Schleswiger Dienstunfähigkeitsversicherung
Was für Arbeitnehmer die Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos, so stellt die Dienstunfähigkeitsversicherung ein wichtiger Risikoschutz bei Beamten dar für den Fall dass diese auf Grund von körperlichen und geistigen Erkrankung ihren Beruf nicht mehr ausüben können und somit Dienstunfähig sind.
Für die Anerkennung einer Dienstunfähigkeit ist ein amtsärztliches Gutachten erforderlich, was jedoch nur eine Entscheidungshilfe für den Dienstherren, also die Dienststelle, bei der der Beamte seine Tätigkeiten erbringt. Stellt dieser eine Dienstunfähigkeit des Beamten, auch wenn diese unter 50% liegt, fest, so kann er diesen in den vorzeitigen Ruhestand versetzen.
Mit den Abschluß einer zusätzlichen Dienstunfähigkeitsversicherung können sich Beamte ihre ruhegehaltfähigen Dienstbezüge ausgleichen, um entstehende Versorgungslücken zu schliessen, was gerade bei jüngeren Beamten wichtig ist, da diese mit Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent auf ihr Ruhegehalt rechnen müssen.
Allgemeine Informationen zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung
Zahlungsweise der BU-Rente wird auch angeboten, eine Dienstunfähigkeitsversicherung Vorauszahlung entsprechend der gewählten Rentenzahlungsweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich an den vereinbarten Fälligkeitstagen zu leisten. Teilweise hat auch ein längerer Auslandsaufenthalt oder eine Wohnsitzverlegung ins Ausland keinerlei Auswirkungen auf die BUZ-Leistung. Eine lebenslange BU-Leistungsdauer kann derzeit bei einem Versicherer vereinbart werden. Steigende BU-Renten ergeben sich durch die Beteiligung an den Überschüssen.
Bei Monatsrenten zwischen ca. 1.000 und 2.500 EUR wird neben der Beantwortung der Gesundheitsfragen die Vorlage eines ärztlichen Attestes mit Informationen über Blutsenkung, HIV-Test, Ergometrie, Cholesterin, Triglyceride, HDL, LDL erforderlich sein. Bei Monatsrenten über 2.500 EUR kommen differenziertes Blutbild, Nüchtern-Blutzucker, SBPT, GammaGT, Harnsäure, Kreatinin, CHE und i. d. R. eine Selbstauskunft zusätzlich zur ärztlichen Untersuchung hinzu. Die Gesundheitsprüfung für die BUZ unterscheidet sich signifikant von der für die BUV.
Aufgrund der Verweisungsmöglichkeit wird der Versicherungsschutz in der Schleswiger Dienstunfähigkeitsversicherung zusätzlich begrenzt. Wie unter 4.7 ausgeführt, besteht ein grundsätzliches Verweisungsrecht, es sei denn, der Versicherer hat im Rahmen seiner Bedingungen hierauf explizit verzichtet. Grundsätzlich ist der Ansprucherhebende dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass er gesundheitsbedingt voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf weiter auszuüben. Er ist berufsunfähig, wenn er voraussichtlich keine andere Tätigkeit ausüben kann.
Spätestens ab dem siebten Monat der Berufsunfähigkeit hat die versicherte Person Anspruch auf die Leistung, auch wenn aus ärztlicher Sicht immer noch keine endgültige Prognose möglich ist. Der (die) Dienstunfähigkeitsversicherung ist nicht mehr zu Leistung verpflichtet, wenn eine Berufsunfähigkeit ärztlich nicht mehr nachgewiesen werden kann. Bei völligem oder teilweisem Verlust der Erwerbsfähigkeit hat der Versicherte bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.
Schleswiger Dienstunfähigkeitsversicherung
Die Schleswiger Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Dienstunfähigkeitsversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Dienstunfähigkeitsversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Schleswiger spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Schleswiger Dienstunfähigkeitsversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der Schleswiger Dienstunfähigkeitsversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
Neben nützlichen Informationen und Tipps rund um das Themengebiet Dienstunfähigkeitsversicherung erhalten Sie mit unserem unabhängigen und kostenlosen Versicherungsvergleich eine umfangreiche Auswahl an sehr guten Tarifen zu günstigen Preisen.
Schon ab
9,25 €
monatl.
Hier können Sie kostenlos die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung online berechnen.
Schon ab
98,44 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Private Krankenversicherung online berechnen.
Schon ab
3,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Gebäudeversicherung online berechnen.
Schon ab
2,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Hausratversicherung online berechnen.
Nützliche Tipps zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung
Bestimmte Personengruppen wie Hausfrauen, Hausmännern, Lehrlinge, Studenten und Schülern können maximal Höchstrenten bis zu 500 EUR monatlich versichern. Die
Vereinbarung der Beitragsbefreiung und Rentenleistung ist unbedingt zu empfehlen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass Hauptversicherung und
BU-Zusatzversicherung möglichst identische Vertrags- und Leistungsdauern aufweisen, damit die Hauptversicherung im Fall der BU nicht weiterbezahlt werden
muss. Je höher das erzielte Einkommen ist, desto höher ist auch der Versorgungsbedarf.
Als relevante Verrichtungen des täglichen Lebens gelten, Fortbewegen im Zimmer, Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Einnehmen von Mahlzeiten und
Getränken, Waschen, Kämmen oder Rasieren, Verrichten der Notdurft. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird anhand einer unterschiedlich gehandhabten
Punktevergabe seitens der Dienstunfähigkeitsversicherung durchgeführt. Unabhängig von der Bewertung aufgrund der Punktetabelle gilt, Eine Pflegebedürftigkeit von 70 Prozent
liegt vor, wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung.
Vollständige BU i. S. der Mehrzahl der derzeit verwendeten Bedingungen liegt vor, wenn und solange die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung
oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit
auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung (und/oder aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten) ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen
Lebensstellung entspricht.
Allgemeines über die Dienstunfähigkeitsversicherung
Versicherungsschutz besteht zunächst grundsätzlich ohne Rücksicht darauf, wie es zu der BU gekommen ist, auf welcher Ursache die Krankheit, die
Körperverletzung oder der Kräfteverfall beruhen. Kein Versicherungsschutz besteht aber, wenn einer der in den Bedingungen aufgeführten Einzelumstände kausal
war. Ausgeschlossen ist die BU im einzelnen, wenn sie unmittelbar oder mittelbar durch Krieg oder Kernenergie verursacht ist, unmittelbar oder mittelbar
durch innere Unruhen verursacht ist.
Der Schleswiger Dienstunfähigkeitsversicherung soll nicht die Übernahme des Rezessionsrisikos und der Massenarbeitslosigkeit mit geringem Stellenangebot übertragen werden. Abgestellt
wird allein auf die objektive Unfähigkeit, den ausgeübten Beruf oder eine Vergleichstätigkeit ausüben zu können. Der Versicherer darf dem Versicherten
nichts Unzumutbares zumuten, was nicht ausschließt, dass der Versicherte sich selbst etwas Unzumutbares zumutet (Raubbauarbeit). Ob er allerdings dann einen
Leistungsanspruch hat, hängt davon ab, ob er auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann.
Ist der Inhaber nur einer von mehreren Inhabern oder Geschäftsführern, und stimmen die anderen einer Umorganisation des Betriebes nicht zu, so gilt er bei
Erfüllung aller anderen Voraussetzungen als nicht mehr in der Lage, seinen bisherigen Beruf weiter auszuüben. Für bestimmte Berufsgruppen können sog.
Berufsklauseln relevant sein. Diese Klauseln regeln die Versicherbarkeit bzw. Verweisbarkeit der versicherten Person. Erwerbsunfähigkeitsklausel für
Personen ohne Berufsausbildung bzw. Künstler.
Dienstunfähigkeitsversicherung
Grundsätzlich sind Leistungsdauer und Versicherungsdauer zu unterscheiden. Die Leistungsdauer umfasst den Zeitraum, während dessen die versicherte Person
aufgrund BU eine BU-Rente und/oder Beitragsbefreiung erhält. Die Zahlung der versicherten BU-Rente und die Beitragsbefreiung für Hauptversicherung und
Zusatzversicherungen enden somit typischerweise zu dem im Antrag fixierten und in der Police dokumentierten Zeitpunkt, meist das 60., 63. oder 65.
Lebensjahr.
Grundsätzlich empfiehlt sich die Einholung mehrerer Vergleichsangebote, wobei auf identische Vorgaben geachtet werden sollte, damit eine direkte
Vergleichbarkeit gewährleistet ist. Die Schleswiger Dienstunfähigkeitsversicherung sollte auf die persönliche Situation bzgl. Rentenhöhe, Versicherungsdauer und Leistungsdauer
abgestimmt sein und möglichst verbraucherfreundliche Bedingungen beinhalten. Durch Staffelung der Renten für einzelne Lebensphasen mit unterschiedlicher
Versicherungs- und Leistungsdauer können Einsparungen erzielt werden.
Tritt der Leistungsfall nicht ein, so verfallen die Überschüsse. Auch die BUZ-Beitragsbefreiung ist i. d. R. überschussbeteiligt. Bei Verträgen mit
Sofortrabatt sollte darauf geachtet werden, dass der Nettobeitrag (Zahlbeitrag) nicht für die gesamte Vertragsdauer in dieser Höhe garantiert wird, sondern
von der Höhe der jährlich neu festzulegenden Überschussanteilverrechnung direkt abhängt. Renten aus der BUZ bzw. BUV sind als zeitlich begrenzte Leibrenten
zu behandeln und grundsätzlich mit dem Ertragsanteil zu besteuern.
Infos zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung
Manche Lebensversicherer verweisen bei Eintritt der BU ab dem 55. Lebensjahr nur noch auf einen bereits ausgeübten, finanziell der bisherigen Lebensstellung
entsprechenden Beruf oder nach erfolgter zumutbarer Umorganisation des Betriebes, der Praxis, der Kanzlei usw. Liegt der BU-Grad bei 75 Prozent oder höher,
so verzichten einige Versicherer grundsätzlich auf die abstrakte Verweisungsmöglichkeit. Bei Akademikern Verzicht auf eine Verweisung ohne Erhebung eines
Mehrbeitrages, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt der BU einen Beruf ausübt.
Oftmals wird die Verweisbarkeit durch die Beschränkung auf das Kriterium Ausbildung und Erfahrungen weiter begrenzt. Im Unterschied dazu ist das Kriterium
Kenntnisse und Fähigkeiten deutlich weiter gefasst und ermöglicht verstärkt Verweisungsmöglichkeiten. Für alle über 55-jährigen Versicherten erfolgt nach
Vorlage eines Rentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Berufsgenossenschaft über eine unbefristete 100 %ige EU oder Schleswiger Dienstunfähigkeitsversicherung nur noch eine
vereinfachte Leistungsprüfung.
Voraussetzungen sind u.a. die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren sowie dass in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung
eingezahlt worden sind. Eine volle Erwerbsminderung besteht, wenn der Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nicht in der
Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Versicherte zwar mindestens drei, aber nicht
mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann.
Schleswiger Dienstunfähigkeitsversicherung
Wenn Sie einen Folgebeitrag oder einen sonstigen Betrag zur Dienstunfähigkeitsversicherung, den sie aus dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht rechtzeitig zahlen, erhalten Sie von uns
auf Ihre Kosten eine schriftliche Mahnung. Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen. Begleichen Sie den Rückstand nicht
innerhalb der gesetzten Frist, entfällt oder vermindert sich Ihr Versicherungsschutz. (Der Versicherer kann hierauf verzichten.) Auf diese Rechtsfolge
werden wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hinweisen.
Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dass Sie alle in Verbindung mit dem Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß und
vollständig beantwortet haben (vorvertragliche Anzeigepflicht). Das gilt insbesondere für die Fragen nach gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen,
gesundheitlichen Störungen und Beschwerden die Sie angeben. Soll eine andere Person versichert werden, ist auch diese - neben Ihnen - für die wahrheitsgemäße und
vollständige Beantwortung der Fragen verantwortlich.
Wenn die Versicherung durch Rücktritt oder Anfechtung aufgehoben wird, haben Sie weder Anspruch auf einen Rückkaufswert noch auf eine Rückzahlung der
Beiträge. Sie zahlen für jede Versicherungsperiode einen laufenden Beitrag. Versicherungsperiode kann je nach Vereinbarung ein Monat, ein Vierteljahr, ein
halbes Jahr oder ein Jahr sein. Die Beiträge werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Der Einlösungsbeitrag wird sofort nach
Abschluss des Versicherungsvertrages fällig.
Allgemeine Informationen über die Dienstunfähigkeitsversicherung
Die allgemeinen Anzeige- und Nachweisobliegenheiten des VN bei Vertragsabschluss und nach Eintritt des Leistungsfalls entsprechen weitgehend denen des VVG.
Für eine verspätet erfüllte Obliegenheit gilt die Abweichung, dass der Versicherer ab Beginn des laufenden Monats, in dem die Obliegenheit erfüllt wird, zur
Leistung verpflichtet ist. Bei nachholbaren Obliegenheiten führt die Verletzung der Obliegenheit also nicht zur vollständigen, sondern nur zu einer
begrenzten Leistungsfreiheit.
Hiervon abweichend ist vereinbar, dass bereits ab Eintritt der Berufsunfähigkeit gezahlt wird, auch wenn der Arzt in den ersten sechs Monaten noch keine
klare Prognose abgeben kann, eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit aber besteht. Teilweise wird auch bei verspäteter BU-Meldung bis zu einem Jahr
rückwirkend geleistet, wenn den Kunden für die Dienstunfähigkeitsversicherung kein Verschulden hierfür trifft. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente entsteht mit Ablauf des Monats, in dem
die BU eingetreten ist.
Entsprechendes gilt bei der Ausübung von gefährlichen Hobbys und Freizeittätigkeiten sowie Flugrisiken, Drachenflieger, Fallschirmspringer,
Ultraleichtflieger, Hängegleiter, Gleitschirmflieger, Paraglider, Amateursportler sind versicherbar (unter bestimmten Voraussetzungen auch Bergsteiger,
Kletterer, Boxer, Kickboxer, Karatesportler, Motorsportler, Eishockeyspieler, Tauchsportler, Reiter). Insbesondere Freiberufler und Selbstständige erhalten
im Schadenfall keine entsprechenden Rentenleistungen vom Rentenversicherungsträger.