Gute BUV
Das Risiko berufsunfähig zu werden kann jeden treffen, unabhängig von der Berufsgruppe. Derzeit kann in Deutschland etwa jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte auf Grund von Erkrankungen seinen Beruf nicht mehr ausüben. Die häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit werden durch Herz-Kreislauf Erkrankungen, Reuma- und Gelenkkrankheiten, sowie psychische und Stoffwechselerkrankungen verursacht. Aber auch Unfälle führen häufig zur Berufsunfähigkeit.
Die Folgen sind erhebliche Einschnitte in den finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen. Daher zählt die BUV mit zu den wichtigsten Versicherungsformen, will man sich vor den finanziellen Problemen schützen. Die BUV zahlt dem Versicherten im Falle einer durch den Arzt bestätigten und durch den Versicherer anerkannten Berufsunfähigkeit eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, welche die finanziellen Verluste des Arbeitseinkommens ausgleicht.
Eine BUV ist insbesondere für Selbstständige und Freiberufler ein wichtiger Risikoschutz, da diese in der Regel keine Leistungen erhalten, insofern diese nicht freiwillig weiterversichert sind.
Allgemeine Informationen zum Thema BUV
Der BUV soll nicht die Übernahme des Rezessionsrisikos und der Massenarbeitslosigkeit mit geringem Stellenangebot übertragen werden. Abgestellt wird allein auf die objektive Unfähigkeit, den ausgeübten Beruf oder eine Vergleichstätigkeit ausüben zu können. Der Versicherer darf dem Versicherten nichts Unzumutbares zumuten, was nicht ausschließt, dass der Versicherte sich selbst etwas Unzumutbares zumutet (Raubbauarbeit). Ob er allerdings dann einen Leistungsanspruch hat, hängt davon ab, ob er auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann.
Jedem Versicherungsnehmer obliegt es dabei, den konkret ausgeübten Beruf, der bestimmungsgemäß den Ausgangspunkt für die Beurteilung gesundheitlich bedingter BU abgibt, darzulegen und zu beweisen. Zur Ermittlung des konkreten BU-Grades sind die noch ausübbaren Teiltätigkeiten zu den nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten ins Verhältnis zu setzen. Dabei steht das Kriterium der Arbeitszeit im Vordergrund. Sind die nicht mehr beruflich ausübbaren Einzelverrichtungen für den ausgeübten Beruf so wesentlich und prägend.
Die Versicherer sehen bestimmte Personengruppen als nicht versicherbar an, so dass die Vertragsform Gute BUV von vornherein ausscheidet. Hierzu gehören, Angehörige von Berufen mit stark schwankenden und unregelmäßigen Einkommen, z. B. Saisonarbeiter, Personen, die noch keinen Beruf ausüben, wie Schüler und Studenten, Angehörige von Berufen mit speziellen künstlerischen Fähigkeiten, wie z. B. Artisten, Akrobaten, Dompteure, Ambulante Händler, Schausteller, Rennfahrer und Berufssportler aller Art, Piloten, Fluglehrer, Fallschirmspringer, Taucher.
Ist die versicherte Person Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, vollständig oder teilweise außerstande gewesen, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, gilt die Fortdauer dieses Zustands als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit. Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor ihren Beruf auszuüben und auch keine andere Tätigkeit ausübt kann.
Für jedes Versicherungsprodukt gibt es eine große Anzahl an Anbietern mit verschiedenen Tarifen und Leistungseinschlüssen, welche sich erheblich im Preis unterscheiden. Doch welche ist eine Gute BUV, beinhaltet also die bestmöglichen Leistungen zum günstigsten Beitrag? Um Ihnen hierfür eine Antwort geben zu können, ist es sinnvoll einen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse optimierten Versicherungsschutz zu ermitteln und anschliessend aus allen Versicherern den dafür anfallenden, günstigsten Preis herauszufinden. Achten Sie vor allem, dass Sie immer die von Ihnen benötigten Versicherungsleistungen in den Vordergrund stellen und sich nicht nur nach dem vermeintlich günstigsten Beitrag orientieren, denn dies kann sich schnell als Nachteil erweisen wo Sie am Ende drauf zahlen müssen, wenn Sie auf Grund von Leistungsverzicht den Beitrag senken möchten und am Ende, also im Bedarfsfall auf finanzielle Entschädigungen verzichten müssen, oder diese nur eingeschränkt erhalten.
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Nützliche Tipps zum Thema BUV
Teilweise BU liegt vor, wenn die obengenannten Voraussetzungen nur in einem bestimmten Grad, voraussichtlich mindestens sechs Monate, ununterbrochen erfüllt
sind. Es kann aber auch sein, dass keine Prognose gestellt werden kann, wie lange die BU voraussichtlich andauern wird. In einem solchen Fall wird die BU,
wenn sie 6 Monate ununterbrochen angedauert hat, von einigen Versicherern im nachhinein anerkannt und die Leistung rückwirkend ab Beginn der BU erbracht
oder aber erst nach der Karenzzeit von 6 Monaten berücksichtigt.
Kann der Versicherte seine derzeit ausgeübte oder eine andere vergleichbare Tätigkeit nur noch zur Hälfte oder weniger ausüben, gilt er als berufsunfähig.
Die sog. Pauschalregelung der BUV sieht eine Leistung dann vor, wenn ein Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent ärztlicherseits festgestellt wurde. Ab
einem BU-Grad von 50 Prozent wird die volle Rente, bei weniger als 50 Prozent keine Leistung erbracht. Neuerdings wird auch eine Pauschalregelung von 75
Prozent angeboten, die sicherlich weitere Verbreitung finden wird.
Im Idealfall sollte die Höhe der versicherten BU-Rente so bemessen sein, dass es bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht zu einer erheblichen und nicht
verkraftbaren Einkommenseinbuße kommt. Freiberufler und Selbstständige können die BU-Rente i. d. R. bis zu 75 Prozent des letzten Nettoeinkommens versichern.
Ab bestimmten Größenordnungen werden Einkommensnachweise bzw. die Vorlage der letzten Steuererklärungen verlangt. Die maximal zulässige Höhe der Rente im
Verhältnis zur Hauptversicherung kann je nach Versicherungsunternehmen und Tarifart unterschiedlich sein.
Allgemeines über die BUV
Aufgrund der Verweisungsmöglichkeit wird der Versicherungsschutz zusätzlich begrenzt. Wie unter 4.7 ausgeführt, besteht ein grundsätzliches Verweisungsrecht,
es sei denn, der Versicherer hat im Rahmen seiner Bedingungen hierauf explizit verzichtet. Grundsätzlich ist der Ansprucherhebende dafür darlegungs- und
beweispflichtig, dass er gesundheitsbedingt voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf weiter auszuüben. Er ist berufsunfähig,
wenn er voraussichtlich keine andere Tätigkeit ausüben kann.
Außerdem muss der Begriff Lebensstellung interpretiert werden. Ausbildung ist der Erwerb von charakteristischen Kenntnissen und Fähigkeiten im Laufe der
Schulzeit und des sich daran anschließenden Berufslebens. Die Gute BUV kann durch ein Studium, einen geordneten außer- oder innerbetrieblichen Ausbildungsgang
oder durch ein mehr oder weniger qualifiziertes Anlernen erworben sein. In diesem Kontext ist auch die Ausbildung in einem früheren Beruf von Bedeutung.
Erfahrung ergibt sich aus dem Umfang in der praktischen Berufsausübung umgesetzt wurden.
Kann von den Ärzten keine medizinische Prognose gestellt werden, ob der festgestellte Zustand mehrere Jahre andauern wird, so kann § 2 Abs. 3 der Bedingungen
die Situation der versicherten Person verbessern. Nach Einschätzung des BGH bedeutet die Bedingungsregelung den Verzicht auf die Beweispflicht des
Versicherungsnehmers für das voraussichtlich dauernde Außerstandesein. Allerdings müssen alle anderen Leistungsvoraussetzungen wie ärztlicher Nachweis
ebenso erfüllt sein wie bei der Regelung des § 2 Abs. 1.
BUV
Üblich ist derzeit noch die Definition der BU als voraussichtlich dauernd, d. h. ein Zeitraum von mindestens 3 Jahren. Gemäß ihren Bedingungen leisten
einige Versicherer bereits dann, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeitsdauer von voraussichtlich 6 Monaten oder voraussichtlich mindestens 6 Monaten
diagnostiziert. Die Versicherer zahlen bei Verwendung einer Formulierung wie so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit erst ab dem 7.
Monat nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Bei der verzinslichen Ansammlung wird zum Ende der Vertragsdauer eine Schlusszahlung in Form eines angesammelten Guthabens ausgezahlt. Dieses
Überschusssystem wird allerdings nur noch selten angeboten. Während des Bezugs von BU-Leistungen kann die Gute BUV die zu zahlende Rente in einer
Größenordnung zwischen 3 bis 5 Prozent p. a. erhöhen. Tritt der Leistungsfall ein, so steigt die Gesamt-BU-Rente jedes Jahr zur Hauptfälligkeit des
Vertrages um einen jährlich neu festzulegenden Prozentsatz.
Tritt der Leistungsfall nicht ein, so verfallen die Überschüsse. Auch die BUZ-Beitragsbefreiung ist i. d. R. überschussbeteiligt. Bei Verträgen mit
Sofortrabatt sollte darauf geachtet werden, dass der Nettobeitrag (Zahlbeitrag) nicht für die gesamte Vertragsdauer in dieser Höhe garantiert wird, sondern
von der Höhe der jährlich neu festzulegenden Überschussanteilverrechnung direkt abhängt. Renten aus der BUZ bzw. BUV sind als zeitlich begrenzte Leibrenten
zu behandeln und grundsätzlich mit dem Ertragsanteil zu besteuern.
Infos zum Thema BUV
Neben dieser kostenlosen Assistance-Leistung kann auch eine Übergangsleistung zusätzlich bis zur Höhe einer BU-Jahresrente vereinbart werden, wobei dann ein
entsprechender Beitragszuschlag zu entrichten ist. Mit dieser Zusatzleistung können z. B. notwendige Umbaumaßnahmen finanziert werden. Nach erfolgreicher,
fristgemäßer Umschulung und Verweisung auf den neuen Beruf kann als kostenlose Assistance-Leistung eine Wiedereingliederungshilfe (Übergangsgeld) von
einigen Monatsrenten gezahlt werden.
Selbständiger Bäckermeister mit einer Gute BUV überwiegend körperlicher Tätigkeit und 30 Mitarbeitern kann nicht mehr körperlich arbeiten; kaufmännische und
aufsichtsführende Tätigkeiten sind vorhanden; abstrakte Verweisung auf diese Tätigkeiten im eigenen Betrieb. Wenn der Versicherte nach Eintritt der BU
tatsächlich eine andere Tätigkeit ausübt und Einkommen erzielt, das in etwa dem Einkommen im bisherigen Beruf entspricht, kann bei Verzicht auf die
abstrakte Verweisung auf diesen Beruf verwiesen werden.
Neben der marktüblichen 50 %igen Pauschalregelung wird die Staffelregelung mit 25 %/75 % oder 33? %/66? % angeboten. Auch eine 75-Prozent-Regelung wird
angeboten, bei der abweichend vom bisher Marktüblichen die Leistung erst bei 75 Prozent BU-Grad einsetzt. Diese Regelung empfiehlt sich für alle nicht
körperlich Tätigen. Außerdem wird die 100-Prozent-Klausel der Erwerbsunfähigkeit offeriert. Spezifizierung des Personenkreises, der eine eingeschränkte
Verweisung erhält, z. B. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte.
Gute BUV
Ist die versicherte Person … Monate ununterbrochen pflegebedürftig mindestens im Rahmen der Pflegestufe I gewesen und deswegen täglich gepflegt worden, gilt
die Fortdauer dieses Zustandes als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit. Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge
Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls so hilflos ist, dass sie für die genannten gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im
Ablauf der BUV und des täglichen Lebens in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf.
Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es, wenn Sie fristgerecht alles getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Ist die Einziehung des
Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen Fälligkeitstag eingezogen
werden kann und Sie durch einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden,
ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig erfolgt.
Ist die versicherte Person … Monate ununterbrochen in Folge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, vollständig
oder teilweise außerstande gewesen, ihren Beruf auszuüben und hat. Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus und werden später Leistungen
wegen Berufsunfähigkeit beantragt, kommt es bei der Anwendung darauf an, dass die versicherte Person außerstande ist, eine Tätigkeit auszuüben, die aufgrund
ihrer Ausbildung entspricht.
Allgemeine Informationen über die BUV
Ein Vergleichsberuf ist für den Versicherten erst mit einer Tätigkeit gefunden, die ihn in seinen vorhandenen Kenntnissen, Erfahrungen und Fähigkeiten, die
bestimmend für seinen konkreten Beruf und damit auch maßgebend waren für die erzielte Entlohnung, nicht in einer ins Gewicht fallenden Weise unter- oder
überfordert. Das in der Vergleichstätigkeit erzielbare Einkommen darf nicht spürbar unter das Niveau des zuletzt erzielten Einkommens absinken. Der BGH hält
von festen Prozentsätzen wenig.
Durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens durch den Versicherten verursacht wurde, die Folge der
absichtlichen Herbeiführung der Gesundheitsbeeinträchtigung oder versuchten Selbsttötung ist, bei der BUV fremder Berufsunfähigkeit, wenn der VN
die BU des Versicherten durch eine widerrechtliche Handlung vorsätzlich herbeigeführt hat, durch Beteiligung an Fahrtveranstaltungen mit Kfz, bei denen es
auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, und den dazugehörigen Übungsfahrten entstanden ist.
Für Zeit- und Berufssoldaten die bei der Bundeswehr angestellt sind kann der Versicherungsschutz der Keygross ebenfalls sinnvoll sein. Die BUV ist als
Rentenversicherung ausgestaltet und ihrer rechtlichen und rechnungsmäßigen Ausgestaltung nach eine Risikoversicherung. Dabei trägt der Versicherer die
Gefahr, dass der Versicherte vorzeitig berufsunfähig wird. Versicherungsschutz wird für den Fall gewährt, dass die versicherte Person während der Dauer der
BUV vollständig oder teilweise berufsunfähig wird.