BUV für Handwerker
Das Risiko berufsunfähig zu werden kann jeden treffen, unabhängig von der Berufsgruppe. Derzeit kann in Deutschland etwa jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte auf Grund von Erkrankungen seinen Beruf nicht mehr ausüben. Die häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit werden durch Herz-Kreislauf Erkrankungen, Reuma- und Gelenkkrankheiten, sowie psychische und Stoffwechselerkrankungen verursacht. Aber auch Unfälle führen häufig zur Berufsunfähigkeit.
Die Folgen sind erhebliche Einschnitte in den finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen. Daher zählt die BUV mit zu den wichtigsten Versicherungsformen, will man sich vor den finanziellen Problemen schützen. Die BUV zahlt dem Versicherten im Falle einer durch den Arzt bestätigten und durch den Versicherer anerkannten Berufsunfähigkeit eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, welche die finanziellen Verluste des Arbeitseinkommens ausgleicht.
Eine BUV ist insbesondere für Selbstständige und Freiberufler ein wichtiger Risikoschutz, da diese in der Regel keine Leistungen erhalten, insofern diese nicht freiwillig weiterversichert sind.
Allgemeine Informationen zum Thema BUV
Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich und unserer schriftlichen Zahlungsaufforderung erfolgt. Wurde der Beitrag wiederholt nicht eingezogen, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
Bewahrung liegt vor, wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere in hohem Maße gefährdet und deshalb nicht ohne ständige Beaufsichtigung bei Tag und Nacht versorgt werden kann. Vorübergehende akute Erkrankungen führen zu keiner höheren Einstufung. Vorübergehende Besserungen bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Eine Erkrankung oder Besserung gilt dann nicht als vorübergehend, wenn sie nach Monaten noch anhält.
Je nach Vereinbarung innerhalb des Versicherungsvertrages verpflichtet sich der BUV für Handwerker folgende Leistungen zu erbringen, Beitragsbefreiung, Rentenzahlung. Für die Dauer der BU wird eine Befreiung von der Beitragszahlung für die im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungen erklärt, wobei sich diese auf die BUV, die Hauptversicherung (Kapitalleben, Risikoleben oder Rentenversicherung) und sonstige Zusatzversicherungen erstrecken kann. Neben der Beitragsbefreiung kann eine Rentenleistung vereinbart werden.
Die Versicherungsdauer charakterisiert den Zeitraum, in dem Versicherungsschutz gegen das BU-Risiko besteht. Typischerweise muss die BU bis zum Ende der Versicherungsdauer, 60., 63. oder 65. Lebensjahr, eingetreten sein, damit eine Leistung erfolgen kann. Versicherungs- und Leistungsdauer können identisch sein. Dies ist bei den meisten Vertragsabschlüssen noch der Fall. Allerdings wird die BUV auch Kombinationsmöglichkeiten offeriert, bei denen eine verlängerte Leistungsdauer vereinbart werden kann.
BUV für Handwerker
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Handwerker sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine BUV abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die BUV für Handwerker mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema BUV
Die Versicherer sehen bestimmte Personengruppen als nicht versicherbar an, so dass die Vertragsform BUV von vornherein ausscheidet. Hierzu gehören, Angehörige
von Berufen mit stark schwankenden und unregelmäßigen Einkommen, z. B. Saisonarbeiter, Personen, die noch keinen Beruf ausüben, wie Schüler und Studenten,
Angehörige von Berufen mit speziellen künstlerischen Fähigkeiten, wie z. B. Artisten, Akrobaten, Dompteure, Ambulante Händler, Schausteller, Rennfahrer und
Berufssportler aller Art, Piloten, Fluglehrer, Fallschirmspringer, Taucher.
Grundsätzlich ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für alle Einkommensbezieher interessant. Dabei sind die Motive für einen Vertragsabschluss stark von
der jeweiligen Risikosituation geprägt. Es stellt sich die Frage nach der finanziellen Situation im Falle der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Insbesondere
ist zu prüfen, ob unter dem Aspekt anderweitiger Leistungsansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung, betrieblicher Altersversorgung, oder Einkünften aus
der BUV ausreicht, aufzubringen.
Endet die BU und tritt innerhalb von zwei Jahren danach erneut BU aufgrund derselben Ursache ein, so werden bereits zurückgelegte Karenzzeiten berücksichtigt.
Die Vereinbarung einer Karenzzeit ist nur dann sinnvoll, wenn im Leistungsfall einer BU in den ersten Monaten noch ausreichend Leistungen und Ansprüche aus
anderen Einkunftsquellen erzielt werden können. Ergänzend zur Prozentregelung kann ein Leistungsanspruch auch dann bestehen, wenn zwar die Voraussetzungen
für eine BU wie vorstehend beschrieben nicht erfüllt sind.
Allgemeines über die BUV
Versicherungsschutz besteht zunächst grundsätzlich ohne Rücksicht darauf, wie es zu der BU gekommen ist, auf welcher Ursache die Krankheit, die
Körperverletzung oder der Kräfteverfall beruhen. Kein Versicherungsschutz besteht aber, wenn einer der in den Bedingungen aufgeführten Einzelumstände kausal
war. Ausgeschlossen ist die BU im einzelnen, wenn sie unmittelbar oder mittelbar durch Krieg oder Kernenergie verursacht ist, unmittelbar oder mittelbar
durch innere Unruhen verursacht ist.
Maßstab ist dabei die zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübte Berufstätigkeit. Die alleinige Berufsbezeichnung reicht für eine konkrete
Beurteilung nicht aus. Die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit muss analysiert werden, um das individuelle Berufsbild zu ermitteln. Es kann bei der Prüfung der
BUV für Handwerker gem. § 2 der Bedingungen nicht von früheren Berufstätigkeiten und auch nicht von den im Versicherungsantrag angegebenen Berufstätigkeiten ausgegangen
werden, sondern davon, welche Tätigkeit zuletzt ausgeübt wurde.
Viele Selbstständige arbeiten notwendigerweise allein und können auch keine Hilfskräfte einsetzen oder Fremdaufträge vergeben. Anderen, die ohnehin mit
Hilfskräften arbeiten, stellt sich die Frage, ob der Mehrkostenaufwand hierfür zumutbar ist. Diese Frage stellt sich auch bei Handwerkern, die bisher allein
gearbeitet haben oder wegen der Beeinträchtigung mit den vorhandenen Kräften nicht mehr auskommen. Bei mitarbeitenden Betriebsinhabern ist die im Betrieb
ausgeübte Tätigkeit gleichzeitig der Beruf.
BUV
Für die Beitragsermittlung sind mehrere Einflussfaktoren relevant: Geschlecht, Eintrittsalter, Versicherungsdauer, Leistungsdauer, Gesundheitszustand,
Berufliche Risiken, Sonstige Risiken, Höhe der BU-Rente. Grundsätzlich gelten dabei folgende Aussagen. Je höher das Eintrittsalter, desto höher die Beiträge.
Frauen zahlen höhere Beiträge als Männer. Je höher das Eintrittsalter der Frau, desto größer ist der relative Beitragsunterschied zwischen Frauen und
Männern. Je länger Versicherungsdauer und Leistungsdauer, desto höher die Beiträge.
Die Versicherungsdauer charakterisiert den Zeitraum, in dem Versicherungsschutz gegen das BU-Risiko besteht. Typischerweise muss die BU bis zum Ende der
Versicherungsdauer, 60., 63. oder 65. Lebensjahr, eingetreten sein, damit eine Leistung erfolgen kann. Versicherungs- und Leistungsdauer können identisch
sein. Dies ist bei den meisten Vertragsabschlüssen noch der Fall. Allerdings wird die BUV für Handwerker auch Kombinationsmöglichkeiten offeriert, bei
denen eine verlängerte Leistungsdauer vereinbart werden kann.
So könnte z. B. für einen 30jährigen Familienvater eine Zusatzabsicherung darin bestehen, dass eine Versicherungsdauer von 10 Jahren und eine Leistungsdauer
bis zum Endalter 60. Lebensjahr vereinbart wird. Wird die versicherte Person im Zeitraum zwischen dem 30. und 40. Lebensjahr berufsunfähig, so wird die
Leistung bis zum 60. Lebensjahr erbracht. Bei BU nach dem 40. Lebensjahr besteht kein Versicherungsschutz mehr. Die preisgünstigste Versicherungsmöglichkeit
könnte der Einschluss in eine bestehende Risikolebensversicherung sein.
Infos zum Thema BUV
Die am 1.1.2001 bereits laufenden Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten nach früherem Recht laufen unverändert weiter. Eine Rente wegen Berufsunfähigkeit
können nur noch Versicherte beanspruchen, die vor dem 2.1.1961 geboren sind. Der Unterschied zur Erwerbsminderungsrente liegt vor allem darin, dass die
Verweisbarkeit auf einen anderen, zumutbaren Beruf nur eingeschränkt möglich ist, während die Erwerbsminderung überhaupt nicht mehr an den erlernten oder
ausgeübten Beruf bzw. zumutbare Ausweichberufe anknüpft.
Wird die versicherte Person während der Dauer dieser BUV für Handwerker infolge Pflegebedürftigkeit berufsunfähig und liegt der Grad der Berufsunfähigkeit unter
so erbringen die BUV dennoch folgende Leistungen: Volle Befreiung von der Beitragspflicht. Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente 1. in Höhe von … % bei
Pflegestufe III, 2. in Höhe von … % bei Pflegestufe II, 3.in Höhe von … % bei Pflegestufe I. Der Anspruch auf Rente und Beitragsbefreiung entsteht mit
Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.
Einige Versicherer verzichten auf eine abstrakte Verweisung ab dem 50. oder 55. Lebensjahr, ein Versicherer auf eine abstrakte Verweisung ab einem BU-Grad
von 75 Prozent. In neuen Bedingungen der Lebensversicherer wird auf die Verweisbarkeit auf eine andere Tätigkeit ab dem 50. oder 55. Lebensjahr vielfach
unter den jeweils geltenden Voraussetzungen, z. B. Restlaufzeit der BUZ maximal 5 Jahre, verzichtet. Gerade ältere Versicherte haben Schwierigkeiten, eine
neue Arbeitsstelle zu finden.
BUV für Handwerker
An Stelle des Rücktritts von der BUV können wir, wenn Sie den Einlösungsbeitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, die Beiträge des ersten Versicherungsjahres - auch
bei Vereinbarung von Ratenzahlungen - sofort verlangen. Wenn Sie einen Folgebeitrag oder einen sonstigen Betrag, den sie aus dem Versicherungsverhältnis
schulden, nicht rechtzeitig zahlen, erhalten Sie von uns auf Ihre Kosten eine schriftliche Mahnung. Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens
zwei Wochen.
Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es, wenn Sie fristgerecht alles getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Ist die Einziehung des
Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen Fälligkeitstag eingezogen
werden kann und Sie durch einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden,
ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig erfolgt.
Sie können sich ganz oder teilweise von der Beitragszahlungspflicht befreien lassen, jederzeit zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres, bei
Vereinbarung von Ratenzahlungen auch innerhalb des Versicherungsjahres mit Frist von einem Monat zum Schluss eines jeden Ratenzahlungsabschnitts, frühestens
jedoch zum Schluss des ersten Versicherungsjahres. In diesem Fall setzen wir die Berufsunfähigkeitsrente ganz oder teilweise auf eine beitragsfreie Rente
herab, die nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik errechnet wird.
Allgemeine Informationen über die BUV
Das Rentenreformgesetz RRG 1999 hat durch seine neuen Leistungsvoraussetzungen und Leistungskürzungen die Notwendigkeit zur privaten Absicherung des
Berufsunfähigkeitsrisikos weiter verschärft. Jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte muss derzeit seinen Beruf wegen Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeit vorzeitig aufgeben. Deshalb zählt die BUV zu den sehr wichtigen Versicherungen, will man sich vor
finanziellen Problemen schützen.
Für Personen im Dienst- bzw. Beamtenverhältnis erweitert diese Klausel den Versicherungsschutz bei Beamten des öffentlichen Dienstes, soweit eine Versetzung
in den Ruhestand oder Entlassung, beides wegen medizinisch festgestellter allgemeiner Dienstunfähigkeit, erfolgt (Polizeidienstunfähigkeit). Ärzteklausel
für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker. Durch diese BUV Klausel wird die Verweisungsmöglichkeit bei Ärzten eingeengt, wenn Möglichkeiten fehlen, eine
andere Tätigkeit aufzunehmen.
Die BUZ kann in Kombination mit einer Kapitallebensversicherung, einer privaten Rentenpolice oder einer Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Die
Kombination mit der Kapitallebensversicherung ist die teuerste Alternative, da der Versicherungsschutz für den vorzeitigen Todesfall, bei Berufsunfähigkeit
und die Ablaufleistung für den Erlebensfall bereitgestellt wird. Die Kombination mit der privaten Rentenpolice vereint Altersversorgung in Form der
Rentenleistung und den Risikoschutz bei Berufsunfähigkeit miteinander.