BU Versicherung für Handwerker
Das Risiko berufsunfähig zu werden kann jeden treffen, unabhängig von der Berufsgruppe. Derzeit kann in Deutschland etwa jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte auf Grund von Erkrankungen seinen Beruf nicht mehr ausüben. Die häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit werden durch Herz-Kreislauf Erkrankungen, Reuma- und Gelenkkrankheiten, sowie psychische und Stoffwechselerkrankungen verursacht. Aber auch Unfälle führen häufig zur Berufsunfähigkeit.
Die Folgen sind erhebliche Einschnitte in den finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen. Daher zählt die BU Versicherung mit zu den wichtigsten Versicherungsformen, will man sich vor den finanziellen Problemen schützen. Die BU Versicherung zahlt dem Versicherten im Falle einer durch den Arzt bestätigten und durch den Versicherer anerkannten Berufsunfähigkeit eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, welche die finanziellen Verluste des Arbeitseinkommens ausgleicht.
Eine BU Versicherung ist insbesondere für Selbstständige und Freiberufler ein wichtiger Risikoschutz, da diese in der Regel keine Leistungen erhalten, insofern diese nicht freiwillig weiterversichert sind.
Allgemeine Informationen zum Thema BU Versicherung
Für Personen im Dienst- bzw. Beamtenverhältnis erweitert diese Klausel den Versicherungsschutz bei Beamten des öffentlichen Dienstes, soweit eine Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung, beides wegen medizinisch festgestellter allgemeiner Dienstunfähigkeit, erfolgt (Polizeidienstunfähigkeit). Ärzteklausel für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker. Durch diese BU Versicherung Klausel wird die Verweisungsmöglichkeit bei Ärzten eingeengt, wenn Möglichkeiten fehlen, eine andere Tätigkeit aufzunehmen.
Die Bedingungen sehen ein ausdrückliches Nachprüfungsrecht des Versicherers vor. Damit verbunden ist die Berechtigung, eine inzwischen eingetretene tatsächliche Änderung des Grades der BU uneingeschränkt berücksichtigen zu können. Die Herabsetzung bzw. vollständige Einstellung von Leistungen ist aber nur dann möglich, wenn die erforderlichen Abänderungsvoraussetzungen vorliegen und der Versicherer die Nachprüfungsentscheidung auch formell ordnungsgemäß mitteilt.
Wenn uns nachgewiesen wird, dass die falschen oder unvollständigen Angaben nicht schuldhaft gemacht worden sind, wird unser Rücktritt von der BU Versicherung für Handwerker gegenstandslos. Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles erklärt, bleibt unsere Leistungspflicht bestehen, wenn uns nachgewiesen wird, dass die nicht oder nicht richtig angegebenen Umstände keinen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang unserer Leistung haben. Wir können den Versicherungsvertrag anfechten, falls unrichtige Angaben gemacht worden sind.
Sie können sich ganz oder teilweise von der Beitragszahlungspflicht befreien lassen, jederzeit zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres, bei Vereinbarung von Ratenzahlungen auch innerhalb des Versicherungsjahres mit Frist von einem Monat zum Schluss eines jeden Ratenzahlungsabschnitts, frühestens jedoch zum Schluss des ersten Versicherungsjahres. In diesem Fall setzen wir die Berufsunfähigkeitsrente ganz oder teilweise auf eine beitragsfreie Rente herab, die nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik errechnet wird.
BU Versicherung für Handwerker
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Handwerker sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine BU Versicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die BU Versicherung für Handwerker mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema BU Versicherung
Eine Pflegebedürftigkeit von 100 Prozent liegt vor, wenn die versicherte Person dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe anderer Personen aufstehen kann
oder der Bewahrung bedarf. Voraussetzung dafür ist, dass der Grad der Pflegebedürftigkeit mindestens so hoch ist wie der im Versicherungsschein genannte
Grad der BU. Pflegebedürftigkeit liegt dann vor, wenn und solange die versicherte Person infolge Krankheit, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen so
hilflos ist.
Zwischen dem BU-Begriff in der Lebensversicherung, dem Berufsunfähigkeitsbegriff der gesetzlichen Rentenversicherung und dem Invaliditätsbegriff in der
BU Versicherung bestehen ganz wesentliche Unterschiede. Daher präjudiziert eine Rentengewährung durch die gesetzliche Rentenversicherung noch
keinesfalls die des Lebensversicherers, ebensowenig die Anerkennung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit durch das Versorgungsamt aufgrund des
Schwerbehindertengesetzes.
Endet die BU und tritt innerhalb von zwei Jahren danach erneut BU aufgrund derselben Ursache ein, so werden bereits zurückgelegte Karenzzeiten berücksichtigt.
Die Vereinbarung einer Karenzzeit ist nur dann sinnvoll, wenn im Leistungsfall einer BU in den ersten Monaten noch ausreichend Leistungen und Ansprüche aus
anderen Einkunftsquellen erzielt werden können. Ergänzend zur Prozentregelung kann ein Leistungsanspruch auch dann bestehen, wenn zwar die Voraussetzungen
für eine BU wie vorstehend beschrieben nicht erfüllt sind.
Allgemeines über die BU Versicherung
Aufgrund der Verweisungsmöglichkeit wird der Versicherungsschutz zusätzlich begrenzt. Wie unter 4.7 ausgeführt, besteht ein grundsätzliches Verweisungsrecht,
es sei denn, der Versicherer hat im Rahmen seiner Bedingungen hierauf explizit verzichtet. Grundsätzlich ist der Ansprucherhebende dafür darlegungs- und
beweispflichtig, dass er gesundheitsbedingt voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf weiter auszuüben. Er ist berufsunfähig,
wenn er voraussichtlich keine andere Tätigkeit ausüben kann.
Eine Umorganisation des Betriebes ist in gewissen Grenzen zumutbar. Die Umorganisation müsste eine Betätigung ermöglichen, die der Inhaber zu mehr als 50
Prozent des Üblichen ausfüllen kann und die zumutbar ist. Die Umorganisation muss mit den Belangen des Betriebes vereinbar sein; so könnte der Betrieb
verkauft, geschlossen oder so beibehalten werden, wie er sich bei Eintritt der BU Versicherung für Handwerker darstellte. Die Umorganisation könnte kaufmännisch
sinnvoll darauf gerichtet werden, dass ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird.
Kann von den Ärzten keine medizinische Prognose gestellt werden, ob der festgestellte Zustand mehrere Jahre andauern wird, so kann § 2 Abs. 3 der Bedingungen
die Situation der versicherten Person verbessern. Nach Einschätzung des BGH bedeutet die Bedingungsregelung den Verzicht auf die Beweispflicht des
Versicherungsnehmers für das voraussichtlich dauernde Außerstandesein. Allerdings müssen alle anderen Leistungsvoraussetzungen wie ärztlicher Nachweis
ebenso erfüllt sein wie bei der Regelung des § 2 Abs. 1.
BU Versicherung
Üblich ist derzeit noch die Definition der BU als voraussichtlich dauernd, d. h. ein Zeitraum von mindestens 3 Jahren. Gemäß ihren Bedingungen leisten
einige Versicherer bereits dann, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeitsdauer von voraussichtlich 6 Monaten oder voraussichtlich mindestens 6 Monaten
diagnostiziert. Die Versicherer zahlen bei Verwendung einer Formulierung wie so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit erst ab dem 7.
Monat nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist stets zu berücksichtigen. Die Angaben im Versicherungsantragsformular sollten immer der Wahrheit entsprechen und
konkret auf die gestellten Fragen antworten. Wer aktuelle oder frühere Erkrankungen verschweigt, gefährdet seinen Versicherungsschutz, denn die BU Versicherung für Handwerker
kann noch bis zu 10 Jahre nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten. Es sollten möglichst alle und auch noch so unwichtig erscheinende Angaben gemacht
werden. Einige Versicherer haben die Rücktrittsfrist von 10 auf 5 Jahre reduziert.
Werden Ehepaare zusammen veranlagt, so verdoppelt sich der Sonderausgabenpauschbetrag und der Grundfreibetrag. Der Werbungskostenpauschbetrag verdoppelt
sich nur, wenn beide Ehepartner eine Leibrente bekommen. Teilweise werden einige der Bedingungsverbesserungen derzeit nur von einem oder wenigen
Lebensversicherern angeboten. Es ist davon auszugehen, dass immer mehr Anbieter ihre Bedingungen verbessern. Die 40 aufgelisteten Bedingungsverbesserungen
sind daher derzeit bei keinem Versicherer insgesamt erhältlich.
Infos zum Thema BU Versicherung
Wird die versicherte Person während der Dauer dieser Versicherung zu mindestens berufsunfähig, so erbringen die BU Versicherung folgende Versicherungsleistungen:
Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente, volle Befreiung von der Beitragspflicht. Bei einem geringeren Grad der Berufsunfähigkeit besteht kein
Anspruch auf diese Versicherungsleistungen. Die Rente zahlen wir entsprechend der vereinbarten Rentenzahlungsweise im Voraus, erstmals anteilig bis zum Ende
der laufenden Rentenzahlungsperiode.
Selbständiger Bäckermeister mit einer BU Versicherung für Handwerker überwiegend körperlicher Tätigkeit und 30 Mitarbeitern kann nicht mehr körperlich arbeiten; kaufmännische und
aufsichtsführende Tätigkeiten sind vorhanden; abstrakte Verweisung auf diese Tätigkeiten im eigenen Betrieb. Wenn der Versicherte nach Eintritt der BU
tatsächlich eine andere Tätigkeit ausübt und Einkommen erzielt, das in etwa dem Einkommen im bisherigen Beruf entspricht, kann bei Verzicht auf die
abstrakte Verweisung auf diesen Beruf verwiesen werden.
Bereits bei Vertragsabschluss kann die Höhe der garantierten Rente variabel vereinbart und so den jeweiligen Lebensphasen angepasst werden. Im Extremfall
ist dann jedes Jahr eine andere garantierte Rentenhöhe wählbar. Der Versicherungsschutz kann ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Heirat, Berufsanfang,
Existenzgründung, Finanzierung und Geburt oder Adoption eines Kindes angepasst werden. Teilweise wird eine Erhöhung der BU-Rente und eine Verlängerung der
Vertragsdauer bis max. 65. Lebensjahr angeboten.
BU Versicherung für Handwerker
An Stelle des Rücktritts von der BU Versicherung können wir, wenn Sie den Einlösungsbeitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, die Beiträge des ersten Versicherungsjahres - auch
bei Vereinbarung von Ratenzahlungen - sofort verlangen. Wenn Sie einen Folgebeitrag oder einen sonstigen Betrag, den sie aus dem Versicherungsverhältnis
schulden, nicht rechtzeitig zahlen, erhalten Sie von uns auf Ihre Kosten eine schriftliche Mahnung. Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens
zwei Wochen.
Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen
Fälligkeitstag eingezogen werden kann. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch
rechtzeitig, wenn sie unverzüglich und unserer schriftlichen Zahlungsaufforderung erfolgt. Wurde der Beitrag wiederholt nicht eingezogen, sind wir
berechtigt, künftig die Zahlung des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
Die Verteilung des Überschusses für die Versicherungsnehmer auf die einzelnen Gruppen orientiert sich daran, in welchem Umfang sie zu seiner Entstehung
beigetragen haben. Zu welcher Gruppe Ihre Versicherung gehört, können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. In Abhängigkeit von dieser Zuordnung erhält
Ihre Versicherung jährlich Überschussanteile. Wir veröffentlichen die Überschussanteile in unserem Geschäftsbericht, den Sie bei uns anfordern können.
Weitere Erläuterungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Allgemeine Informationen über die BU Versicherung
Für einige Berufsgruppen wird regelmäßig ein berufsbedingter Beitragszuschlag aufgrund erhöhter Gefährdung bei der Berufsausübung oder Spezialisierung
erhoben, Schornsteinfeger, Schornsteinbauer, Gerüstbauer, Steinmetze, Steinbildhauer, Schmiede, Steinbrucharbeiter, Arbeiter, Chemiker und Ingenieure bei
Sprengstoffherstellern, Feuerwehrleute und Technischer Hilfsdienst, Arbeiter, Bierbrauer, Kellner, Bierverleger im Alkoholgewerbe, Sandbläser,
Quecksilberverarbeitung, Glasbläser, Bleigießer.
Die Beantragung einer bedarfsgerechten BU Versicherung Rentenhöhe führt zu konkreten Konsequenzen für den VN. Für eine entsprechende Risikoprüfung durch den Versicherer
sind verschiedene Nachweise bzw. Auskünfte und Atteste beizubringen. Grundsätzlich fragen die Versicherer ab Jahresrentenhöhen von 24.000 EUR bzw. 30.000
EUR nach dem Bruttoeinkommen und entsprechenden Nachweisen. Die Beantwortung von Gesundheitsfragen ausschließlich im Antrag dürfte i. d. R. bei Jahresrenten
bis zu 1.000 EUR ausreichend sein.
Jedem Versicherungsnehmer obliegt es dabei, den konkret ausgeübten Beruf, der bestimmungsgemäß den Ausgangspunkt für die Beurteilung gesundheitlich bedingter
BU abgibt, darzulegen und zu beweisen. Zur Ermittlung des konkreten BU-Grades sind die noch ausübbaren Teiltätigkeiten zu den nicht mehr ausübbaren
Teiltätigkeiten ins Verhältnis zu setzen. Dabei steht das Kriterium der Arbeitszeit im Vordergrund. Sind die nicht mehr beruflich ausübbaren Einzelverrichtungen
für den ausgeübten Beruf so wesentlich und prägend.