Württembergische BU Versicherung
Das Risiko berufsunfähig zu werden kann jeden treffen, unabhängig von der Berufsgruppe. Derzeit kann in Deutschland etwa jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte auf Grund von Erkrankungen seinen Beruf nicht mehr ausüben. Die häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit werden durch Herz-Kreislauf Erkrankungen, Reuma- und Gelenkkrankheiten, sowie psychische und Stoffwechselerkrankungen verursacht. Aber auch Unfälle führen häufig zur Berufsunfähigkeit.
Die Folgen sind erhebliche Einschnitte in den finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen. Daher zählt die BU Versicherung mit zu den wichtigsten Versicherungsformen, will man sich vor den finanziellen Problemen schützen. Die BU Versicherung zahlt dem Versicherten im Falle einer durch den Arzt bestätigten und durch den Versicherer anerkannten Berufsunfähigkeit eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, welche die finanziellen Verluste des Arbeitseinkommens ausgleicht.
Eine BU Versicherung ist insbesondere für Selbstständige und Freiberufler ein wichtiger Risikoschutz, da diese in der Regel keine Leistungen erhalten, insofern diese nicht freiwillig weiterversichert sind.
Allgemeine Informationen zum Thema BU Versicherung
Es ist nachzuweisen, dass eine in Erwägung gezogene andere Tätigkeit den genannten Anforderungen nicht entspricht oder diese andere Tätigkeit wegen der Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht voraussichtlich dauernd ausgeübt werden kann. Bei dem Wiederaufleben der vollen Leistungspflicht der BU Versicherung, z. B. nach Erlöschen oder Beitragsfreistellung des Vertrages, können Ansprüche nicht aufgrund solcher Ursachen geltend gemacht werden, die während der Unterbrechung des vollen Versicherungsschutzes eingetreten sind.
Als Krankheit ist auch ein Gesundheitszustand anzusehen, der zwar nicht unmittelbar an der Berufsausübung hindert, aber aus ärztlicher Sicht dazu zwingt, den Beruf aufzugeben, um dadurch eine ernste Verschlimmerung oder Gefährdung der Gesundheit zu vermeiden. Besteht eine ärztlich nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung, so ist damit noch nicht automatisch ein Leistungsanspruch verbunden. Vielmehr ist zu prüfen, ob die versicherte Person in ihrer Fähigkeit zur Berufsausübung ganz oder teilweise eingeschränkt ist.
Es besteht die Möglichkeit, die Leistungsdauer unabhängig von der Versicherungsdauer frei zu wählen. Die Leistungsdauer ist der Zeitraum, in dem die vereinbarte BU-Leistung erbracht wird, sofern der Leistungsfall innerhalb der Versicherungsdauer eingetreten ist. Das BUZ-Endalter 65 ist für Frauen nur bei sehr wenigen Versicherern möglich, da für Frauen gemäß Annahmerichtlinien der meisten Lebensversicherer ein Höchstendalter 60. Lebensjahr vorgesehen wird. In der selbständigen Württembergische BU Versicherung ist ein Endalter 65 Jahre für Frauen möglich.
Private Flugunfälle einschließlich Gleitflieger, Drachen und Ultraleichtflieger können mitversichert werden. Teilweise wird bei Luftfahrten keine Einschränkung des Versicherungsschutzes für bestimmte Flugarten und die Fluggasteigenschaft vorgesehen. In einigen Bedingungswerken sind Leistungen für Flugpersonal bei BU verursacht durch Luftfahrt eingeschlossen, z. T. auch Leistungen für hobbymäßige Ausübung einer Flugsportart. Im Einzelfall wird auf den obligatorischen Ausschluss für Fahrveranstaltungen und Rennen verzichtet.
Württembergische BU Versicherung
Die Württembergische Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt BU Versicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die BU Versicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Württembergische spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Württembergische BU Versicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der Württembergische BU Versicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
Schon ab
9,25 €
monatl.
Hier können Sie kostenlos die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung online berechnen.
Schon ab
98,44 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Private Krankenversicherung online berechnen.
Schon ab
3,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Gebäudeversicherung online berechnen.
Schon ab
2,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Hausratversicherung online berechnen.
Nützliche Tipps zum Thema BU Versicherung
Teilweise BU liegt vor, wenn die obengenannten Voraussetzungen nur in einem bestimmten Grad, voraussichtlich mindestens sechs Monate, ununterbrochen erfüllt
sind. Es kann aber auch sein, dass keine Prognose gestellt werden kann, wie lange die BU voraussichtlich andauern wird. In einem solchen Fall wird die BU,
wenn sie 6 Monate ununterbrochen angedauert hat, von einigen Versicherern im nachhinein anerkannt und die Leistung rückwirkend ab Beginn der BU erbracht
oder aber erst nach der Karenzzeit von 6 Monaten berücksichtigt.
Zwischen dem BU-Begriff in der Lebensversicherung, dem Berufsunfähigkeitsbegriff der gesetzlichen Rentenversicherung und dem Invaliditätsbegriff in der
BU Versicherung bestehen ganz wesentliche Unterschiede. Daher präjudiziert eine Rentengewährung durch die gesetzliche Rentenversicherung noch
keinesfalls die des Lebensversicherers, ebensowenig die Anerkennung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit durch das Versorgungsamt aufgrund des
Schwerbehindertengesetzes.
Die BU Versicherung richtet sich an Personen ohne körperliche Berufstätigkeit. Denn bei dieser Personengruppe tritt die BU nur sehr selten unterhalb von 75 Prozent BU-Grad
ein. Wird dieser Grad erreicht, so erfolgt die Rentenzahlung in voller Höhe. Bei der angebotenen Pauschalregelung von 100 Prozent erfolgt die Leistung erst
bei Erwerbsunfähigkeit, allerdings dann in voller Höhe. Einige Versicherer leisten bereits dann, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen eine BU-
oder EU- Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht.
Allgemeines über die BU Versicherung
Versicherungsschutz besteht zunächst grundsätzlich ohne Rücksicht darauf, wie es zu der BU gekommen ist, auf welcher Ursache die Krankheit, die
Körperverletzung oder der Kräfteverfall beruhen. Kein Versicherungsschutz besteht aber, wenn einer der in den Bedingungen aufgeführten Einzelumstände kausal
war. Ausgeschlossen ist die BU im einzelnen, wenn sie unmittelbar oder mittelbar durch Krieg oder Kernenergie verursacht ist, unmittelbar oder mittelbar
durch innere Unruhen verursacht ist.
Da eine solche Prognose verständlicherweise nicht für die gesamte Dauer bis zum Vertragsende gestellt werden kann, verlangt die Rechtsprechung einen
überschaubaren Zeitraum innerhalb der nächsten drei Jahre. Der Zeitpunkt, in dem bei rückschauender Betrachtung erstmals ein Zustand vorlag, der eine solche
Prognose erstmals zuließ, ist als Beginn der Württembergische BU Versicherung zu interpretieren. In der Praxis stößt die Auslegung des Begriffs auf Schwierigkeiten. Nur in den wenigsten
Fällen wird eine entsprechende ärztliche Prognose möglich sein.
Es liegt daher durchaus auf der Linie der BGH-Rechtsprechung, wenn Einkommenseinbußen von 30 Prozent und auch weniger als unzumutbar angesehen werden. Für
eine Verweisung auf einen Vergleichsberuf kommen nur solche Tätigkeiten in Frage, die im Arbeitsleben auch tatsächlich ausgeübt werden und in einem nicht
nur geringfügigen Maße auch als Arbeitsplatz existent sind. Unerheblich ist allerdings, so der BGH, ob die Arbeitsplätze frei oder besetzt sind. Kein
Kriterium für die Frage des Verweisungsberufes ist demzufolge die Lage auf dem Arbeitsmarkt.
BU Versicherung
Die Kombination mit der Risikolebensversicherung dürfte die preisgünstigste Absicherungsform für das BU-Risiko sein. Es wird auf die Kapitalbildung und die
hierfür erforderlichen Sparanteile der Beiträge verzichtet. Dafür handelt es sich auch um eine ausgesprochene Risikoabsicherung für Todesfall und BU. Eine
Umtauschoption in eine Kapitallebensversicherung wird oft angeboten. Besteht Versorgungsbedarf für eine BU-Leistung, so sollte zunächst geprüft werden, ob
und zu welchen Konditionen ein Einschluss in schon bestehende Versicherungen möglich ist.
Die Versicherungsdauer charakterisiert den Zeitraum, in dem Versicherungsschutz gegen das BU-Risiko besteht. Typischerweise muss die BU bis zum Ende der
Versicherungsdauer, 60., 63. oder 65. Lebensjahr, eingetreten sein, damit eine Leistung erfolgen kann. Versicherungs- und Leistungsdauer können identisch
sein. Dies ist bei den meisten Vertragsabschlüssen noch der Fall. Allerdings wird die Württembergische BU Versicherung auch Kombinationsmöglichkeiten offeriert, bei
denen eine verlängerte Leistungsdauer vereinbart werden kann.
So könnte z. B. für einen 30jährigen Familienvater eine Zusatzabsicherung darin bestehen, dass eine Versicherungsdauer von 10 Jahren und eine Leistungsdauer
bis zum Endalter 60. Lebensjahr vereinbart wird. Wird die versicherte Person im Zeitraum zwischen dem 30. und 40. Lebensjahr berufsunfähig, so wird die
Leistung bis zum 60. Lebensjahr erbracht. Bei BU nach dem 40. Lebensjahr besteht kein Versicherungsschutz mehr. Die preisgünstigste Versicherungsmöglichkeit
könnte der Einschluss in eine bestehende Risikolebensversicherung sein.
Infos zum Thema BU Versicherung
Neben dieser kostenlosen Assistance-Leistung kann auch eine Übergangsleistung zusätzlich bis zur Höhe einer BU-Jahresrente vereinbart werden, wobei dann ein
entsprechender Beitragszuschlag zu entrichten ist. Mit dieser Zusatzleistung können z. B. notwendige Umbaumaßnahmen finanziert werden. Nach erfolgreicher,
fristgemäßer Umschulung und Verweisung auf den neuen Beruf kann als kostenlose Assistance-Leistung eine Wiedereingliederungshilfe (Übergangsgeld) von
einigen Monatsrenten gezahlt werden.
Freie Wahl der Karenzzeiten zwischen 0-36 Monate. Das bedeutet einen Leistungsbeginn nach Absolvieren der vereinbarten Wartezeit und eine Möglichkeit zur
Beitragsreduktion. Während der Karenzzeit entfällt die Verpflichtung zur Beitragszahlung. Endet die Württembergische BU Versicherung und tritt innerhalb von 24 Monaten danach erneut BU
aufgrund derselben Ursache ein, so werden bereits zurückgelegte Karenzzeiten berücksichtigt. Reduzierung der Rücktrittsfrist des Versicherers bei Verletzung
der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Verzicht auf die Anzeigepflicht für Risikoänderungen im privaten oder beruflichen Umfeld in der Policierungsphase und/oder während der gesamten Vertragsdauer,
auch wenn z. B. der Berufswechsel zu einem erhöhten Risiko geführt hat oder gefährliche Hobbys ausgeübt werden. Verzicht auf die Verpflichtung zur Befolgung
von ärztlichen Anordnungen und damit teilweise auf gewisse Mitwirkungspflichten der versicherten Person. Der Versicherte kann in freier persönlicher
Verantwortung darüber entscheiden.
Württembergische BU Versicherung
Ist die versicherte Person … Monate ununterbrochen pflegebedürftig mindestens im Rahmen der Pflegestufe I gewesen und deswegen täglich gepflegt worden, gilt
die Fortdauer dieses Zustandes als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit. Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge
Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls so hilflos ist, dass sie für die genannten gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im
Ablauf der BU Versicherung und des täglichen Lebens in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf.
Anstelle eines Vergleich können Sie Ihre Versicherung unter Beachtung der dort genannten Termine und Fristen jederzeit ganz oder teilweise
schriftlich kündigen. Kündigen Sie Ihre Versicherung nur teilweise, darf die verbleibende beitragspflichtige versicherte Rente nicht unter einen
Mindestbetrag sinken. Mit Kündigung erlischt die Versicherung, ohne dass ein Rückkaufswert fällig wird. Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt der
Kündigung berufsunfähig, bleiben anerkannte Ansprüche unberührt.
Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Es gilt
als Rücktritt, wenn wir unseren Anspruch auf den Einlösungsbeitrag nicht innerhalb von drei Monaten vom Fälligkeitstag an gerichtlich geltend machen. (Auf
dieses Rücktrittsrecht kann verzichtet werden.) Bei einem Rücktritt können wir von Ihnen die Kosten der zur Gesundheitsprüfung durchgeführten ärztlichen
Untersuchungen verlangen.
Allgemeine Informationen über die BU Versicherung
Das Rentenreformgesetz RRG 1999 hat durch seine neuen Leistungsvoraussetzungen und Leistungskürzungen die Notwendigkeit zur privaten Absicherung des
Berufsunfähigkeitsrisikos weiter verschärft. Jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte muss derzeit seinen Beruf wegen Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeit vorzeitig aufgeben. Deshalb zählt die BU Versicherung zu den sehr wichtigen Versicherungen, will man sich vor
finanziellen Problemen schützen.
Es ist nachzuweisen, dass eine in Erwägung gezogene andere Tätigkeit den genannten Anforderungen nicht entspricht oder diese andere Tätigkeit wegen der
Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht voraussichtlich dauernd ausgeübt werden kann. Bei dem Wiederaufleben der vollen Leistungspflicht der BU Versicherung, z. B.
nach Erlöschen oder Beitragsfreistellung des Vertrages, können Ansprüche nicht aufgrund solcher Ursachen geltend gemacht werden, die während der
Unterbrechung des vollen Versicherungsschutzes eingetreten sind.
Entsprechendes gilt bei der Ausübung von gefährlichen Hobbys und Freizeittätigkeiten sowie Flugrisiken, Drachenflieger, Fallschirmspringer,
Ultraleichtflieger, Hängegleiter, Gleitschirmflieger, Paraglider, Amateursportler sind versicherbar (unter bestimmten Voraussetzungen auch Bergsteiger,
Kletterer, Boxer, Kickboxer, Karatesportler, Motorsportler, Eishockeyspieler, Tauchsportler, Reiter). Insbesondere Freiberufler und Selbstständige erhalten
im Schadenfall keine entsprechenden Rentenleistungen vom Rentenversicherungsträger.