R und VBUV
Das Risiko berufsunfähig zu werden kann jeden treffen, unabhängig von der Berufsgruppe. Derzeit kann in Deutschland etwa jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte auf Grund von Erkrankungen seinen Beruf nicht mehr ausüben. Die häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit werden durch Herz-Kreislauf Erkrankungen, Reuma- und Gelenkkrankheiten, sowie psychische und Stoffwechselerkrankungen verursacht. Aber auch Unfälle führen häufig zur Berufsunfähigkeit.
Die Folgen sind erhebliche Einschnitte in den finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen. Daher zählt die BUV mit zu den wichtigsten Versicherungsformen, will man sich vor den finanziellen Problemen schützen. Die BUV zahlt dem Versicherten im Falle einer durch den Arzt bestätigten und durch den Versicherer anerkannten Berufsunfähigkeit eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, welche die finanziellen Verluste des Arbeitseinkommens ausgleicht.
Eine BUV ist insbesondere für Selbstständige und Freiberufler ein wichtiger Risikoschutz, da diese in der Regel keine Leistungen erhalten, insofern diese nicht freiwillig weiterversichert sind.
Allgemeine Informationen zum Thema BUV
Der BUV soll nicht die Übernahme des Rezessionsrisikos und der Massenarbeitslosigkeit mit geringem Stellenangebot übertragen werden. Abgestellt wird allein auf die objektive Unfähigkeit, den ausgeübten Beruf oder eine Vergleichstätigkeit ausüben zu können. Der Versicherer darf dem Versicherten nichts Unzumutbares zumuten, was nicht ausschließt, dass der Versicherte sich selbst etwas Unzumutbares zumutet (Raubbauarbeit). Ob er allerdings dann einen Leistungsanspruch hat, hängt davon ab, ob er auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann.
Haben die Voraussetzungen für die vollständige bzw. teilweise BU mindestens sechs Monate lang ununterbrochen bestanden, so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als BU. Die Vertragsbestimmungen enthalten eine ganze Reihe von unbestimmten Rechtsbegriffen, deren Inhaltsinterpretation die Voraussetzung für die Leistungsprüfung beim Versicherer, aber auch beim Arzt und Gutachter, ist. Zum Nachweis der BU werden ausführliche ärztliche Berichte über Ursache, Beginn, Art, Verlauf, voraussichtliche Dauer und Grad der BU verlangt.
Die Erwerbsunfähigkeitsklausel erleichtert dem Versicherer die Verweisungsmöglichkeit und verschärft damit die Leistungsvoraussetzungen erheblich. Verwendung findet die Klausel oftmals dann, wenn die versicherte Person über keine Berufsausbildung verfügt, eine gefährliche Tätigkeit (Berufssportler) ausübt oder wenn der Beruf ungewöhnliche oder seltene Fähigkeiten erfordert oder es sich nicht um eine geregelte Tätigkeit handelt. Zu den betroffenen Berufsgruppen gehören z. B. Abbrucharbeiter, Fensterputzer und Gebäudereiniger.
Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Es gilt als Rücktritt, wenn wir unseren Anspruch auf den Einlösungsbeitrag nicht innerhalb von drei Monaten vom Fälligkeitstag an gerichtlich geltend machen.
R und VBUV
Die R und V Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt BUV. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die BUV erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die R und V spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die R und VBUV auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema BUV
Je nach Vereinbarung innerhalb des Versicherungsvertrages verpflichtet sich der Versicherer folgende Leistungen zu erbringen, Beitragsbefreiung,
Rentenzahlung. Für die Dauer der BU wird eine Befreiung von der Beitragszahlung für die im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungen erklärt, wobei
sich diese auf die BUV, die Hauptversicherung (Kapitalleben, Risikoleben oder Rentenversicherung) und sonstige Zusatzversicherungen erstrecken kann. Neben
der Beitragsbefreiung kann eine Rentenleistung vereinbart werden.
Grundsätzlich ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für alle Einkommensbezieher interessant. Dabei sind die Motive für einen Vertragsabschluss stark von
der jeweiligen Risikosituation geprägt. Es stellt sich die Frage nach der finanziellen Situation im Falle der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Insbesondere
ist zu prüfen, ob unter dem Aspekt anderweitiger Leistungsansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung, betrieblicher Altersversorgung, oder Einkünften aus
der BUV ausreicht, aufzubringen.
Im Idealfall sollte die Höhe der versicherten BU-Rente so bemessen sein, dass es bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht zu einer erheblichen und nicht
verkraftbaren Einkommenseinbuße kommt. Freiberufler und Selbstständige können die BU-Rente i. d. R. bis zu 75 Prozent des letzten Nettoeinkommens versichern.
Ab bestimmten Größenordnungen werden Einkommensnachweise bzw. die Vorlage der letzten Steuererklärungen verlangt. Die maximal zulässige Höhe der Rente im
Verhältnis zur Hauptversicherung kann je nach Versicherungsunternehmen und Tarifart unterschiedlich sein.
Allgemeines über die BUV
Wer Mitarbeiter beschäftigt und Weisungsbefugnis ausübt, kann normalerweise seinen Betrieb so umgestalten, dass eine Berufsausübung weiter möglich ist. Die
Berufsausübung ist die Leitung des Betriebes unter eigener Mitarbeit an einer selbst bestimmten Stelle und Aufgabe. Daraus folgt zwangsläufig, dass nicht
schon derjenige außerstande ist, seinen Beruf auszuüben, der nur die Einzelverrichtungen nicht mehr vornehmen kann. Wenn sich in dem gesamten Betrieb keine
angemessene und zumutbare Tätigkeit findet besteht BU.
Ebenso, wie der Arbeitnehmer zur Berufsausübung nicht außerstande ist, wenn er die Folgen seiner Gesundheitsbeeinträchtigung durch Hilfsmittel oder
Schutzmaßnahmen vermeiden kann, ist auch dem Selbstständigen die Fortsetzung seiner Berufstätigkeit nicht unmöglich, solange er die Auswirkungen seiner
Beeinträchtigung durch eine R und V BUV vermeiden kann, die ihm aufgrund seiner Selbstständigkeit möglich und zumutbar sind. Wo die Zumutbarkeitsgrenze jeweils
liegt, ist einzelfallabhängig.
Die Bedingungen sehen ein ausdrückliches Nachprüfungsrecht des Versicherers vor. Damit verbunden ist die Berechtigung, eine inzwischen eingetretene
tatsächliche Änderung des Grades der BU uneingeschränkt berücksichtigen zu können. Die Herabsetzung bzw. vollständige Einstellung von Leistungen ist aber
nur dann möglich, wenn die erforderlichen Abänderungsvoraussetzungen vorliegen und der Versicherer die Nachprüfungsentscheidung auch formell ordnungsgemäß
mitteilt.
BUV
Für die Beitragsermittlung sind mehrere Einflussfaktoren relevant: Geschlecht, Eintrittsalter, Versicherungsdauer, Leistungsdauer, Gesundheitszustand,
Berufliche Risiken, Sonstige Risiken, Höhe der BU-Rente. Grundsätzlich gelten dabei folgende Aussagen. Je höher das Eintrittsalter, desto höher die Beiträge.
Frauen zahlen höhere Beiträge als Männer. Je höher das Eintrittsalter der Frau, desto größer ist der relative Beitragsunterschied zwischen Frauen und
Männern. Je länger Versicherungsdauer und Leistungsdauer, desto höher die Beiträge.
Die Obliegenheiten sollten stets berücksichtigt werden. Gerade im Schadenfall sollten dem Versicherer alle erforderlichen Informationen zur Feststellung und
Ermittlung seiner Leistungspflicht eröffnet werden. Hierzu zählen eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der R und V BUV ebenso wie ausführliche ärztliche
Berichte, gutachterliche Untersuchungen, die Entbindung der Ärzte und Krankenanstalten von der Schweigepflicht sowie Unterlagen und Darstellungen des
zuletzt ausgeübten Berufs und der durch die BU eingetretenen Veränderungen.
In den letzten Jahren haben sich immer mehr Versicherer zu Abweichungen von den üblichen Bedingungstexten entschlossen und bieten kundenfreundlichere
Detailregelungen an. So verzichten einige Versicherer z. B. bei älteren Versicherten auf ihr Verweisungsrecht oder zahlen die BU- Rente bereits dann, wenn
die BU voraussichtlich 6 Monate andauert. Die markantesten Bedingungsabweichungen werden im Anhang dargestellt. Die Versicherer nutzen Bedingungsverbesserungen
gerne als Werbeinstrument.
Infos zum Thema BUV
Neben dieser kostenlosen Assistance-Leistung kann auch eine Übergangsleistung zusätzlich bis zur Höhe einer BU-Jahresrente vereinbart werden, wobei dann ein
entsprechender Beitragszuschlag zu entrichten ist. Mit dieser Zusatzleistung können z. B. notwendige Umbaumaßnahmen finanziert werden. Nach erfolgreicher,
fristgemäßer Umschulung und Verweisung auf den neuen Beruf kann als kostenlose Assistance-Leistung eine Wiedereingliederungshilfe (Übergangsgeld) von
einigen Monatsrenten gezahlt werden.
Selbständiger Bäckermeister mit einer R und V BUV überwiegend körperlicher Tätigkeit und 30 Mitarbeitern kann nicht mehr körperlich arbeiten; kaufmännische und
aufsichtsführende Tätigkeiten sind vorhanden; abstrakte Verweisung auf diese Tätigkeiten im eigenen Betrieb. Wenn der Versicherte nach Eintritt der BU
tatsächlich eine andere Tätigkeit ausübt und Einkommen erzielt, das in etwa dem Einkommen im bisherigen Beruf entspricht, kann bei Verzicht auf die
abstrakte Verweisung auf diesen Beruf verwiesen werden.
Vielmehr sollen örtliche Nähe zum VN und Fachkompetenz die Auswahl der Ärzte und Institute bestimmen, wobei Kundenwünsche sachgerecht berücksichtigt werden
sollen. Bei Meinungsverschiedenheiten sollte auf ein Gutachtergremium möglichst verzichtet werden. Sofern weitere Untersuchungen durch vom Versicherer
beauftragte Ärzte erforderlich sind, trägt der Versicherer hierfür die Kosten. Ist eine Rente mitversichert, erfolgt als Kostenbeihilfe von bis zu dreimal
jeweils ein fester Betrag für Rehabilitationsmaßnahmen.
R und VBUV
Überschüsse entstehen dann, wenn die BUV und die Kosten sich günstiger entwickeln, als bei der Tarifkalkulation angenommen. An diesen
Überschüssen werden die Versicherungsnehmer nach Maßgabe der Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung angemessen beteiligt.
Weitere Überschüsse stammen aus Erträgen der Kapitalanlagen. Von den Nettoerträgen derjenigen Kapitalanlagen, die für künftige Versicherungsleistungen
vorgesehen, festgelegten Prozentsatz.
Unabhängig von der Bewertung aufgrund der Punktetabelle liegt die Pflegestufe II vor, wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder
geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und deshalb täglicher Beaufsichtigung bedarf aus der Pflegerstufe III: bei Punkten. Unabhängig von der
Bewertung aufgrund der Punktetabelle liegt die Pflegestufe III vor, wenn die versicherte Person dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer anderen
Person aufstehen kann oder wenn die versicherte Person der Bewahrung bedarf.
Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Es gilt
als Rücktritt, wenn wir unseren Anspruch auf den Einlösungsbeitrag nicht innerhalb von drei Monaten vom Fälligkeitstag an gerichtlich geltend machen. (Auf
dieses Rücktrittsrecht kann verzichtet werden.) Bei einem Rücktritt können wir von Ihnen die Kosten der zur Gesundheitsprüfung durchgeführten ärztlichen
Untersuchungen verlangen.
Allgemeine Informationen über die BUV
Ein Vergleichsberuf ist für den Versicherten erst mit einer Tätigkeit gefunden, die ihn in seinen vorhandenen Kenntnissen, Erfahrungen und Fähigkeiten, die
bestimmend für seinen konkreten Beruf und damit auch maßgebend waren für die erzielte Entlohnung, nicht in einer ins Gewicht fallenden Weise unter- oder
überfordert. Das in der Vergleichstätigkeit erzielbare Einkommen darf nicht spürbar unter das Niveau des zuletzt erzielten Einkommens absinken. Der BGH hält
von festen Prozentsätzen wenig.
Es ist nachzuweisen, dass eine in Erwägung gezogene andere Tätigkeit den genannten Anforderungen nicht entspricht oder diese andere Tätigkeit wegen der
Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht voraussichtlich dauernd ausgeübt werden kann. Bei dem Wiederaufleben der vollen Leistungspflicht der BUV, z. B.
nach Erlöschen oder Beitragsfreistellung des Vertrages, können Ansprüche nicht aufgrund solcher Ursachen geltend gemacht werden, die während der
Unterbrechung des vollen Versicherungsschutzes eingetreten sind.
Änderungsvereinbarungen wie Stundungen, Ruhen des Vertrages, Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung, Rückkauf oder Beendigung der BUZ/BUV können
Auswirkungen auf die weitere Beitragszahlung haben. Gerät der VN vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten (Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeiten,
unbezahlter Urlaub), so wird oftmals die Möglichkeit einer Beitragsfreistellung von Haupt- und Zusatzversicherung angeboten. Normalerweise ist dann bei
Wiederaufnahme des Versicherungsschutzes eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.