SDK Betriebshaftpflichtversicherung
Jede Firma ist im beruflichen Alltag bestimmten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche durch das berufsbedingte Handeln Schäden am Eigentum Dritter, oder an der Umwelt verursachen kann. Die daraus resultierenden Kosten für eventuelle Schadensersatzansprüche der Geschädigten können so hoch sein, das die Existenz der Firma zerstört werden kann.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist daher für jeden Selbstständigen und jede Firma ein unverzichtbarer Versicherungsschutz. Spezielle Deckungskonzepte für die betrieblichen Haftpflichtrisiken einzelner Branchen (z. B. Handwerker Firmen, IT Dienstleister ect.) sind ebenso wichtig, wie die als Teil der in die Betriebshaftpflichtversicherung integrierbare, erweiterte Produkthaftpflichtversicherung Gegenstand separater Beiträge.
Darüberhinaus sind Erweiterungen durch den Einschluß verschiedener Formen, wie beispielsweise der gewerblichen Gebäudeversicherung, der Elektronikversicherung für Maschinen und Anlagen, der Büroversicherung, der Autoinhaltsversicherung, sowie der Betriebsunterbrechungsversicherung möglich, welche sich an die jeweiligen Bedürfnisse des Unternehmens richten. Der zu zahlende Beitrag für eine Betriebshaftpflichtversicherung richtet sich in der Regel nach dem Gesamtumsatz des Betriebes
Allgemeine Informationen zum Thema Betriebshaftpflichtversicherung
Dieser Ausschluss aus der Betriebshaftpflichtversicherung ist eine spezielle Ausprägung des Erfüllungsausschlusses der Ziff. 1.2 AHB. Er bezieht sich auf Fälle, in denen das gelieferte Produkt zunächst einwandfrei erschien, später aber durch eine in der Herstellung oder Lieferung liegende Ursache schadhaft wurde. Ein Hersteller liefert an einen Kunden eine Maschine, die einwandfrei ist, deren Gebrauchsanweisung aber Druckfehler enthält. Der Kunde hält sich an die Gebrauchsanweisung und lässt die Maschine daher mit zu hoher Drehzahl arbeiten, sodass sie beschädigt wird.
Mit dieser Ergänzung haben die Versicherer der Betriebshaftpflichtversicherung auf die Rechtsprechung reagiert, die in derartigen Fällen einen Schadenersatzanspruch aus § 823 BGB wegen Eigentumsverletzung an der ansonsten fehlerfreien gelieferten Sache annimmt. Diesen Fall wollten die Versicherer nicht decken und sie haben dies ausdrücklich in den AHB verankert, um Auslegungsstreitigkeiten aus dem Wege zu gehen. Schließlich greift der Ausschluss auch ein, wenn Dritte im Auftrag oder für Rechnung des VN die Herstellung der Sachen übernommen haben.
Nur nach besonderer Vereinbarung erstreckt sich der Versicherungsschutz im Rahmen einer SDK Betriebshaftpflichtversicherung auf im Ausland vorkommende Versicherungsfälle, durch Erzeugnisse, die der VN dorthin geliefert hat oder hat liefern lassen (sog. direkter Export), aus Montagearbeiten, Wartungsarbeiten und Reparaturarbeiten im Ausland. Derartige Auslandsrisiken verlangen eine eigenständige Bewertung, weil sich die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Ausmaß möglicher Haftpflichtschäden sowie die Möglichkeit der Zuordnung von Haftpflichtansprüchen im Vergleich zu den Standardrisiken deutlich erhöht.
Das beginnt mit dem elektronischen Postversand per E-Mail, betrifft aber auch der Darstellung des Unternehmens auf der eigenen Homepage. Die Formulierung soweit es sich handelt um bedeutet, dass nur die beschriebenen Schäden vom Ausschluss erfasst werden. Damit bleiben Schäden Dritter, bei denen das Internet lediglich Transportmedium ist, im Rahmen der BHP gedeckt. Im Übrigen ist der Ausschluss aus der Betriebshaftpflichtversicherung in seinem Anwendungsbereich umfassend. Das Unternehmen X nimmt bei einem Kunden eine elektronische Fernwartung vor.
SDK Betriebshaftpflichtversicherung
Die SDK Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Betriebshaftpflichtversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Betriebshaftpflichtversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die SDK spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die SDK Betriebshaftpflichtversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Betriebshaftpflichtversicherung
Der Vorsatzausschluss betrifft nicht nur den VN, sondern auch die mitversicherten Personen. Es verliert aber nur derjenige den Versicherungsschutz, der
selbst vorsätzlich gehandelt hat. Das vorsätzliche Verhalten eines Dritten wird dem versicherten Unternehmen nach allgemeinen versicherungsrechtlichen
Grundsätzen nur dann zugerechnet, wenn es sich bei dem Dritten um seinen Repräsentanten handelt. Repräsentanten sind nach der Rechtsprechung Personen, die
befugt sind, selbstständig in einem gewissen dessen Rechte und Pflichten wahrzunehmen.
Dies wirkt sich vor allem bei Unternehmen aus, deren Leistungspflicht sich auf die schlüsselfertige Erstellung von Gebäuden bezieht. Haftpflichtansprüche
wegen Schäden, die an den vom VN (oder in seinem Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen
Leistungen infolge einer in der Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursache herbeigeführt wurden, sind gemäß Ziff. 7.8 Abs. 1 S. 1 AHB vom
Versicherungsschutz durch die Betriebshaftpflichtversicherung ausgeschlossen.
Gemäß § 4 I 1 AHB bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund eines Vertrags oder von Zusagen über den Umfang
der gesetzlichen Haftpflicht des VN hinausgehen. Damit sollen nur Schadenersatzansprüche gedeckt sein, die auf den Vorgaben des Gesetzgebers beruhen,
während Schadenersatzansprüche, die allein auf den Vereinbarungen zwischen Gläubiger und Schuldner basieren, nicht unter den Haftpflichtversicherungsschutz
fallen.
Allgemeines über die Betriebshaftpflichtversicherung
Sinn dieses Ausschlusses ist es zu verhindern, dass VN aus Rentabilitätsüberlegungen vermehrt auf fremde Sachen zur Durchführung ihrer betrieblichen
Tätigkeiten zurückgreifen. Die Begriffe Miete, Pacht und Leihe sind im Sinne des BGB zu verstehen. Bei sog. gemischten Verträgen kommt es für den Ausschluss
darauf an, ob in diesem Vertrag alle wesentlichen Tatbestandsmerkmale des ausgeschlossenen Rechtsverhältnisses enthalten sind. Ein Verwahrungsvertrag liegt
vor, wenn einem anderen Sachen zur Aufbewahrung übergeben werden.
Damit wird dann auch das Risiko für Unternehmen erhöht, mit den Besonderheiten des US-amerikanischen Haftungsrechts konfrontiert zu werden. Das gilt z.B.
für die bereits erwähnten punitive oder exemplary damages. Aber auch in Rechtsordnungen einiger anderer Staaten sind Haftungsbesonderheiten wie punitive
oder exemplary damages bekannt, z.B. in Israel oder Japan. Vor diesem Hintergrund haben die Versicherer die ursprünglich nur für Exporte nach USA/Kanada
vorgesehenen speziellen Deckungsausschlüsse aus der SDK Betriebshaftpflichtversicherung auf im Inland eingetretene Versicherungsfälle.
Das Sozialversicherungssystem in den USA ist bei Weitem nicht so umfangreich ausgestaltet wie etwa in Westeuropa. Deshalb ist ein Geschädigter häufig
genötigt, sich beim Verursacher schadlos zu halten. Rechtsanwälte werden bei Produkthaftpflichtfällen in der Regel auf reiner Erfolgshonorarbasis tätig.
Außerdem muss in den USA jede Partei die Kosten des Rechtsstreits selber tragen. Das führt dazu, dass sogar der möglicherweise zu Unrecht Beklagte für seine
Anwaltskosten allein aufkommen muss.
Betriebshaftpflichtversicherung
Nach einiger Zeit ersticken über der Leckstelle geschützte Pflanzen. Die zuständige Behörde nimmt den Betreiber der Gasleitung auf Sanierung des geschädigten
Biotops in Anspruch. Der Ausschluss greift auch dann ein, wenn der VN von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen
Inhalts auf Erstattung der diesem durch solche Umweltschäden entstandenen Kosten in Anspruch genommen wird. Hintergrund dieser Regelung ist, dass die
Haftung nach dem Umweltschadensgesetz nicht über den zivilrechtlichen Regressweg.
Das Risiko von Tätigkeitsschäden trifft in erster Linie Bauunternehmen, Bauhandwerker und Unternehmen, die Montagearbeiten auf fremden Grundstücken ausführen.
Aber auch andere Unternehmen, die z.B. auf fremden Grundstücken Arbeiten durchführen und dabei mit fremden Sachen in Berührung kommen, sollten den
Deckungsausschluss der Ziff. 7.7 AHB nicht vernachlässigen. Schließlich können Tätigkeitsschäden auch eintreten, wenn fremde Sachen auf dem
Betriebsgrundstück des VN der SDK Betriebshaftpflichtversicherung beschädigt werden.
Die Schäden durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des VN entstanden sind und sich diese Sachen oder - sofern es sich um unbewegliche Sachen
handelt - deren Teile im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Tätigkeit befunden haben. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn der VN beweist, dass er zum
Zeitpunkt der Tätigkeit offensichtlich notwendige Schutzvorkehrungen zur Vermeidung von Schäden getroffen hat. Der Tätigkeitsschadenausschluss findet bei
Hilfspersonen ebenfalls Anwendung
Infos zum Thema Betriebshaftpflichtversicherung
Obliegen heiten sind dem VN auferlegte Verhaltenspflichten, deren Verletzung unter den in Kap. 5.3 dieses Beitrages behandelten Voraussetzungen zur
Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann. Die AHB regeln die Obliegenheiten in den Ziff. 23, 24 und 25 und die Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzungen
in Ziff. 26. Die AHB unterscheiden zwischen Obliegenheiten, die vor dem Eintritt des Versicherungsfalls zu beachten sind und solchen, die nach dem Eintritt
des Versicherungsfalls relevant werden.
Die Deckungssummen können entweder getrennt jeweils für Personenschäden und Sachschäden oder pauschal für Personen- und Sachschäden gemeinsam vereinbart
werden. Die letztgenannte Variante ist die in der Praxis geläufigere. Die Wahl der richtigen Deckungssummen ist eines der zentralen Themen im Vorfeld des
Abschlusses einer SDK Betriebshaftpflichtversicherung und bei deren kontinuierlicher Aktualisierung. Als Mindeststandard werden für Unternehmen ohne exponiertes
Haftungsrisiko Deckungssummen einer Mio. EUR für Sachschäden angesehen.
Mitversicherung der Haftung auf der Grundlage von Schiedsgerichtsvereinbarungen abweichend von Ziff. 7.3 AHB, Die Versicherer setzen bei dieser Ergänzung
voraus, dass für das Schiedsverfahren eine bestimmte Verfahrensordnung (z.B. der Internationalen Handelskammer Paris) zugrunde gelegt wird. Erklärung über
die Unschädlichkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des VN durch den Versicherer: Soweit zwischen dem Versicherungsnehmer und einem Anspruchsteller die
Allgemeinen Lieferbedingungen des VN rechtswirksam vereinbart sind.
SDK Betriebshaftpflichtversicherung
Grundlegend wird der Gegenstand der Haftpflichtversicherung in Ziff. 1.1 AHB (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung in der
Fassung 2008 des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)) gleichzeitig mit dem persönlichen, sachlichen und zeitlichen Risiko
umschrieben. Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der VN wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung
eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall).
Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen Umständen berechtigen den Versicherer zum Rücktritt vom Versicherungsvertrag. Das Rücktrittsrecht
entfällt, wenn der VN nachweist, dass er oder sein Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht
haben. Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der VN nachweist, dass der Versicherer
den Vertrag auch bei Kenntnis zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.
Teil II beschäftigt sich mit Ausschlusstatbeständen und Deckungserweiterungen, Teil III mit Vertragskonditionen und Verhaltenspflichten. Spezielle
Deckungskonzepte für die betrieblichen Haftpflichtrisiken einzelner Branchen (z.B. EDV-Unternehmen) sind ebenso wie die als Teil der
Betriebshaftpflichtversicherung integrierbare erweiterte Produkthaftpflichtversicherung Gegenstand separater Beiträge. Entsprechendes gilt für die
Versicherung der Umwelthaftpflichtrisiken der Unternehmen.
Allgemeine Informationen über die Betriebshaftpflichtversicherung
Als zusätzlichen Teil beinhalten viele «Betriebshaftpflicht»policen eine (erweiterte) Produkthaftpflichtversicherung. Die Abgrenzung zwischen beiden
Bereichen richtet sich in erster Linie danach, ob der VN lediglich Arbeiten auf eigenen oder fremden Betriebsgrundstücken durchführt oder ob er auch
Erzeugnisse in den Verkehr bringt oder Dienstleistungen erbringt. Bedarf an einer (erweiterten) Produkthaftpflichtversicherung haben vor allem Unternehmen,
die Zwischenprodukte liefern, die bei den Abnehmern eingebaut werden.
Auch der Schadenersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB zählt zu den gesetzlichen Haftpflichttatbeständen. § 280 Abs. 1 BGB ist die zentrale Anspruchsgrundlage
für Schadenersatz aufgrund eines Vertrags oder eines anderen Schuldverhältnisses. Diese Vorschrift berücksichtigt auch die bis zum Inkrafttreten der
Schuldrechtsreform am 1.1.2002 in der Rechtsprechung herausgebildeten Grundsätze der Haftung aus culpa in contrahendo (cic) und positiver Vertragsverletzung
(pVv).
Unterlässt der VN die rechtzeitige Anzeige oder kommt binnen Monatsfrist nach Eingang der Anzeige beim VN keine Prämienvereinbarung für das neue Risiko
zustande, so fällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend fort. Da der Versicherer bei der Vorsorgedeckung bis zur ordnungsgemäßen Anzeige
des VN ein ihm unbekanntes Risiko trägt, ist der Versicherungsschutz in der Betriebshaftpflichtversicherung oftmals der Höhe nach für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden beschränkt.