Firmenhaftpflicht Preise
Jede Firma ist im beruflichen Alltag bestimmten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche durch das berufsbedingte Handeln Schäden am Eigentum Dritter, oder an der Umwelt verursachen kann. Die daraus resultierenden Kosten für eventuelle Schadensersatzansprüche der Geschädigten können so hoch sein, das die Existenz der Firma zerstört werden kann.
Eine Firmenhaftpflicht ist daher für jeden Selbstständigen und jede Firma ein unverzichtbarer Versicherungsschutz. Spezielle Deckungskonzepte für die betrieblichen Haftpflichtrisiken einzelner Branchen (z. B. Handwerker Firmen, IT Dienstleister ect.) sind ebenso wichtig, wie die als Teil der in die Firmenhaftpflicht integrierbare, erweiterte Produkthaftpflichtversicherung Gegenstand separater Beiträge.
Darüberhinaus sind Erweiterungen durch den Einschluß verschiedener Formen, wie beispielsweise der gewerblichen Gebäudeversicherung, der Elektronikversicherung für Maschinen und Anlagen, der Büroversicherung, der Autoinhaltsversicherung, sowie der Betriebsunterbrechungsversicherung möglich, welche sich an die jeweiligen Bedürfnisse des Unternehmens richten. Der zu zahlende Beitrag für eine Firmenhaftpflicht richtet sich in der Regel nach dem Gesamtumsatz des Betriebes
Allgemeine Informationen zum Thema Firmenhaftpflicht
Der VN baut eine neue Lagerhalle. Nach Arbeitsende nutzen Kinder die Baustelle als Spielplatz. Dabei stürzt ein Kind in einen ungesicherten Fensterschacht und verletzt sich, aus einem Anschlussgleisbetrieb einschließlich der Haftung wegen Wagenbeschädigung, aus dem Halten von Tieren einschließlich der Firmenhaftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters, aus der Veranstaltung von Betriebsbesichtigungen und Produktvorführungen, aus der Teilnahme an Ausstellungen und Messen.
Eine Regelung im Sinne der Abzugsfranchise enthält Ziff. 6.4 AHB. Dort heißt es ebenfalls, dass die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche in jedem Fall geschuldet bleibt, auch wenn ein Betrag unterhalb der Abzugsfranchise geltend gemacht wird. Fordert also jemand unberechtigterweise vom VN 500 EUR, so hat der Firmenhaftpflicht trotz der Abzugsfranchise von 1.000 EUR die Anspruchsabwehr vorzunehmen. Bei Vereinbarung einer sog. Integralfranchise ist ein Schaden bis zu einer bestimmten Höhe überhaupt nicht Gegenstand der Versicherung.
Die Firmenhaftpflicht Preise gehört ebenso wie z.B. die Feuerversicherung zur Grundausstattung des Versicherungsschutzes eines jeden Unternehmens. Mit der BHP kann sich das Unternehmen vor möglicherweise existenzbedrohenden Schadenersatzansprüchen Dritter schützen. Nachdem in Teil I die rechtlichen Grundlagen der BHP dargestellt wurden, stehen im zweiten Teil Ausschlusstatbestände und Deckungserweiterungen mittels Vertragsgestaltung im Mittelpunkt.
In der Firmenhaftpflicht großer Unternehmen mit internationalen Aktivitäten wird als Versicherungsfall mitunter das Anspruchserhebungsprinzip gewählt. Dieses stammt aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum und wird dort Claims-made-Prinzip genannt. Hiernach ist Versicherungsfall die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den VN während des Versicherungsjahres, die auf während dieses Zeitraums begangenen Verstößen bzw. Ereignissen beruhen. Ein auf Claims-made-Basis abgeschlossener Vertrag kann mit einer Rückwärtsdeckung ausgestattet werden.
Firmenhaftpflicht Preise
Durch die große Anzahl an Firmenhaftpflicht Anbietern welche für diese unterschiedliche Tarife und Leistungseinschlüsse konzipiert und entwickelt haben, unterscheiden sich die Firmenhaftpflicht Preise erheblich, teilweise sogar bis zu 75% und das bei gleicher Leistungsqualität des gewünschten Leistungsumfang, wie auch Stiftung Warentest in seinen Studien feststellte. Daher sollte jeder Verbraucher, bevor sich dieser für eine bestimmte Versicherung entscheidet, die Firmenhaftpflicht vergleichen und sich über die anfallenden Preise der einzelnen Anbieter informieren. Die Beitragseinsparungen können so schnell ein paar Hundert Euro jährlich betragen, obwohl sich die Leistungsunterschiede kaum, oder gar nicht voneinander unterscheiden.
Durch unseren unabhängigen Vergleich aller Anbieter ermitteln wir Ihnen die besten Firmenhaftpflicht Preise.
Schon ab
9,25 €
monatl.
Hier können Sie kostenlos die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung online berechnen.
Schon ab
98,44 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Private Krankenversicherung online berechnen.
Schon ab
3,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Gebäudeversicherung online berechnen.
Schon ab
2,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Hausratversicherung online berechnen.
Nützliche Tipps zum Thema Firmenhaftpflicht
Ansprüche, die sozusagen deckungsgleich an die Stelle der vertraglich vereinbarten Leistung treten bzw. durch die ein unmittelbares Interesse am eigentlichen
Leistungsgegenstand geltend gemacht wird, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Unternehmen A hat seinem Kunden die Lieferung und Montage einer
EDV-Anlage zugesagt. Da A dann aber nicht in der Lage ist, das betreffende Modell zu liefern, besorgt sich der Kunde die Anlage bei einem anderen Lieferanten,
was nur zu einem höheren Preis möglich ist.
Gemäß Ziff. 7.1 AHB, die auf die gesetzliche Regelung des § 103 VVG zurückzuführen ist, sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden
vorsätzlich herbeigeführt haben, ausgeschlossen. Im Umkehrschluss lässt sich aus der Vorsatzausschlussklausel ableiten, dass die Firmenhaftpflicht
jede Art von Fahrlässigkeit deckt, also auch grobe Fahrlässigkeit. Vorsatz im Sinne von Ziff. 7.1 AHB setzt wie auch sonst im Zivilrecht das Wissen und
Wollen des rechtswidrigen Erfolges, nämlich der Herbeiführung der Schadenfolgen voraus.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass somit im Wesentlichen ausgeschlossen ist der Versicherer braucht sich mit sämtlichen finanziellen Aufwendungen
des VN, die auf Herstellung eines vertragsgemäßen Zustandes gerichtet sind, nicht zu befassen. Ein Unternehmen schuldet einem Kunden die vertraglich
zugesagte Lieferung und Montage einer Maschine. Wegen fehlerhafter Montage treten Schwingungen auf, sodass mit erhöhtem finanziellen Aufwand nachgebessert
werden muss.
Allgemeines über die Firmenhaftpflicht
Im Schadenfall stellen sich dann häufig Fragen der Zuständigkeit, des maßgeblichen Deckungsinhalts oder der Währung. Werden Auslandsniederlassungen im Rahmen
der inländischen Police eines zentral gesteuerten Unternehmens von Deutschland aus mitversichert, bleiben häufig die landestypischen Gesichtspunkte bei der
Risikobewertung und bei der Schadenregulierung außer Betracht. Zudem kann es unter steuerrechtlichen Aspekten Probleme geben, wenn in dem jeweiligen Land
Versicherungsprämien nur dann als Betriebsausgaben anerkannt werden.
Hinzu kommt, dass die Firmenhaftpflicht Preise in den USA sehr zersplittert ist. Es gibt zum Teil deutliche Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.
Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass Urteile von US-Gerichten (in der Regel mit Ausnahme von punitive damages) in Deutschland vollstreckt werden
können. Im Übrigen besitzen viele deutsche Unternehmen Vermögen in den USA, auf welches zugegriffen werden kann, z.B. auch auf Forderungen gegen US-Kunden.
Die Bedingungsdifferenzdeckung (DIC) greift dann ein, wenn der Deckungsumfang einer lokalen Police schmaler ist als der Deckungsumfang des zentralen
Vertrages der Muttergesellschaft. Die Summendifferenzdeckung (DIL) bietet im Anschluss an die lokale Deckungssumme Versicherungsschutz bis zur
Gesamtversicherungssumme des Umbrella- oder Master-Vertrages. Die umgekehrte Bedingungsdifferenzdeckung (DIC-Reserve) kommt zum Zuge, falls der
Deckungsumfang der lokalen Haftpflichtversicherung im jeweiligen Ausland.
Firmenhaftpflicht
Für Schäden am Ladegut besteht insoweit Versicherungsschutz, als die Ladung nicht für den VN bestimmt ist, es sich nicht um Erzeugnisse des Versicherungsnehmers
bzw. von ihm, in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten gelieferte Sachen handelt oder der Transport der Ladung nicht vom VN bzw. in seinem
Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten übernommen wurde. An der Laderampe des VN wird ein Lkw eines Zulieferers entladen. Ein Angestellter des VN lässt
eine Kiste fallen, die an dem zu entladenden Lkw einen Lackschaden verursacht.
Spezielle Ausprägungen der Firmenhaftpflicht Preise Tätigkeitsschadenklausel stellen folgende Klauseln in der BHP dar. Eingeschlossen sind - abweichend von Ziff. 7.7 AHB -
gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Schäden an Erdleitungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen) sowie an
elektrischen Frei- und Oberleitungen einschließlich der sich daraus ergebenden Folgeschäden. Die Klausel ist insbesondere für Hochbau-, Tiefbau-,
Straßenbau- und Abbruchunternehmen von Bedeutung.
Zur Tätigkeitsschadenklausel existiert eine Reihe von Gerichtsurteilen sowie eine Vielzahl von Beispielsfällen aus der Literatur. Ein Reinigungsunternehmen
erhält den Auftrag, die Fliesen des Küchenbodens von einem Zementschleier zu befreien. Auf den Boden wird ein ätzendes Mittel aufgebracht. Die rotierenden
Bürsten des Reinigungsautomaten schrubben dann den Bodenbelag ab. Dabei bespritzen sie die Kücheneinrichtung. Der Ätzschaden an den unmittelbar benachbarten
Flächen wird als Tätigkeitsschaden eingestuft.
Infos zum Thema Firmenhaftpflicht
Ausschluss von Schäden, die durch Brand oder Explosion solcher Stoffe entstehen, bei deren Behandlung der in Anspruch Genommene vorsätzlich gegen behördliche
Vorschriften verstoßen hat. Es empfiehlt sich, diesen Ausschluss durch eine Vereinbarung abzumildern, wonach in derartigen Fällen für den VN die Deckung
bestehen bleibt, wenn der zum Schaden führende Verstoß von seinen Beauftragten ohne sein Wissen oder gegen seinen Willen begangen wurde. Das
Kfz Haftpflichtrisiko wird in der BHP durch die sog. große Benzinklausel ausgegrenzt.
Hiernach ist die Haftpflicht wegen Schäden ausgeschlossen, die der VN, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den
Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers verursachen. Hintergrund der Benzinklausel ist die Vermeidung von Doppelversicherungen in Bezug auf
Kfz-Policen und BHP sowie die Möglichkeit, für bestimmte Haftpflichtrisiken im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen eine spezielle Firmenhaftpflicht Preise abzuschließen,
z.B. eine Kfz-Handels- und Handwerkspolice.
Die Aufklärungsobliegenheit bezweckt, den Versicherer in die Lage zu versetzen, sachgemäße Entscheidungen über die Einordnung und Behandlung des
Versicherungsfalls zu treffen. Die Erfüllung dieser Obliegenheit steht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit, sodass dem VN nichts Unbilliges zugemutet
werden darf. So kann der Versicherer etwa nicht verlangen, dass der VN unrichtige Erklärungen abgibt. Die in der Praxis bedeutsamste Aufklärungsobliegenheit
ist die Verpflichtung des VN, ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu verfassen.
Firmenhaftpflicht Preise
Grundlegend wird der Gegenstand der Haftpflichtversicherung in Ziff. 1.1 AHB (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung in der
Fassung 2008 des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)) gleichzeitig mit dem persönlichen, sachlichen und zeitlichen Risiko
umschrieben. Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der VN wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung
eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall).
Mindestbeiträge unterliegen unabhängig von der Art der Beitragsberechnung der Beitragsangleichung. Die Berechnung der Prämie für das jeweilige
Versicherungsjahr erfolgt zunächst im Voraus. Gemäß § 8 II AHB wird die endgültige Beitragsberechnung dann jeweils am Ende des Versicherungsjahres
vorgenommen. Hierzu meldet dem Versicherer neben eventuellen Änderungen des versicherten Risikos die endgültigen Daten (z.B. die endgültige
Gesamtbruttojahresumsatzsumme).
Diese Regelung bedeutet, dass im Einzelfall im Ergebnis ein Direktanspruch des Geschädigten hergestellt werden kann, indem der versicherte Schädiger seinen
Freistellungsanspruch gegenüber dem Versicherer an den Geschädigten abtritt. Dieser kann sich dann direkt an die Firmenhaftpflicht des Schädigers wenden.
Letzterer muss sich dann nicht mit dem Versicherer auseinandersetzen. Die Möglichkeit der Abtretung des Freistellungsanspruchs kann nur durch Individualabrede
entweder bei Vertragsschluss oder bei der Schadenmeldung ausgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen über die Firmenhaftpflicht
Als zusätzlichen Teil beinhalten viele «Betriebshaftpflicht»policen eine (erweiterte) Produkthaftpflichtversicherung. Die Abgrenzung zwischen beiden
Bereichen richtet sich in erster Linie danach, ob der VN lediglich Arbeiten auf eigenen oder fremden Betriebsgrundstücken durchführt oder ob er auch
Erzeugnisse in den Verkehr bringt oder Dienstleistungen erbringt. Bedarf an einer (erweiterten) Produkthaftpflichtversicherung haben vor allem Unternehmen,
die Zwischenprodukte liefern, die bei den Abnehmern eingebaut werden.
Dieses resultiert aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Eigenschaften, Rechtsverhältnissen oder Tätigkeiten des VN. In Ziff. 3.1
AHB heißt es deshalb ausdrücklich, dass der Versicherungsschutz die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen
Risiken des VN umfasst. Im Falle einer zu engen Betriebsbeschreibung können Probleme insbesondere auch dann eintreten, wenn der VN die in Kap. 6 dieses
Beitrages aufgezeigten Möglichkeiten der Sicherstellung der Deckung nicht nutzt.
Nach dem Grundsatz der Spezialität der versicherten Gefahr kann ein Risiko nur entweder der Firmenhaftpflicht oder der
Privathaftpflichtversicherung unterfallen. Die Abgrenzung ist im Einzelfall nicht unproblematisch. Die Zuordnung zur «Betriebshaftpflicht»versicherung setzt
voraus, dass ein Handeln für den Betrieb vorliegt, d.h. das Handeln muss dazu bestimmt sein, zumindest indirekt den Interessen des Betriebs zu dienen, und
es muss in einem inneren ursächlichen Zusammenhang zu der Betriebstätigkeit stehen.