Firmenhaftpflichtversicherung fürs Baby
Jede Firma ist im beruflichen Alltag bestimmten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche durch das berufsbedingte Handeln Schäden am Eigentum Dritter, oder an der Umwelt verursachen kann. Die daraus resultierenden Kosten für eventuelle Schadensersatzansprüche der Geschädigten können so hoch sein, das die Existenz der Firma zerstört werden kann.
Eine Firmenhaftpflichtversicherung ist daher für jeden Selbstständigen und jede Firma ein unverzichtbarer Versicherungsschutz. Spezielle Deckungskonzepte für die betrieblichen Haftpflichtrisiken einzelner Branchen (z. B. Handwerker Firmen, IT Dienstleister ect.) sind ebenso wichtig, wie die als Teil der in die Firmenhaftpflichtversicherung integrierbare, erweiterte Produkthaftpflichtversicherung Gegenstand separater Beiträge.
Darüberhinaus sind Erweiterungen durch den Einschluß verschiedener Formen, wie beispielsweise der gewerblichen Gebäudeversicherung, der Elektronikversicherung für Maschinen und Anlagen, der Büroversicherung, der Autoinhaltsversicherung, sowie der Betriebsunterbrechungsversicherung möglich, welche sich an die jeweiligen Bedürfnisse des Unternehmens richten. Der zu zahlende Beitrag für eine Firmenhaftpflichtversicherung richtet sich in der Regel nach dem Gesamtumsatz des Betriebes
Allgemeine Informationen zum Thema Firmenhaftpflichtversicherung
Besonders gefahrdrohende Umstände hat der VN gemäß Ziff. 24 AHB auf Verlangen der Firmenhaftpflichtversicherung innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt gemäß Ziff. 24 AHB ohne Weiteres als besonders gefahrdrohend. Das erleichtert dem Versicherer in manchen Fällen die Feststellung, was ein gefahrdrohender Umstand ist. Nach Eintritt des Versicherungsfalls hat der VN eine Vielzahl von Obliegenheiten zu beachten.
Auch der Schadenersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB zählt zu den gesetzlichen Haftpflichttatbeständen. § 280 Abs. 1 BGB ist die zentrale Anspruchsgrundlage für Schadenersatz aufgrund eines Firmenhaftpflichtversicherung Vertrags oder eines anderen Schuldverhältnisses. Diese Vorschrift berücksichtigt auch die bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 1.1.2002 in der Rechtsprechung herausgebildeten Grundsätze der Haftung aus culpa in contrahendo (cic) und positiver Vertragsverletzung (pVv).
Im Schadenfall stellen sich dann häufig Fragen der Zuständigkeit, des maßgeblichen Deckungsinhalts oder der Währung. Werden Auslandsniederlassungen im Rahmen der inländischen Firmenhaftpflichtversicherung fürs Baby Police eines zentral gesteuerten Unternehmens von Deutschland aus mitversichert, bleiben häufig die landestypischen Gesichtspunkte bei der Risikobewertung und bei der Schadenregulierung außer Betracht. Zudem kann es unter steuerrechtlichen Aspekten Probleme geben, wenn in dem jeweiligen Land Versicherungsprämien nur dann als Betriebsausgaben anerkannt werden.
Für die hierauf gerichteten Schadenersatzansprüche seines Kunden hat Unternehmen X trotz im Versicherungsvertrag vereinbarter Tätigkeitsschadenklausel keinen Versicherungsschutz durch die Firmenhaftpflichtversicherung. Gemäß Ziff. 7.12 AHB sind ausgeschlossen Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen mit energiereichen ionisierenden Strahlen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen). Die sog. Strahlenrisiken werden wegen ihres speziellen Charakters nicht im Rahmen der üblichen AHB berücksichtigt.
Firmenhaftpflichtversicherung fürs Baby
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch fürs Baby sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Firmenhaftpflichtversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Firmenhaftpflichtversicherung fürs Baby mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Firmenhaftpflichtversicherung
Das Ergebnis der Prüfung ist beim Hersteller zu dokumentieren und aufzubewahren. Der jeweilige Abnehmer führt eine Prüfung der empfangenen Lieferungen auf
Identität und äußerlich erkennbare Transportschäden durch. Es besteht eine Verpflichtung zur unverzüglichen Rüge offener Mängel. Nicht unüblich ist es in
der betrieblichen Praxis ferner, dass ein Zulieferer mit seinem Abnehmer die Verlängerung der gesetzlichen Verjährungsfristen (z.B. fünf Jahre statt drei
Jahre bei Kaufverträgen) vereinbart.
Mit dieser Ergänzung haben die Versicherer der Firmenhaftpflichtversicherung auf die Rechtsprechung reagiert, die in derartigen Fällen einen Schadenersatzanspruch aus § 823 BGB wegen
Eigentumsverletzung an der ansonsten fehlerfreien gelieferten Sache annimmt. Diesen Fall wollten die Versicherer nicht decken und sie haben dies ausdrücklich
in den AHB verankert, um Auslegungsstreitigkeiten aus dem Wege zu gehen. Schließlich greift der Ausschluss auch ein, wenn Dritte im Auftrag oder für
Rechnung des VN die Herstellung der Sachen übernommen haben.
Dieser Ausschluss ist eine spezielle Ausprägung des Erfüllungsausschlusses der Ziff. 1.2 AHB. Er bezieht sich auf Fälle, in denen das gelieferte Produkt
zunächst einwandfrei erschien, später aber durch eine in der Herstellung oder Lieferung liegende Ursache schadhaft wurde. Ein Hersteller liefert an einen
Kunden eine Maschine, die einwandfrei ist, deren Gebrauchsanweisung aber Druckfehler enthält. Der Kunde hält sich an die Gebrauchsanweisung und lässt die
Maschine daher mit zu hoher Drehzahl arbeiten, sodass sie beschädigt wird.
Allgemeines über die Firmenhaftpflichtversicherung
Es ist eine zunehmende Tendenz amerikanischer Gerichte zu beobachten, sich auch bei Schadenfällen außerhalb der USA für zuständig zu erklären. Unabhängig
von den typischen Anknüpfungspunkten der persönlichen oder der räumlichen Umstände oder des Ortes der Handlung genügen den Gerichten oftmals schon minimale
Kontakte zu den USA, um dort einen Gerichtsstand zu begründen. Für die Begründung des Gerichtsstandes USA kann es also ausreichen, dass ein Produkt in den
USA von einem Verbraucher erworben wurde.
Unerheblich für die Firmenhaftpflichtversicherung fürs Baby ist es, ob der Sachschaden durch eine menschliche Tätigkeit oder durch eine Naturkatastrophe eingetreten ist. Es genügt auch, dass eine der
ausgeschlossenen Ursachen im Zusammenwirken mit anderen Ursachen im normalen Geschehensablauf als adäquat für den eingetretenen Schaden anzusehen ist. Unter
Abwasser im Sinne der Ausschlussklausel ist Wasser zu verstehen, das infolge einer Beeinflussung in seiner Brauchbarkeit gemindert worden ist und deshalb
abgeleitet wird.
Dieser Selbstbehalt gilt auch für die vorgenannten Kosten. Des Weiteren schließen die Haftpflichtversicherer die oben erwähnten punitive damages in der Regel
von der Deckung aus. Ausnahmsweise kann dieser Ausschluss im Rahmen spezieller Zusatzklauseln revidiert werden, z.B. Bei Schadenereignissen in den USA wird
sich der Versicherer nicht auf den Ausschluss von punitive oder exemplary damages berufen, wenn das Verfahren durch Vergleich endet und nicht erkennbar ist,
welcher Anteil der Vergleichssumme auf punitive oder exemplary damages entfällt.
Firmenhaftpflichtversicherung
Ziff. 7.11 AHB schließt Haftpflichtansprüche, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind, vom Versicherungsschutz aus.
Der Asbestausschluss beruht auf entsprechenden Vorgaben der Rückversicherer, was wiederum auf die problematischen Auswirkungen von Asbestschäden in den USA
in den letzten Jahren zurückzuführen ist. Am hiesigen Versicherungsmarkt werden keine Deckungskonzepte für die Versicherung der Haftpflichtrisiken aus
Asbestschäden angeboten.
Das Risiko von Tätigkeitsschäden trifft in erster Linie Bauunternehmen, Bauhandwerker und Unternehmen, die Montagearbeiten auf fremden Grundstücken ausführen.
Aber auch andere Unternehmen, die z.B. auf fremden Grundstücken Arbeiten durchführen und dabei mit fremden Sachen in Berührung kommen, sollten den
Deckungsausschluss der Ziff. 7.7 AHB nicht vernachlässigen. Schließlich können Tätigkeitsschäden auch eintreten, wenn fremde Sachen auf dem
Betriebsgrundstück des VN der Firmenhaftpflichtversicherung fürs Baby beschädigt werden.
Es ist also nicht erforderlich, dass eines der genannten Umweltmedien beeinträchtigt wird. Es genügt vielmehr, dass es als Transportmedium für Gase, Dämpfe
etc. fungiert. Unbeachtlich ist, dass sich die Ausbreitung der Stoffe innerhalb geschlossener Räumlichkeiten vollzogen hat. Schäden durch Umwelteinwirkungen,
die auf Produkte zurückzuführen sind, werden von Ziff. 7.10 b AHB ausdrücklich nicht erfasst. Der Hersteller einer Anstreichfarbe warnt nicht davor, dass
die Farbe nicht in der Nähe von offenem Feuer aufgetragen werden darf.
Infos zum Thema Firmenhaftpflichtversicherung
Ein Angestellter macht mehrere Male den gleichen Berechnungsfehler mit der Folge, dass die Monteure jeweils mangelhafte Arbeiten durchführen und Sachen
Dritter beschädigen. Bei Schäden aus Lieferungen von Waren mit gleichen Mängeln ist weder ein zeitlicher Zusammenhang noch dieselbe Ursache erforderlich.
Die gleiche Mangelhaftigkeit muss aber die adäquate Ursache aller entstandenen Schäden sein. Das heißt, dass die Schäden von den gleichen mangelhaften Waren
herrühren müssen.
Sie kommen in der Firmenhaftpflichtversicherung fürs Baby häufig vor, vor allem beim Einschluss bestimmter AHB-Deckungserweiterungen (z.B. Bearbeitungsschäden).
Selbstbehalte verfolgen in erster Linie den Zweck, den Versicherungsschutz entsprechend der Risikosituation des VN kostengünstig zu gestalten. So kann der
VN Bagatellschäden, ohne den Versicherer unter verhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand hierfür in Anspruch zu nehmen, selber regulieren und die hierfür
gesparte Prämie zur Aufstockung der Deckungssumme einsetzen.
Übersteigt der Schaden jedoch die vorgesehene Summe der Integralfranchise, ist der gesamte Schaden gedeckt. Diese besagt, dass mehrere während der
Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle, wenn diese auf derselben Ursache, auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem
und zeitlichem Zusammenhang oder auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen, als ein Versicherungsfall gelten, der im Zeitpunkt des ersten
dieser Versicherungsfälle eingetreten ist.
Firmenhaftpflichtversicherung fürs Baby
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Bei einer
Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres gekündigt werde. Die Kündigung
muss dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein. Da der VN für den rechtzeitigen Zugang
seiner Kündigung beweispflichtig ist, sollte die Kündigung per Einschreiben erfolgen.
Sinn und Zweck einer Haftpflichtversicherung ist es somit, den VN und die mitversicherten Personen vor finanziellen Nachteilen zu schützen, wenn Dritte
Schadenersatzansprüche gegen sie erheben. Ein entscheidender Unterschied besteht darin, dass sich die rechtlichen Beziehungen unter den
Beteiligten in einem Dreiecksverhältnis abspielen. Anders als ausnahmsweise in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und in anderen Pflichtversicherungen
sieht die Allgemeine Haftpflichtversicherung generell keinen Direktanspruch.
Der VN baut eine neue Lagerhalle. Nach Arbeitsende nutzen Kinder die Baustelle als Spielplatz. Dabei stürzt ein Kind in einen ungesicherten Fensterschacht
und verletzt sich, aus einem Anschlussgleisbetrieb einschließlich der Haftung wegen Wagenbeschädigung, aus dem Halten von Tieren einschließlich der
Firmenhaftpflichtversicherung des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters, aus der Veranstaltung von Betriebsbesichtigungen und Produktvorführungen, aus der
Teilnahme an Ausstellungen und Messen.
Allgemeine Informationen über die Firmenhaftpflichtversicherung
Als zusätzlichen Teil beinhalten viele «Betriebshaftpflicht»policen eine (erweiterte) Produkthaftpflichtversicherung. Die Abgrenzung zwischen beiden
Bereichen richtet sich in erster Linie danach, ob der VN lediglich Arbeiten auf eigenen oder fremden Betriebsgrundstücken durchführt oder ob er auch
Erzeugnisse in den Verkehr bringt oder Dienstleistungen erbringt. Bedarf an einer (erweiterten) Produkthaftpflichtversicherung haben vor allem Unternehmen,
die Zwischenprodukte liefern, die bei den Abnehmern eingebaut werden.
Nicht erfasst sind Risikoänderungen beim Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Luft-, Kraft- und Wasserfahrzeugen sowie bei sonstigen Risiken,
die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. Bei Änderungen des versicherten Risikos ist der VN verpflichtet, diese anzuzeigen, und zwar
binnen Monatsfrist nach Erhalt einer Aufforderung durch den Versicherer, damit eine Prämienregulierung erfolgen kann. Unrichtige Angaben berechtigen den
Versicherer zur Erhebung einer Vertragsstrafe.
Ein Unternehmen, das Schrauben produziert, sollte sich ggf. überlegen, ob als Beschreibung Fabrikation von Schrauben ausreicht oder ob Herstellung von
Verbindungselementen im Hinblick auf hin und wieder angenommene Aufträge über die Lieferung von Klemmen, Drahtware etc. besser wäre. Bei der Erfassung des
zu versichernden Risikos kann die Bestimmung des § 19 VVG, wonach der VN der Firmenhaftpflichtversicherung beim Vertragsabschluss alle ihm bekannten, für die Übernahme des
Risikos erheblichen Umstände anzeigen muss, hilfreich sein.