Jurpartner Dienstunfähigkeitsversicherung
Was für Arbeitnehmer die Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos, so stellt die Dienstunfähigkeitsversicherung ein wichtiger Risikoschutz bei Beamten dar für den Fall dass diese auf Grund von körperlichen und geistigen Erkrankung ihren Beruf nicht mehr ausüben können und somit Dienstunfähig sind.
Für die Anerkennung einer Dienstunfähigkeit ist ein amtsärztliches Gutachten erforderlich, was jedoch nur eine Entscheidungshilfe für den Dienstherren, also die Dienststelle, bei der der Beamte seine Tätigkeiten erbringt. Stellt dieser eine Dienstunfähigkeit des Beamten, auch wenn diese unter 50% liegt, fest, so kann er diesen in den vorzeitigen Ruhestand versetzen.
Mit den Abschluß einer zusätzlichen Dienstunfähigkeitsversicherung können sich Beamte ihre ruhegehaltfähigen Dienstbezüge ausgleichen, um entstehende Versorgungslücken zu schliessen, was gerade bei jüngeren Beamten wichtig ist, da diese mit Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent auf ihr Ruhegehalt rechnen müssen.
Allgemeine Informationen zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung
Kündigen Sie Ihre Versicherung nur teilweise, darf die verbleibende beitragspflichtige versicherte Rente nicht unter einen Mindestbetrag sinken. Mit einer Kündigung erlischt die Versicherung, ohne dass ein Rückkaufswert fällig wird. Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt der Kündigung berufsunfähig, bleiben anerkannte oder festgestellte Ansprüche aus der Versicherung von der Kündigung unberührt. Die Rückzahlung der Beiträge bei Tarifen, bei denen die Versicherungsperiode können Sie nicht verlangen.
Bei Monatsrenten zwischen ca. 1.000 und 2.500 EUR wird neben der Beantwortung der Gesundheitsfragen die Vorlage eines ärztlichen Attestes mit Informationen über Blutsenkung, HIV-Test, Ergometrie, Cholesterin, Triglyceride, HDL, LDL erforderlich sein. Bei Monatsrenten über 2.500 EUR kommen differenziertes Blutbild, Nüchtern-Blutzucker, SBPT, GammaGT, Harnsäure, Kreatinin, CHE und i. d. R. eine Selbstauskunft zusätzlich zur ärztlichen Untersuchung hinzu. Die Gesundheitsprüfung für die BUZ unterscheidet sich signifikant von der für die BUV.
Haben Sie die vollständige Befreiung von der Beitragszahlungspflicht beantragt und erreicht die zu berechnende beitragsfreie Rente aus der Jurpartner Dienstunfähigkeitsversicherung den Mindestbetrag von nicht, erhalten Sie den Rückkaufswert der Dienstunfähigkeitsversicherung. Eine teilweise Befreiung von der Beitragszahlungspflicht können Sie nur verlangen, wenn die verbleibende beitragspflichtige Berufsunfähigkeitsrente mindestens beträgt. Anstelle einer Beitragsfreistellung können Sie Ihre Versicherung ganz oder teilweise schriftlich kündigen.
Eine Umorganisation des Betriebes ist in gewissen Grenzen zumutbar. Die Umorganisation müsste eine Betätigung ermöglichen, die der Inhaber zu mehr als 50 Prozent des Üblichen ausfüllen kann und die zumutbar ist. Die Umorganisation muss mit den Belangen des Betriebes vereinbar sein; so könnte der Betrieb verkauft, geschlossen oder so beibehalten werden, wie er sich bei Eintritt der Dienstunfähigkeitsversicherung darstellte. Die Umorganisation könnte kaufmännisch sinnvoll darauf gerichtet werden, dass ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird.
Jurpartner Dienstunfähigkeitsversicherung
Die Jurpartner Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Dienstunfähigkeitsversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Dienstunfähigkeitsversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Jurpartner spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Jurpartner Dienstunfähigkeitsversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der Jurpartner Dienstunfähigkeitsversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
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Nützliche Tipps zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung
Teilweise BU liegt vor, wenn die obengenannten Voraussetzungen nur in einem bestimmten Grad, voraussichtlich mindestens sechs Monate, ununterbrochen erfüllt
sind. Es kann aber auch sein, dass keine Prognose gestellt werden kann, wie lange die BU voraussichtlich andauern wird. In einem solchen Fall wird die BU,
wenn sie 6 Monate ununterbrochen angedauert hat, von einigen Versicherern im nachhinein anerkannt und die Leistung rückwirkend ab Beginn der BU erbracht
oder aber erst nach der Karenzzeit von 6 Monaten berücksichtigt.
Die Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist für Arbeiter und Angestellte generell unzureichend. Es handelt sich bei Rentenansprüchen
zwischen 27 bis 40 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens lediglich um eine Grundversorgung. Für Beamte kommt eine Dienstunfähigkeitsversicherung als Dienstunfähigkeitsabsicherung
wegen der ihnen eingeräumten gesetzlichen Versorgung nicht vorrangig in Betracht. Jedoch besteht bis zum Zeitpunkt der Übernahme in das feste
Beamtenverhältnis durchaus konkreter Versicherungsbedarf.
Vollständige BU i. S. der Mehrzahl der derzeit verwendeten Bedingungen liegt vor, wenn und solange die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung
oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit
auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung (und/oder aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten) ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen
Lebensstellung entspricht.
Allgemeines über die Dienstunfähigkeitsversicherung
Die Erwerbsunfähigkeitsklausel erleichtert dem Versicherer die Verweisungsmöglichkeit und verschärft damit die Leistungsvoraussetzungen erheblich.
Verwendung findet die Klausel oftmals dann, wenn die versicherte Person über keine Berufsausbildung verfügt, eine gefährliche Tätigkeit (Berufssportler)
ausübt oder wenn der Beruf ungewöhnliche oder seltene Fähigkeiten erfordert oder es sich nicht um eine geregelte Tätigkeit handelt. Zu den betroffenen
Berufsgruppen gehören z. B. Abbrucharbeiter, Fensterputzer und Gebäudereiniger.
Der Begriff Krankheit charakterisiert eine Abweichung von den normalen physiologischen Funktionen des Körpers bzw. seiner Organe. Eine Körperverletzung liegt
vor, wenn durch ein äußeres Ereignis ein Organ im weitesten Sinne geschädigt wird. Kräfteverfall ist das Nachlassen der körperlichen und geistigen Kräfte
oder die Minderung der Belastbarkeit über den altersentsprechenden Zustand hinaus. Auch Dauerzustände als Folgen von Krankheit oder Körperverletzung wie
Blindheit, Taubheit sind versicherte Ursachen für eine Jurpartner Dienstunfähigkeitsversicherung .
Durch energiereiche Strahlen mit einer Härte von mindestens 100 Elektronen-Volt, durch Neutronen jeder Energie, durch Laser- oder Maserstrahlen oder durch
künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen entstanden ist. Das BU-Risiko bei Luftfahrten wird grundsätzlich ausgeschlossen und nur für bestimmte Einzelfälle
vereinbart. Ansonsten hängt der Versicherungsschutz von der Art des Luftfahrzeuges, der Art des Fluges und der Fahrgasteigenschaft des Versicherten ab. Ein
Leistungsanspruch besteht nur dann, wenn die BU bei Reise- oder Rundflügen des Versicherten als Fluggast in einem Propeller- oder Strahlflugzeug oder in
einem Hubschrauber verursacht wird.
Dienstunfähigkeitsversicherung
Einige Versicherer verzichten hierauf, wenn die Versicherung innerhalb von 6 Monaten wieder in Kraft gesetzt wird. Bei einem Auslandsaufenthalt können
Zuschläge fällig werden, wenn durch die besonderen klimatischen Verhältnisse oder die sonstigen Lebens- und Umweltbedingungen am Aufenthaltsort eine
Risikoerhöhung vorliegt. Außerdem ist der aktuelle Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss zu berücksichtigen, so dass sich Leistungsausschlüsse,
Beitragszuschläge ergeben können.
Dabei sind u. U. stark erhöhte Risiken, akute Erkrankungen, chronische Erkrankungen sowie erfolglose Therapien schwerer Erkrankungen zu berücksichtigen.
Planmäßige Erhöhungen des Beitrags können bereits bei Vertragsabschluss vereinbart werden. Diese sog. Dynamikvereinbarungen dienen der Anpassung der
BU-Rente aus einer Jurpartner Dienstunfähigkeitsversicherung an die normalerweise steigenden Einkommensverhältnisse im Zeitablauf, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt. Vor Vertragsabschluss
sollte man sich Klarheit darüber verschaffen.
Die Kombination mit der privaten Rentenpolice vereint Altersversorgung in Form der Rentenleistung oder Kapitalabfindung und den Risikoschutz bei
Berufsunfähigkeit miteinander, wobei diese Vertragsform preisgünstiger als eine Kapitallebensversicherung ist und zu einer höheren Kapitalzahlung führen
kann. Der Grund liegt in der fehlenden Absicherung des Todesfallrisikos. Die Rentenversicherung kann mit Beitragsrückgewähr und Mindest-Rentengarantiedauer
vereinbart werden.
Infos zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung
Die am 1.1.2001 bereits laufenden Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten nach früherem Recht laufen unverändert weiter. Eine Rente wegen Berufsunfähigkeit
können nur noch Versicherte beanspruchen, die vor dem 2.1.1961 geboren sind. Der Unterschied zur Erwerbsminderungsrente liegt vor allem darin, dass die
Verweisbarkeit auf einen anderen, zumutbaren Beruf nur eingeschränkt möglich ist, während die Erwerbsminderung überhaupt nicht mehr an den erlernten oder
ausgeübten Beruf bzw. zumutbare Ausweichberufe anknüpft.
Freie Wahl der Karenzzeiten zwischen 0-36 Monate. Das bedeutet einen Leistungsbeginn nach Absolvieren der vereinbarten Wartezeit und eine Möglichkeit zur
Beitragsreduktion. Während der Karenzzeit entfällt die Verpflichtung zur Beitragszahlung. Endet die Jurpartner Dienstunfähigkeitsversicherung und tritt innerhalb von 24 Monaten danach erneut BU
aufgrund derselben Ursache ein, so werden bereits zurückgelegte Karenzzeiten berücksichtigt. Reduzierung der Rücktrittsfrist des Versicherers bei Verletzung
der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Neben der marktüblichen 50 %igen Pauschalregelung wird die Staffelregelung mit 25 %/75 % oder 33? %/66? % angeboten. Auch eine 75-Prozent-Regelung wird
angeboten, bei der abweichend vom bisher Marktüblichen die Leistung erst bei 75 Prozent BU-Grad einsetzt. Diese Regelung empfiehlt sich für alle nicht
körperlich Tätigen. Außerdem wird die 100-Prozent-Klausel der Erwerbsunfähigkeit offeriert. Spezifizierung des Personenkreises, der eine eingeschränkte
Verweisung erhält, z. B. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte.
Jurpartner Dienstunfähigkeitsversicherung
Wenn Sie einen Folgebeitrag oder einen sonstigen Betrag zur Dienstunfähigkeitsversicherung, den sie aus dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht rechtzeitig zahlen, erhalten Sie von uns
auf Ihre Kosten eine schriftliche Mahnung. Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen. Begleichen Sie den Rückstand nicht
innerhalb der gesetzten Frist, entfällt oder vermindert sich Ihr Versicherungsschutz. (Der Versicherer kann hierauf verzichten.) Auf diese Rechtsfolge
werden wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hinweisen.
In der derzeitigen Fassung der Verordnung sind 90% vorgeschrieben. Aus dem Betrag werden zunächst die Zinsen gedeckt, die zur Finanzierung der garantierten
Versicherungsleistungen benötigt werden. Die verbleibenden Mittel verwenden wir für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer. Die verschiedenen
Versicherungsarten tragen unterschiedlich zum Überschuss bei. Wir haben deshalb gleichartige Versicherungen zusammengefasst. Gewinngruppen bilden
wir, beispielsweise, um das versicherte Risiko zu berücksichtigen.
Für Ihren Versicherungsvertrag ist das Verrechnungsverfahren nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung (Zillmerverfahren) maßgebend. Hierbei werden die
ersten Beiträge zur Tilgung von Abschlusskosten herangezogen, soweit sie nicht für Leistungen im Versicherungsfall und Kosten des Versicherungsbetriebes in
der jeweiligen Versicherungsperiode bestimmt sind. Der zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 4% der von Ihnen während der
Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge beschränkt.
Allgemeine Informationen über die Dienstunfähigkeitsversicherung
Behindern oder verhindern VN oder versicherte Person durch ihr Handeln die Aufklärung und Ermittlung der Umstände, die der Versicherer zur Beurteilung der
Frage des Eintritts und des Grades der BU wissen muss, und zwar durch falsche Angaben und Auskünfte, so ist die Feststellung der Leistungspflicht und ihres
Umfangs zum Nachteil des Versicherers konkret beeinflusst. Der Versicherer hat die objektive Verletzung einer Mitwirkungspflicht durch den VN oder den
Versicherten zu beweisen, während der VN die Beweislast dafür trägt.
Die Beantragung einer bedarfsgerechten Dienstunfähigkeitsversicherung Rentenhöhe führt zu konkreten Konsequenzen für den VN. Für eine entsprechende Risikoprüfung durch den Versicherer
sind verschiedene Nachweise bzw. Auskünfte und Atteste beizubringen. Grundsätzlich fragen die Versicherer ab Jahresrentenhöhen von 24.000 EUR bzw. 30.000
EUR nach dem Bruttoeinkommen und entsprechenden Nachweisen. Die Beantwortung von Gesundheitsfragen ausschließlich im Antrag dürfte i. d. R. bei Jahresrenten
bis zu 1.000 EUR ausreichend sein.
Als Krankheit ist auch ein Gesundheitszustand anzusehen, der zwar nicht unmittelbar an der Berufsausübung hindert, aber aus ärztlicher Sicht dazu zwingt,
den Beruf aufzugeben, um dadurch eine ernste Verschlimmerung oder Gefährdung der Gesundheit zu vermeiden. Besteht eine ärztlich nachgewiesene gesundheitliche
Beeinträchtigung, so ist damit noch nicht automatisch ein Leistungsanspruch verbunden. Vielmehr ist zu prüfen, ob die versicherte Person in ihrer Fähigkeit
zur Berufsausübung ganz oder teilweise eingeschränkt ist.