Familienunfallversicherung
Je nach Lebenssituation ist zum Abschluss einer privaten Unfallversicherung zu raten. Die Versicherungsleistung dient dazu, den Lebensunterhalt finanzieren zu können, wenn die Erwerbsfähigkeit durch einen Unfall vermindert wurde. Für Kinder und Jugendliche, die noch in der Ausbildung stehen, sollte eine Familienunfallversicherung abgeschlossen werden, da die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Unfällen in Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen und auf dem Weg dorthin greift. Für einen Freizeitunfall kommt nur eine private Unfallversicherung auf. Es kann entweder eine spezielle Kinderunfallversicherung oder eine die ganze Familie einschließende Familienunfallversicherung abgeschlossen werden.
Für Berufsanfänger und Singles sinkt die Relevanz einer Familienunfallversicherung. Für diese Gruppen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung von weitaus größerer Bedeutung.
Mit der Gründung einer Familie wird das Thema Familienunfallversicherung jedoch wieder aktuell. Für den Partner, der zu Hause bleibt, und für die Kinder sollte eine Familienunfallversicherung abgeschlossen werden.
Der Abschluss einer Familienunfallversicherung ist stets dann ratsam, wenn der Interessent und potenzielle Versicherungsnehmer keinen Versicherungsschutz in einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhält (z.B. schwerwiegende Erkrankungen des Interessenten, die zu Folge haben, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung keinen oder nur gegen sehr hohe Prämien Versicherungsschutz bieten möchte).
Durch den Abschluss einer Familienunfallversicherung erhält der Interessent die Möglichkeit, zumindest dann finanziell abgesichert zu sein, wenn er durch ein Unfallereignis berufsunfähig wird. In einem solchen Fall würde es sich darüber hinaus anbieten, eine hohe Progressionsstaffel zu wählen mit der Folge, dass je höher der Verletzungsgrad ist, desto höher auch die finanzielle Entschädigung ausfällt und mithin die Absicherung des Lebensunterhaltes gewährleistet ist. Dies ist insbesondere in den Fällen wichtig, in denen der Versicherungsnehmer den Schaden selbst verursacht hat und mithin nicht die Möglichkeit besitzt, seinen Schaden von einem Dritten (z.B. vom gegnerischen Haftpflichtversicherter) kompensiert zu bekommen.
Familienunfallversicherung - Versicherungsfall
Als Versicherungsfall in der Familienunfallversicherung gilt ein Unfall im Sinne der Allgemeinen Unfallversicherungs Bedingungen (AUB), d.h. wenn der Versicherte
durch ein plötzlich
von außen auf seinen Körper wirkendes
Ereignis (Unfallereignis)
unfreiwillig
eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Zu den Obliegenheiten des privat Unfallversicherten bei Eintritt des Versicherungsfalls gehören:
unverzügliche Hinzuziehung eines Arztes,
unverzügliche Unterrichtung der Familienunfallversicherung,
Einhaltung der ärztlichen Anordnungen und Bemühen, die Unfallfolgen möglichst zu mindern,
wahrheitsgemäßes Ausfüllen der Unfallanzeige und unverzügliche Rücksendung an den Versicherer,
unverzügliche Erteilung geforderter sachdienlicher Hinweise,
Untersuchung bei vom Versicherer beauftragten Ärzten (Kosten trägt die Familienunfallversicherung),
Ermächtigung von Ärzten, anderen Versicherern und Versicherungsträgern sowie von Behörden zur Erteilung erforderlicher Auskünfte.
Ist der Tod Folge des Unfalls, musste dieses Ereignis der Familienunfallversicherung nach § 9 VII AUB 88/94innerhalb von 48 Stunden telegrafisch gemeldet werden. Das galt auch dann, wenn der Unfall bereits angezeigt war. Dem Versicherer ist das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch einen von ihm beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
Familienunfallversicherung - Leistungshöhe
Die Leistungshöhe der Familienunfallversicherung (Unfallversicherungssumme) wird im Unfallversicherungsvertrag zwischen Versicherungsanbieter und Versicherungsnehmer vereinbart. Leistungseinschränkungen ergeben sich nach § 8 AUB 88/94 - 3 AUB 99/2008/2010, wenn bei der durch den Unfall hervorgerufenen Gesundheitsschädigung Krankheiten oder Gebrechen des Versicherungsnehmers mitgewirkt haben.
Die Anbieter einer Familienunfallversicherung bieten für Leistungshöhe bzw. Leistungsumfang verschiedene Modelle bzw. Vertragsbestandteile an:
Die Familienunfallversicherung mit Beitragsrückgewähr (UBR) ist eine Familienunfallversicherung nach Art der Lebensversicherung. Der Versicherungsnehmer bzw. der Begünstigte (z.B. bei Tod des Versicherungsnehmers) erhält die eingezahlten Beiträge (Tarifbeiträge ohne Versicherungsteuer) zu einem vereinbarten Termin oder beim Tod des Versicherten erstattet, und das unabhängig von einer Unfallleistung während der Vertragsdauer.
Bei der Lohn- und Gehaltssummen Unfallversicherung werden für den Leistungsfall keine festen Versicherungssummen vereinbart, sondern ein bestimmtes Vielfaches von der Jahreslohn- oder Gehaltssumme des Versicherungsnehmers.
Die dynamische Familienunfallversicherung passt die Leistungshöhe (und auch die Versicherungsprämien/-beiträge) an die allgemeine Einkommenssteigerung an.
Durch Einschluss von Mehrleistungen (Invaliditätsstaffel) können die Invaliditätsleistungen erhöht werden (evtl. Beitragszuschlag).
Durch Vereinbarung einer progressiven Invaliditätsstaffel kann gegen einen Beitragszuschlag eine Progression des Leistungsanspruchs entsprechend der Höhe des Invaliditätsgrades vereinbart werden.
Familienunfallversicherung
Bei einer Familienunfallversicherung handelt es sich um eine Form der privaten Unfallversicherung in der die ganze Familie, jedoch mindestens zwei Personen, durch einen Versicherungsvertrag gegen Unfälle abgesichert werden.
In der Regel umfasst die Familienunfallversicherung Unfälle, welche sich innerhalb und außerhalb des beruflichen Bereiches ereignen 24-Stunden-Deckung (volle Deckung) und ergänzt somit den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Versicherungsleistungen werden auf die im Versicherungsvertrag benannten, versicherten Personen individuell zugeschnitten und soll bestehende Vorsorge der gesetzlichen Unfallversicherung, oder betriebliche / private Vorsorge ergänzen. Hierbei können auch unterschiedliche Bedingungen für einzelne Versicherte zugrunde gelegt werden (z.B. Besondere Bedingungen zur Kinderunfallversicherung).
In der Familienversicherung kann für berufstätige Erwachsene eine Ausschnittsdeckung (nur Freizeit-, nur berufliche Unfälle) vereinbart werden. In wie weit eine solche Ausschnittsdeckung sinnvoll ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden.
Vorteil der Familienunfallversicherung
Werden mehrere Personen über einen Vertrag versichert, gewähren viele Versicherer Beitragsrabatte. Die Höhe des Rabatts ist vom Anbieter der Familienunfallversicherung abhängig und kann zwischen 10 % und 20 % betragen.
Allgemeine Infos und Tipps zum Thema Familienunfallversicherung
Dies bedeutet, dass der Versicherer den Beitragszuschlag zur Familienunfallversicherung mit sehr großer Wahrscheinlichkeit in den überwiegenden Fällen einstreichen kann, ohne dafür eine entsprechende Mehrleistung erbringen zu müssen. Denn bis zu einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent würde sich die Leistung bei 200.000 EUR Invaliditätssumme überhaupt nicht, bei einem Invaliditätsgrad von 30 Prozent auf eine Leistung von 35 Prozent aus der Versicherungssumme erhöhen. Bei 35 Prozent Invaliditätsgrad sind 45 Prozent aus der Versicherungssumme.
Arbeitsunfälle, Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten sind durch die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft versichert. In der Familienunfallversicherung hingegen können darüber hinaus auch vor allem die Freizeitunfälle mitversichert und eine 24-Stunden Rundumdeckung versichert werden. Die Familienunfallversicherung leistet für Unfälle, die bei einer versicherten Tätigkeit geschehen und zu einer dauernden Körperschädigung geführt haben. Die Familienunfallversicherung leistet für Unfälle, die den Unfalltatbestand erfüllen führten.
Die Ergänzung des gesetzlichen Unfallschutzes durch eine private oder betriebliche Unfallversicherung ist durchaus zu empfehlen, da Freizeitunfälle ansonsten nicht versichert sind. Rund zwei Drittel aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit. Aber: Man sollte darüber nicht vergessen, das unter Umständen sehr viel gravierendere Risiko der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit abzusichern. Die Familienunfallversicherung kann dies nicht leisten, da i. d. R. Krankheiten nicht mitversichert werden können.
Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funktion bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, so wird der Invaliditätsgrad um die Vorinvaliditätshöhe gemindert. Stirbt die versicherte Person aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder, gleichgültig aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall, und war ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden, so leistet die Familienunfallversicherung nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
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Nützliche Tipps zum Thema Familienunfallversicherung
Die Schmerzensgeldtabelle beinhaltet u. a.: Bruch, Riss, Absprengung, Ausriss an/am Schädel, Becken, Schultergelenk, Ellenbogen, Hüftgelenk, Knie,
Sprunggelenk, Wirbelsäule, Fuß- und Handgelenke, Kiefergelenke, Nase, Schulterblatt, Brustbein, Schlüsselbein, Finger, Zehe, Rippe, Quetschung eines inneren
Organs, Gehirnerschütterung 2. Grades, Verbrennungen 2. Grades, Halswirbelschleudersyndrom mit Nervenwurzelschädigung, Zerreißung von Muskeln, Sehnen, Bändern,
Kapseln, Zerrung von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln.
Stellung einer Haushaltshilfe, Tagesmutter, Nachhilfe durch eine Familienunfallversicherung . Die unfallbedingten Verletzungen eines
Erziehungsberechtigten des versicherten Kindes erfordern eine medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlung. Daher ist die Versorgung des versicherten
Kindes durch eine Haushaltshilfe ohne die Unterbringung des versicherten Kindes bei einer Tagesmutter notwendig. Für jeden Anwesenheitstag der Haushaltshilfe
oder jeden Aufenthaltstag bei der Tagesmutter.
Hat der Versicherte für Kosten, für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze, einzustehen, obwohl er keinen Unfall erlitten hatte, ein solcher aber unmittelbar
drohte, oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war, so ist der Versicherer ebenfalls ersatzpflichtig. Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt,
kann der Erstattungsanspruch gegen den Versicherer nur wegen der restlichen Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet ein anderer Ersatzpflichtiger seine
Leistungspflicht, kann sich der Versicherungsnehmer unmittelbar an den Versicherer halten.
Allgemeines über die Familienunfallversicherung
Aufwendungen des Arbeitnehmers für eine «Unfallversicherung», die das Unfallrisiko sowohl im beruflichen als auch im außerberuflichen Bereich abdeckt, sind
zum einen Teil Werbungskosten und zum anderen Teil Sonderausgaben. Der Gesamtbeitrag einschließlich Versicherungsteuer für beide Risiken ist entsprechend
aufzuteilen. Für die Aufteilung sind die Angaben des Versicherungsunternehmens darüber maßgebend, welcher Anteil des Gesamtbeitrags das berufliche
Unfallrisiko abdeckt.
Die Familienunfallversicherung berief sich dabei auf Nr. 3 der AUB 2000, wo es u.a. heißt, haben Krankheiten und Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten
Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades … entsprechend dem Anteil
der Krankheit oder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt die Minderung. Vor dem BGH erhielt der Versicherer Recht. Der
BGH stufte den Vorschaden als Gebrechen ein.
Die in Heilberufen Tätigen erhalten ebenso speziellen Versicherungsschutz wie Notärzte, Feuerwehrleute und Rettungsschwimmer. Es handelt sich hierbei jeweils
um Spezialdeckungen, die individuell ausgestaltet werden. Die Sport-Invaliditätsversicherung ist insbesondere für Berufssportler, vor allen Dingen für
Fußballer, Handballer, Basketballer, Tennisspieler, Skiläufer, Radfahrer und alle diejenigen Sportarten wie auch Eishockey und Motorsport gedacht, die
besonderes öffentliches Interesse finden.
Familienunfallversicherung
Mitversichert sind bestimmte Infektionskrankheiten, die frühestens drei Monate nach Vertragsabschluss ausbrechen. Es kommt also nicht auf den Zeitpunkt der
Erstinfektion an, da Infektionskrankheiten häufig viele Jahre klinisch stumm, also für die versicherte Person nicht erkennbar sind. Mitversichert ist auch
der Ausbruch von Infektionskrankheiten, die durch Insektenstiche oder sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen wurden, sowie von weiteren
aufgelisteten Infektionskrankheiten wie Diphtherie, Kinderlähmung.
Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funktion bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, so wird der Invaliditätsgrad um die
Vorinvaliditätshöhe gemindert. Stirbt die versicherte Person aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder, gleichgültig aus welcher
Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall, und war ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden, so leistet die Familienunfallversicherung nach dem Invaliditätsgrad,
mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
Mitversichert sind Unfälle durch Trunkenheit, beim Lenken von Kraftfahrzeugen bis zu einem Blutalkoholgehalt von 1,1‰ (1,3‰ oder 1,5‰) sog. Trunkenheitsklausel.
Versicherungsschutz besteht auch bei Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Führerschein durch Minderjährige oder Entmündigte. Versichert sind ferner Unfälle
durch Röntgenstrahlen, Laserstrahlen, Maserstrahlen (z. B. Mikrowelle. Für die Folgen psychischer und nervöser Störungen. Eingeschlossen sind
Lebensmittelvergiftungen bei Erwachsenen und Kindern.
Infos zum Thema Familienunfallversicherung
Allerdings ist der private Bereich nicht abgesichert. Insofern kann es Sinn machen, einen zusätzlichen durchgängigen Versicherungsschutz bereitzustellen,
damit entsandte Mitarbeiter hier einen 24-Stunden-Rundum Deckungsschutz während der Dienstreise genießen. Die Familienunfallversicherung für Auslandsreisen leistet für
Unfälle, die den versicherten Personen vom Antritt der Reise, also vom Verlassen der Wohnung bis zur Rückkehr dorthin, längstens innerhalb der vereinbarten
Versicherungsdauer zustoßen.
Zahlreiche Risiken sind bereits durch andere Versicherungssparten gedeckt und können sinnvoller versichert werden. Für verunglückte Insassen übernimmt die
Kfz Haftpflichtversicherung des Halters selbst für Familienangehörige die Kosten. Zahlt
die Kfz Versicherung nicht, so werden Kosten für Behandlung und Krankenhaus im Allgemeinen von der Krankenversicherung des Unfallopfers getragen.
Lediglich bei unverschuldeten Unfällen weist die Insassen Unfallversicherung eine Berechtigung auf.
Nur ausnahmsweise können Wettkämpfe versichert sein, wenn die einzelnen Gemeinschaften zu einer Firmen- oder Behördenspielrunde zusammengeschlossen sind,
die regelmäßig solche Wettkämpfe veranstalten. Voraussetzung ist aber auch in diesem Fall, dass die sonstigen Anforderungen erfüllt werden. Daraus ergibt
sich, dass eine zusätzliche Familienunfallversicherung des Arbeitgebers für die Betriebssportgemeinschaft immer dann sinnvoll ist, wenn wettkampfartige
Fußballspiele mit anderen Betriebssportgemeinschaften.
Familienunfallversicherung
Die Übergangsleistung ist spätestens innerhalb von neun Monaten nach Eintritt des Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes beim Versicherer geltend
zu machen. Bei der erweiterten Übergangsleistung besteht bereits nach Ablauf von drei Monaten ein Anspruch auf die Übergangsleistung, wenn und sofern die
Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit 100 Prozent beträgt. In einem solchen Fall werden 25 Prozent der versicherten Übergangsleistung ausgezahlt. Die
verbesserte Übergangsleistung wird gezahlt.
Wirken sich jedoch diese Verletzungen auf Gliedmassen oder Sinnesorgane aus, so sind die Invaliditätsgrade wiederum zunächst nach der Gliedertaxe zu bewerten.
Die Verletzungen, die sich darüber hinaus in den genannten Bereich selbst auswirken, sind nach den allgemeinen Regeln einzuschätzen. Kommt es beispielsweise
nach einer Hirnverletzung oder nach einem Wirbelbruch zu Lähmungserscheinungen an den Armen, so ist zunächst die Funktionsbeeinträchtigung des Armes nach
dem in der Gliedertaxe für die Familienunfallversicherung genannten Armwert.
In der AUB 88/94 ist maßgebend, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unter ausschließlicher Berücksichtigung medizinischer
Gesichtspunkte beeinträchtigt ist. Bei bestimmten Verletzungen, wie Schädel-Hirn-Traumata oder Verletzungen der Wirbelsäule, wird eine direkte Bewertung der
Funktionsbeeinträchtigung des gesamten Körpers möglich sein. Bei anderen Verletzungen wird ein Gutachter stufenweise zu vergleichen haben, wie viel Prozent
das betroffene Organ selbst in seiner Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist.
Allgemeine Informationen über die Familienunfallversicherung
Die Ergänzung des gesetzlichen Unfallschutzes durch eine private oder betriebliche Unfallversicherung ist durchaus zu empfehlen, da Freizeitunfälle ansonsten
nicht versichert sind. Rund zwei Drittel aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit. Aber: Man sollte darüber nicht vergessen, das unter Umständen sehr
viel gravierendere Risiko der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit abzusichern. Die «Unfallversicherung» kann dies nicht leisten, da i. d. R. Krankheiten nicht
mitversichert werden können.
Arbeitsunfälle, Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten sind durch die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft versichert. In der Familienunfallversicherung
hingegen können darüber hinaus auch vor allem die Freizeitunfälle mitversichert und eine 24-Stunden Rundumdeckung versichert werden. Die Familienunfallversicherung leistet
für Unfälle, die bei einer versicherten Tätigkeit geschehen und zu einer dauernden Körperschädigung geführt haben. Die Familienunfallversicherung leistet für Unfälle, die
den Unfalltatbestand erfüllen führten.
Insbesondere die Funktion Einkommensersatz braucht nicht durch eine Unfallversicherung erfüllt zu werden, wenn eine ausreichende BUV besteht. Allenfalls der
kurzfristige Einkommensverlust bis zu einem Feststehen der Berufsunfähigkeit wäre ungedeckt. Heilbehandlungs- und Krankenhauskosten werden durch die
gesetzliche oder eine private Krankenversicherung abgedeckt. Tagegelder, zum Beispiel für die erhöhten Kosten während eines Krankenhausaufenthaltes, zur
Kinderbetreuung können auch über Krankentagegeldversicherungen abgedeckt werden.
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