Invers BUV
Das Risiko berufsunfähig zu werden kann jeden treffen, unabhängig von der Berufsgruppe. Derzeit kann in Deutschland etwa jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte auf Grund von Erkrankungen seinen Beruf nicht mehr ausüben. Die häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit werden durch Herz-Kreislauf Erkrankungen, Reuma- und Gelenkkrankheiten, sowie psychische und Stoffwechselerkrankungen verursacht. Aber auch Unfälle führen häufig zur Berufsunfähigkeit.
Die Folgen sind erhebliche Einschnitte in den finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen. Daher zählt die BUV mit zu den wichtigsten Versicherungsformen, will man sich vor den finanziellen Problemen schützen. Die BUV zahlt dem Versicherten im Falle einer durch den Arzt bestätigten und durch den Versicherer anerkannten Berufsunfähigkeit eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, welche die finanziellen Verluste des Arbeitseinkommens ausgleicht.
Eine BUV ist insbesondere für Selbstständige und Freiberufler ein wichtiger Risikoschutz, da diese in der Regel keine Leistungen erhalten, insofern diese nicht freiwillig weiterversichert sind.
Allgemeine Informationen zum Thema BUV
Der BUV soll nicht die Übernahme des Rezessionsrisikos und der Massenarbeitslosigkeit mit geringem Stellenangebot übertragen werden. Abgestellt wird allein auf die objektive Unfähigkeit, den ausgeübten Beruf oder eine Vergleichstätigkeit ausüben zu können. Der Versicherer darf dem Versicherten nichts Unzumutbares zumuten, was nicht ausschließt, dass der Versicherte sich selbst etwas Unzumutbares zumutet (Raubbauarbeit). Ob er allerdings dann einen Leistungsanspruch hat, hängt davon ab, ob er auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann.
Jedem Versicherungsnehmer obliegt es dabei, den konkret ausgeübten Beruf, der bestimmungsgemäß den Ausgangspunkt für die Beurteilung gesundheitlich bedingter BU abgibt, darzulegen und zu beweisen. Zur Ermittlung des konkreten BU-Grades sind die noch ausübbaren Teiltätigkeiten zu den nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten ins Verhältnis zu setzen. Dabei steht das Kriterium der Arbeitszeit im Vordergrund. Sind die nicht mehr beruflich ausübbaren Einzelverrichtungen für den ausgeübten Beruf so wesentlich und prägend.
Üblich ist derzeit noch die Definition der BU als voraussichtlich dauernd, d. h. ein Zeitraum von mindestens 3 Jahren. Gemäß ihren Bedingungen leistet die Invers BUV bereits dann, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeitsdauer von voraussichtlich 6 Monaten oder voraussichtlich mindestens 6 Monaten diagnostiziert. Die Versicherer zahlen bei Verwendung einer Formulierung wie so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit erst ab dem 7. Monat nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Endet die BU und tritt innerhalb von zwei Jahren danach erneut BU aufgrund derselben Ursache ein, so werden bereits zurückgelegte Karenzzeiten berücksichtigt. Die Vereinbarung einer Karenzzeit ist nur dann sinnvoll, wenn im Leistungsfall einer BU in den ersten Monaten noch ausreichend Leistungen und Ansprüche aus anderen Einkunftsquellen erzielt werden können. Ergänzend zur Prozentregelung kann ein Leistungsanspruch auch dann bestehen, wenn zwar die Voraussetzungen für eine BU wie vorstehend beschrieben nicht erfüllt sind.
Invers BUV
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Nützliche Tipps zum Thema BUV
Bestimmte Personengruppen wie Hausfrauen, Hausmännern, Lehrlinge, Studenten und Schülern können maximal Höchstrenten bis zu 500 EUR monatlich versichern. Die
Vereinbarung der Beitragsbefreiung und Rentenleistung ist unbedingt zu empfehlen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass Hauptversicherung und
BU-Zusatzversicherung möglichst identische Vertrags- und Leistungsdauern aufweisen, damit die Hauptversicherung im Fall der BU nicht weiterbezahlt werden
muss. Je höher das erzielte Einkommen ist, desto höher ist auch der Versorgungsbedarf.
Kann der Versicherte seine derzeit ausgeübte oder eine andere vergleichbare Tätigkeit nur noch zur Hälfte oder weniger ausüben, gilt er als berufsunfähig.
Die sog. Pauschalregelung der BUV sieht eine Leistung dann vor, wenn ein Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent ärztlicherseits festgestellt wurde. Ab
einem BU-Grad von 50 Prozent wird die volle Rente, bei weniger als 50 Prozent keine Leistung erbracht. Neuerdings wird auch eine Pauschalregelung von 75
Prozent angeboten, die sicherlich weitere Verbreitung finden wird.
Die BUV richtet sich an Personen ohne körperliche Berufstätigkeit. Denn bei dieser Personengruppe tritt die BU nur sehr selten unterhalb von 75 Prozent BU-Grad
ein. Wird dieser Grad erreicht, so erfolgt die Rentenzahlung in voller Höhe. Bei der angebotenen Pauschalregelung von 100 Prozent erfolgt die Leistung erst
bei Erwerbsunfähigkeit, allerdings dann in voller Höhe. Einige Versicherer leisten bereits dann, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen eine BU-
oder EU- Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht.
Allgemeines über die BUV
Wer Mitarbeiter beschäftigt und Weisungsbefugnis ausübt, kann normalerweise seinen Betrieb so umgestalten, dass eine Berufsausübung weiter möglich ist. Die
Berufsausübung ist die Leitung des Betriebes unter eigener Mitarbeit an einer selbst bestimmten Stelle und Aufgabe. Daraus folgt zwangsläufig, dass nicht
schon derjenige außerstande ist, seinen Beruf auszuüben, der nur die Einzelverrichtungen nicht mehr vornehmen kann. Wenn sich in dem gesamten Betrieb keine
angemessene und zumutbare Tätigkeit findet besteht BU.
Außerdem muss der Begriff Lebensstellung interpretiert werden. Ausbildung ist der Erwerb von charakteristischen Kenntnissen und Fähigkeiten im Laufe der
Schulzeit und des sich daran anschließenden Berufslebens. Die Invers BUV kann durch ein Studium, einen geordneten außer- oder innerbetrieblichen Ausbildungsgang
oder durch ein mehr oder weniger qualifiziertes Anlernen erworben sein. In diesem Kontext ist auch die Ausbildung in einem früheren Beruf von Bedeutung.
Erfahrung ergibt sich aus dem Umfang in der praktischen Berufsausübung umgesetzt wurden.
Es liegt daher durchaus auf der Linie der BGH-Rechtsprechung, wenn Einkommenseinbußen von 30 Prozent und auch weniger als unzumutbar angesehen werden. Für
eine Verweisung auf einen Vergleichsberuf kommen nur solche Tätigkeiten in Frage, die im Arbeitsleben auch tatsächlich ausgeübt werden und in einem nicht
nur geringfügigen Maße auch als Arbeitsplatz existent sind. Unerheblich ist allerdings, so der BGH, ob die Arbeitsplätze frei oder besetzt sind. Kein
Kriterium für die Frage des Verweisungsberufes ist demzufolge die Lage auf dem Arbeitsmarkt.
BUV
Die Beiträge sind je nach Vereinbarung laufend für jede Versicherungsperiode oder als Einmalbeitrag zu entrichten. Die Versicherungsperiode kann einen Monat,
ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Die laufenden Beiträge werden zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Für die
unterjährige Zahlungsweise werden meist Ratenzuschläge erhoben. Der Einlösungsbeitrag wird sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig. Alle
weiteren Folgebeiträge sind jeweils zum vereinbarten Fälligkeitstag zu zahlen.
Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist stets zu berücksichtigen. Die Angaben im Versicherungsantragsformular sollten immer der Wahrheit entsprechen und
konkret auf die gestellten Fragen antworten. Wer aktuelle oder frühere Erkrankungen verschweigt, gefährdet seinen Versicherungsschutz, denn die Invers BUV
kann noch bis zu 10 Jahre nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten. Es sollten möglichst alle und auch noch so unwichtig erscheinende Angaben gemacht
werden. Einige Versicherer haben die Rücktrittsfrist von 10 auf 5 Jahre reduziert.
Die Schadenminderungsobliegenheit besteht darin, dass der Versicherte Anordnungen zu befolgen hat, die der untersuchende oder behandelnde Arzt trifft, um
die Heilung zu fördern oder die BU zu mindern, wobei dem Versicherten allerdings nichts Unbilliges zugemutet werden darf. Keine Obliegenheiten bestehen
dahingehend, dass der Versicherte eine Umschulung machen oder neue berufliche Fähigkeiten erwerben muss. Weiterhin hat vor allem die Missachtung der von den
Ärzten nach Ermessen zur Förderung obliegenden Leistung.
Infos zum Thema BUV
Neben dieser kostenlosen Assistance-Leistung kann auch eine Übergangsleistung zusätzlich bis zur Höhe einer BU-Jahresrente vereinbart werden, wobei dann ein
entsprechender Beitragszuschlag zu entrichten ist. Mit dieser Zusatzleistung können z. B. notwendige Umbaumaßnahmen finanziert werden. Nach erfolgreicher,
fristgemäßer Umschulung und Verweisung auf den neuen Beruf kann als kostenlose Assistance-Leistung eine Wiedereingliederungshilfe (Übergangsgeld) von
einigen Monatsrenten gezahlt werden.
Diese Leistung kann gegen Beitragszuschlag bis zur Höhe der vereinbarten BU-Jahresrente vereinbart werden. Im Einzelfall ist ein Leistungsausschluss bei
fahrlässigen Verstößen gegen bestimmte Vorschriften, z. B. im Straßenverkehr, nicht vorgesehen. Das Umwandlungsrecht wird nicht nur für die ersten 10
Vertragsjahre und ausschließlich für die Hauptversicherung gewährt, sondern auch für die BUZ selbst, denn die Umwandlung, z. B. einer Risikolebensversicherung
mit BUZ bezieht sich selten auch auf die Invers BUV .
Bereits bei Vertragsabschluss kann die Höhe der garantierten Rente variabel vereinbart und so den jeweiligen Lebensphasen angepasst werden. Im Extremfall
ist dann jedes Jahr eine andere garantierte Rentenhöhe wählbar. Der Versicherungsschutz kann ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Heirat, Berufsanfang,
Existenzgründung, Finanzierung und Geburt oder Adoption eines Kindes angepasst werden. Teilweise wird eine Erhöhung der BU-Rente und eine Verlängerung der
Vertragsdauer bis max. 65. Lebensjahr angeboten.
Invers BUV
Ist die versicherte Person … Monate ununterbrochen pflegebedürftig mindestens im Rahmen der Pflegestufe I gewesen und deswegen täglich gepflegt worden, gilt
die Fortdauer dieses Zustandes als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit. Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge
Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls so hilflos ist, dass sie für die genannten gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im
Ablauf der BUV und des täglichen Lebens in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf.
Kündigen Sie Ihre Versicherung nur teilweise, darf die verbleibende beitragspflichtige versicherte Rente nicht unter einen Mindestbetrag sinken. Mit einer
Kündigung erlischt die Versicherung, ohne dass ein Rückkaufswert fällig wird. Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt der Kündigung berufsunfähig, bleiben
anerkannte oder festgestellte Ansprüche aus der Versicherung von der Kündigung unberührt. Die Rückzahlung der Beiträge bei Tarifen, bei denen die
Versicherungsperiode können Sie nicht verlangen.
Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Es gilt
als Rücktritt, wenn wir unseren Anspruch auf den Einlösungsbeitrag nicht innerhalb von drei Monaten vom Fälligkeitstag an gerichtlich geltend machen. (Auf
dieses Rücktrittsrecht kann verzichtet werden.) Bei einem Rücktritt können wir von Ihnen die Kosten der zur Gesundheitsprüfung durchgeführten ärztlichen
Untersuchungen verlangen.
Allgemeine Informationen über die BUV
Nach der ständigen BGH-Rechtsprechung ist einem früher beruflich Selbstständigen die Aufnahme einer Tätigkeit in abhängiger Stellung nicht generell
unzumutbar. Es müssen allerdings alle Vergleichskriterien im Hinblick auf den Vergleichsberuf erfüllt sein. Besonderheiten ergeben sich bei Selbstständigen
daraus, dass ihre Berufsausübung dem Grunde nach selbstbestimmt und nicht fremdbestimmt ist, so dass die Arbeitszeiteinteilung selbst gestaltet und
bestimmte, nicht mehr ausführbare Tätigkeiten umverteilt werden können.
Die Beantragung einer bedarfsgerechten BUV Rentenhöhe führt zu konkreten Konsequenzen für den VN. Für eine entsprechende Risikoprüfung durch den Versicherer
sind verschiedene Nachweise bzw. Auskünfte und Atteste beizubringen. Grundsätzlich fragen die Versicherer ab Jahresrentenhöhen von 24.000 EUR bzw. 30.000
EUR nach dem Bruttoeinkommen und entsprechenden Nachweisen. Die Beantwortung von Gesundheitsfragen ausschließlich im Antrag dürfte i. d. R. bei Jahresrenten
bis zu 1.000 EUR ausreichend sein.
Jedem Versicherungsnehmer obliegt es dabei, den konkret ausgeübten Beruf, der bestimmungsgemäß den Ausgangspunkt für die Beurteilung gesundheitlich bedingter
BU abgibt, darzulegen und zu beweisen. Zur Ermittlung des konkreten BU-Grades sind die noch ausübbaren Teiltätigkeiten zu den nicht mehr ausübbaren
Teiltätigkeiten ins Verhältnis zu setzen. Dabei steht das Kriterium der Arbeitszeit im Vordergrund. Sind die nicht mehr beruflich ausübbaren Einzelverrichtungen
für den ausgeübten Beruf so wesentlich und prägend.