis 21 AHB geregelt. Hinsichtlich der
Kündigung unterscheidet man zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung sowie der Kündigung bei Prämienanpassungen. Eine
Kündigungsmöglichkeit wird auch im Falle eines Betriebsübergangs ermöglicht. Bei einer Vertragsdauer der Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag
um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner eine Kündigung zugegangen ist.
Allgemeine Informationen über die Betriebshaftpflichtversicherung
Die Übergänge zwischen Risikoerhöhung und Risikoerweiterung sind fließend. Da aber für beide Risikoveränderungen dieselbe Rechtsfolge eintritt, ist eine
falsche Zuordnung unschädlich. Eine ohne Weiteres mitgedeckte Erhöhung oder Erweiterung des versicherten Risikos liegt aber immer nur dann vor, wenn ein
innerer Zusammenhang mit dem ursprünglich versicherten Risiko besteht. Anderenfalls ist ein neues Risiko gegeben und es besteht Versicherungsschutz nur noch
nach Maßgabe der Vorsorgeversicherung.
Ein Anspruch kann hier auch unter dem Gesichtspunkt des Rettungskostenersatzes begründet sein, wenn der Dritte mit seiner die öffentlich
rechtliche Forderung auslösenden hoheitlichen Maßnahme zugleich die Rettungskostenpflicht des Versicherten aus § 82 VVG erfüllt. Aus Ziff. 1.2 AHB ergibt
sich, dass sog. Erfüllungsansprüche nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung sind. Hierzu zählen z.B. Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen, auf
Nacherfüllung, aus Rücktritt oder aus Minderung.
Der Kreis der im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung versicherten juristischen und privaten Personen ist umfangreich ausgestaltet. Versichert ist
in erster Linie die gesetzliche Haftpflicht, des VN (X-AG oder Y-GmbH etc.) einschließlich der im Inland gelegenen Betriebsstätten, der Inlandsgesellschaften,
die der VN mehrheitlich besitzt oder führt (sog. Tochtergesellschaften), der im Ausland gelegenen, benannten rechtlich selbstständigen Repräsentanzen und
Verkaufsbüros.