VdVA Dienstunfähigkeitsversicherung
Was für Arbeitnehmer die Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos, so stellt die Dienstunfähigkeitsversicherung ein wichtiger Risikoschutz bei Beamten dar für den Fall dass diese auf Grund von körperlichen und geistigen Erkrankung ihren Beruf nicht mehr ausüben können und somit Dienstunfähig sind.
Für die Anerkennung einer Dienstunfähigkeit ist ein amtsärztliches Gutachten erforderlich, was jedoch nur eine Entscheidungshilfe für den Dienstherren, also die Dienststelle, bei der der Beamte seine Tätigkeiten erbringt. Stellt dieser eine Dienstunfähigkeit des Beamten, auch wenn diese unter 50% liegt, fest, so kann er diesen in den vorzeitigen Ruhestand versetzen.
Mit den Abschluß einer zusätzlichen Dienstunfähigkeitsversicherung können sich Beamte ihre ruhegehaltfähigen Dienstbezüge ausgleichen, um entstehende Versorgungslücken zu schliessen, was gerade bei jüngeren Beamten wichtig ist, da diese mit Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent auf ihr Ruhegehalt rechnen müssen.
Allgemeine Informationen zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung
Grundsätzlich ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für alle Einkommensbezieher interessant. Dabei sind die Motive für einen Vertragsabschluss stark von der jeweiligen Risikosituation geprägt. Es stellt sich die Frage nach der finanziellen Situation im Falle der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Insbesondere ist zu prüfen, ob unter dem Aspekt anderweitiger Leistungsansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung, betrieblicher Altersversorgung, oder Einkünften aus der Dienstunfähigkeitsversicherung ausreicht, aufzubringen.
Tritt der Leistungsfall nicht ein, so verfallen die Überschüsse. Auch die BUZ-Beitragsbefreiung ist i. d. R. überschussbeteiligt. Bei Verträgen mit Sofortrabatt sollte darauf geachtet werden, dass der Nettobeitrag (Zahlbeitrag) nicht für die gesamte Vertragsdauer in dieser Höhe garantiert wird, sondern von der Höhe der jährlich neu festzulegenden Überschussanteilverrechnung direkt abhängt. Renten aus der BUZ bzw. BUV sind als zeitlich begrenzte Leibrenten zu behandeln und grundsätzlich mit dem Ertragsanteil zu besteuern.
Lässt sich die Dauer der Rentenzahlung bei Beginn der BU nicht bestimmen, so ist die voraussichtliche Laufzeit zu schätzen. Bislang wird nur der sog. Ertragsanteil in der VdVA Dienstunfähigkeitsversicherung berücksichtigt, der je nach Alter unterschiedlich hoch ausfällt. Bei einem 50-jährigen Rentenbezieher beträgt er 43 Prozent, ein 65-jähriger muss sich nur noch ca. 27 Prozent der Rente anrechnen lassen. Aufgrund der sog. Ertragsanteilsversteuerung gilt: Je älter der Rentner bei Rentenbeginn ist, desto niedriger ist der Ertragsanteil und damit die Steuerlast.
Spätestens ab dem siebten Monat der Berufsunfähigkeit hat die versicherte Person Anspruch auf die Leistung, auch wenn aus ärztlicher Sicht immer noch keine endgültige Prognose möglich ist. Der (die) Dienstunfähigkeitsversicherung ist nicht mehr zu Leistung verpflichtet, wenn eine Berufsunfähigkeit ärztlich nicht mehr nachgewiesen werden kann. Bei völligem oder teilweisem Verlust der Erwerbsfähigkeit hat der Versicherte bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.
VdVA Dienstunfähigkeitsversicherung
Die VdVA Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Dienstunfähigkeitsversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Dienstunfähigkeitsversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die VdVA spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die VdVA Dienstunfähigkeitsversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der VdVA Dienstunfähigkeitsversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
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Nützliche Tipps zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung
Bestimmte Personengruppen wie Hausfrauen, Hausmännern, Lehrlinge, Studenten und Schülern können maximal Höchstrenten bis zu 500 EUR monatlich versichern. Die
Vereinbarung der Beitragsbefreiung und Rentenleistung ist unbedingt zu empfehlen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass Hauptversicherung und
BU-Zusatzversicherung möglichst identische Vertrags- und Leistungsdauern aufweisen, damit die Hauptversicherung im Fall der BU nicht weiterbezahlt werden
muss. Je höher das erzielte Einkommen ist, desto höher ist auch der Versorgungsbedarf.
Kann der Versicherte seine derzeit ausgeübte oder eine andere vergleichbare Tätigkeit nur noch zur Hälfte oder weniger ausüben, gilt er als berufsunfähig.
Die sog. Pauschalregelung der Dienstunfähigkeitsversicherung sieht eine Leistung dann vor, wenn ein Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent ärztlicherseits festgestellt wurde. Ab
einem BU-Grad von 50 Prozent wird die volle Rente, bei weniger als 50 Prozent keine Leistung erbracht. Neuerdings wird auch eine Pauschalregelung von 75
Prozent angeboten, die sicherlich weitere Verbreitung finden wird.
Konkret kann die Differenz zwischen Rentenanwartschaft aus gesetzlicher Rentenversicherung und eventuell bestehender betrieblicher Altersversorgung zum
aktuellen Nettoeinkommen versichert werden. Allgemein gilt, bei Risikolebensversicherungen: bis 24 Prozent der Versicherungssumme; es werden allerdings auch
Einschlussmöglichkeiten bis zu 600 Prozent offeriert. Bei Kapitallebensversicherungen: bis 24 Prozent, maximal 100 Prozent der Hauptversicherungssumme, ab
Eintrittsalter 50 Jahre maximal 48 Prozent.
Allgemeines über die Dienstunfähigkeitsversicherung
Zu den berufsbezogenen Beurteilungskriterien gehören allgemeine Faktoren der Berufsausübung. Jede Arbeit und Tätigkeit wird durch ganz individuelle und
charakteristische Anforderungen und Beanspruchungen bestimmt. Hierzu zählen physische, psychische, sensorische und geistige Anforderungen einerseits, typisch
arbeitsplatzbedingte Faktoren, Arbeitserschwernisse und Umwelteinflüsse andererseits (wie Tätigkeit im Freien, Schreibtischtätigkeit, Bildschirmarbeitsplatz,
Lärm, Gase, Dämpfe, Staub, Rauch etc.).
Der VdVA Dienstunfähigkeitsversicherung soll nicht die Übernahme des Rezessionsrisikos und der Massenarbeitslosigkeit mit geringem Stellenangebot übertragen werden. Abgestellt
wird allein auf die objektive Unfähigkeit, den ausgeübten Beruf oder eine Vergleichstätigkeit ausüben zu können. Der Versicherer darf dem Versicherten
nichts Unzumutbares zumuten, was nicht ausschließt, dass der Versicherte sich selbst etwas Unzumutbares zumutet (Raubbauarbeit). Ob er allerdings dann einen
Leistungsanspruch hat, hängt davon ab, ob er auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann.
Durch energiereiche Strahlen mit einer Härte von mindestens 100 Elektronen-Volt, durch Neutronen jeder Energie, durch Laser- oder Maserstrahlen oder durch
künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen entstanden ist. Das BU-Risiko bei Luftfahrten wird grundsätzlich ausgeschlossen und nur für bestimmte Einzelfälle
vereinbart. Ansonsten hängt der Versicherungsschutz von der Art des Luftfahrzeuges, der Art des Fluges und der Fahrgasteigenschaft des Versicherten ab. Ein
Leistungsanspruch besteht nur dann, wenn die BU bei Reise- oder Rundflügen des Versicherten als Fluggast in einem Propeller- oder Strahlflugzeug oder in
einem Hubschrauber verursacht wird.
Dienstunfähigkeitsversicherung
Grundsätzlich sind Leistungsdauer und Versicherungsdauer zu unterscheiden. Die Leistungsdauer umfasst den Zeitraum, während dessen die versicherte Person
aufgrund BU eine BU-Rente und/oder Beitragsbefreiung erhält. Die Zahlung der versicherten BU-Rente und die Beitragsbefreiung für Hauptversicherung und
Zusatzversicherungen enden somit typischerweise zu dem im Antrag fixierten und in der Police dokumentierten Zeitpunkt, meist das 60., 63. oder 65.
Lebensjahr.
Bei der verzinslichen Ansammlung wird zum Ende der Vertragsdauer eine Schlusszahlung in Form eines angesammelten Guthabens ausgezahlt. Dieses
Überschusssystem wird allerdings nur noch selten angeboten. Während des Bezugs von BU-Leistungen kann die VdVA Dienstunfähigkeitsversicherung die zu zahlende Rente in einer
Größenordnung zwischen 3 bis 5 Prozent p. a. erhöhen. Tritt der Leistungsfall ein, so steigt die Gesamt-BU-Rente jedes Jahr zur Hauptfälligkeit des
Vertrages um einen jährlich neu festzulegenden Prozentsatz.
Tritt der Leistungsfall nicht ein, so verfallen die Überschüsse. Auch die BUZ-Beitragsbefreiung ist i. d. R. überschussbeteiligt. Bei Verträgen mit
Sofortrabatt sollte darauf geachtet werden, dass der Nettobeitrag (Zahlbeitrag) nicht für die gesamte Vertragsdauer in dieser Höhe garantiert wird, sondern
von der Höhe der jährlich neu festzulegenden Überschussanteilverrechnung direkt abhängt. Renten aus der BUZ bzw. BUV sind als zeitlich begrenzte Leibrenten
zu behandeln und grundsätzlich mit dem Ertragsanteil zu besteuern.
Infos zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung
Alternativ leistet ein Versicherer rückwirkend zum Ablauf des sechsten Monats vor dem Monat der Mitteilung, wenn die BU später als 6 Monate nach ihrem
Eintritt schriftlich mitgeteilt wurde, es sei denn, die verspätete Anzeige erfolgte ohne schuldhaftes Versäumen des Ansprucherhebenden. 90 %ige Invalidität
als Leistungsvoraussetzung in einem Bedingungswerk ist der Begriff der BU auch auf den Tatbestand einer 90 %igen Invalidität entsprechend der Gliedertaxe
der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen AUB 95 erweitert.
Freie Wahl der Karenzzeiten zwischen 0-36 Monate. Das bedeutet einen Leistungsbeginn nach Absolvieren der vereinbarten Wartezeit und eine Möglichkeit zur
Beitragsreduktion. Während der Karenzzeit entfällt die Verpflichtung zur Beitragszahlung. Endet die VdVA Dienstunfähigkeitsversicherung und tritt innerhalb von 24 Monaten danach erneut BU
aufgrund derselben Ursache ein, so werden bereits zurückgelegte Karenzzeiten berücksichtigt. Reduzierung der Rücktrittsfrist des Versicherers bei Verletzung
der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Bereits bei Vertragsabschluss kann die Höhe der garantierten Rente variabel vereinbart und so den jeweiligen Lebensphasen angepasst werden. Im Extremfall
ist dann jedes Jahr eine andere garantierte Rentenhöhe wählbar. Der Versicherungsschutz kann ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Heirat, Berufsanfang,
Existenzgründung, Finanzierung und Geburt oder Adoption eines Kindes angepasst werden. Teilweise wird eine Erhöhung der BU-Rente und eine Verlängerung der
Vertragsdauer bis max. 65. Lebensjahr angeboten.
VdVA Dienstunfähigkeitsversicherung
Überschüsse entstehen dann, wenn die Dienstunfähigkeitsversicherung und die Kosten sich günstiger entwickeln, als bei der Tarifkalkulation angenommen. An diesen
Überschüssen werden die Versicherungsnehmer nach Maßgabe der Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung angemessen beteiligt.
Weitere Überschüsse stammen aus Erträgen der Kapitalanlagen. Von den Nettoerträgen derjenigen Kapitalanlagen, die für künftige Versicherungsleistungen
vorgesehen, festgelegten Prozentsatz.
Kündigen Sie Ihre Versicherung nur teilweise, darf die verbleibende beitragspflichtige versicherte Rente nicht unter einen Mindestbetrag sinken. Mit einer
Kündigung erlischt die Versicherung, ohne dass ein Rückkaufswert fällig wird. Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt der Kündigung berufsunfähig, bleiben
anerkannte oder festgestellte Ansprüche aus der Versicherung von der Kündigung unberührt. Die Rückzahlung der Beiträge bei Tarifen, bei denen die
Versicherungsperiode können Sie nicht verlangen.
Die Verteilung des Überschusses für die Versicherungsnehmer auf die einzelnen Gruppen orientiert sich daran, in welchem Umfang sie zu seiner Entstehung
beigetragen haben. Zu welcher Gruppe Ihre Versicherung gehört, können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. In Abhängigkeit von dieser Zuordnung erhält
Ihre Versicherung jährlich Überschussanteile. Wir veröffentlichen die Überschussanteile in unserem Geschäftsbericht, den Sie bei uns anfordern können.
Weitere Erläuterungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Allgemeine Informationen über die Dienstunfähigkeitsversicherung
Das Rentenreformgesetz RRG 1999 hat durch seine neuen Leistungsvoraussetzungen und Leistungskürzungen die Notwendigkeit zur privaten Absicherung des
Berufsunfähigkeitsrisikos weiter verschärft. Jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte muss derzeit seinen Beruf wegen Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeit vorzeitig aufgeben. Deshalb zählt die Dienstunfähigkeitsversicherung zu den sehr wichtigen Versicherungen, will man sich vor
finanziellen Problemen schützen.
Durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens durch den Versicherten verursacht wurde, die Folge der
absichtlichen Herbeiführung der Gesundheitsbeeinträchtigung oder versuchten Selbsttötung ist, bei der Dienstunfähigkeitsversicherung fremder Berufsunfähigkeit, wenn der VN
die BU des Versicherten durch eine widerrechtliche Handlung vorsätzlich herbeigeführt hat, durch Beteiligung an Fahrtveranstaltungen mit Kfz, bei denen es
auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, und den dazugehörigen Übungsfahrten entstanden ist.
Entsprechendes gilt bei der Ausübung von gefährlichen Hobbys und Freizeittätigkeiten sowie Flugrisiken, Drachenflieger, Fallschirmspringer,
Ultraleichtflieger, Hängegleiter, Gleitschirmflieger, Paraglider, Amateursportler sind versicherbar (unter bestimmten Voraussetzungen auch Bergsteiger,
Kletterer, Boxer, Kickboxer, Karatesportler, Motorsportler, Eishockeyspieler, Tauchsportler, Reiter). Insbesondere Freiberufler und Selbstständige erhalten
im Schadenfall keine entsprechenden Rentenleistungen vom Rentenversicherungsträger.