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Familienunfallversicherung

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Tipps und Infos zum Thema Familienunfallversicherung

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Familienunfallversicherung

Familienunfallversicherung

Je nach Lebenssituation ist zum Abschluss einer privaten Unfallversicherung zu raten. Die Versicherungsleistung dient dazu, den Lebensunterhalt finanzieren zu können, wenn die Erwerbsfähigkeit durch einen Unfall vermindert wurde. Für Kinder und Jugendliche, die noch in der Ausbildung stehen, sollte eine Familienunfallversicherung abgeschlossen werden, da die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Unfällen in Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen und auf dem Weg dorthin greift. Für einen Freizeitunfall kommt nur eine private Unfallversicherung auf. Es kann entweder eine spezielle Kinderunfallversicherung oder eine die ganze Familie einschließende Familienunfallversicherung abgeschlossen werden.

Für Berufsanfänger und Singles sinkt die Relevanz einer Familienunfallversicherung. Für diese Gruppen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung von weitaus größerer Bedeutung.

Mit der Gründung einer Familie wird das Thema Familienunfallversicherung jedoch wieder aktuell. Für den Partner, der zu Hause bleibt, und für die Kinder sollte eine Familienunfallversicherung abgeschlossen werden.

Der Abschluss einer Familienunfallversicherung ist stets dann ratsam, wenn der Interessent und potenzielle Versicherungsnehmer keinen Versicherungsschutz in einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhält (z.B. schwerwiegende Erkrankungen des Interessenten, die zu Folge haben, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung keinen oder nur gegen sehr hohe Prämien Versicherungsschutz bieten möchte).

Durch den Abschluss einer Familienunfallversicherung erhält der Interessent die Möglichkeit, zumindest dann finanziell abgesichert zu sein, wenn er durch ein Unfallereignis berufsunfähig wird. In einem solchen Fall würde es sich darüber hinaus anbieten, eine hohe Progressionsstaffel zu wählen mit der Folge, dass je höher der Verletzungsgrad ist, desto höher auch die finanzielle Entschädigung ausfällt und mithin die Absicherung des Lebensunterhaltes gewährleistet ist. Dies ist insbesondere in den Fällen wichtig, in denen der Versicherungsnehmer den Schaden selbst verursacht hat und mithin nicht die Möglichkeit besitzt, seinen Schaden von einem Dritten (z.B. vom gegnerischen Haftpflichtversicherter) kompensiert zu bekommen.

Familienunfallversicherung - Versicherungsfall

Als Versicherungsfall in der Familienunfallversicherung gilt ein Unfall im Sinne der Allgemeinen Unfallversicherungs Bedingungen (AUB), d.h. wenn der Versicherte
Kleiner grüner Haken durch ein plötzlich
Kleiner grüner Haken von außen auf seinen Körper wirkendes
Kleiner grüner Haken Ereignis (Unfallereignis)
Kleiner grüner Haken unfreiwillig
Kleiner grüner Haken eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Zu den Obliegenheiten des privat Unfallversicherten bei Eintritt des Versicherungsfalls gehören:
Kleiner grüner Haken unverzügliche Hinzuziehung eines Arztes,
Kleiner grüner Haken unverzügliche Unterrichtung der Familienunfallversicherung,
Kleiner grüner Haken Einhaltung der ärztlichen Anordnungen und Bemühen, die Unfallfolgen möglichst zu mindern,
Kleiner grüner Haken wahrheitsgemäßes Ausfüllen der Unfallanzeige und unverzügliche Rücksendung an den Versicherer,
Kleiner grüner Haken unverzügliche Erteilung geforderter sachdienlicher Hinweise,
Kleiner grüner Haken Untersuchung bei vom Versicherer beauftragten Ärzten (Kosten trägt die Familienunfallversicherung),
Kleiner grüner Haken Ermächtigung von Ärzten, anderen Versicherern und Versicherungsträgern sowie von Behörden zur Erteilung erforderlicher Auskünfte.

Ist der Tod Folge des Unfalls, musste dieses Ereignis der Familienunfallversicherung nach § 9 VII AUB 88/94innerhalb von 48 Stunden telegrafisch gemeldet werden. Das galt auch dann, wenn der Unfall bereits angezeigt war. Dem Versicherer ist das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch einen von ihm beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.

Familienunfallversicherung - Leistungshöhe

Die Leistungshöhe der Familienunfallversicherung (Unfallversicherungssumme) wird im Unfallversicherungsvertrag zwischen Versicherungsanbieter und Versicherungsnehmer vereinbart. Leistungseinschränkungen ergeben sich nach § 8 AUB 88/94 - 3 AUB 99/2008/2010, wenn bei der durch den Unfall hervorgerufenen Gesundheitsschädigung Krankheiten oder Gebrechen des Versicherungsnehmers mitgewirkt haben.

Die Anbieter einer Familienunfallversicherung bieten für Leistungshöhe bzw. Leistungsumfang verschiedene Modelle bzw. Vertragsbestandteile an:

Kleiner grüner Haken Die Familienunfallversicherung mit Beitragsrückgewähr (UBR) ist eine Familienunfallversicherung nach Art der Lebensversicherung. Der Versicherungsnehmer bzw. der Begünstigte (z.B. bei Tod des Versicherungsnehmers) erhält die eingezahlten Beiträge (Tarifbeiträge ohne Versicherungsteuer) zu einem vereinbarten Termin oder beim Tod des Versicherten erstattet, und das unabhängig von einer Unfallleistung während der Vertragsdauer.

Kleiner grüner Haken Bei der Lohn- und Gehaltssummen Unfallversicherung werden für den Leistungsfall keine festen Versicherungssummen vereinbart, sondern ein bestimmtes Vielfaches von der Jahreslohn- oder Gehaltssumme des Versicherungsnehmers.

Kleiner grüner Haken Die dynamische Familienunfallversicherung passt die Leistungshöhe (und auch die Versicherungsprämien/-beiträge) an die allgemeine Einkommenssteigerung an.

Kleiner grüner Haken Durch Einschluss von Mehrleistungen (Invaliditätsstaffel) können die Invaliditätsleistungen erhöht werden (evtl. Beitragszuschlag).

Kleiner grüner Haken Durch Vereinbarung einer progressiven Invaliditätsstaffel kann gegen einen Beitragszuschlag eine Progression des Leistungsanspruchs entsprechend der Höhe des Invaliditätsgrades vereinbart werden.

Familienunfallversicherung

Bei einer Familienunfallversicherung handelt es sich um eine Form der privaten Unfallversicherung in der die ganze Familie, jedoch mindestens zwei Personen, durch einen Versicherungsvertrag gegen Unfälle abgesichert werden.

In der Regel umfasst die Familienunfallversicherung Unfälle, welche sich innerhalb und außerhalb des beruflichen Bereiches ereignen 24-Stunden-Deckung (volle Deckung) und ergänzt somit den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Versicherungsleistungen werden auf die im Versicherungsvertrag benannten, versicherten Personen individuell zugeschnitten und soll bestehende Vorsorge der gesetzlichen Unfallversicherung, oder betriebliche / private Vorsorge ergänzen. Hierbei können auch unterschiedliche Bedingungen für einzelne Versicherte zugrunde gelegt werden (z.B. Besondere Bedingungen zur Kinderunfallversicherung).

In der Familienversicherung kann für berufstätige Erwachsene eine Ausschnittsdeckung (nur Freizeit-, nur berufliche Unfälle) vereinbart werden. In wie weit eine solche Ausschnittsdeckung sinnvoll ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden.

Vorteil der Familienunfallversicherung
Werden mehrere Personen über einen Vertrag versichert, gewähren viele Versicherer Beitragsrabatte. Die Höhe des Rabatts ist vom Anbieter der Familienunfallversicherung abhängig und kann zwischen 10 % und 20 % betragen.

Allgemeine Infos und Tipps zum Thema Familienunfallversicherung

Serviceleistungen sind bei vielen Krankenversicherern nicht nur im Unfallbereich in. Auffällig sind dabei starke Überschneidungen mit Reise Krankenversicherungen und Autoschutzbriefen, ohne dass diese Policen durch die entsprechende Unfall-Service Leistung entbehrlich würden. Typische Leistungsinhalte der Familienunfallversicherung sind 24-Stunden Alarmzentrale, Vermittlung von OP- und Reha-Plätzen, medizinischer Informationsservice für Auslandsreisen, 24-Stunden Medical-Help-Line für dringend benötigte Medikamente, Vermittlung von deutschsprachigen Ärzten im Ausland.

Weltweite Auslandsrückholung durch die Familienunfallversicherung bis zu 65.000 EUR, Kostenersatz für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze in Analogie zu den Bergungskosten, Krankentransportkosten, Rückführungskosten der versicherten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, Heimfahrt- oder Unterbringungskosten, Überführungskosten aufgrund unfallbedingten Todesfalls im Inland oder Ausland.

Eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungsarten können inzwischen im Rahmen des Vertrag für die Familienunfallversicherung vereinbart werden. Die Zusammenstellung ist entweder in Paketangeboten vorgegeben oder kann individuell nach Bedarf zusammengestellt werden. Letztere Vorgehensweise ist stets zu empfehlen, da von vielen Versicherern zum Teil unnütze Leistungskomponenten, die auch noch recht teuer sind, angeboten werden. Bei den Leistungsarten sollte die Invaliditätsleistung grundsätzlich im Vordergrund stehen.

In der AUB 88/94 ist maßgebend, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unter ausschließlicher Berücksichtigung medizinischer Gesichtspunkte beeinträchtigt ist. Bei bestimmten Verletzungen, wie Schädel-Hirn Traumata oder Verletzungen der Wirbelsäule, wird eine direkte Bewertung der Funktionsbeeinträchtigung des gesamten Körpers möglich sein. Bei anderen Verletzungen wird ein Gutachter der Familienunfallversicherung stufenweise zu vergleichen haben, wie viel Prozent das betroffene Organ selbst in seiner Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist.

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Nützliche Tipps zum Thema Familienunfallversicherung

Familienunfallversicherung - Unabhängiger und Kostenloser Beitragsvergleich Werden beide Eltern durch das gleiche Unfallereignis tödlich verletzt und haben die bezugsberechtigten Kinder das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet, so kommt die doppelte vereinbarte Todesfallsumme zur Auszahlung, höchstens jedoch bis zur Gesamtleistung von 40.000 EUR. Zusätzliche Todesfallleistung bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Wird die versicherte Person bei einem Unfallereignis während der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, z. B. Bahnen aller Art tödlich verletzt, so verdoppelt sich die vereinbarte Todesfallsumme. Leistungen der Familienunfallversicherung durch Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks, Amputation einer Hand oder eines Fußes, Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30 Prozent der Körperoberfläche, Erblindung auf beiden Augen. Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen (auch von zwei Organen oder von zwei Knochen): gewebezerstörender Schaden an Herz, Lunge, Leber, Milz oder Nieren, Bruch des Oberarm-, Unterarm-, Oberschenkel- oder Unterschenkelknochens, Wirbelkörperbruch, Beckenringbruch. Die entsprechenden Prozentsätze für liegen zwischen 5 Prozent z. B. für die Rippe, 10 Prozent bei Zahnverlust, Stich-, Schnitt- oder Platzwunden, Verrenkung oder Verstauchung, Fingernagel- oder Fußnagelverletzung mit vollständiger Nagelentfernung, Schnitt-, Stich- oder Platzwunden, soweit das Nähen notwendig ist bis hin zu 50 Prozent bei Schädel- und Beckenbrüchen und -rissen. Das Schmerzensgeld ist ein relativ teuerer und in der Regel als völlig unnötig zu bezeichnender Versicherungsschutz.

Allgemeines über die Familienunfallversicherung

Familienunfallversicherung - Sparen Sie bares Geld durch unseren Vergleich Nach § 2 II 3 AUB 88 besteht bei Infektionen kein Schutz durch die Familienunfallversicherung, es sei denn, der Krankheitserreger ist durch eine unter den Versicherungsvertrag fallende Unfallverletzung in den Körper gelangt. Haut- oder Schleimhautverletzungen, die als solche geringfügig sind und durch die Krankheitserreger sofort oder später in den Körper gelangen, gelten jedoch (bis auf Tollwut und Wundstarrkrampf) nicht mehr als Unfallverletzungen. Auch ein Zeckenbiss ist eine nur geringfügige Hautverletzung in diesem Sinne, weil er für sich betrachtet keinen Krankheitswert besitzt. Fehlen derartige Angaben, ist der Gesamtbeitrag für eine Familienunfallversicherung durch Schätzung aufzuteilen. Es bestehen keine Bedenken, wenn die Anteile auf jeweils 50% des Gesamtbeitrags geschätzt werden. Vom Arbeitgeber übernommene Beiträge des Arbeitnehmers sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Das gilt nicht, soweit Beiträge zu Versicherungen gegen berufliche Unfälle und Beiträge zu Versicherungen gegen alle Unfälle auch das Unfallrisiko bei Dienstreisen abdecken. Der auf Unfälle bei Dienstreisen entfallende Beitrag ist steuerfrei. Eine arglistige Täuschung setze eine Vorspiegelung falscher oder ein Verschweigen wahrer Tatsachen gegenüber dem Versicherer zum Zwecke der Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums voraus. Der Versicherungsnehmer müsse vorsätzlich handeln, indem er bewusst und willentlich auf die Entscheidung des Versicherers einwirke. Die Annahme von Arglist setze zusätzlich das Bewusstsein des VN voraus, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts entweder gar nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen annehmen werde.

Familienunfallversicherung

Familienunfallversicherung - Gut und Günstig versichert Mitversichert sind bestimmte Infektionskrankheiten, die frühestens drei Monate nach Vertragsabschluss ausbrechen. Es kommt also nicht auf den Zeitpunkt der Erstinfektion an, da Infektionskrankheiten häufig viele Jahre klinisch stumm, also für die versicherte Person nicht erkennbar sind. Mitversichert ist auch der Ausbruch von Infektionskrankheiten, die durch Insektenstiche oder sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen wurden, sowie von weiteren aufgelisteten Infektionskrankheiten wie Diphtherie, Kinderlähmung. Mit dieser Definition wird der Unfallbegriff inhaltlich gegenüber Krankheiten und Sachbeschädigungen, die durch die Familienunfallversicherung grundsätzlich nicht versichert sein sollen, abgegrenzt. § 2 AUB 88 bzw. Ziffer 5 AUB 99/2000 regeln die Fälle, in denen der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Es sind dies: Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der Person ergreifen. Die Meldefrist wird einzelvertraglich, insbesondere bei betrieblichen Gruppen-Verträgen für die Familienunfallversicherung deutlich verlängert. Hier ist es üblich, dass eine Verlängerung von 15 Monaten auf 18 Monate, 21 Monate oder 24 Monate nach dem Unfall vorgesehen wird, innerhalb der Invalidität von einem Arzt schriftlich festgestellt und geltend gemacht sein muss. Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall verstirbt.

Infos zum Thema Familienunfallversicherung

Familienunfallversicherung - Die günstigsten Tarife aller Anbieter im Vergleich Die Verträge der Familienunfallversicherung für Kinder werden bei fast allen Anbietern maximal bis zum 18. Lebensjahr des Kindes vereinbart. Nur wenn bis dahin eine Behinderung auch aufgetreten ist, besteht ein Leistungsanspruch. Außerdem sind unterschiedliche Leistungsvoraussetzungen in den einzelnen Tarifen zu berücksichtigen, die auch zu einem durchaus unterschiedlichen Leistungsverhalten im Schadenfall führen können. Vor Abschluss einer unter Umständen sinnvollen Kinder Invaliditätsschutzes sollte eine sorgsame Auswahl getroffen werden. Vor allem sollte geprüft werden, ob eine selbstständige Kinderversicherung sinnvoller ist als die Familienunfallversicherung mit Kinder Invaliditätszusatzschutz (KIZ). Die Versicherer mit Einmalzahlung zahlen unabhängig durch das Versorgungsamt, wenn ein Arzt oder Gutachter die Behinderung, eine bestimmte Krankheit oder Pflegebedürftigkeit festgestellt hat. Bei der Familienunfallversicherung für Familien hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, einen zusätzlichen Rabatt in Höhe von mindestens 10 Prozent zu erhalten. Die Anlage der Sparbeiträge erfolgt in die Fonds der Metzler Invest GmbH und von ADIG Investment. Der Versicherungsnehmer kann zwischen verschiedenen Fonds wählen. Die Fonds legen ausschließlich in Aktien mit einem breiten Anlagehorizont an. Für den Kauf der Fondsanteile wird kein Ausgabeaufschlag erhoben. Dabei können alle bekannten Optionen der fondsgebundenen Kapital- und Rentenversicherung genutzt werden, also die Aufteilung des Sparbeitrags, die Änderung der Fondsaufteilung als auch der Wechsel in Geldmarktfonds.

Familienunfallversicherung

Familienunfallversicherung - Bestens abgesichert zum günstigsten Preis Durch die Progressionsstaffeln wird eine Erhöhung der Leistung in der Regel ab ca. 25 Prozent Invaliditätsgrad erreicht. Der Begriff Progression deutet schon an, dass es sich hierbei um eine mit der Höhe des Invaliditätsgrades deutlich ansteigende Leistungserhöhung handelt. So kommt bei Verlust der Hand oder Funktionsunfähigkeit der Hand im Handgelenk und einem Invaliditätsgrad von 55 Prozent, ausgehend von einer Versicherungssumme über 200.000 EUR, eine Leistung ohne Progressionsstaffel in Höhe von 110.000 EUR zur Auszahlung. Beispielsweise die InterRisk, Baden-Badener, Würzburger, Aspecta, WÜBA sowie insbesondere Maklerzusammenschlüsse und Spezialangebote wie Best Advice, Best Intention, CHARTA, FIRST, GSR, Comfort etc. Die Standardgliedertaxe aus den AUB 99/AUB 2000 der Familienunfallversicherung sieht wie folgt aus. Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die folgenden Invaliditätsgrade. Die Dauer der ärztlichen Behandlung ist der Zeitraum zwischen dem Tag des Beginns der ersten ärztlichen Behandlung oder Untersuchung wegen eines Unfalles bis zu dem Tag, an dem die letzte ärztliche Behandlung oder Untersuchung durchgeführt wurde. Darüber hinaus sollte zu diesem Zeitpunkt die volle Wiederherstellung vom Arzt festgestellt oder wegen der Konsolidierung des Zustandes eine weitere regelmäßige Behandlung als nicht mehr erforderlich attestiert worden sein.

Allgemeine Informationen über die Familienunfallversicherung

Familienunfallversicherung - Faire Leistungen zum besten Preis Der Versicherungsnehmer besitzt keinen Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn er den Anspruch auf die Leistung nicht innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht hat, nachdem der Leistungsanspruch vom Versicherer abgelehnt wurde. Sie sollten mindestens eine Todesfallsumme zwischen 10 und 50 Prozent der Invaliditätsgrundsumme versichern, um damit die Möglichkeit zu haben, Vorauszahlungen auch bereits vor Abschluss des Heilverfahrens innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall in Anspruch nehmen zu können. Außerdem tritt der Versicherungsschutz durch die Familienunfallversicherung außer Kraft, sobald der Versicherte im kriegs- oder kriegsmäßigen Einsatzdienst in einer militärischen oder in einer ähnlichen Formation steht. Hierbei endet jedoch das Vertragsverhältnis nicht, denn der Versicherungsschutz lebt wieder auf, sobald dem Versicherer die Anzeige des Versicherungsnehmers über die Beendigung des Dienstes zugegangen ist. Zu einer solchen Anzeige ist der Versicherungsnehmer jedoch nicht verpflichtet. Weitere Spezialdeckungen existieren für Jäger, Reiter, Sportbootinsassen, Beamte, Firmengäste, Heilberufe, Umschüler, Berufssportler, Notärzte, Feuerwehren, Rettungsschwimmer etc. Ein Zeichen der Zeit ist die fondsgebundene Anlage von Kapital. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass diese Möglichkeit auch in der Familienunfallversicherung offeriert wird. Bei Vertragsablauf besteht die Möglichkeit, zwischen der Auszahlung des Fondsvermögens oder einer Übertragung der Fondsanteile zu wählen.


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