Familienunfallversicherung
Je nach Lebenssituation ist zum Abschluss einer privaten Unfallversicherung zu raten. Die Versicherungsleistung dient dazu, den Lebensunterhalt finanzieren zu können, wenn die Erwerbsfähigkeit durch einen Unfall vermindert wurde. Für Kinder und Jugendliche, die noch in der Ausbildung stehen, sollte eine Familienunfallversicherung abgeschlossen werden, da die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Unfällen in Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen und auf dem Weg dorthin greift. Für einen Freizeitunfall kommt nur eine private Unfallversicherung auf. Es kann entweder eine spezielle Kinderunfallversicherung oder eine die ganze Familie einschließende Familienunfallversicherung abgeschlossen werden.
Für Berufsanfänger und Singles sinkt die Relevanz einer Familienunfallversicherung. Für diese Gruppen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung von weitaus größerer Bedeutung.
Mit der Gründung einer Familie wird das Thema Familienunfallversicherung jedoch wieder aktuell. Für den Partner, der zu Hause bleibt, und für die Kinder sollte eine Familienunfallversicherung abgeschlossen werden.
Der Abschluss einer Familienunfallversicherung ist stets dann ratsam, wenn der Interessent und potenzielle Versicherungsnehmer keinen Versicherungsschutz in einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhält (z.B. schwerwiegende Erkrankungen des Interessenten, die zu Folge haben, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung keinen oder nur gegen sehr hohe Prämien Versicherungsschutz bieten möchte).
Durch den Abschluss einer Familienunfallversicherung erhält der Interessent die Möglichkeit, zumindest dann finanziell abgesichert zu sein, wenn er durch ein Unfallereignis berufsunfähig wird. In einem solchen Fall würde es sich darüber hinaus anbieten, eine hohe Progressionsstaffel zu wählen mit der Folge, dass je höher der Verletzungsgrad ist, desto höher auch die finanzielle Entschädigung ausfällt und mithin die Absicherung des Lebensunterhaltes gewährleistet ist. Dies ist insbesondere in den Fällen wichtig, in denen der Versicherungsnehmer den Schaden selbst verursacht hat und mithin nicht die Möglichkeit besitzt, seinen Schaden von einem Dritten (z.B. vom gegnerischen Haftpflichtversicherter) kompensiert zu bekommen.
Familienunfallversicherung - Versicherungsfall
Als Versicherungsfall in der Familienunfallversicherung gilt ein Unfall im Sinne der Allgemeinen Unfallversicherungs Bedingungen (AUB), d.h. wenn der Versicherte
durch ein plötzlich
von außen auf seinen Körper wirkendes
Ereignis (Unfallereignis)
unfreiwillig
eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Zu den Obliegenheiten des privat Unfallversicherten bei Eintritt des Versicherungsfalls gehören:
unverzügliche Hinzuziehung eines Arztes,
unverzügliche Unterrichtung der Familienunfallversicherung,
Einhaltung der ärztlichen Anordnungen und Bemühen, die Unfallfolgen möglichst zu mindern,
wahrheitsgemäßes Ausfüllen der Unfallanzeige und unverzügliche Rücksendung an den Versicherer,
unverzügliche Erteilung geforderter sachdienlicher Hinweise,
Untersuchung bei vom Versicherer beauftragten Ärzten (Kosten trägt die Familienunfallversicherung),
Ermächtigung von Ärzten, anderen Versicherern und Versicherungsträgern sowie von Behörden zur Erteilung erforderlicher Auskünfte.
Ist der Tod Folge des Unfalls, musste dieses Ereignis der Familienunfallversicherung nach § 9 VII AUB 88/94innerhalb von 48 Stunden telegrafisch gemeldet werden. Das galt auch dann, wenn der Unfall bereits angezeigt war. Dem Versicherer ist das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch einen von ihm beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
Familienunfallversicherung - Leistungshöhe
Die Leistungshöhe der Familienunfallversicherung (Unfallversicherungssumme) wird im Unfallversicherungsvertrag zwischen Versicherungsanbieter und Versicherungsnehmer vereinbart. Leistungseinschränkungen ergeben sich nach § 8 AUB 88/94 - 3 AUB 99/2008/2010, wenn bei der durch den Unfall hervorgerufenen Gesundheitsschädigung Krankheiten oder Gebrechen des Versicherungsnehmers mitgewirkt haben.
Die Anbieter einer Familienunfallversicherung bieten für Leistungshöhe bzw. Leistungsumfang verschiedene Modelle bzw. Vertragsbestandteile an:
Die Familienunfallversicherung mit Beitragsrückgewähr (UBR) ist eine Familienunfallversicherung nach Art der Lebensversicherung. Der Versicherungsnehmer bzw. der Begünstigte (z.B. bei Tod des Versicherungsnehmers) erhält die eingezahlten Beiträge (Tarifbeiträge ohne Versicherungsteuer) zu einem vereinbarten Termin oder beim Tod des Versicherten erstattet, und das unabhängig von einer Unfallleistung während der Vertragsdauer.
Bei der Lohn- und Gehaltssummen Unfallversicherung werden für den Leistungsfall keine festen Versicherungssummen vereinbart, sondern ein bestimmtes Vielfaches von der Jahreslohn- oder Gehaltssumme des Versicherungsnehmers.
Die dynamische Familienunfallversicherung passt die Leistungshöhe (und auch die Versicherungsprämien/-beiträge) an die allgemeine Einkommenssteigerung an.
Durch Einschluss von Mehrleistungen (Invaliditätsstaffel) können die Invaliditätsleistungen erhöht werden (evtl. Beitragszuschlag).
Durch Vereinbarung einer progressiven Invaliditätsstaffel kann gegen einen Beitragszuschlag eine Progression des Leistungsanspruchs entsprechend der Höhe des Invaliditätsgrades vereinbart werden.
Familienunfallversicherung
Bei einer Familienunfallversicherung handelt es sich um eine Form der privaten Unfallversicherung in der die ganze Familie, jedoch mindestens zwei Personen, durch einen Versicherungsvertrag gegen Unfälle abgesichert werden.
In der Regel umfasst die Familienunfallversicherung Unfälle, welche sich innerhalb und außerhalb des beruflichen Bereiches ereignen 24-Stunden-Deckung (volle Deckung) und ergänzt somit den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Versicherungsleistungen werden auf die im Versicherungsvertrag benannten, versicherten Personen individuell zugeschnitten und soll bestehende Vorsorge der gesetzlichen Unfallversicherung, oder betriebliche / private Vorsorge ergänzen. Hierbei können auch unterschiedliche Bedingungen für einzelne Versicherte zugrunde gelegt werden (z.B. Besondere Bedingungen zur Kinderunfallversicherung).
In der Familienversicherung kann für berufstätige Erwachsene eine Ausschnittsdeckung (nur Freizeit-, nur berufliche Unfälle) vereinbart werden. In wie weit eine solche Ausschnittsdeckung sinnvoll ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden.
Vorteil der Familienunfallversicherung
Werden mehrere Personen über einen Vertrag versichert, gewähren viele Versicherer Beitragsrabatte. Die Höhe des Rabatts ist vom Anbieter der Familienunfallversicherung abhängig und kann zwischen 10 % und 20 % betragen.
Allgemeine Infos und Tipps zum Thema Familienunfallversicherung
Es bestehen keine Bedenken, wenn bei der Aufteilung des auf den beruflichen Bereich entfallenden Beitrags zur Familienunfallversicherung in steuerfreie Reisekostenvergütungen und steuerpflichtigen Werbungskostenersatz der auf steuerfreie Reisekostenvergütung entfallende Anteil auf 40 % des auf den beruflichen Bereich entfallenden Beitrags Beitragsanteils geschätzt wird. Der als Werbungskostenersatz dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfende Beitragsanteil gehört zu den Werbungskosten des Arbeitnehmers.
Somit müsste die Familienunfallversicherung ohne die Regelung des § 1 AUB 88/94 die vollen Leistungen auch für bestehende Vorschädigungen erbringen. Degenerative körperliche Veränderungen offenbaren sich allerdings häufig erst bei einem von außen wirkenden Ereignis. Vor allem der Endzustand einer degenerativen Veränderung an Sehnen oder am Skelett - wie typischerweise einem Bandscheibenvorfall - wird subjektiv häufig als Unfall erlitten, obwohl banale Anlässe wie Gelegenheitsursachen genügen können.
Die Familienunfallversicherung bietet über die Berufsgenossenschaften in sinnvoller Weise auf einen 24-Stunden Rundum Deckungsschutz einschl. Freizeitunfälle abgerundet werden. Sondertarife und Sonderbedingungen existieren darüber hinaus für einzelne Berufsgruppen wie z. B. für die Heilberufe, Musiker, Friseure, Bauhandwerker, aber auch für Juweliere, Gold- und Silberschmiede, Uhrmacher, Augenoptiker und Hörgeräteakustiker, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Masseure, Krankengymnasten und Heilpraktiker.
Beispielsweise die InterRisk, Baden-Badener, Würzburger, Aspecta, WÜBA sowie insbesondere Maklerzusammenschlüsse und Spezialangebote wie Best Advice, Best Intention, CHARTA, FIRST, GSR, Comfort etc. Die Standardgliedertaxe aus den AUB 99/AUB 2000 der Familienunfallversicherung sieht wie folgt aus. Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die folgenden Invaliditätsgrade.
Nützliche Tipps zum Thema Familienunfallversicherung
Der Versicherer zahlt nach einem Unfall den im Versicherungsschein festgelegten Betrag, wenn der Versicherte innerhalb von drei Jahren vom Unfalltage an
gerechnet wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen eine Kur von mindestens drei Wochen Dauer durchgeführt
hat. Bei der Mitwirkung von Krankheit oder Gebrechen mindert sich die Leistung entsprechend. Die Kurkostenbeihilfe wird bis zur Höhe der vereinbarten
Versicherungssumme gezahlt, in der Regel sind dies 1.000 bis 2.000 EUR.
Erleidet die versicherte Person unfallbedingt eine Invalidität und erfordert die Behinderung im täglichen Leben den behindertengerechten Umbau des
Hauptwohnsitzes oder den Umzug in ein anderes, behindertengerechtes Haus oder in eine entsprechende Wohnung oder den Umbau eines Kraftfahrzeuges in ein
behindertengerechtes Kraftfahrzeug, so werden die Kosten hierfür nach Vorlage eines ärztlichen Attestes durch Krankheiten oder Gebrechen durch die
Familienunfallversicherung ersetzt.
Bei unfallbedingten Verletzungen des versicherten Kindes und einer notwendigen vollstationären Heilbehandlung wird für jeden Abwesenheitstag vom
Schulunterricht bei allgemeinen oder berufsbildenden Schulen eine Kostenpauschale von 15 EUR für bis zu 100 Tage gezahlt. Soweit die dargestellten
Zusatzleistungen tatsächlich zuschlagsfrei und beitragsfrei dem Versicherungsschutz zugrundegelegt werden, können sie akzeptiert werden.
Allgemeines über die Familienunfallversicherung
Der Kläger hatte eine Familienunfallversicherung abgeschlossen. Später erlitt er einen unfallbedingten Riss des vorderen Kreuzbandes seines linken Knies. Diese
Verletzung führte damals nicht zu einer Invaliditätsfeststellung. Einige Zeit danach schloss der Kläger erneut eine «Unfallversicherung bei der Beklagten
ab. Nach wenigen Monaten erlitt er einen weiteren Unfall, bei dem er wieder am linken Kniegelenk erheblich verletzt wurde. Weil nach der Stellungnahme des
behandelnden Arztes der frühere Kreuzbandriss zu 25% an der Invalidität mitgewirkt hatte.
Denn der VN habe die Familienunfallversicherung nicht in seiner Eigenschaft als Bäckermeister oder Gewerbetreibender abgeschlossen. Diese Versicherung decke auch
nicht ausschließlich Gefahren aus der gewerblichen Tätigkeit des VN, sondern sie erfasse dessen körperliche und geistige Leistungsfähigkeit schlechthin.
Insoweit handele es sich um eine normale Familienunfallversicherung, wie sie ebenso von Arbeitern, Angestellten oder Beamten gehalten werde.
Stellen die im Kalenderjahr des Versicherungsfalles geleisteten Beiträge des Arbeitgebers keinen Arbeitslohn dar, weil die Ausübung der Rechte aus dem
Versicherungsvertrag ausschließlich ihm zustehen, gehört die vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausgekehrte Leistung aus der «Unfallversicherung» wegen
eines im privaten Bereich eingetretenen Versicherungsfalls in voller Höhe zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und unterliegt dem Lohnsteuerabzug. Bei einem im
beruflichen Bereich eingetretenen Unfall gehört die Auskehrung.
Familienunfallversicherung
Mitversichert sind bestimmte Infektionskrankheiten, die frühestens drei Monate nach Vertragsabschluss ausbrechen. Es kommt also nicht auf den Zeitpunkt der
Erstinfektion an, da Infektionskrankheiten häufig viele Jahre klinisch stumm, also für die versicherte Person nicht erkennbar sind. Mitversichert ist auch
der Ausbruch von Infektionskrankheiten, die durch Insektenstiche oder sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen wurden, sowie von weiteren
aufgelisteten Infektionskrankheiten wie Diphtherie, Kinderlähmung.
Alle anderen sonstigen Leistungen durch die Familienunfallversicherung sind Kann Leistungen und in der Regel weitestgehend verzichtbar. Jedoch sollte stets eine individuelle Bedarfsanalyse einem
Vertragsabschluss vorangehen. Leistungsvoraussetzung ist, dass die versicherte Person durch einen Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen
Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist und somit der Invaliditätsfall gegeben ist. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten
sein und innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall festgestellt sein.
Mitversichert sind Unfälle durch Trunkenheit, beim Lenken von Kraftfahrzeugen bis zu einem Blutalkoholgehalt von 1,1‰ (1,3‰ oder 1,5‰) sog. Trunkenheitsklausel.
Versicherungsschutz besteht auch bei Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Führerschein durch Minderjährige oder Entmündigte. Versichert sind ferner Unfälle
durch Röntgenstrahlen, Laserstrahlen, Maserstrahlen (z. B. Mikrowelle. Für die Folgen psychischer und nervöser Störungen. Eingeschlossen sind
Lebensmittelvergiftungen bei Erwachsenen und Kindern.
Infos zum Thema Familienunfallversicherung
Der versicherte Personenkreis für die Raubüberfall Familienunfallversicherung umfasst in der Regel Organmitglieder, Mitarbeiter, Familienangehörige und Lebensgefährten von
Organmitgliedern und Mitarbeitern der Versicherungsnehmerin sowie Bankkunden, Passanten und auch bestellte Prüfer. Der Deckungsumfang erstreckt sich auf die
im Rahmen der Raubüberfall Unfallversicherung üblichen Unfallschäden aufgrund Raubüberfalls, Entführung zur Durchsetzung von Geldforderungen gegen eine Bank,
Bombenanschlägen im Bankgebäude sowie Demonstrationen.
Der Versicherungsnehmer kann die Dynamik zum Ende des Versicherungsjahres widerrufen und damit beenden, spätestens jedoch nach Unterrichtung über die
erfolgte Erhöhung. Anstelle der Vereinbarung sollte die Invaliditätsgrundsumme bereits bei Vertragsabschluss großzügig bemessen werden. Die
Dynamikvereinbarung beinhaltet die Gefahr, dass die Beiträge sich in einer Größenordnung entwickeln, die ursprünglich nicht beabsichtigt war. Eine Erhöhung
der Versicherungssumme kann jederzeit bei Bedarf vereinbart werden.
Für spezielle, besonders gefahrengeneigte Berufstätigkeiten und riskante Hobbys und Sportarten existieren am Markt Spezialdeckungen. So wird beispielsweise
für Jäger durch den Einschluss von Besonderen Bedingungen Versicherungsschutz bei Ausübung jeder berechtigten jagdlichen Tätigkeit innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland und den sich dabei ergebenden Grenzüberschreitungen gewährt. Ebenso wird für Reiter von Miet- und Leihpferden eine spezielle
Besondere Bedingung angeboten, die Versicherungsschutz für Unfälle bietet.
Familienunfallversicherung
Werden durch einen Unfall Körperteile oder Sinnesorgane geschädigt, die nicht in der Gliedertaxe aufgeführt sind, so bemisst sich der Invaliditätsgrad danach,
inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu
berücksichtigen. Beispiele in diesem Zusammenhang sind typischerweise Hirnschädigungen und Kopfverletzungen, Verletzungen der Wirbelsäule, der inneren Organe,
des Brust- und Bauchraumes sowie der Harn- und Geschlechtsorgane.
Einige Familienunfallversicherung erweitern den Anspruch auf Tagegeld dahingehend, dass nicht zu Ungunsten des Versicherten ausgelegt wird, wenn dieser aus Pflichtgefühl
seinem Beruf oder seiner Beschäftigung soweit als möglich weiterhin nachgeht. Für die Bemessung der Beeinträchtigung der Berufstätigkeit ist dabei nur der
objektive ärztliche Befund maßgebend. Für die Leistung einer Unfallrente gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Invaliditätsleistung.
Abweichend von der 50-Prozent-Regelung bieten einige Versicherer bereits eine Unfallrente ab 20 oder 30 Prozent an. Bei der Bemessung des für die Unfallrente
mindestens erforderlichen Invaliditätsgrades wird der Mitwirkungsanteil von Krankheiten oder Gebrechen, die bei der durch das Unfallereignis hervorgerufenen
Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt haben, abgezogen, wenn dieser Anteil mindestens 20 Prozent beträgt. An der Unfall-Rente scheiden sich
zumeist die Meinungen.
Allgemeine Informationen über die Familienunfallversicherung
Krankheiten und Gebrechen haben dann mitgewirkt, wenn sie zusammen mit dem Unfallereignis die Gesundheitsschädigung oder deren Folgen verursacht haben und
keine der beiden Ursachen das eingetretene Ergebnis allein herbeigeführt hat (OLG Schleswig, VersR 95,825). Deshalb lässt die Fassung des § 8 AUB 88/94 eine
Leistungskürzung für den Fall zu, dass Krankheiten und Gebrechen sowohl bei der Gesundheitsschädigung als auch an den Unfallfolgen mitgewirkt haben, wobei
ein bestimmter Prozentsatz der Mitwirkung erreicht sein muss.
Darüber hinaus ist die Familienunfallversicherung das Recht zu verschaffen, ggf. eine Obduktion durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt vornehmen zu lassen. Wird eine
nach Eintritt des Unfalles zu erfüllende Obliegenheit - wie zuvor dargestellt - verletzt, so verliert der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz, es
sei denn, er hat die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt. Bei grob fahrlässiger Verletzung behält der Versicherungsnehmer insoweit
den Versicherungsschutz noch auf die Bemessung der Leistungshöhe gehabt hat.
Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als der Versicherer bereits erbracht hat, so ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent jährlich zu
verzinsen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Zur Prüfung der Voraussetzung für den
Rentenbezug ist der Versicherer berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab
der nächsten Fälligkeit.