Familienunfallversicherung
Je nach Lebenssituation ist zum Abschluss einer privaten Unfallversicherung zu raten. Die Versicherungsleistung dient dazu, den Lebensunterhalt finanzieren zu können, wenn die Erwerbsfähigkeit durch einen Unfall vermindert wurde. Für Kinder und Jugendliche, die noch in der Ausbildung stehen, sollte eine Familienunfallversicherung abgeschlossen werden, da die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Unfällen in Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen und auf dem Weg dorthin greift. Für einen Freizeitunfall kommt nur eine private Unfallversicherung auf. Es kann entweder eine spezielle Kinderunfallversicherung oder eine die ganze Familie einschließende Familienunfallversicherung abgeschlossen werden.
Für Berufsanfänger und Singles sinkt die Relevanz einer Familienunfallversicherung. Für diese Gruppen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung von weitaus größerer Bedeutung.
Mit der Gründung einer Familie wird das Thema Familienunfallversicherung jedoch wieder aktuell. Für den Partner, der zu Hause bleibt, und für die Kinder sollte eine Familienunfallversicherung abgeschlossen werden.
Der Abschluss einer Familienunfallversicherung ist stets dann ratsam, wenn der Interessent und potenzielle Versicherungsnehmer keinen Versicherungsschutz in einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhält (z.B. schwerwiegende Erkrankungen des Interessenten, die zu Folge haben, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung keinen oder nur gegen sehr hohe Prämien Versicherungsschutz bieten möchte).
Durch den Abschluss einer Familienunfallversicherung erhält der Interessent die Möglichkeit, zumindest dann finanziell abgesichert zu sein, wenn er durch ein Unfallereignis berufsunfähig wird. In einem solchen Fall würde es sich darüber hinaus anbieten, eine hohe Progressionsstaffel zu wählen mit der Folge, dass je höher der Verletzungsgrad ist, desto höher auch die finanzielle Entschädigung ausfällt und mithin die Absicherung des Lebensunterhaltes gewährleistet ist. Dies ist insbesondere in den Fällen wichtig, in denen der Versicherungsnehmer den Schaden selbst verursacht hat und mithin nicht die Möglichkeit besitzt, seinen Schaden von einem Dritten (z.B. vom gegnerischen Haftpflichtversicherter) kompensiert zu bekommen.
Familienunfallversicherung - Versicherungsfall
Als Versicherungsfall in der Familienunfallversicherung gilt ein Unfall im Sinne der Allgemeinen Unfallversicherungs Bedingungen (AUB), d.h. wenn der Versicherte
durch ein plötzlich
von außen auf seinen Körper wirkendes
Ereignis (Unfallereignis)
unfreiwillig
eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Zu den Obliegenheiten des privat Unfallversicherten bei Eintritt des Versicherungsfalls gehören:
unverzügliche Hinzuziehung eines Arztes,
unverzügliche Unterrichtung der Familienunfallversicherung,
Einhaltung der ärztlichen Anordnungen und Bemühen, die Unfallfolgen möglichst zu mindern,
wahrheitsgemäßes Ausfüllen der Unfallanzeige und unverzügliche Rücksendung an den Versicherer,
unverzügliche Erteilung geforderter sachdienlicher Hinweise,
Untersuchung bei vom Versicherer beauftragten Ärzten (Kosten trägt die Familienunfallversicherung),
Ermächtigung von Ärzten, anderen Versicherern und Versicherungsträgern sowie von Behörden zur Erteilung erforderlicher Auskünfte.
Ist der Tod Folge des Unfalls, musste dieses Ereignis der Familienunfallversicherung nach § 9 VII AUB 88/94innerhalb von 48 Stunden telegrafisch gemeldet werden. Das galt auch dann, wenn der Unfall bereits angezeigt war. Dem Versicherer ist das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch einen von ihm beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
Familienunfallversicherung - Leistungshöhe
Die Leistungshöhe der Familienunfallversicherung (Unfallversicherungssumme) wird im Unfallversicherungsvertrag zwischen Versicherungsanbieter und Versicherungsnehmer vereinbart. Leistungseinschränkungen ergeben sich nach § 8 AUB 88/94 - 3 AUB 99/2008/2010, wenn bei der durch den Unfall hervorgerufenen Gesundheitsschädigung Krankheiten oder Gebrechen des Versicherungsnehmers mitgewirkt haben.
Die Anbieter einer Familienunfallversicherung bieten für Leistungshöhe bzw. Leistungsumfang verschiedene Modelle bzw. Vertragsbestandteile an:
Die Familienunfallversicherung mit Beitragsrückgewähr (UBR) ist eine Familienunfallversicherung nach Art der Lebensversicherung. Der Versicherungsnehmer bzw. der Begünstigte (z.B. bei Tod des Versicherungsnehmers) erhält die eingezahlten Beiträge (Tarifbeiträge ohne Versicherungsteuer) zu einem vereinbarten Termin oder beim Tod des Versicherten erstattet, und das unabhängig von einer Unfallleistung während der Vertragsdauer.
Bei der Lohn- und Gehaltssummen Unfallversicherung werden für den Leistungsfall keine festen Versicherungssummen vereinbart, sondern ein bestimmtes Vielfaches von der Jahreslohn- oder Gehaltssumme des Versicherungsnehmers.
Die dynamische Familienunfallversicherung passt die Leistungshöhe (und auch die Versicherungsprämien/-beiträge) an die allgemeine Einkommenssteigerung an.
Durch Einschluss von Mehrleistungen (Invaliditätsstaffel) können die Invaliditätsleistungen erhöht werden (evtl. Beitragszuschlag).
Durch Vereinbarung einer progressiven Invaliditätsstaffel kann gegen einen Beitragszuschlag eine Progression des Leistungsanspruchs entsprechend der Höhe des Invaliditätsgrades vereinbart werden.
Familienunfallversicherung
Bei einer Familienunfallversicherung handelt es sich um eine Form der privaten Unfallversicherung in der die ganze Familie, jedoch mindestens zwei Personen, durch einen Versicherungsvertrag gegen Unfälle abgesichert werden.
In der Regel umfasst die Familienunfallversicherung Unfälle, welche sich innerhalb und außerhalb des beruflichen Bereiches ereignen 24-Stunden-Deckung (volle Deckung) und ergänzt somit den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Versicherungsleistungen werden auf die im Versicherungsvertrag benannten, versicherten Personen individuell zugeschnitten und soll bestehende Vorsorge der gesetzlichen Unfallversicherung, oder betriebliche / private Vorsorge ergänzen. Hierbei können auch unterschiedliche Bedingungen für einzelne Versicherte zugrunde gelegt werden (z.B. Besondere Bedingungen zur Kinderunfallversicherung).
In der Familienversicherung kann für berufstätige Erwachsene eine Ausschnittsdeckung (nur Freizeit-, nur berufliche Unfälle) vereinbart werden. In wie weit eine solche Ausschnittsdeckung sinnvoll ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden.
Vorteil der Familienunfallversicherung
Werden mehrere Personen über einen Vertrag versichert, gewähren viele Versicherer Beitragsrabatte. Die Höhe des Rabatts ist vom Anbieter der Familienunfallversicherung abhängig und kann zwischen 10 % und 20 % betragen.
Allgemeine Infos und Tipps zum Thema Familienunfallversicherung
Außerdem verfällt der Anspruch auf Leistung nach einer Leistungsablehnung nur dann, wenn der Familienunfallversicherung in seiner Ablehnung der Ansprüche auf die Notwendigkeit der gerichtlichen Geltendmachung ausdrücklich hingewiesen hatte. Grundsätzlich sind Obliegenheiten bei Vertragsabschluss, während der Vertragsdauer und nach Eintritt des Versicherungsfalles zu unterscheiden. Bei Vertragsabschluss sind die vollständige Beantwortung der Antragsfragen und der Gesundheitserklärung zu berücksichtigen.
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für die o. g. Personen für Unfälle infolge eines Raubüberfalles auf die Versicherungsnehmerin und bei der unmittelbaren Verfolgung der Täter, bei der Benutzung bzw. Wartung und Instandhaltung des Nachttresors oder des Geldausgabe Automaten, bei der Benutzung des Autoschalters auf dem Gelände der Versicherungsnehmerin sowie bei Geiselnahme und Entführung der Geiseln. Außerdem besteht durch die Familienunfallversicherung Versicherungsschutz gegen Unfälle, die die Mitarbeiter der Versicherungsnehmerin.
Krankheiten und Gebrechen haben dann mitgewirkt, wenn sie zusammen mit dem Unfallereignis die Gesundheitsschädigung oder deren Folgen verursacht haben und keine der beiden Ursachen das eingetretene Ergebnis allein herbeigeführt hat (OLG Schleswig, VersR 95,825). Deshalb lässt die Fassung des § 8 AUB 88/94 eine Leistungskürzung für den Fall durch die Familienunfallversicherung zu, dass Krankheiten und Gebrechen sowohl bei der Gesundheitsschädigung als auch an den Unfallfolgen mitgewirkt haben, wobei ein bestimmter Prozentsatz der Mitwirkung erreicht sein muss.
Mit dieser Definition wird der Unfallbegriff inhaltlich gegenüber Krankheiten und Sachbeschädigungen, die durch die Familienunfallversicherung grundsätzlich nicht versichert sein sollen, abgegrenzt. § 2 AUB 88 bzw. Ziffer 5 AUB 99/2000 regeln die Fälle, in denen der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Es sind dies: Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der Person ergreifen.
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Nützliche Tipps zum Thema Familienunfallversicherung
Nach der Geburt gilt das Neugeborene bis zur Hauptfälligkeit des Vertrages als beitragsfrei mitversichert. Der Versicherungsschutz entfällt rückwirkend,
wenn der Einschluss des Neugeborenen zur nächsten Hauptfälligkeit nicht beantragt wird. Die Versicherungssumme hierfür beträgt 50 Prozent der
Versicherungssummen des Versicherungsnehmers, beschränkt jedoch auf Höchstleistungssummen wie beispielsweise 2.500 EUR im Todesfall, 25.000 EUR Invaliditätsgrundsumme
und 10 EUR Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld.
Versichert sind durch die Familienunfallversicherung die medizinisch notwendigen Heilbehandlungskosten einschließlich Medikamente und Heilmittel bis zur vereinbarten Versicherungssumme pro
Kalenderjahr, soweit diese im Rahmen der gültigen Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte (GOÄ/GOZ) durch approbierte Ärzte oder Krankenhäuser berechnet werden
und von der bestehenden gesetzlichen oder privaten Kranken- bzw. Krankenzusatzversicherung aufgrund nicht erreichter oder überschrittener tariflicher
Jahresselbstbeteiligung nicht erstattet werden.
Bei der Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen mindert sich die Leistung entsprechend. Das Schmerzensgeld wird aus der vereinbarten Versicherungssumme
gezahlt. Die Höhe der Leistung richtet sich nach den in der Schmerzensgeldtabelle festgelegten Prozentsätzen. Sind mehrere der aufgeführten Verletzungen
durch den Unfall entstanden, werden die entsprechenden Leistungsprozente zusammengerechnet. Mehr als 100 Prozent werden jedoch nicht berücksichtigt.
Allgemeines über die Familienunfallversicherung
In Schadenfällen zur Unfallversicherung wird häufig darüber gestritten, ob die Definition des Unfalls erfüllt ist. Jüngst hat sich der BGH grundlegend zu
folgendem Fall geäußert, Der VN hatte im Zuge von Bauarbeiten einen 40 kg schweren Sack auf seinen Schultern getragen. Beim Versuch, einer entgegenkommenden
Person auszuweichen, trat er auf eine deutlich tiefer gelegene Grünfläche. Er strauchelte und vollführte dabei eine Drehbewegung, die noch vor dem Aufprall
auf dem Boden einen Schmerz im Rücken auslöste.
Denn der VN habe die Familienunfallversicherung nicht in seiner Eigenschaft als Bäckermeister oder Gewerbetreibender abgeschlossen. Diese Versicherung decke auch
nicht ausschließlich Gefahren aus der gewerblichen Tätigkeit des VN, sondern sie erfasse dessen körperliche und geistige Leistungsfähigkeit schlechthin.
Insoweit handele es sich um eine normale Familienunfallversicherung, wie sie ebenso von Arbeitern, Angestellten oder Beamten gehalten werde.
Es bestehen keine Bedenken, wenn bei der Aufteilung des auf den beruflichen Bereich entfallenden Beitrags in steuerfreie Reisekostenvergütungen und
steuerpflichtigen Werbungskostenersatz der auf steuerfreie Reisekostenvergütung entfallende Anteil auf 40 % des auf den beruflichen Bereich entfallenden
Beitrags Beitragsanteils geschätzt wird. Der als Werbungskostenersatz dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfende Beitragsanteil gehört zu den Werbungskosten des
Arbeitnehmers.
Familienunfallversicherung
Weiterhin ist der Familienunfallversicherung Schutz für all diejenigen sehr empfehlenswert, die im Außendienst erhöhten Risiken ausgesetzt sind sowie für diejenigen,
die Hobbys mit gesundheitlichen Risiken ausüben. Wichtig ist die Familienunfallversicherung z. B. auch für Hausfrauen. Denn von den rund 7 Mio. Unfällen in
Deutschland ereignet sich fast jeder dritte im Haushalt. Ein gesetzlicher Unfallschutz, wie für andere Berufstätige, besteht für diese Personengruppe ebenso
wie für Kinder, abgesehen von der Kindergarten- und Schulzeit, nicht.
Mit dieser Definition wird der Unfallbegriff inhaltlich gegenüber Krankheiten und Sachbeschädigungen, die durch die Familienunfallversicherung grundsätzlich nicht
versichert sein sollen, abgegrenzt. § 2 AUB 88 bzw. Ziffer 5 AUB 99/2000 regeln die Fälle, in denen der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Es sind dies:
Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische
Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der Person ergreifen.
Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes. Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich
der Invaliditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt worden ist. Dabei sind ausschließlich
medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Generell erfolgt die Leistung durch die Familienunfallversicherung in Form einer Kapitalzahlung. Bei den neuen AUB 2000
wird dies in der Regel angenommen.
Infos zum Thema Familienunfallversicherung
Allerdings ist der private Bereich nicht abgesichert. Insofern kann es Sinn machen, einen zusätzlichen durchgängigen Versicherungsschutz bereitzustellen,
damit entsandte Mitarbeiter hier einen 24-Stunden-Rundum Deckungsschutz während der Dienstreise genießen. Die Familienunfallversicherung für Auslandsreisen leistet für
Unfälle, die den versicherten Personen vom Antritt der Reise, also vom Verlassen der Wohnung bis zur Rückkehr dorthin, längstens innerhalb der vereinbarten
Versicherungsdauer zustoßen.
Vor allem sollte geprüft werden, ob eine selbstständige Kinderversicherung sinnvoller ist als die Familienunfallversicherung mit Kinder Invaliditätszusatzschutz
(KIZ). Die Versicherer mit Einmalzahlung zahlen unabhängig durch das Versorgungsamt, wenn ein Arzt oder Gutachter die Behinderung, eine bestimmte Krankheit oder
Pflegebedürftigkeit festgestellt hat. Bei der Familienunfallversicherung für Familien hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, einen zusätzlichen Rabatt in Höhe von
mindestens 10 Prozent zu erhalten.
Es besteht auch die Möglichkeit, Unfälle, von denen die Mitglieder der betriebseigenen Betriebssportgemeinschaft bei Teilnahme an Sportveranstaltungen und
Übungen betroffen werden, mit einer Betriebssport Unfallversicherung zu versichern. Grundsätzlich können als Betriebssportarten alle Sportarten in Betracht
kommen, also z. B. Gymnastik, Turnen, Sportspiele aller Art wie Fußball, Handball, Faustball, Schlagball, Reiten, Ringen, Boxen, Skilaufen, Tennis,
Tischtennis usw.
Familienunfallversicherung
Werden durch einen Unfall Körperteile oder Sinnesorgane geschädigt, die nicht in der Gliedertaxe aufgeführt sind, so bemisst sich der Invaliditätsgrad danach,
inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu
berücksichtigen. Beispiele in diesem Zusammenhang sind typischerweise Hirnschädigungen und Kopfverletzungen, Verletzungen der Wirbelsäule, der inneren Organe,
des Brust- und Bauchraumes sowie der Harn- und Geschlechtsorgane.
Voraussetzung für die Tagegeldleistung durch die Familienunfallversicherung ist, dass die versicherte Person unfallbedingt in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und deshalb in ärztlicher
Behandlung ist. Das Tagegeld wird nach der vereinbarten Versicherungssumme berechnet. Es wird nach dem festgestellten Grad der Beeinträchtigung der
Berufstätigkeit oder der Beschäftigung abgestuft. Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr vom Unfalltag an gerechnet,
gezahlt.
Dies bedeutet, dass der Versicherer den Beitragszuschlag mit sehr großer Wahrscheinlichkeit in den überwiegenden Fällen einstreichen kann, ohne dafür eine
entsprechende Mehrleistung erbringen zu müssen. Denn bis zu einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent würde sich die Leistung bei 200.000 EUR Invaliditätssumme
überhaupt nicht, bei einem Invaliditätsgrad von 30 Prozent auf eine Leistung von 35 Prozent aus der Versicherungssumme erhöhen. Bei 35 Prozent
Invaliditätsgrad sind 45 Prozent aus der Versicherungssumme.
Allgemeine Informationen über die Familienunfallversicherung
Krankheiten und Gebrechen haben dann mitgewirkt, wenn sie zusammen mit dem Unfallereignis die Gesundheitsschädigung oder deren Folgen verursacht haben und
keine der beiden Ursachen das eingetretene Ergebnis allein herbeigeführt hat (OLG Schleswig, VersR 95,825). Deshalb lässt die Fassung des § 8 AUB 88/94 eine
Leistungskürzung für den Fall zu, dass Krankheiten und Gebrechen sowohl bei der Gesundheitsschädigung als auch an den Unfallfolgen mitgewirkt haben, wobei
ein bestimmter Prozentsatz der Mitwirkung erreicht sein muss.
Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, so gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Änderung. Auf Wunsch des Versicherungsnehmers kann der
Vertrag aber auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weitergeführt werden, sobald die Berufsänderungserklärung
übermittelt wurde. Ohne die Mitwirkung des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person kann der Versicherer die Leistung grundsätzlich nicht erbringen.
Darüber hinaus ist Meldung an die Familienunfallversicherung zu geben.
Das jedoch auf ca. 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens sowie auf das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze limitiert ist und zusätzlich um die
Arbeitnehmeranteile zur Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung gemindert wird. Effektiv beträgt die Versorgungslücke nach Ablauf der Lohnfortzahlung
rund 22 Prozent des letzten Nettoeinkommens beziehungsweise noch mehr, falls die Bezüge des Arbeitnehmers oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gelegen haben.
Ist ein Arbeitnehmer privat versichert, hat er ebenfalls Anspruch auf Lohnfortzahlung.
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