LKH Betriebshaftpflichtversicherung
Jede Firma ist im beruflichen Alltag bestimmten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche durch das berufsbedingte Handeln Schäden am Eigentum Dritter, oder an der Umwelt verursachen kann. Die daraus resultierenden Kosten für eventuelle Schadensersatzansprüche der Geschädigten können so hoch sein, das die Existenz der Firma zerstört werden kann.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist daher für jeden Selbstständigen und jede Firma ein unverzichtbarer Versicherungsschutz. Spezielle Deckungskonzepte für die betrieblichen Haftpflichtrisiken einzelner Branchen (z. B. Handwerker Firmen, IT Dienstleister ect.) sind ebenso wichtig, wie die als Teil der in die Betriebshaftpflichtversicherung integrierbare, erweiterte Produkthaftpflichtversicherung Gegenstand separater Beiträge.
Darüberhinaus sind Erweiterungen durch den Einschluß verschiedener Formen, wie beispielsweise der gewerblichen Gebäudeversicherung, der Elektronikversicherung für Maschinen und Anlagen, der Büroversicherung, der Autoinhaltsversicherung, sowie der Betriebsunterbrechungsversicherung möglich, welche sich an die jeweiligen Bedürfnisse des Unternehmens richten. Der zu zahlende Beitrag für eine Betriebshaftpflichtversicherung richtet sich in der Regel nach dem Gesamtumsatz des Betriebes
Allgemeine Informationen zum Thema Betriebshaftpflichtversicherung
Diese Regelung bedeutet, dass im Einzelfall im Ergebnis ein Direktanspruch des Geschädigten hergestellt werden kann, indem der versicherte Schädiger seinen Freistellungsanspruch gegenüber dem Versicherer an den Geschädigten abtritt. Dieser kann sich dann direkt an die Betriebshaftpflichtversicherung des Schädigers wenden. Letzterer muss sich dann nicht mit dem Versicherer auseinandersetzen. Die Möglichkeit der Abtretung des Freistellungsanspruchs kann nur durch Individualabrede entweder bei Vertragsschluss oder bei der Schadenmeldung ausgeschlossen werden.
Die Prämie für die Betriebshaftpflichtversicherung wird von den Versicherern individuell kalkuliert. Als Bezugspunkte für die Bewertung des Haftpflichtrisikos und die Bemessung der Prämie dienen vor allem die Größe des Unternehmens, die Branche, die Exporttätigkeit, die Höhe der Deckungssummen und der Selbstbeteiligung sowie die Ausgestaltung des Bedingungswerks. Als Vergleich kommen grundsätzlich drei Faktoren in Betracht, nämlich, die Anzahl der Mitarbeiter, die Lohn- und Gehaltssumme und der Jahresumsatz.
Bei Risiken, die nach Abschluss der LKH Betriebshaftpflichtversicherung neu entstehen, gewähren die AHB gemäß Ziff. 4 zunächst vorläufigen Versicherungsschutz im Rahmen des bestehenden Vertrags. Neue Risiken sind solche, die in keinem inneren Zusammenhang mehr mit dem bereits versicherten Risiko stehen. Um festzustellen, ob ein neues Risiko und nicht nur eine Erhöhung oder Erweiterung des bisher versicherten Risikos vorliegt, ist der Umfang des bisher versicherten Risikos anhand des Antrags im Wege der Auslegung zu ermitteln.
Die Kriterien der Laufzeit des Versicherungsvertrags sind ebenso wie die Voraussetzungen der Kündigung in Ziff. 16 bis 21 AHB geregelt. Hinsichtlich der Kündigung unterscheidet man zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung sowie der Kündigung bei Prämienanpassungen. Eine Kündigungsmöglichkeit wird auch im Falle eines Betriebsübergangs ermöglicht. Bei einer Vertragsdauer der Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner eine Kündigung zugegangen ist.
LKH Betriebshaftpflichtversicherung
Die LKH Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Betriebshaftpflichtversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Betriebshaftpflichtversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die LKH spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die LKH Betriebshaftpflichtversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Betriebshaftpflichtversicherung
Im Ausland vorkommende Schadenereignisse sind gemäß Ziff. 7.9 AHB vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Grund für diesen Ausschluss liegt darin, dass
die Mitversicherung von Auslandsschäden wegen der unterschiedlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung einer speziellen Risikobewertung und Prämienkalkulation
bedarf. Für das Eingreifen des Auslandsausschlusses kommt es auf den Ort des Schadenereignisses an. Wo die Ursache gesetzt wurde, ist insofern unbeachtlich.
Eine Touristin aus Dänemark kauft in einem deutschen Supermarkt ein Haarfärbemittel.
Mit dieser Ergänzung haben die Versicherer der Betriebshaftpflichtversicherung auf die Rechtsprechung reagiert, die in derartigen Fällen einen Schadenersatzanspruch aus § 823 BGB wegen
Eigentumsverletzung an der ansonsten fehlerfreien gelieferten Sache annimmt. Diesen Fall wollten die Versicherer nicht decken und sie haben dies ausdrücklich
in den AHB verankert, um Auslegungsstreitigkeiten aus dem Wege zu gehen. Schließlich greift der Ausschluss auch ein, wenn Dritte im Auftrag oder für
Rechnung des VN die Herstellung der Sachen übernommen haben.
Gemäß § 4 I 1 AHB bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund eines Vertrags oder von Zusagen über den Umfang
der gesetzlichen Haftpflicht des VN hinausgehen. Damit sollen nur Schadenersatzansprüche gedeckt sein, die auf den Vorgaben des Gesetzgebers beruhen,
während Schadenersatzansprüche, die allein auf den Vereinbarungen zwischen Gläubiger und Schuldner basieren, nicht unter den Haftpflichtversicherungsschutz
fallen.
Allgemeines über die Betriebshaftpflichtversicherung
Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls
sowie Schadenermittlungskosten, ferner Reisekosten, die dem Versicherungsnehmer nicht selbst entstehen. Das gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des
Versicherers entstanden sind. Auch bei der Selbstbeteiligung gibt es eine Besonderheit. In der Regel hat der VN nämlich bei Personenschäden in den USA/in
Kanada je Versicherungsfall eine bestimmte höhere Summe selbst zu tragen.
Es besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz für diese beiden Bereiche entweder weltweit (mit Ausnahme von USA Kanada) aufzunehmen oder ihn auf
bestimmte Länder zu begrenzen. Der ersten Alternative wird in der Praxis meistens der Vorzug eingeräumt, da eine Beschränkung auf einzelne Länder die Gefahr
in sich birgt, dass der VN es versäumt, dem Versicherer im Laufe der Zeit eintretende Änderungen umgehend anzuzeigen. Ferner kann fraglich sein, ob
Versicherungsschutz durch eine LKH Betriebshaftpflichtversicherung besteht.
Es handelt sich hier um eine Art Straf-Schadenersatz, der dem Beklagten auferlegt werden kann, wenn das Gericht meint, dass er den Schaden durch ein
besonders verwerfliches Verhalten herbeigeführt hat. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein Hersteller im Interesse einer kostengünstigen Herstellung von
Produkten auf technisch ohne Weiteres mögliche Sicherheitsvorkehrungen verzichtet hat. Zugesprochene punitive damages liegen häufig deutlich über der
eigentlichen Schadenersatzsumme.
Betriebshaftpflichtversicherung
Da in vielen Unternehmen Gerätschaften und Stoffe eingesetzt werden, bei denen ein gewisses Strahlenrisiko besteht (z.B. Störstrahler oder Dickenmessgeräte)
können Strahlenschäden in begrenztem Umfang durch folgende Klausel in der BHP gedeckt werden. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz und
Verwendung von Röntgeneinrichtungen zu Untersuchungs- und Prüfzwecken sowie Störstrahlern, aus dem deckungsvorsorgefreien Umgang mit radioaktiven Stoffen,
aus dem Umgang mit Laser- und Maserstrahlen.
Spezielle Ausprägungen der LKH Betriebshaftpflichtversicherung Tätigkeitsschadenklausel stellen folgende Klauseln in der BHP dar. Eingeschlossen sind - abweichend von Ziff. 7.7 AHB -
gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Schäden an Erdleitungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen) sowie an
elektrischen Frei- und Oberleitungen einschließlich der sich daraus ergebenden Folgeschäden. Die Klausel ist insbesondere für Hochbau-, Tiefbau-,
Straßenbau- und Abbruchunternehmen von Bedeutung.
Die Schäden durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des VN entstanden sind und sich diese Sachen oder - sofern es sich um unbewegliche Sachen
handelt - deren Teile im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Tätigkeit befunden haben. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn der VN beweist, dass er zum
Zeitpunkt der Tätigkeit offensichtlich notwendige Schutzvorkehrungen zur Vermeidung von Schäden getroffen hat. Der Tätigkeitsschadenausschluss findet bei
Hilfspersonen ebenfalls Anwendung
Infos zum Thema Betriebshaftpflichtversicherung
Gemäß Ziff. 25.1 AHB hat der VN dem Versicherer jeden Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche erhoben werden.
Versicherungsfall im Sinne der Haftpflichtversicherung ist das Schadenereignis. Der VN muss demnach positive Kenntnis von dem Ereignis und dem drohenden
Schaden gehabt haben, der Haftpflichtansprüche gegen ihn auslösen könnte. Unkenntnis reicht nicht aus. Nach der Rechtsprechung hat der VN regelmäßig Kenntnis
vom Eintritt des Versicherungsfalls.
Mehrere in diesem Sinne zusammenhängende Schäden sind in der Praxis meistens solche Schäden, die aus einer gemeinsamen Ursache herrühren und gleichzeitig
oder kurz hintereinander auftreten. Der VN der LKH Betriebshaftpflichtversicherung wartet Heizungsanlagen. In einer fehlerhaften Anweisung an seine Heizungstechniker legt er dar, wie Ölbrenner
eines bestimmten Fabrikats einzustellen sind. Daraufhin entstehen Schäden an den gewarteten Heizungsanlagen. Schäden aus gleichen Ursachen werden nur dann
als Serienschaden behandelt, wenn zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht.
Wegen mangelhafter Reinigung verbleiben Verunreinigungen in der Abfüllanlage einer Molkerei zurück. Daraufhin erkranken 20 Personen nach dem Genuss von in
Verpackungen abgefüllter Milch. Was Waren mit gleichen Mängeln sind, bestimmt sich im Übrigen nach der Verkehrsauffassung, wobei als Kriterien z.B. folgende
Übereinstimmungen herangezogen werden können: Herkunft, verwendetes Material, Bestandteile, vorgesehener Verwendungszweck. Daraus folgt, dass der Begriff
der Gleichheit eng auszulegen ist.
LKH Betriebshaftpflichtversicherung
Grundlegend wird der Gegenstand der Haftpflichtversicherung in Ziff. 1.1 AHB (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung in der
Fassung 2008 des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)) gleichzeitig mit dem persönlichen, sachlichen und zeitlichen Risiko
umschrieben. Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der VN wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung
eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall).
Die wichtigste Möglichkeit zur außerordentlichen Beendigung des Versicherungsvertrags ist die Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls. Dieses
außerordentliche Kündigungsrecht besteht nach Ziff. 19 AHB unter folgenden alternativen Voraussetzungen. Der Versicherer hat eine Schadenersatzzahlung
geleistet. Wenn, wie regelmäßig an den Geschädigten leistet, hat er den VN hierüber zu unterrichten, damit dieser in die Lage versetzt
wird, das außerordentliche Kündigungsrecht auszuüben.
Das Kündigungsrecht besteht also dann nicht, wenn der Versicherer die Deckung zu Recht abgelehnt hat, weil der Schadenersatzanspruch z.B. nicht unter das
versicherte Risiko fällt oder ein Ausschlusstatbestand eingreift. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der
Schadenersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Kündigt der VN seine Betriebshaftpflichtversicherung, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam.
Der VN kann jedoch bestimmen, wann die Kündigung wirksam wird.
Allgemeine Informationen über die Betriebshaftpflichtversicherung
In Betriebshaftpflichtversicherungspolicen heißt es hierzu regelmäßig wie folgt, Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der gesetzlichen
Vertreter des VN (z.B. Vorstände und Geschäftsführer). Der Geschäftsführer unterlässt es aus Kostengründen, einen defekten Gabelstapler reparieren zu lassen.
Beim Einsatz des Fahrzeugs wird ein Besucher verletzt. Hier könnte der Geschäftsführer - neben dem Unternehmen - vom Geschädigten direkt in Anspruch
genommen werden.
Auch der Schadenersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB zählt zu den gesetzlichen Haftpflichttatbeständen. § 280 Abs. 1 BGB ist die zentrale Anspruchsgrundlage
für Schadenersatz aufgrund eines Vertrags oder eines anderen Schuldverhältnisses. Diese Vorschrift berücksichtigt auch die bis zum Inkrafttreten der
Schuldrechtsreform am 1.1.2002 in der Rechtsprechung herausgebildeten Grundsätze der Haftung aus culpa in contrahendo (cic) und positiver Vertragsverletzung
(pVv).
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die
Bestellung eines Verteidigers für den VN vom Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen, gegebenenfalls die
mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers. Dieser Fall kann dann auftauchen, wenn die Betriebshaftpflichtversicherung ein Interesse daran hat,
auf den Ausgang eines eventuell für einen Zivilprozess des VN Einfluss zu nehmen.