BU Versicherung für Künstler
Das Risiko berufsunfähig zu werden kann jeden treffen, unabhängig von der Berufsgruppe. Derzeit kann in Deutschland etwa jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte auf Grund von Erkrankungen seinen Beruf nicht mehr ausüben. Die häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit werden durch Herz-Kreislauf Erkrankungen, Reuma- und Gelenkkrankheiten, sowie psychische und Stoffwechselerkrankungen verursacht. Aber auch Unfälle führen häufig zur Berufsunfähigkeit.
Die Folgen sind erhebliche Einschnitte in den finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen. Daher zählt die BU Versicherung mit zu den wichtigsten Versicherungsformen, will man sich vor den finanziellen Problemen schützen. Die BU Versicherung zahlt dem Versicherten im Falle einer durch den Arzt bestätigten und durch den Versicherer anerkannten Berufsunfähigkeit eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, welche die finanziellen Verluste des Arbeitseinkommens ausgleicht.
Eine BU Versicherung ist insbesondere für Selbstständige und Freiberufler ein wichtiger Risikoschutz, da diese in der Regel keine Leistungen erhalten, insofern diese nicht freiwillig weiterversichert sind.
Allgemeine Informationen zum Thema BU Versicherung
Grundsätzlich ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für alle Einkommensbezieher interessant. Dabei sind die Motive für einen Vertragsabschluss stark von der jeweiligen Risikosituation geprägt. Es stellt sich die Frage nach der finanziellen Situation im Falle der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Insbesondere ist zu prüfen, ob unter dem Aspekt anderweitiger Leistungsansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung, betrieblicher Altersversorgung, oder Einkünften aus der BU Versicherung ausreicht, aufzubringen.
Die Verteilung des Überschusses für die Versicherungsnehmer auf die einzelnen Gruppen orientiert sich daran, in welchem Umfang sie zu seiner Entstehung beigetragen haben. Zu welcher Gruppe Ihre Versicherung gehört, können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. In Abhängigkeit von dieser Zuordnung erhält Ihre Versicherung jährlich Überschussanteile. Wir veröffentlichen die Überschussanteile in unserem Geschäftsbericht, den Sie bei uns anfordern können. Weitere Erläuterungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Grundsätzlich sind Leistungsdauer und Versicherungsdauer zu unterscheiden. Die Leistungsdauer umfasst den Zeitraum, während dessen die versicherte Person aufgrund BU eine BU Versicherung für Künstler Rente und/oder Beitragsbefreiung erhält. Die Zahlung der versicherten BU-Rente und die Beitragsbefreiung für Hauptversicherung und Zusatzversicherungen enden somit typischerweise zu dem im Antrag fixierten und in der Police dokumentierten Zeitpunkt, meist das 60., 63. oder 65. Lebensjahr.
Dabei sollte auf identische Vertragsdauern der Haupt- und BU-Zusatzversicherung geachtet werden. Möglichst sollte die BUZ bis zum 65. Lebensjahr, mindestens 63. Lebensjahr eingeschlossen werden. Normalerweise ist eine erneute Gesundheitsprüfung für den Einschluss der BUZ erforderlich. BU Versicherung und BUZ unterscheiden sich im Leistungsumfang und Inhalt nicht signifikant. Allerdings ist festzustellen, dass ein(e) BU Versicherung eine Beitragsanpassungsklausel existiert, die es dem Versicherer ermöglicht, bei gestiegenem Schadenbedarf Beiträge zu erhöhen.
BU Versicherung für Künstler
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Künstler sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine BU Versicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die BU Versicherung für Künstler mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
Mit unserem unabhängigen Vergleich die beste BU Versicherung für Künstler zum günstigsten Preis finden.
Neben nützlichen Informationen und Tipps rund um das Themengebiet BU Versicherung erhalten Sie mit unserem unabhängigen und kostenlosen Versicherungsvergleich eine umfangreiche Auswahl an sehr guten Tarifen zu günstigen Preisen.
Schon ab
9,25 €
monatl.
Hier können Sie kostenlos die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung online berechnen.
Schon ab
98,44 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Private Krankenversicherung online berechnen.
Schon ab
3,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Gebäudeversicherung online berechnen.
Schon ab
2,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Hausratversicherung online berechnen.
Nützliche Tipps zum Thema BU Versicherung
Je nach Vereinbarung innerhalb des Versicherungsvertrages verpflichtet sich der Versicherer folgende Leistungen zu erbringen, Beitragsbefreiung,
Rentenzahlung. Für die Dauer der BU wird eine Befreiung von der Beitragszahlung für die im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungen erklärt, wobei
sich diese auf die BUV, die Hauptversicherung (Kapitalleben, Risikoleben oder Rentenversicherung) und sonstige Zusatzversicherungen erstrecken kann. Neben
der Beitragsbefreiung kann eine Rentenleistung vereinbart werden.
Die Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist für Arbeiter und Angestellte generell unzureichend. Es handelt sich bei Rentenansprüchen
zwischen 27 bis 40 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens lediglich um eine Grundversorgung. Für Beamte kommt eine BU Versicherung als Dienstunfähigkeitsabsicherung
wegen der ihnen eingeräumten gesetzlichen Versorgung nicht vorrangig in Betracht. Jedoch besteht bis zum Zeitpunkt der Übernahme in das feste
Beamtenverhältnis durchaus konkreter Versicherungsbedarf.
Bei Monatsrenten zwischen ca. 1.000 und 2.500 EUR wird neben der Beantwortung der Gesundheitsfragen die Vorlage eines ärztlichen Attestes mit Informationen
über Blutsenkung, HIV-Test, Ergometrie, Cholesterin, Triglyceride, HDL, LDL erforderlich sein. Bei Monatsrenten über 2.500 EUR kommen differenziertes
Blutbild, Nüchtern-Blutzucker, SBPT, GammaGT, Harnsäure, Kreatinin, CHE und i. d. R. eine Selbstauskunft zusätzlich zur ärztlichen Untersuchung hinzu. Die
Gesundheitsprüfung für die BUZ unterscheidet sich signifikant von der für die BUV.
Allgemeines über die BU Versicherung
Die qualitative Einschränkung einer Berufsausübung kann mindestens 50 Prozent BU auslösen, und dies selbst dann, wenn die weggefallenen Teiltätigkeiten nicht
einen Anteil von 50 Prozent der ursprünglichen Arbeitszeit ausgemacht haben. Außerdem ist stets zu prüfen, ob noch eine andere Tätigkeit ausgeübt werden
kann. Die Feststellung dieser anderen Tätigkeit kann nur unter Berücksichtigung dessen erfolgen, was unter Ausbildung und Erfahrung als Beurteilungspaar
einerseits und/oder unter Kenntnissen und Fähigkeiten andererseits zu verstehen ist.
Eine Umorganisation des Betriebes ist in gewissen Grenzen zumutbar. Die Umorganisation müsste eine Betätigung ermöglichen, die der Inhaber zu mehr als 50
Prozent des Üblichen ausfüllen kann und die zumutbar ist. Die Umorganisation muss mit den Belangen des Betriebes vereinbar sein; so könnte der Betrieb
verkauft, geschlossen oder so beibehalten werden, wie er sich bei Eintritt der BU Versicherung für Künstler darstellte. Die Umorganisation könnte kaufmännisch
sinnvoll darauf gerichtet werden, dass ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird.
Die Bedingungen sehen ein ausdrückliches Nachprüfungsrecht des Versicherers vor. Damit verbunden ist die Berechtigung, eine inzwischen eingetretene
tatsächliche Änderung des Grades der BU uneingeschränkt berücksichtigen zu können. Die Herabsetzung bzw. vollständige Einstellung von Leistungen ist aber
nur dann möglich, wenn die erforderlichen Abänderungsvoraussetzungen vorliegen und der Versicherer die Nachprüfungsentscheidung auch formell ordnungsgemäß
mitteilt.
BU Versicherung
Grundsätzlich sind Leistungsdauer und Versicherungsdauer zu unterscheiden. Die Leistungsdauer umfasst den Zeitraum, während dessen die versicherte Person
aufgrund BU eine BU-Rente und/oder Beitragsbefreiung erhält. Die Zahlung der versicherten BU-Rente und die Beitragsbefreiung für Hauptversicherung und
Zusatzversicherungen enden somit typischerweise zu dem im Antrag fixierten und in der Police dokumentierten Zeitpunkt, meist das 60., 63. oder 65.
Lebensjahr.
Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist stets zu berücksichtigen. Die Angaben im Versicherungsantragsformular sollten immer der Wahrheit entsprechen und
konkret auf die gestellten Fragen antworten. Wer aktuelle oder frühere Erkrankungen verschweigt, gefährdet seinen Versicherungsschutz, denn die BU Versicherung für Künstler
kann noch bis zu 10 Jahre nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten. Es sollten möglichst alle und auch noch so unwichtig erscheinende Angaben gemacht
werden. Einige Versicherer haben die Rücktrittsfrist von 10 auf 5 Jahre reduziert.
Die Kombination mit der privaten Rentenpolice vereint Altersversorgung in Form der Rentenleistung oder Kapitalabfindung und den Risikoschutz bei
Berufsunfähigkeit miteinander, wobei diese Vertragsform preisgünstiger als eine Kapitallebensversicherung ist und zu einer höheren Kapitalzahlung führen
kann. Der Grund liegt in der fehlenden Absicherung des Todesfallrisikos. Die Rentenversicherung kann mit Beitragsrückgewähr und Mindest-Rentengarantiedauer
vereinbart werden.
Infos zum Thema BU Versicherung
Es besteht die Möglichkeit, die Leistungsdauer unabhängig von der Versicherungsdauer frei zu wählen. Die Leistungsdauer ist der Zeitraum, in dem die
vereinbarte BU-Leistung erbracht wird, sofern der Leistungsfall innerhalb der Versicherungsdauer eingetreten ist. Das BUZ-Endalter 65 ist für Frauen nur bei
sehr wenigen Versicherern möglich, da für Frauen gemäß Annahmerichtlinien der meisten Lebensversicherer ein Höchstendalter 60. Lebensjahr vorgesehen wird.
In der selbständigen BUV ist ein Endalter 65 Jahre für Frauen möglich.
Die BU Versicherung für Künstler gilt auch für Hausfrauen, Hausmänner. Einige Lebensversicherer bieten den BU-Versicherungsschutz auch für diese Personengruppen an. Allerdings werden zumeist
Rentenhöchstwerte und Höchsteintrittsalter vorgegeben. BUZ auch für Schüler, Auszubildende und Studenten. Studenten in den letzten beiden Semestern und
Auszubildende im letzten Ausbildungsjahr können mit der Option versichert werden, dass bei Aufnahme der beruflichen Tätigkeit die Leistungen ohne erneute
Gesundheitsprüfung erhöht oder verlängert werden können.
Vielmehr sollen örtliche Nähe zum VN und Fachkompetenz die Auswahl der Ärzte und Institute bestimmen, wobei Kundenwünsche sachgerecht berücksichtigt werden
sollen. Bei Meinungsverschiedenheiten sollte auf ein Gutachtergremium möglichst verzichtet werden. Sofern weitere Untersuchungen durch vom Versicherer
beauftragte Ärzte erforderlich sind, trägt der Versicherer hierfür die Kosten. Ist eine Rente mitversichert, erfolgt als Kostenbeihilfe von bis zu dreimal
jeweils ein fester Betrag für Rehabilitationsmaßnahmen.
BU Versicherung für Künstler
Überschüsse entstehen dann, wenn die BU Versicherung und die Kosten sich günstiger entwickeln, als bei der Tarifkalkulation angenommen. An diesen
Überschüssen werden die Versicherungsnehmer nach Maßgabe der Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung angemessen beteiligt.
Weitere Überschüsse stammen aus Erträgen der Kapitalanlagen. Von den Nettoerträgen derjenigen Kapitalanlagen, die für künftige Versicherungsleistungen
vorgesehen, festgelegten Prozentsatz.
Begleichen Sie den Rückstand nicht innerhalb der gesetzten Frist, entfällt oder vermindert sich Ihr Versicherungsschutz. (Der Versicherer kann hierauf
verzichten.) Auf diese Rechtsfolgen werden wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hinweisen. Zahlen Sie im ersten Versicherungsjahr einen Folgebeitrag
schuldhaft nicht rechtzeitig, werden außerdem die noch ausstehenden Raten des ersten Jahresbeitrages sofort fällig. Sie können sich jederzeit zum Schluss
der Versicherungsperiode von der Beitragszahlungspflicht befreien lassen.
Für Ihren Versicherungsvertrag ist das Verrechnungsverfahren nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung (Zillmerverfahren) maßgebend. Hierbei werden die
ersten Beiträge zur Tilgung von Abschlusskosten herangezogen, soweit sie nicht für Leistungen im Versicherungsfall und Kosten des Versicherungsbetriebes in
der jeweiligen Versicherungsperiode bestimmt sind. Der zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 4% der von Ihnen während der
Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge beschränkt.
Allgemeine Informationen über die BU Versicherung
Die allgemeinen Anzeige- und Nachweisobliegenheiten des VN bei Vertragsabschluss und nach Eintritt des Leistungsfalls entsprechen weitgehend denen des VVG.
Für eine verspätet erfüllte Obliegenheit gilt die Abweichung, dass der Versicherer ab Beginn des laufenden Monats, in dem die Obliegenheit erfüllt wird, zur
Leistung verpflichtet ist. Bei nachholbaren Obliegenheiten führt die Verletzung der Obliegenheit also nicht zur vollständigen, sondern nur zu einer
begrenzten Leistungsfreiheit.
Sind diese Voraussetzungen nur zu einem bestimmten Grad erfüllt, so handelt es sich um eine teilweise BU, bei der sich der Leistungsumfang nach der
vereinbarten Regelung richtet. In diesem Kontext sollte berücksichtigt werden, dass es für einen begutachtenden Arzt sehr schwierig sein kann, einen
konkreten und genauen Prozentsatz der BU Versicherung festzulegen. Deshalb kommt es gerade an der Grenze der 50-Prozent-Regelung, die sich am Markt durchgesetzt hat,
vermehrt zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den beteiligten Parteien.
Lebensstellung ist das berufliche Ansehen einerseits, aber auch Wertschätzung des Berufsstandes in der Gesellschaft, die Höhe der Einkommenserzielung und
des davon direkt abhängigen Lebensstandards andererseits. Entscheidend sind die im Zeitpunkt des Versicherungsfalles vorhandenen angeborenen oder später
erworbenen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten, also die Handfertigkeit und Geschicklichkeit sowie das Fachkönnen. Hierzu hat der BGH einen zentralen
Leitsatz für die Beurteilung der anderen Tätigkeit, also des Vergleichsberufes entwickelt.