BUV für Freiberufler
Das Risiko berufsunfähig zu werden kann jeden treffen, unabhängig von der Berufsgruppe. Derzeit kann in Deutschland etwa jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte auf Grund von Erkrankungen seinen Beruf nicht mehr ausüben. Die häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit werden durch Herz-Kreislauf Erkrankungen, Reuma- und Gelenkkrankheiten, sowie psychische und Stoffwechselerkrankungen verursacht. Aber auch Unfälle führen häufig zur Berufsunfähigkeit.
Die Folgen sind erhebliche Einschnitte in den finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen. Daher zählt die BUV mit zu den wichtigsten Versicherungsformen, will man sich vor den finanziellen Problemen schützen. Die BUV zahlt dem Versicherten im Falle einer durch den Arzt bestätigten und durch den Versicherer anerkannten Berufsunfähigkeit eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, welche die finanziellen Verluste des Arbeitseinkommens ausgleicht.
Eine BUV ist insbesondere für Selbstständige und Freiberufler ein wichtiger Risikoschutz, da diese in der Regel keine Leistungen erhalten, insofern diese nicht freiwillig weiterversichert sind.
Allgemeine Informationen zum Thema BUV
Zwischen dem BU-Begriff in der Lebensversicherung, dem Berufsunfähigkeitsbegriff der gesetzlichen Rentenversicherung und dem Invaliditätsbegriff in der BUV bestehen ganz wesentliche Unterschiede. Daher präjudiziert eine Rentengewährung durch die gesetzliche Rentenversicherung noch keinesfalls die des Lebensversicherers, ebensowenig die Anerkennung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit durch das Versorgungsamt aufgrund des Schwerbehindertengesetzes.
Haben die Voraussetzungen für die vollständige bzw. teilweise BU mindestens sechs Monate lang ununterbrochen bestanden, so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als BU. Die Vertragsbestimmungen enthalten eine ganze Reihe von unbestimmten Rechtsbegriffen, deren Inhaltsinterpretation die Voraussetzung für die Leistungsprüfung beim Versicherer, aber auch beim Arzt und Gutachter, ist. Zum Nachweis der BU werden ausführliche ärztliche Berichte über Ursache, Beginn, Art, Verlauf, voraussichtliche Dauer und Grad der BU verlangt.
Die zeitliche Dimension der BUV für Freiberufler ist von zentraler Bedeutung. Nicht die Krankheit oder Körperverletzung oder Kräfteverfall allein sind entscheidend für die Leistungspflicht des Versicherers, hinzukommen muss das zeitliche Element. Es muss ein Zustand erreicht sein, dessen Besserung zumindest bis zur Wiederherstellung der halben Arbeitskraft bei der 50 Prozent-Klausel in absehbarer Zeit nicht mehr zu erwarten ist. Für diese voraussichtliche Entwicklung ist die Prognose durch den Arzt erforderlich.
In den letzten Jahren haben sich immer mehr Versicherer zu Abweichungen von den üblichen Bedingungstexten entschlossen und bieten kundenfreundlichere Detailregelungen an. So verzichten einige Versicherer z. B. bei älteren Versicherten auf ihr Verweisungsrecht oder zahlen die BU- Rente bereits dann, wenn die BU voraussichtlich 6 Monate andauert. Die markantesten Bedingungsabweichungen werden im Anhang dargestellt. Die Versicherer nutzen Bedingungsverbesserungen gerne als Werbeinstrument.
BUV für Freiberufler
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Freiberufler sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine BUV abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die BUV für Freiberufler mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema BUV
Bestimmte Personengruppen wie Hausfrauen, Hausmännern, Lehrlinge, Studenten und Schülern können maximal Höchstrenten bis zu 500 EUR monatlich versichern. Die
Vereinbarung der Beitragsbefreiung und Rentenleistung ist unbedingt zu empfehlen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass Hauptversicherung und
BU-Zusatzversicherung möglichst identische Vertrags- und Leistungsdauern aufweisen, damit die Hauptversicherung im Fall der BU nicht weiterbezahlt werden
muss. Je höher das erzielte Einkommen ist, desto höher ist auch der Versorgungsbedarf.
Kann der Versicherte seine derzeit ausgeübte oder eine andere vergleichbare Tätigkeit nur noch zur Hälfte oder weniger ausüben, gilt er als berufsunfähig.
Die sog. Pauschalregelung der BUV sieht eine Leistung dann vor, wenn ein Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent ärztlicherseits festgestellt wurde. Ab
einem BU-Grad von 50 Prozent wird die volle Rente, bei weniger als 50 Prozent keine Leistung erbracht. Neuerdings wird auch eine Pauschalregelung von 75
Prozent angeboten, die sicherlich weitere Verbreitung finden wird.
Die BUV richtet sich an Personen ohne körperliche Berufstätigkeit. Denn bei dieser Personengruppe tritt die BU nur sehr selten unterhalb von 75 Prozent BU-Grad
ein. Wird dieser Grad erreicht, so erfolgt die Rentenzahlung in voller Höhe. Bei der angebotenen Pauschalregelung von 100 Prozent erfolgt die Leistung erst
bei Erwerbsunfähigkeit, allerdings dann in voller Höhe. Einige Versicherer leisten bereits dann, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen eine BU-
oder EU- Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht.
Allgemeines über die BUV
Wer Mitarbeiter beschäftigt und Weisungsbefugnis ausübt, kann normalerweise seinen Betrieb so umgestalten, dass eine Berufsausübung weiter möglich ist. Die
Berufsausübung ist die Leitung des Betriebes unter eigener Mitarbeit an einer selbst bestimmten Stelle und Aufgabe. Daraus folgt zwangsläufig, dass nicht
schon derjenige außerstande ist, seinen Beruf auszuüben, der nur die Einzelverrichtungen nicht mehr vornehmen kann. Wenn sich in dem gesamten Betrieb keine
angemessene und zumutbare Tätigkeit findet besteht BU.
Der Begriff Krankheit charakterisiert eine Abweichung von den normalen physiologischen Funktionen des Körpers bzw. seiner Organe. Eine Körperverletzung liegt
vor, wenn durch ein äußeres Ereignis ein Organ im weitesten Sinne geschädigt wird. Kräfteverfall ist das Nachlassen der körperlichen und geistigen Kräfte
oder die Minderung der Belastbarkeit über den altersentsprechenden Zustand hinaus. Auch Dauerzustände als Folgen von Krankheit oder Körperverletzung wie
Blindheit, Taubheit sind versicherte Ursachen für eine BUV für Freiberufler.
Es liegt daher durchaus auf der Linie der BGH-Rechtsprechung, wenn Einkommenseinbußen von 30 Prozent und auch weniger als unzumutbar angesehen werden. Für
eine Verweisung auf einen Vergleichsberuf kommen nur solche Tätigkeiten in Frage, die im Arbeitsleben auch tatsächlich ausgeübt werden und in einem nicht
nur geringfügigen Maße auch als Arbeitsplatz existent sind. Unerheblich ist allerdings, so der BGH, ob die Arbeitsplätze frei oder besetzt sind. Kein
Kriterium für die Frage des Verweisungsberufes ist demzufolge die Lage auf dem Arbeitsmarkt.
BUV
Einige Versicherer verzichten hierauf, wenn die Versicherung innerhalb von 6 Monaten wieder in Kraft gesetzt wird. Bei einem Auslandsaufenthalt können
Zuschläge fällig werden, wenn durch die besonderen klimatischen Verhältnisse oder die sonstigen Lebens- und Umweltbedingungen am Aufenthaltsort eine
Risikoerhöhung vorliegt. Außerdem ist der aktuelle Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss zu berücksichtigen, so dass sich Leistungsausschlüsse,
Beitragszuschläge ergeben können.
Grundsätzlich empfiehlt sich die Einholung mehrerer Vergleichsangebote, wobei auf identische Vorgaben geachtet werden sollte, damit eine direkte
Vergleichbarkeit gewährleistet ist. Die BUV für Freiberufler sollte auf die persönliche Situation bzgl. Rentenhöhe, Versicherungsdauer und Leistungsdauer
abgestimmt sein und möglichst verbraucherfreundliche Bedingungen beinhalten. Durch Staffelung der Renten für einzelne Lebensphasen mit unterschiedlicher
Versicherungs- und Leistungsdauer können Einsparungen erzielt werden.
Tritt der Leistungsfall nicht ein, so verfallen die Überschüsse. Auch die BUZ-Beitragsbefreiung ist i. d. R. überschussbeteiligt. Bei Verträgen mit
Sofortrabatt sollte darauf geachtet werden, dass der Nettobeitrag (Zahlbeitrag) nicht für die gesamte Vertragsdauer in dieser Höhe garantiert wird, sondern
von der Höhe der jährlich neu festzulegenden Überschussanteilverrechnung direkt abhängt. Renten aus der BUZ bzw. BUV sind als zeitlich begrenzte Leibrenten
zu behandeln und grundsätzlich mit dem Ertragsanteil zu besteuern.
Infos zum Thema BUV
Zinslose Beitragsstundung auf Antrag ist eine zinslose Stundung der Beiträge während der Leistungsprüfung und bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht,
oft beschränkt auf ein Jahr, möglich. Auch wenn keine Leistungspflicht besteht, werden die Zinsen nicht nachträglich erhoben. Teilweise wird auch eine
automatische Stundung vorgesehen. Verzicht auf die Beitragsanpassungsklausel nach § 172 VVG. Dies ist dann möglich, wenn der Versicherer über seinen
Rückversicherer etwaige Verluste abdecken lassen kann.
Die BUV für Freiberufler gilt auch für Hausfrauen, Hausmänner. Einige Lebensversicherer bieten den BU-Versicherungsschutz auch für diese Personengruppen an. Allerdings werden zumeist
Rentenhöchstwerte und Höchsteintrittsalter vorgegeben. BUZ auch für Schüler, Auszubildende und Studenten. Studenten in den letzten beiden Semestern und
Auszubildende im letzten Ausbildungsjahr können mit der Option versichert werden, dass bei Aufnahme der beruflichen Tätigkeit die Leistungen ohne erneute
Gesundheitsprüfung erhöht oder verlängert werden können.
Vielmehr sollen örtliche Nähe zum VN und Fachkompetenz die Auswahl der Ärzte und Institute bestimmen, wobei Kundenwünsche sachgerecht berücksichtigt werden
sollen. Bei Meinungsverschiedenheiten sollte auf ein Gutachtergremium möglichst verzichtet werden. Sofern weitere Untersuchungen durch vom Versicherer
beauftragte Ärzte erforderlich sind, trägt der Versicherer hierfür die Kosten. Ist eine Rente mitversichert, erfolgt als Kostenbeihilfe von bis zu dreimal
jeweils ein fester Betrag für Rehabilitationsmaßnahmen.
BUV für Freiberufler
Eine vollständige BUV liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen
sind, voraussichtlich dauernd … Monate/Jahre [alternativ: mindestens …] außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer
Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die vorgenannten
Voraussetzungen nur in einem bestimmten Grad voraussichtlich dauernd erfüllt sind.
Kündigen Sie Ihre Versicherung nur teilweise, darf die verbleibende beitragspflichtige versicherte Rente nicht unter einen Mindestbetrag sinken. Mit einer
Kündigung erlischt die Versicherung, ohne dass ein Rückkaufswert fällig wird. Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt der Kündigung berufsunfähig, bleiben
anerkannte oder festgestellte Ansprüche aus der Versicherung von der Kündigung unberührt. Die Rückzahlung der Beiträge bei Tarifen, bei denen die
Versicherungsperiode können Sie nicht verlangen.
Bewahrung liegt vor, wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere in hohem Maße gefährdet und
deshalb nicht ohne ständige Beaufsichtigung bei Tag und Nacht versorgt werden kann. Vorübergehende akute Erkrankungen führen zu keiner höheren Einstufung.
Vorübergehende Besserungen bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Eine Erkrankung oder Besserung gilt dann nicht als vorübergehend, wenn sie nach Monaten
noch anhält.
Allgemeine Informationen über die BUV
Nach der ständigen BGH-Rechtsprechung ist einem früher beruflich Selbstständigen die Aufnahme einer Tätigkeit in abhängiger Stellung nicht generell
unzumutbar. Es müssen allerdings alle Vergleichskriterien im Hinblick auf den Vergleichsberuf erfüllt sein. Besonderheiten ergeben sich bei Selbstständigen
daraus, dass ihre Berufsausübung dem Grunde nach selbstbestimmt und nicht fremdbestimmt ist, so dass die Arbeitszeiteinteilung selbst gestaltet und
bestimmte, nicht mehr ausführbare Tätigkeiten umverteilt werden können.
Hiervon abweichend ist vereinbar, dass bereits ab Eintritt der Berufsunfähigkeit gezahlt wird, auch wenn der Arzt in den ersten sechs Monaten noch keine
klare Prognose abgeben kann, eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit aber besteht. Teilweise wird auch bei verspäteter BU-Meldung bis zu einem Jahr
rückwirkend geleistet, wenn den Kunden für die BUV kein Verschulden hierfür trifft. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente entsteht mit Ablauf des Monats, in dem
die BU eingetreten ist.
Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Rheuma- und Gelenkkrankheiten, Erkrankungen der Atemwege, psychische Erkrankungen,
Stoffwechselerkrankungen sowie Krebs und in geringem Umfang Unfälle. Die bis 1994 genehmigungspflichtigen und marktüblichen Besonderen Bedingungen für die
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) und Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die «Berufsunfähigkeitsversicherung» (BUV) wurden in den letzten
Jahren durch die überarbeiteten und individueller gestalteten ersetzt.