Familienunfallversicherung
Je nach Lebenssituation ist zum Abschluss einer privaten Unfallversicherung zu raten. Die Versicherungsleistung dient dazu, den Lebensunterhalt finanzieren zu können, wenn die Erwerbsfähigkeit durch einen Unfall vermindert wurde. Für Kinder und Jugendliche, die noch in der Ausbildung stehen, sollte eine Familienunfallversicherung abgeschlossen werden, da die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Unfällen in Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen und auf dem Weg dorthin greift. Für einen Freizeitunfall kommt nur eine private Unfallversicherung auf. Es kann entweder eine spezielle Kinderunfallversicherung oder eine die ganze Familie einschließende Familienunfallversicherung abgeschlossen werden.
Für Berufsanfänger und Singles sinkt die Relevanz einer Familienunfallversicherung. Für diese Gruppen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung von weitaus größerer Bedeutung.
Mit der Gründung einer Familie wird das Thema Familienunfallversicherung jedoch wieder aktuell. Für den Partner, der zu Hause bleibt, und für die Kinder sollte eine Familienunfallversicherung abgeschlossen werden.
Der Abschluss einer Familienunfallversicherung ist stets dann ratsam, wenn der Interessent und potenzielle Versicherungsnehmer keinen Versicherungsschutz in einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhält (z.B. schwerwiegende Erkrankungen des Interessenten, die zu Folge haben, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung keinen oder nur gegen sehr hohe Prämien Versicherungsschutz bieten möchte).
Durch den Abschluss einer Familienunfallversicherung erhält der Interessent die Möglichkeit, zumindest dann finanziell abgesichert zu sein, wenn er durch ein Unfallereignis berufsunfähig wird. In einem solchen Fall würde es sich darüber hinaus anbieten, eine hohe Progressionsstaffel zu wählen mit der Folge, dass je höher der Verletzungsgrad ist, desto höher auch die finanzielle Entschädigung ausfällt und mithin die Absicherung des Lebensunterhaltes gewährleistet ist. Dies ist insbesondere in den Fällen wichtig, in denen der Versicherungsnehmer den Schaden selbst verursacht hat und mithin nicht die Möglichkeit besitzt, seinen Schaden von einem Dritten (z.B. vom gegnerischen Haftpflichtversicherter) kompensiert zu bekommen.
Familienunfallversicherung - Versicherungsfall
Als Versicherungsfall in der Familienunfallversicherung gilt ein Unfall im Sinne der Allgemeinen Unfallversicherungs Bedingungen (AUB), d.h. wenn der Versicherte
durch ein plötzlich
von außen auf seinen Körper wirkendes
Ereignis (Unfallereignis)
unfreiwillig
eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Zu den Obliegenheiten des privat Unfallversicherten bei Eintritt des Versicherungsfalls gehören:
unverzügliche Hinzuziehung eines Arztes,
unverzügliche Unterrichtung der Familienunfallversicherung,
Einhaltung der ärztlichen Anordnungen und Bemühen, die Unfallfolgen möglichst zu mindern,
wahrheitsgemäßes Ausfüllen der Unfallanzeige und unverzügliche Rücksendung an den Versicherer,
unverzügliche Erteilung geforderter sachdienlicher Hinweise,
Untersuchung bei vom Versicherer beauftragten Ärzten (Kosten trägt die Familienunfallversicherung),
Ermächtigung von Ärzten, anderen Versicherern und Versicherungsträgern sowie von Behörden zur Erteilung erforderlicher Auskünfte.
Ist der Tod Folge des Unfalls, musste dieses Ereignis der Familienunfallversicherung nach § 9 VII AUB 88/94innerhalb von 48 Stunden telegrafisch gemeldet werden. Das galt auch dann, wenn der Unfall bereits angezeigt war. Dem Versicherer ist das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch einen von ihm beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
Familienunfallversicherung - Leistungshöhe
Die Leistungshöhe der Familienunfallversicherung (Unfallversicherungssumme) wird im Unfallversicherungsvertrag zwischen Versicherungsanbieter und Versicherungsnehmer vereinbart. Leistungseinschränkungen ergeben sich nach § 8 AUB 88/94 - 3 AUB 99/2008/2010, wenn bei der durch den Unfall hervorgerufenen Gesundheitsschädigung Krankheiten oder Gebrechen des Versicherungsnehmers mitgewirkt haben.
Die Anbieter einer Familienunfallversicherung bieten für Leistungshöhe bzw. Leistungsumfang verschiedene Modelle bzw. Vertragsbestandteile an:
Die Familienunfallversicherung mit Beitragsrückgewähr (UBR) ist eine Familienunfallversicherung nach Art der Lebensversicherung. Der Versicherungsnehmer bzw. der Begünstigte (z.B. bei Tod des Versicherungsnehmers) erhält die eingezahlten Beiträge (Tarifbeiträge ohne Versicherungsteuer) zu einem vereinbarten Termin oder beim Tod des Versicherten erstattet, und das unabhängig von einer Unfallleistung während der Vertragsdauer.
Bei der Lohn- und Gehaltssummen Unfallversicherung werden für den Leistungsfall keine festen Versicherungssummen vereinbart, sondern ein bestimmtes Vielfaches von der Jahreslohn- oder Gehaltssumme des Versicherungsnehmers.
Die dynamische Familienunfallversicherung passt die Leistungshöhe (und auch die Versicherungsprämien/-beiträge) an die allgemeine Einkommenssteigerung an.
Durch Einschluss von Mehrleistungen (Invaliditätsstaffel) können die Invaliditätsleistungen erhöht werden (evtl. Beitragszuschlag).
Durch Vereinbarung einer progressiven Invaliditätsstaffel kann gegen einen Beitragszuschlag eine Progression des Leistungsanspruchs entsprechend der Höhe des Invaliditätsgrades vereinbart werden.
Familienunfallversicherung
Bei einer Familienunfallversicherung handelt es sich um eine Form der privaten Unfallversicherung in der die ganze Familie, jedoch mindestens zwei Personen, durch einen Versicherungsvertrag gegen Unfälle abgesichert werden.
In der Regel umfasst die Familienunfallversicherung Unfälle, welche sich innerhalb und außerhalb des beruflichen Bereiches ereignen 24-Stunden-Deckung (volle Deckung) und ergänzt somit den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Versicherungsleistungen werden auf die im Versicherungsvertrag benannten, versicherten Personen individuell zugeschnitten und soll bestehende Vorsorge der gesetzlichen Unfallversicherung, oder betriebliche / private Vorsorge ergänzen. Hierbei können auch unterschiedliche Bedingungen für einzelne Versicherte zugrunde gelegt werden (z.B. Besondere Bedingungen zur Kinderunfallversicherung).
In der Familienversicherung kann für berufstätige Erwachsene eine Ausschnittsdeckung (nur Freizeit-, nur berufliche Unfälle) vereinbart werden. In wie weit eine solche Ausschnittsdeckung sinnvoll ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden.
Vorteil der Familienunfallversicherung
Werden mehrere Personen über einen Vertrag versichert, gewähren viele Versicherer Beitragsrabatte. Die Höhe des Rabatts ist vom Anbieter der Familienunfallversicherung abhängig und kann zwischen 10 % und 20 % betragen.
Allgemeine Infos und Tipps zum Thema Familienunfallversicherung
Die Leistungshöhe der Invaliditätsrente bemisst sich in der gesetzlichen UV nach dem Umfang der Minderung der Erwerbsfähigkeit und dem zuletzt erzielten Arbeitsverdienst. Die Vollrente beträgt dabei maximal zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes. Die Familienunfallversicherung stellt die Leistungshöhe anhand der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit mit Hilfe der Gliedertaxwerte fest. Die GUV leistet nur bei Schädigungen ab 20 Prozent Invaliditätsgrad. Die Familienunfallversicherung sieht eine solche Einschränkung nicht vor und leistet bereits ab 1 Prozent.
Darüber hinaus ist die Familienunfallversicherung das Recht zu verschaffen, ggf. eine Obduktion durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt vornehmen zu lassen. Wird eine nach Eintritt des Unfalles zu erfüllende Obliegenheit verletzt, so verliert der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz, es sei denn, er hat die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt. Bei grob fahrlässiger Verletzung behält der Versicherungsnehmer insoweit den Versicherungsschutz noch auf die Bemessung der Leistungshöhe gehabt hat.
Die AUB weisen hinsichtlich der Beendigung der Versicherung einige zu beachtende Sonderregelungen auf. So können beide Parteien den Vertrag kündigen, wenn die Familienunfallversicherung eine Leistung erbracht hat und nicht, wie nach den meisten Versicherungsbedingungen anderer Versicherungssparten, bereits bei Eintritt des Versicherungsfalles. Der Versicherungsvertrag endet des weiteren, wenn die versicherte Person dauernd pflegebedürftig oder geisteskrank wird und deshalb als nicht mehr versicherbar einzustufen ist.
Grundsätzlich kann jedermann von Geburt an unfallversichert werden. Versicherungsschutz in der Einzel Familienunfallversicherung wird für die Altersgruppen zwischen 14 und 75 Jahren gewährt. Aber auch Kinder können abgesichert werden. Insbesondere für Personen, die überhaupt keinen oder nur sehr schwer einen Berufsunfähigkeitsschutz erhalten, stellt die Familienunfallversicherung zumindest partiell eine Notlösung dar. Wichtig ist die Police auch für Selbständige und Freiberufler, die eine Berufsunfähigkeitspolice gar nicht oder nur mit Zuschlägen abschließen können.
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Nützliche Tipps zum Thema Familienunfallversicherung
Die vereinbarte Versicherungssumme für Übergangsleistung mit Sofortleistung bei Schwerverletzungen wird gezahlt, wenn die normale körperliche oder geistige
Leistungsfähigkeit im beruflichen oder außerberuflichen Bereich sechs Monate vom Unfalltag an ununterbrochen um mindestens 50 Prozent aufgrund eines Unfalls
beeinträchtigt ist. Die Versicherungssumme für Übergangsleistung wird bei folgenden schweren Verletzungen sofort fällig, sofern nicht Tod innerhalb von 72
Stunden nach dem Unfall eintritt.
Stellung einer Haushaltshilfe, Tagesmutter, Nachhilfe durch eine Familienunfallversicherung . Die unfallbedingten Verletzungen eines
Erziehungsberechtigten des versicherten Kindes erfordern eine medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlung. Daher ist die Versorgung des versicherten
Kindes durch eine Haushaltshilfe ohne die Unterbringung des versicherten Kindes bei einer Tagesmutter notwendig. Für jeden Anwesenheitstag der Haushaltshilfe
oder jeden Aufenthaltstag bei der Tagesmutter.
Serviceleistungen sind bei vielen Krankenversicherern nicht nur im Unfallbereich in. Auffällig sind dabei starke Überschneidungen mit Reise Krankenversicherungen
und Autoschutzbriefen, ohne dass diese Policen durch die entsprechende Unfall-Service-Leistung entbehrlich würden. Typische Leistungsinhalte sind 24-Stunden
Alarmzentrale, Vermittlung von OP- und Reha-Plätzen, medizinischer Informationsservice für Auslandsreisen, 24-Stunden Medical-Help-Line für dringend
benötigte Medikamente, Vermittlung von deutschsprachigen Ärzten im Ausland.
Allgemeines über die Familienunfallversicherung
Aufwendungen des Arbeitnehmers für eine «Unfallversicherung», die das Unfallrisiko sowohl im beruflichen als auch im außerberuflichen Bereich abdeckt, sind
zum einen Teil Werbungskosten und zum anderen Teil Sonderausgaben. Der Gesamtbeitrag einschließlich Versicherungsteuer für beide Risiken ist entsprechend
aufzuteilen. Für die Aufteilung sind die Angaben des Versicherungsunternehmens darüber maßgebend, welcher Anteil des Gesamtbeitrags das berufliche
Unfallrisiko abdeckt.
Fehlen derartige Angaben, ist der Gesamtbeitrag für eine Familienunfallversicherung durch Schätzung aufzuteilen. Es bestehen keine Bedenken, wenn die Anteile auf jeweils 50% des Gesamtbeitrags
geschätzt werden. Vom Arbeitgeber übernommene Beiträge des Arbeitnehmers sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Das gilt nicht, soweit Beiträge zu
Versicherungen gegen berufliche Unfälle und Beiträge zu Versicherungen gegen alle Unfälle auch das Unfallrisiko bei Dienstreisen abdecken. Der auf Unfälle
bei Dienstreisen entfallende Beitrag ist steuerfrei.
Es bestehen keine Bedenken, wenn bei der Aufteilung des auf den beruflichen Bereich entfallenden Beitrags in steuerfreie Reisekostenvergütungen und
steuerpflichtigen Werbungskostenersatz der auf steuerfreie Reisekostenvergütung entfallende Anteil auf 40 % des auf den beruflichen Bereich entfallenden
Beitrags Beitragsanteils geschätzt wird. Der als Werbungskostenersatz dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfende Beitragsanteil gehört zu den Werbungskosten des
Arbeitnehmers.
Familienunfallversicherung
Weiterhin ist der Familienunfallversicherung Schutz für all diejenigen sehr empfehlenswert, die im Außendienst erhöhten Risiken ausgesetzt sind sowie für diejenigen,
die Hobbys mit gesundheitlichen Risiken ausüben. Wichtig ist die Familienunfallversicherung z. B. auch für Hausfrauen. Denn von den rund 7 Mio. Unfällen in
Deutschland ereignet sich fast jeder dritte im Haushalt. Ein gesetzlicher Unfallschutz, wie für andere Berufstätige, besteht für diese Personengruppe ebenso
wie für Kinder, abgesehen von der Kindergarten- und Schulzeit, nicht.
Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funktion bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, so wird der Invaliditätsgrad um die
Vorinvaliditätshöhe gemindert. Stirbt die versicherte Person aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder, gleichgültig aus welcher
Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall, und war ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden, so leistet die Familienunfallversicherung nach dem Invaliditätsgrad,
mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
Die Leistungsverbesserungen der AUB 95 gegenüber den AUB 88 liegen insbesondere in den Einschlüssen. Einschluss für noch nicht lizenzierte Flugschüler,
Einschluss des Gelegenheitsluftsports für Mitflieger und Mitfahrer. Die Leistungsverbesserungen der AUB 2000 zeigen sich in. Einschluss der sog.
Überraschungsklausel mit einer Vorsorgedeckung für den kriegsmäßigen Überraschungsfall im Ausland durch passive Kriegsrisiken für bis zu sieben Tage
Genesungsgeld wird ohne prozentuale Staffelung gezahlt.
Infos zum Thema Familienunfallversicherung
An der Unfall-Prämien Rückgewährversicherung scheiden sich zumeist die Geister. Zum einen kann sie als gutes Argument dafür dienen, warum die
Familienunfallversicherung die Gewinnsparte der Versicherer ist. Zum anderen kann sie allerdings auch eine Vertragsabschlussmöglichkeit für diejenigen Personen
darstellen, die ansonsten keine Verträge mit Kapitalbildung mehr vereinbaren können. Im Unterschied für die normale Familienunfallversicherung wird bei der UPR eine
Rückzahlung der eingezahlten Prämien zum Ende der Vertragslaufzeit vorgenommen.
Zahlreiche Risiken sind bereits durch andere Versicherungssparten gedeckt und können sinnvoller versichert werden. Für verunglückte Insassen übernimmt die
Kfz Haftpflichtversicherung des Halters selbst für Familienangehörige die Kosten. Zahlt
die Kfz Versicherung nicht, so werden Kosten für Behandlung und Krankenhaus im Allgemeinen von der Krankenversicherung des Unfallopfers getragen.
Lediglich bei unverschuldeten Unfällen weist die Insassen Unfallversicherung eine Berechtigung auf.
Auf der Basis der Besonderen Bedingungen für den Zuwachs von Leistung und Beitrag kann eine sog. Dynamik im Rahmen einer Familienunfallversicherung ebenfalls mitversichert
werden. Vorgesehen wird dabei, dass sich die Versicherungssummen jeweils um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen, z. B. um 3 oder 5 Prozent, um den der
Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten angehoben wird, mindestens jedoch um 3 Prozent, oder alternativ um einen bestimmten
Prozentsatz der erreichten Versicherungssumme.
Familienunfallversicherung
Die Unfallrente wird ab dem Schadentag lebenslang gezahlt, und zwar monatlich im Voraus bis zum Ende des Monats, in dem die versicherte Person verstirbt.
Unabhängig vom Lebensalter der versicherten Person wird die Unfallrente in der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme geleistet. Vereinbarte progressive
Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststellung der Höhe der Leistung unberücksichtigt. Ebenso bleiben
vereinbarte besondere Gliedertaxen unberücksichtigt.
Der Leistungsanspruch durch eine Familienunfallversicherung setzt voraus, dass der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der Gesundheit führt. Von Dauer ist die Beeinträchtigung grundsätzlich,
wenn zu erwarten ist, dass sie lebenslang andauern wird. Lässt sich dies nicht mit Sicherheit feststellen, so genügt es, wenn sie nach ärztlicher Prognose
wenigstens drei Jahre andauern wird. Die Invalidität muss dann innerhalb eines Jahres eingetreten und innerhalb von 15 Monaten ärztlich festgestellt und im
gleichen Zeitraum auch schriftlich gemacht worden sein.
Bei Mitversicherung des Krankenhaustagegeldes erfolgt eine Zahlung für jeden Kalendertag eines aufgrund eines Unfalles notwendigen medizinisch vollstationären
Heilbehandlungsaufenthalts. Nicht geleistet wird für Aufenthalte in Kuranstalten, Sanatorien oder Erholungsheimen. Die meisten Versicherer bieten diese
Leistung für die Dauer von höchstens einem Jahr nach dem Unfalltag an, manche auch für zwei Jahre. Einige Versicherer zahlen das Krankenhaustagegeld auch
für vier Jahre vom Unfalltag an gerechnet, längstens jedoch für 1000 Tage.
Allgemeine Informationen über die Familienunfallversicherung
Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person muss dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden, weil die Höhe der
Versicherungssummen bzw. des Beitrages maßgeblich von diesen Umständen abhängt. Pflichtwehrdienst, Zivildienst oder militärische Reserveübungen fallen nicht
unter diese Bestimmung. Errechnen sich bei gleichbleibendem Betrag nach dem zum Zeitpunkt der Änderungen gültigen Tarif niedrigere Versicherungssummen, so
gelten diese nach Ablauf von zwei Monaten ab der Änderung.
Für den Abschluss einer bestimmten Vertragsform im Rahmen der Familienunfallversicherung ist die individuelle Bedarfs- und Risikosituation ausschlaggebend. Neben
der typischen Familienunfallversicherung existieren eine ganze Reihe von speziellen Vertragsformen, bei denen Ansparvorgänge über Fonds oder eine normale
Verzinsung für spezielle Risiken wie Dienstreisen, Luftfahrten, Autoinsassen ebenso geboten werden wie für Raubüberfälle, Betriebssport sowie speziell für
Kinder und Familien.
Für die Familienunfallversicherung sind Leistungsarten zu unterscheiden. Sie können bedarfsorientiert gegen einen
jeweiligen Einzelbeitrag mitversichert werden oder nicht. Allerdings sollte der Schwerpunkt der Leistungen stets ausschließlich auf den
Invaliditätsversicherungsschutz gelegt werden. Die Leistungen durch die Familienunfallversicherung werden nicht auf etwaige Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung,
der gesetzlichen Rentenversicherung oder aufgrund von Haftpflichtansprüchen angerechnet.
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